FAHRSCHULE - Diskussionsthread -: Das richtige Verhalten im Straßenverkehr

Lieber Auro,
da Du unser Frag-Vati Fahrlehrer bist, habe ich folgende Frage:
Wir fahren auf einer Straße, bei der rechts vor links gilt.
Es führt eine Straße auf diese "Hauptstraße", diese hat aber am Ende einen durchgehenden Radweg und einen durchgehenden Fußweg. Haben die nun Vorfahrt oder wir. ?
Gut ausgedrückt, nicht wahr. Ich kann es nicht besser fragen?
Danke, Velten

Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Mit einem umfassenden Buch über Straßenverkehrsregeln und -vorschriften kannst du sicherstellen, dass du alle relevanten Informationen parat hast, um sicher im Verkehr unterwegs zu sein und die Vorfahrtsregeln korrekt zu verstehen.

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Also, der Fahrrad-Weg läuft auf dem Fußgängerweg paralell zu der Straße. An den anderen Quer-Straßen ist es nicht so, daß der Weg weitergeht, sondern es ist eine Unterbrechung und dann erkennt man auch, daß die andere Straße Vorfahrt hat.
Nur bei einer ist es so, daß zwar die Kantsteine abgesenkt sind, aber die "Malerei" geht weiter.

Wieder wohl nicht so toll erklärt, dann muß ich es mal fotografieren.
Danke erst einmal.
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Hallo Auro!
Du schreibst gerade das Fahrbahnmarkierungen keine Vorfahrt regeln. Ich finde es furchtbar wenn man aus dem Kreisverkehr fahren will und da ist dieser Zebrastreifen ohne Schild Fußgängerschutzweg. Dies gilt ebenso beim Einfahren in den KV. Ist der Zebrastreifen allein überhaupt rechtsverbindlich?
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Ja, Farbenpeter, der Fussgaengerueberweg ( Zebrastreifen) ist absolut rechtsverbindlich.
In Deutschland gibt es erst seit ca. 20 Jahren eine Vielzahl von Kreisverkehren. Die Behoerden sind noch nicht sehr geuebt mit diesen. Die Zebrastreifen werden oft falsch geplant.

Bearbeitet von Auro am 23.11.2010 10:27:06
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Danke Dir Auro,
teilweise habe ich es verstanden.
Ich will auf der Straße bleiben, aber genau da , wo die andere Straße ankommt ist ein Knick.
Es gibt aber kein Schild mit diesem Bild der abknickenden Vorfahrt.
Ich schaue es noch einmal ganz genau nach oder mache ein Bild.

Bearbeitet von velten am 23.11.2010 10:33:04
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Lieber Auro!
Da will ich auch mal eine frage stellen.Also:Darf man die Nebelscheinwerfer auch bei keinen Nebel anmachen?
Durch den vielen Schnee bei uns fühle ich mich sicherer wenn die N.-Scheinwerfer an sind.Da ich besser sehen kann.
Danke schon mal für die Antwort.
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Jetzt bin ich aber froh...das ich es richtig gemacht habe.
©gitti meine gute!Ich denke doch auch an andere Fahrer.
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Ich bedanke mich bei allen, die auf meine Frage nun erschöpfend geantwortet haben.
Gutdrauf hat Recht, genau so ein Schild ist dort angebracht.
Also haben wir Vorfahrt.
Danke schön, aber vorsichtig sind wir trotzdem.
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Recht hast Du, den Spruch kenne ich auch.
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so meine nächste frage.
Ich habe ein neues
also,dieses Auto hat eine Reglung der Motorbremswirkung.Habe alles gelesen was dazu geschrieben wurde.Aber weiß´noch nicht so richtig wie ich die anwenden soll.muss manuell eingegeben werden.
Habe es immer auf on wie es beschrieben ist.
Heute früh bin ich aber nicht durch den Schnee gekommen.wohne in einen Ort der 12%Gefälle hat.(wohne bis unten)Auto wurde immer langsamer und dann stand es.die Räder sind aber nicht durch gedreht.das soll ja auch das MSR bewirken.
mit meinen anderen bin ich ohne Schwierigkeiten durch gekommen.soll ich es lieber doch raus machen beim anfahren?
mein lieber auriiii hoffentlich verstehst du mich.LG flexi
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Von mir war noch folgender Tipp:

