FAHRSCHULE - Diskussionsthread -: Das richtige Verhalten im Straßenverkehr

Die Busspur ist sehr viel länger als 10-20 Meter. Diese Entfernung bezog sich auf den Beginn der Busspur und die Straße, in der der Pkw rechts abgebogen ist. Danach geht die Busspur noch lange weiter.
LG Schokolade
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na da muß ich auch mal was sagen.
also wenn die Busspur, nur 10-20 m lang ist.
könnte es ganz blöde sein da erst noch zu wechseln auch für den nachfolgenden verkehr.
sollte eine durchgezogene Linie sein.
darf ich diese auch von der Busspur aus nicht in den anderen Verkehr wechseln.
da muß doch vorher etwas sein das er/sie dort gefahren ist.
eine Busspur von 10-20m habe ich aber auch noch nie gesehen.
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Hallo Auro, gut gebrüllt, Löwe! Meiner Meinung nach staut sich der Verkehr, wenn schnellere Fahrzeuge auf ein Hindernis treffen, z. B. Langsamfahrer, Baustelle ect.. Die Fahrzeuge zusammengenommen bezeichnet man als Kolonne, wenn sie sich weiterbewegt. In dieser Kolonne gilt: Setzt ein Fahrzeug zum überholen an und schert aus, darf ein hinteres Fahrzeug diesen Überholvorgang nicht behindern. Überholt ein hinteres Fahrzeug, sieht der Vorausahrende das in seinem
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Hallo Velten, habs leider nicht ganz verstanden . Fahren wir auf der " Hauptstraße? Läuft der Fahradweg parallel zu uns . Versuchs mir bitte genauer zu beschreiben.
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Guten Morgen Velten,
Ich versuche mal ne gute Antwort zu geben:

1. Wenn Du auf ner Straße fährst und nach rechts oder links abbiegen möchtest gilt: Du verläßt die ursprüngliche Fahrtrichtung. Alle, die die Fahrtrichtung beibehalten, haben Vorfahrt. Autos, Fahrräder und Fußganger! Unabhängig von Malerei und Kantsteinen!

2. Wenn bei rechts vor links Regelung eine von rechts einmündende Staße über einen angesenkten Kantstein einmündet, hat sie keine Vorfahrt!

3. Es gilt der Grundsatz der Rücksichtnahme ( §1 STVO ) gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern. D.h. In einer unklaren Situation hat der Autofahrer den Fahrradfahrer zu schützen.

4. Fahrbahnmarkierungen ( Malereien ) regeln keine Vorfahrt!

5. Wenn ich Deine Frage richtgi verstanden habe, hat die von rechts einmündende Straße Vorfahrt wegen rechts vor links Regelung. Fahrrad- und Fußweg ändern daran nichts. Nur ein abgesenkter Bordstein ( Randstein, Kantstein ) würde der einmündenden Straße die Vorfahrt nehmen. Schau es Dir nochmal genau an, bitte.

Bearbeitet von Auro am 23.11.2010 06:00:08
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Ohne dieses Schild ist es eine Kurve! Wenn Du dem " natürlichen Verlauf " der Straße folgst ( Sprich umme Kurve fährst), so fährst Du juristisch geradeaus. Es gilt ohne Schilder rechts vor links, und Du brauchst nicht zu blinken.

Bearbeitet von Auro am 23.11.2010 10:43:53
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Hallo Chris,
danke für die vielen Fragen. Beginnen wir mal mit der Warnblinkanlege: Wann darf sie eingesetzt werden.

1. Bei einer Panne. Technischer oder menschicher Natur( Z.B. Wespe im

2. Bei einem Unfall. Die Anlage ist technisch so konstruiert, daß sie auch bei großem Sachschaden funktioniert. Als allererstes Warnblinkanlage, danach das Warndreieck!

