Wie kann ich die Holzbalken in einer Altbaudecke finden?

Ich möchte eine Schaukel im Kinderzimmer aufhängen und finde die Holzbalken in der Decke nicht. Es ist eine typische Altbaudecke. Über der Nagelreihe auf dem Fußboden bin ich nicht fündig geworden .
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Ich würde die Schaukel oben im Türrahmen befestigen, das ist die einfachste Möglichkeit.
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Es hängt doch davon ab, ob und wie die Decke verputzt ist. Im Zweifel reicht einfach eine Klopfprobe. Ansonsten gibt es für relativ wenig Geld im Baumarkt Leitungs- und Balkenfinder. Damit sollte es gehen ... wenn nicht die ganze Decke aus Holz ist.
Falls es sich um eine Mietwohnung handelt, kann ich mir aber nicht vorstellen, dass der Vermieter sonderlich erfreut ist.

Er von SieErPaar

Bearbeitet von SieErPaar am 07.02.2017 15:08:15
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Wenn ich dir die Antwort gebe, die WIR bekamen, hängst du sicher keine Schaukel mehr auf....denn da kam der Balken gleich mit....!
Ist das Haus/die Wohnung gemietet?- Dann müsste der Vermieter einen Bauplan haben.- Andernfalls: viel Glück!
Das ist nicht böse gemeint, mein Haus ist über 200 Jahre alt.... wink.gif
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Zitat (IsiLangmut, 07.02.2017)
Wenn ich dir die Antwort gebe, die WIR bekamen, hängst du sicher keine Schaukel mehr auf....denn da kam der Balken gleich mit....!
Ist das Haus/die Wohnung gemietet?- Dann müsste der Vermieter einen Bauplan haben.- Andernfalls: viel Glück!
Das ist nicht böse gemeint, mein Haus ist über 200 Jahre alt.... wink.gif

Woher soll der Vermieter einen Bauplan haben? Es handelt sich doch um einen Altbau. Wir haben für unser eigenes Haus auch keinen Bauplan. So ein Ding gab es bestimmt auch nie für unser Haus.

Er von SieErPaar
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Natürlich muß der Hausbesitzer - nicht unbedingt auch der Vermieter - einen Bauplan haben. Ein Vermieter kann diesen falls nötig, beim Hausbesitzer einsehen.
Wenn man selbst ein Haus baut bzw. bauen läßt, hat man auch einen Bauplan und auch wenn man ein bereits länger bestehendes Haus kauft, hat man entsprechende Baupläne. diese sind Bestandteil des notariellen Kaufvertrages! Sind diese Unterlagen aus unerfindlichen Gründen nicht mehr vorhanden, kann man diese bei den Bauordnungsämtern der jeweiligen Städte und Gemeinden in Zweitschrift gegen Gebühr erneut erhalten.
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Danke,@Brandy! thumbup.gif
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