1 x 1 des Autofahrens. Fahren im Winter
Sicheres Fahren bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Mal Sonntags auf einem verschneiten Parkplatz eines Supermarktes Anfahren, Bremsen, Vollbremsung zum Testen der ABS Anlage und Kreisfahren ausprobieren.

Dann beim täglichen Fahren: Am besten mit Licht. Beim Lenken keine abrupten Lenkbewegungen. Niedrigere Kurvengeschwindigkeiten. Weit vorausschauend frühzeitig bemerken, wenn andere besonders langsam fahren oder bereits bremsen. Degressives Bremsen durchführen. Gleich zu Anfang fester bremsen, Schwung abbauen, sodass zum Schluss der Wagen sanft zum Stillstand gebracht wird. Vor und besser nicht in der Kurve bremsen. Allgemein die Sicherheitsabstände vergrößern.

Die ersten Tage auf verschneiter Fahrbahn eher besonders vorsichtig fahren, bis wir es wieder raushaben. Daran denken, die Mischung der Scheibenwaschanlage auf gut 10° unter der tatsächlichen Außentemperatur zu mischen. Gute Fahrt durch den Winter!
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Blackyocera,
Die Antwort ist klar und kurz. Das Benutzen des Standstreifens ist verboten und bussgeldbewehrt. 30,- LG Auro.
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Blacky, jeder von uns macht Fehler, auch Fahrlehrer.
Wenn Du aber nachfragst wirst Du ständig besser. Wichtig ist, daß kein Unfall passiert!
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Das richtige Verhalten in Risikosituationen wird bei Verkehrssicherheitstrainings vermittelt. Es gibt diverse Abieter. Einfach mal googeln. LG Auro.
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Hallo Auro, ich hab da auch mal eine Frage.
Ich bin beim Fahren oft anderer Meinung als mein angetrauter Beifahrer. Erst heute wieder.
Folgende Situation. Vor uns zwei PKW auf gerader, übersichtlicher Strecke der erste mit stramme 80. Der zweite immer schön dahinter, irgend wann nervte es mich und ich habe auf den nachfolgenden Verkehr geachtet, Blinker links gesetzt und dann vorbei. Von meinem Beifahrer kommt der Kommentar "aus der Kolonne überholt man nicht".
Ich bin der Meinung wenn die anderen sich nicht trauen zu überholen dann sollen sie es lassen aber ich darf weil ich mich traue und niemand wird dadurch belästigt oder behindert. Ich denke auch wenn man sich da hinten dran hängt dann haben wir irgend wann eine riesige langsam fahrende Kolonne.
Was sagst Du dazu! Ihr bringt doch euren Fahrschülern das richtige Überholen bei, oder?
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Zunächst stimmt das, was Deine Frau sagt. Wenn nach einer ausreichenden Zeit der Vordermann nicht überholt, kannst Du beide überholen, sofern der Gesamtverkehr dadurch nicht gefährdet wird. Wenn es sich der Vordermann plötzlich wieder anders überlegt und doch überholen will, mußt Du ihm sein Vorrecht gewähren. LG Auro.
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Es sollte oben " abgesenkten Bordstein" stehen! Bitte das Wort dazudenken. Ich konnte nicht mehr editieren. Sorry.
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Chris, bevor man sich im Gesetzesdschungel verliert,gilt der § 1 STVO mit der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Jeder ist grundsätzlich in der Pflicht; egal ob er im " Recht " ist oder nicht. Es ist die Pflicht zur Unfallvermeidung. Kommt von hinten einer angeschossen, bleibe ich drinne und lass den vorbeiziehen.
Setzt in der Kolonne ( Minikolonne) der erste den Blinker links, isses Überholen von hinten nicht erlaubt, eben wegen der Reihenfolgeregelung. Aber natürlich darf dieses Recht nicht erzwungen werden. Ebensowenig hat der Hintermann durch den Verzicht des Vordermannes nun das Recht zum Überholen erhalten. Würde der Straßenverkehr nach einem Rechtsregelspiel verlaufen, könnte man Autos programmieren. Keine Fahrer mehr nötig!
Aber das Lösen der komplexen Verkehrsproblematiken des Individualverkehrs, die natürlich " Fehler" beinhalten , schafft kein Computer. Da ist der Mensch mit seinen Qualitäten des Interagierens gefordert. Diese Fähigkeit ist bei den Menschen unterschiedlich stark entwickelt. Menschliche Unarten, wie Egoismus, Rücksichtslosigkeit u.v.m. kommen hinzu. Wenn ich morgens in den