3. Beim Abschleppen. Beide Fahrzeuge ( Schlepper und geschleppter müssen sie einschalten.

4. Der Linienbus, wenn erv eine als besonders gefährlich eingestufte Haltestelle anfährt. Wenn er während der Fahrt einschaltet, gilt Überholverbot! Wenn der Bus steht, darf nur in Schrittgeschwindigkeit ( 4 bis 7 km/h ) voebeigefahren werden.
5.[/color] Schulbusse, wenn Kinder ein und aussteigen.

6.[B] Als Staugefahrzeichen der Autos bei beginnendem Stau.

[B]7.
Besonders langsame LKW beim Befahren von Steigungen.

8. Notbremsassistenzsysteme ( z.B. bei Peugeot ) schalten bei einer Vollbremsung über 50 km die Warnblinkanlage automatisch ein.

Leider, ich sehe das täglich, wird die Warnblinkanlage zu anderen Gelegenheiten verwendet. Das ist schlecht, da die alarmierende Wirkung dieses besonderen Zeichens verloren geht!



Der Linienbus, der den Blinker nach links setzt, hat damit beim Anfahren automatisch Vorfahrt. Da wird viel von den Busfahrern falsch gemacht, ich weiß, denn niemand darf sich seine Vorfahrt erzwingen!

Ich freue mich über Eure Fragen, da dies meine grauen Zellen belebt!

Bearbeitet von Auro am 26.11.2010 18:20:43
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Zitat (gitti2810, 26.11.2010)
ne flexi das ist nicht die Bestimmung von den Nebelleuchten

hallo gittimaus!
ich weiß,aber so fahre ich lieber.
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Zitat (gitti2810, 26.11.2010)
och jetzt habe ich auch eine frage.

Warnblinker:
wenn ich nachts auf einer Straße fahre und ich sehe am Straßenrand Rehe, Wildschweine und usw.
dann machen bei uns alle(auch ich) erst kurz Aufblenden und dann kurz die Warnblinke an.
ist das auch wirklich in Ordnung?

denn es ist ja die Möglichkeit das sie die Straße überqueren werden und so ist man eben schon gewarnt.

Die Warnblinkanlage dient zum Absichern einer Unfallstelle und warnt z.B. vor der Gefahr des Staues.
Ich bin kein Jurist, denke aber, daß das Warnen vor Wild zwar so nicht im Gesetz vorgesehen ist, aber in diesen Fällen bei Wild auf der Fahrbahn in Ordnung geht.

Bearbeitet von Auro am 27.11.2010 06:50:56
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Thema Nebelscheinwerfer / Nebelschlußleuchte.
Unterschiedlich zu schaltende Beleuchtungseinrichtungen. Die Vorgaben sind sehr klar:

1. Die Nebelscheinwerfer sind erlaubt bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee und Regen.


2.Die Nebelschlußleuchte ist erlaubt bei starker Sichtbehinderung durch Nebel und Sichtweite unter 50 m. Im Stau muß sie abgeschaltet werden. 50 m Sichtweite ermittelst Du sehr schnell, wenn Du weißt, daß Die Leitpfosten ( die weißen Pfosten mit Katzenaugen am Fahrbahnrand ) untereinander 50m Abstand haben.

Bearbeitet von Auro am 27.11.2010 07:04:12
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Zitat (flexi, 27.11.2010)
Jetzt bin ich aber froh...das ich es richtig gemacht habe.
©gitti meine gute!Ich denke doch auch an andere Fahrer.

Flexi,
nur rüber mit den Fragen. Ich antworte Euch gerne. Macht mir Freude und dient nem guten Zweck!!
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Lieber Auro,
ich habe die Kurve, von der ich Eingangs sprach, heute geknipst.
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© Velten
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So sieht es noch näher aus.

© velten
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Gutdrauf, Du hast soeben die Theorieprüfung mit Sternchen bestanden.
Damit hast Du die Berechtigung zur praktischen Prüfung erworben.
Übrigens: solltest Du mal Fahrlehrer werden wollen, denke dran , daß Auro auch die Qualifikation zum Ausbildungsfahrlehrer besitzt. Du wärest ein interessanter Anwärter.

