Jetzt wird's kompliziert, oder doch nicht? Hauskauf trotz Megabelastung

In: Wohnen
Jetzt wird's knifflig.
Nehmen wir an, ich möchte demnächst ein Haus nebst Grundstück erwerben. Nehmen wir weiter an, dass der aktuelle Verkehrwert bei nur noch 7000 € (siebentausend Euro) liegt. Gut, dass ist kein Haus wie Ihr es kennt - aber egal, geschenkt. Nehmen wir ferner an, die Summe aller im Grundbuch festgestellten Gläubiger (Bank, FA u.s.w.) liegt bei 50.000 € (fünfzigtausend).

Niemand, wirklich niemand(!) würde dieses Haus mit einer derartigen Belastung kaufen, stimmt's? Doch, da gibt es einen Verrückten, mich! Wieso? Das ist jetzt meine Frage:

Können die Gläubiger in mein Privatvermögen hinein pfänden, obwohl die Belastung allein auf dem Haus und dem Grundstück liegt? Sicher, sie können mir die Zwangsvollstreckung auf das Haus und Boden androhen. Und genau das sollen sie auch. Sie sollen sogar vollstrecken. Warum? Dann ersteigert es ein Familienmitglied - lastenfrei. Soweit in der Theorie. Spinner oder Gewinner?

Auf ehrliche Antworten bin ich gespannt.


Bearbeitet von MichaelG am 18.06.2017 21:04:24
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Wenn es dann -lastenfrei- ein Außenstehender ersteigert, bist du der große Verlierer.
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Ich denke, da fragst Du am besten einen Anwalt oder einen Notar. Diese Damen und Herren wissen mit Sicherheit weitaus mehr über die Kauf-, Verkauf- und Zwangsversteigerungsmodalitäten sowie auch über die Ersteigerungsvor- und/oder Nachteile für Familienangehörige.
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Aktueller Wert 7000€? Also da würde mich schon interessieren was das für ein Haus ist.
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Die im Grundbuch festgestellten Gläubiger können Dir doch egal sein. Die beziehen sich doch auf den Vorbesitzer!

Bei unserem Haus sind auch Schulden im Grundbuch eingetragen. Die wurden zum Teil bereits getilgt. Das steht nicht im Grundbuch. Es steht nur, welche Kredite für das Haus gegeben wurden.
Wenn wir das Haus heute verkaufen würden, würden sich die Geldgeber bei uns melden und nicht beim Käufer, dass sie ihr restliches Geld haben wollen.
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Sissy, wenn eingetragene Kredite getilgt wurden, ist es ratsam, dieses im Grundbuch einzutragen.
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Spinnen wir den Faden doch mal weiter:

Der derzeitige Eigentümer des Grundstückes hat sein Grundstück beliehen und dazu vermutlich eine brieflose Grundschuld aufgenommen. Wenn ja, bitte prüfen, ob es wirklich eine BRIEFLOSE Grundschuld ist.

Im Grundschuldurkunde hat er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung mit seinem gesamten Vermögen unterworfen. Wenn du jetzt dieses Grundstück mit diesen Belastungen kaufst, steigst du in die vorgenannten Bedingungen ein. D.h. auch du unterwirfst dich der sofortigen Zwangsvollstreckung - mit deinem gesamten Vermögen.

Da du ja die Zwangsversteigerung des Grundstückes "erzwingen" willst, wirst du vermutlich nicht die Raten zahlen:

1. Folge: Negativer Schufa-Eintrag.
2. Folge: Pfändung deines Vermögens (da das Haus ja nicht wert ist, wird man sich an dein Einkommen oder sonstiges Vermögen, z.B. ein anderes Grundstück oder dein
3. Folge: Zwangsversteigerung des Grundstückes: Da das Grundstück hoffnungslos überschuldet ist, wird sich im ersten Termin kein Ersteigerer finden. Im zweiten Termin werden die Gläubiger sicherlich zum großen Teil oder vielleicht sogar vollständig auf ihren Anspruch verzichten und das Grundstück wird für wenig Geld (z.B. 7000 Euro) versteigert. Dieser Ersteigerer kann fast jeder sein, aber nicht DU! Denn: Du bist ja mittellos, da zwangsvollstreckt. Vor der Versteigerung musst du eine Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen. Das ist in der Regel eine Bankbürgschaft. Die bekommst du nicht, da negative Schufa-Auskunft.

Da der Erlös aus der Zwangsversteigerung ja nicht die Schuldenhöhe abdeckt, hast du die dann noch immer an der Backe.

Also mein Rat: Lass es! Das Spiel kannst du nicht gewinnen. Er sei denn, du weißt, dass unter dem Grundstück eine Ölquelle ist.

Bearbeitet von SieErPaar am 19.06.2017 08:24:11
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