Bearbeitet von Auro am 23.01.2011 14:32:36
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Hallo Dingens,
Car sharing ( Auto teilen) ist ein Schweizer Modell, bei dem mehrere Mitglieder die sich einkaufen, gemeinsam Autos besitzen und diese nur bei Bedarf holen. Ohne Führerschein geht da nix.
Aber genau in diesen neuen fortschrittliche Ideen liegt die Zukunft des Autofahrens. Car sharing, Mitfahrzentralen, Fahrgemeinschaften, kommunale Autos ( Du kannst den Smart, den Du findest nutzen und irgendwo in der Stadt wieder abstellen) u.v.m. sind erst der Anfang für die intelligente Nutzung von Pkw´s in der Zukunft. Und da klammern wir Fahrlehrer uns auch nicht wie manche Politiker an althergebrachte Besitzstände. Sollte die Zukunft weniger Fahrlehrer erfordern, findet man für die überzähligen neue Betätigungsfelder.
Sich gegen den Fortschritt zu stellen hat meist üble Folgen. Entwicklungen dauern. Nur die Richtung ist zuerst wichtig. In diesem Thema ist soviel Zukunft, daß es schon wieder spannend wird.
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Jemand, der mit Dir nicht verwandt oder verschwaegert ist (Nachbar) bestaetigt den Tatbestand. Du gehst zum Boesewicht, sagst ihm, dass er eine Woche Zeit hat, seinen Schrott wegzuschaffen. Wenn nicht, erfolgt die Anzeige. Den Trachtenverein kannst Du ja schon vorinformieren. No Mercy! ;-)

Bearbeitet von Auro am 26.01.2011 19:10:07
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Viel Erfolg, Blacky. ;-)
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Kleine Anmerkung, Blackpearl. Ich habe angenommen, daß Du Dich beim Hängermann schon beschwert hast.
Wenn nicht, suche bitte zuerst das Gespräch mit ihm. Erst, wenn er nicht verstehen will und nicht reagiert, solltest Du die weiteren Schritte unternehmen. Wenn mit ihm gesprochen wird, ist es besser, den Nachbarn mitzunehmen.
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Hallo Blacky,
Zwei Gedanken.
Der Notbremsassistent wird nur im Notfall aktiviert. Ein Computer prüft wie schnell der Gasfuß zur Bremse wechselt und mit welcher Vehemenz gebremst wird. Beträgt die Geschwindigkeit mehr ais 50km/h und erfüllt die Bremsung die Notfallkriterien schaltet der Assistent dazu. Daher wird der Hinterherfahrende nicht über Gebühr gefordert.
Zum Anhängermann. Wenn dieser offensichtlich öffentlichen Parkraum als private Garage mißbraucht, und die Anwohner austricksen will, und nicht gesprächsbereit ist, würde ich ein freundliches Gespräch mit der Polizei führen.
Normalerweise verstehen die dann schon, was zu tun ist.
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Auro, darf eigentlich ein Kranfahrzeug ohne Nummernschild und ohne KM Hinweis (20) oder so.
auf den Straßen herumfahren ?