Velten, der Gutdrauf ist theoretisch gutdrauf. Ich meine, daß er recht hat!

Bearbeitet von Auro am 28.11.2010 21:27:36
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Zitat (chris35, 28.11.2010)
Aber irreführend siehts schon aus. Ich denk mal, da hat irgendein Planer geschlafen

Lieber Chris, so sieht es aus, wenn Kreative ohne Sachverstand oder vielleicht sogar ohne Führerschein gestalterisch tätig werden.
Jetzt kannst Du Dir vorstellen, wie das ist, wenn wir den jungen Leuten den sicheren Weg durch dieses Labyrint erklären sollen.
Aber ich will nicht jammern. Wir nehmens mit Humor!
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Zitat (gitti2810, 29.11.2010)
ist das solch ein knopf am schalt knüppel?

dann habe ich ihn auch, den nehme ich nur wenn ich eine Art durchstart brauche.
oder wenn ich ohne mich anstrengen zu müssen das Auto abbremsen will.

hallo gitti!
nee der ist nicht am schalt knüppel.
oben in der Armatur.es ist ein runder kreis,mit steinen die weg fliegen.so sieht der knopf aus.
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Hallo Flexi,
Dein Ka hat eine MSR (Motor-Schleppmoment-Regelung).
"Verhindert beim plötzlichen Herunterschalten das Blockieren der Antriebsräder. Erkennt das System einen Schlupf der Antriebsräder, sendet es ein Signal an das Motorsteuergerät, die Motordrehzahl leicht zu erhöhen – solange, bis sich die Antriebsräder wieder entsprechend der Fahrzeuggeschwindigkeit drehen."
Quelle: http://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherhe...aid_267478.html
Diese Einrichtung arbeitet nicht, wenn Du Gas gibst. Das Auto kann dann nicht stehenbleiben.
Meine Einschätzung ist, daß Du keine oder schlechte Winterbereifung hast.
Schau mal bitte, ob Dein Auto zusätzlich über eine ASR( Anti Schlupf Regelung ) verfügt. Wenn dieses arbeitet, ist das auch so, als ob die Motorleistung weg wäre.
Beschreibe mir das Stehenbleiben etwas genauer bitte. Bergrauf oder runter. Ging der Motor aus, haben die Räder durchgedreht, etc, etc, Gruß Auro.

Bearbeitet von Auro am 30.11.2010 05:49:50
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Zitat (dingens, 30.11.2010)
flexi

du bist jetzt aber nicht zufällig mit leicht angezogener handbremse losgefahren und dann ohne gas zu geben zum stehen gekommen?

©dingens ich bin nicht mit angezogener Handbremse gefahren.
Ist mir eigentlich noch nie passiert.
Höchstens das der Tank mal leer war.grins...
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Zitat (Auro, 30.11.2010)

Meine Einschätzung ist, daß Du keine oder schlechte Winterbereifung hast.
Schau mal bitte, ob Dein Auto zusätzlich über eine ASR( Anti Schlupf Regelung ) verfügt. Wenn dieses arbeitet, ist das auch so, als ob die Motorleistung weg wäre.
Beschreibe mir das Stehenbleiben etwas genauer bitte. Bergrauf oder runter. Ging der Motor aus, haben die Räder durchgedreht, etc, etc, Gruß Auro.

©auro meine Winterreifen sind ganz neu.
Ich muss Berg auf fahren.(12%)
Räder haben nicht Durchgedreht.Motor ging auch nicht aus.
Habe aber heute früh den Knopf auf,, off"gedrückt,und siehe da es ging.
Wir haben auch sehr viel Schnee.Winterdienst na ja.
Auro trotzdem ein großes Lob für dich.
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Flexi, prima, wenn es nun fährt. Dennoch würde ich diesen Vorgang dem Autohaus schildern, bei dem Du das Auto gekauft hast. Das ein Auto einfach so in der Steigung stehenbleibt ist rätselhaft. Vielleicht ein Elektronikproblem.
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Zitat (dingens, 30.11.2010)
guter fred hier

was ist wenn eine 30er zone auf einer landesstrasse (oder wie es in bayern heisst staatsstrasse) eingerichtet wird und kurz danach das schild "hauptstrasse" kommt?

