Rücktritt vom Kaufvertrag, beim Gebrauchtwagen: vom Händler betrogen

Ich würde sofort anrufen und ihm 1 Stunde Zeit lassen, damit er vom Vertrag zurücktritt. Ansonsten gehst Du sofort zur Polizei und erstattest Anzeige.

Rechtsanwalt einschalten ist auch sehr gut.

Nicht beirren lassen und wie schon geschrieben, jetzt ganz sicher auftreten.

Ich hoffe, das Autochen war nicht zu teuer.

Viel Glück, bitte berichte uns, wie es ausgegangen ist.

(Auro) schwarzes Schaf ist ok.

Bearbeitet von velten am 13.10.2010 09:22:59
Vielleicht kannst du ja jemanden mit zum Händler nehmen, der sich besser auskennt und sicher auftreten kann.

Ein Tipp für die Zukunft, wenn du ein Gebrauchtwagen kaufst nur mit neuer TÜV Abnahme.
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ich habe am samstag ein auto gekauft bei einem gebrauchtwagenhändler in hamm. der händler versicherte das auto sei in einem einwandfreien zustand und habe keinerleih mängel. als ich das auto dann am montag in der werkstatt überprüfen ließ, da ja auch der tüv gemacht werden musste stellte sich heraus, dass das fahrzeug erhebliche mängel aufweist und sogar als gefährlich eingestuft werden muss. eine mutter am stoßdämpfer fehlte komplett und die restlichen waren komplett durchgerostet, beide kotflügel durchegrostet, bremsanlage nicht in ordnung und lenkung defekt. der mechaniker meinte wir hatten richtig glück, dass wir auf dem heimweg von hamm nach stuttgart nicht verunglückt sind, da wir jederzeit den stoßdämpfer inklusive rad hätten verlieren können. das problem ist jetzt aber, dass der vertrag den der händler mich unterschreiben lassen hat so ausgelegt ist, als wäre ich ein gewerblicher händler, was ich aber nicht bin (ich bin azubi)das wusste er auch. da ich erst 22 bin und mich mit verträgen nicht sonderlich gut auskenne habe ich den vertrag dann unwissend unterschrieben. er hatte mich ja auch nicht darüber aufgeklärt er hat meine unwissenheit ausgenutzt. das problem ist ja jetzt dass man als gewerblicher händler keinerlei rückgabe oder garantierecht hat. dass ich betrogen worden bin ist ja mehr als offensichtlich aber kann ich da jetzt irgendwie den vertrag aufgrund von arglistiger täuschung ungültig machen? oder ist er schon automatisch ungültig, da die angabe dass ich ein gewerblicher händler sei falsch ist? oder kann ich ihn zumindest verpflichten die reparaturkosten zu übernehmen? ich wäre wirklich sehr dankbar für hilfe. liebe grüße
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danke für die tips. also das mit dem sicher auftreten mein onkel war dabei. und wegen dem tüv erstens mal wenn du ein auto vom baujahr 2003 kaufst für 10700 euro das noch wie ein neuwagen aussieht ohne kratzer oder andere makel und der motor tip top ist und es sich ganz normal fährt ohne irgendwelche auffälligkeiten, dann gehst du eigentlich davon aus, dass es den tüv locker bekommt und 2. den tüv hätt ich ja bei ihm bekommen wenn ich es denn so gewollt hätte und das hätte er dann wohl wie es aussieht schwarz gemacht weil in dem zusatand bekam mein auto kein tüv. rechtschutzversichert bin ich nur mein anwalt meinte ich solle es versuchen mich selber irgendwie mit ihm zu einigen, da es ziemlich schwierig ist wegen dem vertrag. da hab ich nämlich sozusagen unterschrieben, dass ich ein gewerblicher händler bin obwohl ich es nicht bin. er meinte das macht insofern probleme weil ich jetzt erst mal beweisen muss, dass der händler wusste, dass ich kein händler bin und muss beweisen dass ich mich nicht als händler bei ihm ausgegeben habe. naja mein anwalt hat ihm jetzt erst mal einen brief geschrieben mit meinen forderungen und einer frist. der händler hat mich jetzt auch heute angerufen und wollte mir etwas entgegenkommen. er meinter er würde die reparaturen zahlen die für den tüv notwendig sind. damit bin ich aber nicht 100% zufrieden. ich will jetzt noch den vorbesitzer des autos erreichen, denn wenn er mir bezeugen könnte, dass der händler von den mängeln wusste dann würde es jetzt um einiges besser aussehen.
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ja natürlich wusste er das. du weißt dass er es wusste, ich weiß es, der anwalt weiß es und selbst der richter wüsste das nur wenn man das nicht beweisen kann bringts in deutschland nun mal nicht viel. dem auto hat man das eben überhaupt nicht angesehn und auch beim fahren nix gemerkt. zudem ist das auto lückenlos scheckheft gepflegt bei audi und die letzte inspektion ist 6000km her. da ging ich nicht davon aus dass das fahrzeug solche erheblichen mängel haben könnte vor allem weil man so überhaupt nix sah und beim fahren war auch alles normal erst auf der hebebühne konnte man den schaden dann sehn. das war ja auch nicht mein erster autokauf ist schon mein 3. auto. ich hatte einfach pech auf so einen betrüger zu treffen. und zu der garantie: ich hab 1 jahr gebrauchtwagengarantie nur ist es so, dass diese nicht alle schäden übernimmt, die das auto hat. und zudem übernimmt diese garantie nur 40% der materialkosten und 80% der arbeitskosten. da es aber keine mängel sind die im laufe der zeit eintraten sondern mängel die das auto schon vor dem kauf hatte sehe ich das nicht ein. ich will dass er alles komplett aus seiner tasche zahlt oder er holt das auto ab und gibt mir den vollen kaufpreis wieder plus meine unkosten. und die sache mit dem tüv das hat überhaupt nix zu sagen, den tüv stempel hätte er mir auch verschafft und wenn nicht ich kenn auch genügend leute die mir den stempel einfach so drauf batschen würden und dann könnte ich es jetzt auch ohne probleme anmelden und damit rumfahren aber das ändert dann auch nichts an der tatsache, dass das auto für mich und andere eine gefahr darstellt, da die mängel ja weiterhin bestehen.
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Lieber Davido,
Wende Dich bitte an die Industrie und Handelskammer oder an die Handwerkskammer. Frag Dich dort durch und schildere der zuständigen Person genauso wie uns hier im Forum, was Dir passiert ist. Die werden im Interesse des Gewerbes sich um das schwarze Schaf (sorry velten ) kümmern. Solltest Du hoffentlich rechtsschutzversichert sein, wende Dich an einen kompetenten Anwalt ( zB Hans Peter Schmidt in Leonberg. Du bist nicht schuld, wenn Du dem Betrüger aufgesessen bist. Das Recht ist auf Deiner Seite. Viel Erfolg, rufts aurische! flowers_2.gif