Was ist, wenn was passiert, es gibt keine Kennzeichen, das ich der Polizei melden könnte.

Oder ist auf Sylt alles erlaubt ?

Bearbeitet von velten am 08.02.2011 21:07:32
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Wenn er als Arbeitsmaschine eingesetzt wird und nur im Baustellenbereich bewegt wird, gehts ohne Nummernschild. Wenn er oeffentliche Strassen benutzt, um von Baustelle zu fahren, braucht er ein Nummernschild. Aber bei den Fischkoeppen geht so manches Ding ganz anders.
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Das aurische mag alle Nordleute!:)

Bearbeitet von Auro am 09.02.2011 12:34:07
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Wir sind doch alle Brüder und Schwestern, Kati. Und was können die Friesen dafür, daß über sie Witze gemacht werden?
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Sehr guter link,Kati. Vielen Dank. Damit sollte Dingens jetzt klarkommen, denke ich.
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Es gilt immer die juengste Gesetzesversion, dingens.
Ruf doch mal bei der Zulassungsstelle Deines Landratsamtes an. Dort erhaelst Du die gewuenschte Info. LG Auro.
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Nachtrag. Dieser bayerische Politiker, der nach dem Verkehrsunfall noch bayerischer Verkehrsminister wurde, heißt Otto Wiesheu, und hatte 1,75 Promille im Blut, als er auf der Rückfahrt von einem" gemeinsamen Essen mit Freunden" auf der Autobahn den Fahrer eines Fiat tötete.
Siehe Wikipedia:Verkehrsunfall und Verurteilung

Am 29. Oktober 1983 verursachte Wiesheu auf der Autobahn München-Nürnberg unter Alkoholeinfluss (1,75 Promille) einen schweren Verkehrsunfall, bei dem er den 67-jährigen Rentner Josef Rubinfeld tötete und dessen 41-jährigen Begleiter schwer verletzte. Nachdem der Bayerische Landtag daraufhin Wiesheus Immunität aufgehoben hatte, wurde er in erster Instanz vom Amtsgericht München im Oktober 1984 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten ohne Bewährung verurteilt. In zweiter Instanz verurteilte ihn das Landgericht München I 1985 rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Geldstrafe von 20.000 DM.

Bearbeitet von Auro am 03.03.2011 04:02:34
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Hallo Velten,

vielleicht kannst du eine Skizze machen, einscannen oder abfotografieren und dann hier einfügen.
Vielleicht auch ob da irgendwelche Schilder stehen.
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Warten wir mal was Auro dazu sagt.
Meines Wissens nach darfst du nicht auf die Busspur fahren, es sein denn ein Zusatzschild würde dies erlauben.
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Vielleicht sollte man die Autos gleich vollautomatisieren. Einsteigen Ziel nennen und ab die Post.
Es würden weniger Unfälle passieren als wenn der Mensch steuert.
Maschinen machen keine Fehler.

Denke da an den Flugzeugzusammenstos über Überlingen als die Computer die richtigen Befehle gaben, der Pilot aber auf den Lotsen hörte.
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@Auro

*gnade

laut STVZO §12 3b hast ja recht

ich ging von kompletten fahrzeugen aus *ggg

edit:

nu weiss ich auch warum exschwiegervater immer den wohnwagen abends angehängt hat *lach

Bearbeitet von Flöckchen am 03.03.2011 15:14:01
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Ist eine Sackgasse eine vorfahrtsberechtigte Straße ? Mir wollte nämlich jemand erklären, dass eine Sackgasse nicht in die Regel der Rechtsvorlinks-Regel einzuordnen ist ...
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... und ich würde den Film gemeinsam anschauen und nicht sagen, es ist ein Film, der Dir mal Augen und Ohren öffnen soll und dann wieder verschwinden ... Es könnten möglicherweise Bilder dabei sein, die an die Nieren gehen, wenn Unfälle gezeigt werden.
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... oder gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen?
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Wir ärgern uns täglich aufs Neue.