zonen haben ja eigenschaften ,die durch das "hauptstrasse" wieder aufgehoben werden

Guten Morgen Dingens,
Ein paar Dingens müssen wir klären. Eine Zone 30 außerhalb geschlossener Ortschaft existiert nicht. Auch nicht in Bayern!
Bergriffe wie Land-, Kreis-, Staats- und Bundesstraße geben lediglich Auskunt darüber, wer die Straße finanziert.
(Meine Fahrlehrerprüfung habe ich in München bei der Regierung von Oberbayern abgelegt, bin aber deshalb noch kein königlich bayerischer Fahrlehrer!) Laß den Bayern ihren Staat, wenn es sie doch glücklich macht. Das hat mit Tradition zu tun und tut der Demokratie nicht weh!
Fur rechtliche Belange gibt es auch nicht den Begriff Hauptstraße schon lange nicht mehr.
Und, auch in Bayern, gibt es kein Schild Hauptstraße.
Es gibt das Schild Vorfahrtstraße ( viereckiges Spiegelei! ). Vielleicht meinst Du das ?
Also, Zone 30 ist das viereckige weiße Schild , auf dem das 30er Schild abgebidet ist, mit dem Zusatzwort Zone ( Gebiet ).
Es wird durch das gleiche Schild, das graue Farbe trägt und durchgestrichen ist, beendet!

Dann haben wir das 30er Schild ( Streckengebot, endet z.B. wenn Du abbiegst ) , rund, roter Rand, große 30 aufgedruckt. Ich schätze, daß Du das meinst.
Dieses wird aufgehoben durch das grau gedruckte, durchgestrichene 30er Schild, oder das allgemeine durchgestichene graue Aufhebeschild.
Wenn das 30er Schild zusammen mit einen Gefahrenzeichen ( dreieckiges Schild mit Spitze nachoben) zusammen aufgestellt wurde, hebt sich dieses Streckengebot nach dem Durchfahren der Gefahrenstelle von selbst auf.
Schau Dir die Stelle nochmal genau an, und frage mich, wenns noch nicht klar ist. nochmal nach. Gruß Auro.

Bearbeitet von Auro am 01.12.2010 06:08:25
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Na sauber, Dingens.
Dann will der Sauschwab Auro dem Saupreis Dingens mal ne gute Antwort geben.
Im Gesetz findest Du folgende Formulierung: In der Zone 30 gilt rechts vor links, sofern Schilder die Vorfahrt nicht anders regeln.
Solltest Du jetzt Kopfweh bekommen, mach Dir nichts draus. Das ist bei dieser Materie ganz normal!
Also isses jetzt doch eigentlich klar, oder?
Schwäbisches Grüßle vom Auro.
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Da ich gefragt wurde ein paar Winterfahrtips zu geben, will ich das gerne tun.

Ganz kurz und knapp:

1. Kein plötzliches Bremsen.Besser frühzeitig, rechtzeitig und degressiv. Auch die Motorbremswirkung einsetzen.

2. Nicht so schnell! Gib Dir ein paar Tage bei geringerem Tempo Zeit, das Wintergefühl beim Fahren zu entwickeln.

3. Vorsichtiges Gasgeben. Drehen die Räder durch, weg vom Gas, bis sie wieder greifen. Schwungnutzendes Fahren.

4. Keine plötzliche Lenkbewegungen. Rundes gefühlvolles Fahren verhindert, daß die Haftung der Räder abreißt.

5. Fahre mit größeren Sicherheitsabständen.


6. " Vorausschauendes Fahren" ist jetzt besonders wichtig, um zum frühesten Zeitpunkt klug zu reagieren.


Gute Fahrt von Eurem frag Vati Fahrlehrer, der im Schnee selbstverständlich Fahrstunden gibt!

