Zitat (dingens @ 30.11.2010 - 15:45:50) |
guter fred hier
was ist wenn eine 30er zone auf einer landesstrasse (oder wie es in bayern heisst staatsstrasse) eingerichtet wird und kurz danach das schild "hauptstrasse" kommt?
zonen haben ja eigenschaften ,die durch das "hauptstrasse" wieder aufgehoben werden
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Guten Morgen Dingens,
Ein paar Dingens müssen wir klären. Eine Zone 30 außerhalb geschlossener Ortschaft existiert nicht. Auch nicht in Bayern!
Bergriffe wie Land-, Kreis-, Staats- und Bundesstraße geben lediglich Auskunt darüber, wer die Straße finanziert.
(Meine Fahrlehrerprüfung habe ich in München bei der Regierung von Oberbayern abgelegt, bin aber deshalb noch kein königlich bayerischer Fahrlehrer!) Laß den Bayern ihren Staat, wenn es sie doch glücklich macht. Das hat mit Tradition zu tun und tut der Demokratie nicht weh!
Fur rechtliche Belange gibt es auch nicht den Begriff Hauptstraße schon lange nicht mehr.
Und, auch in Bayern, gibt es kein Schild Hauptstraße.
Es gibt das Schild Vorfahrtstraße ( viereckiges Spiegelei! ). Vielleicht meinst Du das ?
Also, Zone 30 ist das viereckige weiße Schild , auf dem das 30er Schild abgebidet ist, mit dem Zusatzwort Zone ( Gebiet ).
Es wird durch das gleiche Schild, das graue Farbe trägt und durchgestrichen ist, beendet!
Dann haben wir das 30er Schild ( Streckengebot, endet z.B. wenn Du abbiegst ) , rund, roter Rand, große 30 aufgedruckt. Ich schätze, daß Du das meinst.
Dieses wird aufgehoben durch das grau gedruckte, durchgestrichene 30er Schild, oder das allgemeine durchgestichene graue Aufhebeschild.
Wenn das 30er Schild zusammen mit einen Gefahrenzeichen ( dreieckiges Schild mit Spitze nachoben) zusammen aufgestellt wurde, hebt sich dieses Streckengebot nach dem Durchfahren der Gefahrenstelle von selbst auf.
Schau Dir die Stelle nochmal genau an, und frage mich, wenns noch nicht klar ist. nochmal nach. Gruß Auro.
Bearbeitet von Auro am 01.12.2010 06:08:25