Situation:

Nachbar hat drei Anhänger. Nix besonderes, einen etwas längeren mit Spriegel aus Metall. Keine Plane. Der kleinere ist eine bereifte Holzkiste ohne Deckel. Der dritte ist ein Toilettenwagen.

Alle drei Anhänger stehen auf einem öffentlichen Parkplatz. Dieser Parkplatz ist nicht sonderlich groß und mehr ein Aschenplatz. Beschilderung fürs Parken gibt es nicht. Die Anhänger stehen da und stehen, und stehen, und stehen.... und nehmen uns den Platz weg.
Wir haben auf der Hauptstraße ohnehin schon ein Parkproblem, also weichen ein paar wenige auf dem Parkplatz aus. Was ja vernünftig ist.

Nun zur Frage: Wie lange darf ich meinen Anhänger unbewegt auf einem Parkplatz stehen lassen.
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Ich danke dir.

Ich will hier nicht ne Straßenrevolte aufführen, aber ich ärgere mich ja nicht alleine darüber. Wie gesagt, wir haben alle ein Prob mit dem Parken. Männe steht mit dem Transporter bei uns vor dem Fenster. Anders geht es nicht. Meister Nachbar hat massig Platz in seiner Hofeinfahrt. War wohl mal ein alter Bauernhof oder so. Aber nein, der Parkplatz muss es sein.

Was können wir tun? Räder markieren oder mal einen zarten Wink mit dem Gartenzaun bei Familie Silber-grün rüberkommen.
Bei einem Anhänger würde ich ja noch diskret drüber schauen, aber drei.. Das ist ne Hausnummer.
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Puhh, das wird schwierig.
Es regen sich zwar alle anderen Nachbarn auf, aber keiner würde so weit gehen wollen.

den Trachtenverein informieren? Das hört sich erst mal gut an.
Mal die anderen Nachbarn zart durchs Blümlè desinsibilisieren.
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Bei uns im Kreis will - vermutlich die Polizei o. das Straßenverkehrsamt - Jugendliche in Schulen Filme über Verunfallungen zeigen wo auch die Verletzten zu Wort kommen. Es heißt ja, die meisten Unfälle passieren bei Fahranfängern zwischen 18 und 22 Jahre.
Gerne würde mein Großer fast 22 Jahre und nicht mehr Schüler sich auch informieren und Filme sehen.
Ich finde das gut, dass er das machen möchte. Nicht weil Schaulustig ist, sondern weil er eben Fahranfänger ist und sich und andere Mitfahrer schützen möchte.

Gibt es solche Filme oder Inforamtionen auch für Fahranfänger außerhalb weiterführende Schulen?
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Er hat von sich aus gesagt, dass er gerne an dem Projekt teilhaben würde.
Wir hörten davon im Radio und er sagte noch: Toll, ich würde mich auch gerne informieren und falle aus dem Raster, weil ich nicht mehr Schüler bin.

Aber erst mal Danke für die Info.
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Ich musste meinen AG in Berlin vertreten:
Verhandlung um 12.00 Uhr.
Ok, ich komme aus NRW, da muss ich um 4.00 Uhr fit los.

Auf der Rücktour hat mich mein Beifahrer darauf aufmerksam gemacht, dass auf dieser AB nur 120 km/ h gilt.
Diese haben wir auch per se eingehalten. Auf die Stunde kam es sich bei uns ja nicht an.