Bearbeitet von Auro am 02.12.2010 06:07:40
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danke...sehr gut beschrieben.Und Geld können wir auch noch Sparen.
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Von Farbenpeter kommt folgender wertvoller Tip zum Thema beschlagene Scheiben im Auto!

Autoscheiben nach dem Reinigen blank putzen
Nach dem Waschen der Autoscheiben Innen wie Außen sprühe ich die Scheiben mit Spiritus ein und reibe sie mit Küchenpapier blank.
Dazu fülle ich Spiritus in eine Flasche mit Pump-Sprühkopf.
Vorsicht aber wenn ein Raucher am Putzen ist. Der Spiritusnebel ist sehr leicht entzündbar.
Von Innen verschmutzen die Scheiben nicht so schnell, auch das Beschlagen der Scheiben wird verhindert bzw. trocknen sehr schnell wieder ab.
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Danke lieber Auro
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Zitat (MiO, 23.01.2011)
Ist eine Sackgasse eine vorfahrtsberechtigte Straße ? Mir wollte nämlich jemand erklären, dass eine Sackgasse nicht in die Regel der Rechtsvorlinks-Regel einzuordnen ist ...

Humbug, Die Vorfahrtsregeln gelten genauso für die Sackgasse. Wollte die Stadtverwaltung an dieser Stelle kein "rechts vor Links", so hätte sie die Sackgasse durch einen abgesenkten von der anderen Straße getrennt. Der abgesenkte Bordstein hebt "rechts vor links " wieder auf. LG Auro.

Bearbeitet von Auro am 23.01.2011 05:39:04
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Weil sich der Stau von vorne auflöst. Erspar mir bitte Sonntag früh die Suche im Gesetzbuch. Es ist doch wie in der Bäckerei. Wer als erstes am Tresen ist, kriegt zuerst sein Brötchen .Vordrängeln gilt nicht.
Ich hoffe nicht, daß dies auch noch explizit ins Gesetz geschrieben werden muß, falls es nicht schon drinne steht. Wir bitten unsere Fahrschüler, einfach nach dem gesunden Menschenverstand zu verfahren, da der Gesetzgeber diesen auch fast immer beim Verfassen der Straßenverkehrsordnung verwendet hat.LG Auro.

Bearbeitet von Auro am 23.01.2011 12:25:53
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Iss dann halt ein Ministau.
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Blacky, wußtest Du, daß in Deutschland in jedem PKW durchschnittlich nur eine Person sitzt. Säßen in jedem Auto durchschnittlich nur drei Personen, gäbe es nirgendwo in Deutschland einen Stau. ( Unvermeidbare bei Unfall, Überflutung, Polizeikontrollen u.ä. ausgenommen)
Das heißt, daß wir nach 130 Jahren Automobil noch nicht gelernt haben, sinnvoll damit umzugehen!
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Zitat (dingens, 23.01.2011)
dann hätte aber auch nur noch jeder dritte fahrlehrer einen job

Wieso denn? Die Mitfahrer haben doch auch einen Führerschein. Ich seh da kein Problem.
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Kati hat das völlig richtig erkannt. So hab ich das gemeint und so wird es von fortschrittlichen Fahrern ja bereits erfolgreich praktiziert.
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Nach 14 Tagen macht sich der Meister strafbar!
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Lieber User. Das ,was die Fahrer taten ist nicht erlaubt! wenn Du ein bissel zurückblätterst, habe ich alle Situationen aufgelistet, in denen das Einschalten der Warnblinkanlage gestattet ist. Leider halten sich nicht alle dran. Weitere Fragen beantworte ich gerne!
Damit Du nicht blättern mußt, hab ich mal kopiert:
Wann ist die warnblinkanlage einzuschalten?
1. Bei einer Panne. Technischer oder menschicher Natur( Z.B. Wespe im Auto. Die warnblinkanlage darf bereis während der Fahrt eingeschaltet werden.

2. Bei einem Unfall. Die Anlage ist technisch so konstruiert, daß sie auch bei großem Sachschaden funktioniert. Als allererstes Warnblinkanlage, danach das Warndreieck!