Bearbeitet von Auro am 12.10.2010 23:06:36
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Zitat (davido, 14.10.2010)
ich will jetzt noch den vorbesitzer des autos erreichen, denn wenn er mir bezeugen könnte, dass der händler von den mängeln wusste dann würde es jetzt um einiges besser aussehen.

Natürlich wusste der Händler von den Mängeln, ich kenne keinen Händler der ein
Außerdem ein seriöser Händler gibt heute sogar noch eine Gebrauchtwagengarantie.

Ich habe gerade einen Gebrauchten gekauft, 1 Jahr alt und 26000km. Der Wagen wurde vom Händler noch einmal mit neuem TÜV versehen und zusätzlich ein Jahr Garantie zur Neuwagengarantie drauf - also 2 Jahre Garantie.

Jedes Auto ob neu oder alt kann gravierende Mängel haben, evtl. durch Unfall...

und 10 000 Euro ist viel Geld um einfach so ein Auto zu kaufen.

Bearbeitet von gutdrauf5 am 14.10.2010 22:01:40
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Hallo davido flowers_2.gif

"Herzlich Willkommen bei den Vatis"


Das ist eine ganz miese Sache.. Du solltest das Fahrzeug dem Händler wieder auf den Hof stellen, ihm die Mängelliste vom TÜV zeigen und ihm drohen, ihn anzuzeigen wegen falscher Aussagen und Betrug, wenn er Dich aus dem Vertrag nicht entläßt. Die Reparatur-Kosten, sowie den Kaufpreis solltest Du zurückbekommen. Ansonsten müßtest Du klagen......

Damit könntest Du Glück haben, aus dem Vertrag wieder herauszukommen.

Bearbeitet von kati am 12.10.2010 23:06:44
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