Nu küttet: Wir sind geknippst wurden.
Nein, nicht, weil wir zu schnell waren, sondern weil wir - weil ja keine Kohle in der Stadtkasse zu machen war- den Mindestabstand zum Fordermann nicht eingehalten haben.
Basta.
Nu gugge wir.
is ja ein Ding. Zum Straf- äh Tatzeitpunkt war ich die Beifahrerin. Das genkippste maskuline Gesicht entspricht nicht meins.
Das FZG ist auf meine Firma zugelassen, Nutzerin bin ich.

wir können uns nicht erklären, warum wir damals - ist schon ne Weile her und keiner erinnert sich mehr wirklich an die Situation - so nah unserem Vordermann kamen.
Wie gesagt: Wir waren unter der Geschwindigkeitsbegrenzung und nun ist der Tatvorwurf, dass wir den ges. Mindestabstand nicht eingehalten haben.

In meinen Augen Abzocke.
Nu liegt hier die OWI.

Wir haben da so ein paar Kreuzchen zum anklicken.

u.a. Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch

Was passiert für mich, wenn ich dieses Kreuzchen anmarker, mir ne Kopie ziehe und die Kopie z.K an meinen Anwalt schicke?
ich kann mich wirklich nicht mehr erinnern. Ist schon echt ne Weile her.


Auuuorooo ich brauche dich.

Z. k für dich, der mutmaßliche Fahrer, wir sehen ja alle glecih aus, hat gerade seit einem Jahr seinen FS und hat sich noch nix zu Schulden kommen lassen.
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Erst mal Danke für die Antwort.

Der Mutmaßliche Fahrer oder Fahrerin müsste mit zwei Points und ein Aufbauseminar und ne FS -Probezeit-Verlängerung rechnen.
Lt dessen Fahrlehrer.

Ich denke auch, bei der Wahrheit bleiben, die Person hinter dem Steuer nicht erkennen, da wir ja alle gleich ausshen.

Nur noch etwas zur Verkehrslage: Die AB # 1001 gehörte zur ganzen Zeit uns ganz alleine. Wir waren fast alleine auf weiter Flur.

So, nun bin ich erst mal müde.
bis Bald mal wieder in diesem Theater
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guter fred hier

was ist wenn eine 30er zone auf einer landesstrasse (oder wie es in bayern heisst staatsstrasse) eingerichtet wird und kurz danach das schild "hauptstrasse" kommt?

zonen haben ja eigenschaften ,die durch das "hauptstrasse" wieder aufgehoben werden

Bearbeitet von dingens am 30.11.2010 15:55:51
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ein stau ist aber ein ganz andere situation als die vom farbenpeter beschriebene.
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Schöner Fred, danke sehr!
Kannst Du uns mal etwas zum Verwenden des Warnblinkers erzählen?
Da war doch mal was mit Schulbussen und Überholverbot... Ich sehe aber immer wieder (Schul)Busse, die mit Warnblinker gemütlich längere Zeit stehenbleiben - wie viele andere auch, die den Warnblinker als Ausrede im Halteverbot benutzen. Wann darf ich nun vorsichtig vorbeifahren?
Haben aus einer Haltestellen-Bucht ausfahrende Busse grundsätzlich Vorfahrt? Manchmal sieht man ja so einen Aufkleber hinten am Bus mit grünem Pfeil, der die Vorfahrt "erbittet" - aber ist das ein Grund, mit dem Setzen des linken Blinkers direkt Gas zu geben, wenn ich gerade noch vorbeifahre?
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Wir haben heute folgende Frage diskutiert: Darf man als Pkw-Fahrer auf einer Busspur weiterfahren, wenn man ca. 10-20 Meter später rechts abbiegen möchte oder muss man auf die linke Spur wechseln und dann zum abbiegen wieder nach rechts wechseln. Uff, wahrscheinlich habe ich die Frage etwas verquer gestellt, hoffentlich ist es trotzdem verständlich.
LG Schokolade
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Es ging nicht um mich als Fahrer. Wir fuhren im Linienbus mit, als die Frage durch einen vorausfahrenden Pkw aufkam.
LG Schokolade
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Hallo Kati, genau so habe ich es auch gesehen. Recht gehabt, Männe - ätsch.
Danke für die Antwort.
Schokolade
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