3. Beim Abschleppen. Beide Fahrzeuge ( Schlepper und geschleppter müssen sie einschalten.

4. Der Linienbus, wenn erv eine als besonders gefährlich eingestufte Haltestelle anfährt. Wenn er während der Fahrt einschaltet, gilt Überholverbot! Wenn der Bus steht, darf nur in Schrittgeschwindigkeit ( 4 bis 7 km/h ) voebeigefahren werden.
5.[/color] Schulbusse, wenn Kinder ein und aussteigen.

6.[B] Als Staugefahrzeichen der Autos bei beginnendem Stau.

[B]7. Besonders langsame LKW beim Befahren von Steigungen.

8. Notbremsassistenzsysteme ( z.B. bei Peugeot ) schalten bei einer Vollbremsung über 50 km die Warnblinkanlage automatisch ein.

Bearbeitet von Auro am 05.02.2011 20:47:57
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Kati,
Wir Süddeutschen haben großen Respekt vor den unbesiegbaren Wikingern. Wenn wir in unserem Dialekt: "Fischköppe" sagen, klingt das warm und freundlich, und ist auch so gemeint. Glaubs mir, da war nix Böses bei.
Zur Verdeutlichung eine kleine Hörprobe, wie wir mit unserer Sprache umgehen:
http://www.youtube.com/watch?v=i4JkZKvoXGU

Bearbeitet von Auro am 09.02.2011 09:17:32
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Gerne Kati,
Wir mögen die Spätzle so sehr, daß wir die sogar aufessen, katisches.
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Ok, jetzt werden wir wieder erNst!

Bearbeitet von Auro am 09.02.2011 09:30:01
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Zitat (Auro, 08.02.2011)
Wenn er als Arbeitsmaschine eingesetzt wird und nur im Baustellenbereich bewegt wird, gehts ohne Nummernschild. Wenn er oeffentliche Strassen benutzt, um von Baustelle zu fahren, braucht er ein Nummernschild. Aber bei den Fischkoeppen geht so manches Ding ganz anders.

Danke für Deine Antwort Auro.
Wir dachten es uns schon.

Ich sehe es auch so, daß es ganz schön blöd ist, wenn die hier auf den Hauptstraßen rumgurken und rumtuckern, den Verkehr aufhalten und man nicht weiss, mit wem man es zu tun hat.

Aber Fischköppe sind das hier nicht, Friesen eben.
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Zitat (kati, 27.02.2011)
... und ich würde den Film gemeinsam anschauen und nicht sagen, es ist ein Film, der Dir mal Augen und Ohren öffnen soll und dann wieder verschwinden ... Es könnten möglicherweise Bilder dabei sein, die an die Nieren gehen, wenn Unfälle gezeigt werden.

Genau Kati, so hatte ich es auch gemeint. Nur zusammen und ergebnisoffen. Ist echt interessant, wenn die jungen Menschen erzählen und berichten. Im Gespräch kann hier manch Unverdautes oder falsch Verstandenes neu beleuchtet werden. Zusammen ist wichtig, und zuhören und ausreden lassen ist auch sehr wichtig.
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Die Arbeit mit diesen Filmen ist pädagogisch nicht so leicht. Es soll nicht der erhobene drohende Zeigefinger erhoben werden, sondern die jungen Fahrer sollen freundlich an die realen Gefahren herangefürt werden. Denn: Gefahr erkannt...Gefahr gebannt.
In unserem Theorieunterricht haben wir einen Unterrichtsabend, wo wir die Kiddis auf die Zeit nach der Prüfung vorbereiten. Dazu haben wir auch, z.Teil heftiges Filmmaterial. Die Arbeit damit muß behutsam geschehen. Jeder Schüler empfindet anders. Wenn Deine Kids Interesse haben, solltest Du mal auf U Tube oder an anderen Stellen des Internets suchen. Ein ruhiges Gespräch nach dem Betrachten des Filmes kann viel Gutes bewirken. Meist bewirkt der Film, das Kiddis im anschließenden Gespräch eigene Beispiele vortragen. Ich habe gehört, daß... etc. Vielleicht auch ein Ereignis im Freundeskreis oder amn der Schule..Zuhören....
Erzählen lassen, und die Gefühle zulassen. Das bringt sehr viel!! Gute Sache Blacky. LG Auro.
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Hallo Blacky, Ich schick Dir mal ein paar Filmbeispiele.


http://www.youtube.com/watch?v=HEME17P4HDA Zwischen Leben und Tod

http://www.youtube.com/watch?v=Zcn4jNzRRco Verunglückte Jugendliche berichten

http://www.youtube.com/watch?v=UOSXhPKbDGQ&feature=related Tim

http://www.youtube.com/watch?v=WyK1TqrgbbM&feature=related
Verunglückter Motorradfahrer berichtet


http://www.youtube.com/watch?v=0xn5vDXLDkI&feature=related
Warum Mami?? (Unfall durch Alkohol am Steuer)

Bearbeitet von Auro am 28.02.2011 06:26:18
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Zitat (Flöckchen, 02.03.2011)

Solange sich da ein Kennzeichen und TÜV darauf befindet, darf der Anhänger geparkt werden bis der TÜV abläuft, erst dann wird der "Parker" straffällig.

Falsch Flöckchen,
Es gilt die 14 Tage Regelung.Ganz sicher. LG Auro.
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Ne, die Strassenverkehrsordnung gilt fuer die gesammte Bundesrepublik, sogar fuer Bayern!
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Zitat (Auro, 02.03.2011)
Ne, die Strassenverkehrsordnung gilt fuer die gesammte Bundesrepublik, sogar fuer Bayern!

Bayern auch, na dat isn Ding
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Zitat (farbenpeter, 02.03.2011)
Bayern auch, na dat isn Ding

Find ich auch Farbenpeter. Immerhin ist Bayern jenes Bundesland, wo ein Mann, CSU Abgeordneter, der im Vollrausch mit seinem Dienstwagen einen Menschen bei einem von ihm verursachten Verkehrsunfall getötet hat, noch anschließend Verkehrsminister werden konnte.

Bearbeitet von Auro am 03.03.2011 02:23:30
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Hi Floeckchen, Dein Gnadengesuch wurde angenommen. LG Auro.
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Eine Busspur ist exklusiv für Linienbusse eingerichtet. Wir haben dort überhaupt nichts verloren!
Viele Fahrer verwechseln den Schriftzug: B U S auf der Fahrbahn mit der Busspur.
Der einzige Hinweis auf die Busspur ist das blaue runde Schild über der Fahrbahn, auf dem ein Bus abgebildet ist. Bildquelle
Der Schriftzug B U S auf der Straße ist ein Hinweis auf eine Bushaltestelle, und erinnert an das dort geltende Parkverbot.
Falls die Bushaltestelle durch eine unterbrochen Linie eingefaßt ist, darf sie befahren werden, falls die Linie durchgezogen ist, ist dieser Bereich der Fahrbahn für uns Tabu!
Ab und zu ist die Busspur auch durch angebrachte Zusatzschilder für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben. z.B. für Taxen.

Bearbeitet von Auro am 18.04.2011 17:31:03
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Du machst da alles richtig. Zum Tatzeitpunkt bist Du nicht gefahren. Das war ein Dir unbekannter Geschäftskunde. Es handelte sich um eine größere Veranstaltung in Berlin. Du hast bereits recherchiert, aber es war nicht mehr nachvollziehbar, wer das war. Tut Dir echt leid.
Im schlimmsten Fall wirst Du verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu schreiben. Kein Zeugnisrecht verweigern, sondern so schreiben, wie es wirklich war.
PS: Sicherheitsabstand ist lebensnotwendig. 1/2 Tachowert in Meter oder 2 Sekunden bei optimalen Bedingungen. Bei erschwerten Bedingungen mehr. Es ist keine Abzocke. Massenkarambolagen entstehen aus verkürzten Sicherheitsabständen!
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