Hauskauf, Risse in der Hauswand ?!

In: Wohnen
[SIZE=7]Hallo!
Bin neu hier und benötige dringend eure Hilfe! :-)
Mein Mann und ich möchten ein Haus kaufen. Wir haben bereits das passende Objekt gefunden, das leider einen "Makel" hat. An der Hauswand, die zur Hofseite zeigt, gibt es einen riesigen Riss von unten nach oben. Er beginnt wirklich am Boden und läuft dann schräg hoch. Es sieht so aus, dass der Verkäufer wohl auch schon mal etwas in den Riss "gepinselt" hat und es trotzdem wieder gerissen ist. Das Haus befindet sich in Castrop-Rauxel (Bergarbeitersiedlung) im Ruhrgebiet. Baujahr 1950.
Kann mir jemand sagen, ob das nur der Putz sein kann oder ob das etwas schlimmes ist und wir lieber von dem Haus die Finger lassen sollten? Ich weiß, Ferndiagnosen sind schwer, aber vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben! Danke
Collien
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Baufeuchte Messgerät ist hilfreich, um festzustellen, ob es sich bei dem Riss um ein strukturelles Problem aufgrund von Feuchtigkeit handelt. Indem du den Feuchtigkeitsgehalt der Wand überprüfst, kannst du besser beurteilen, ob weitere Schritte wie die Konsultation eines Experten notwendig sind.

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1 hilfreiche Antwort, nur hilfreiche Antworten anzeigen
hallo und willkommen zuerst

ich hab natürlich keine ahnung....aber möchtet ihr
nicht lieber einen sachverständiger zuziehen, ich denke, da seid ihr auf
der sicheren seite nachher.

kann sein, dass dieses haus noch mehr risse hat die ihr im moment nicht sieht.
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In jedem Fall Finger weg.

Das Haus "arbeitet". Ich habe auch so ein Balkon wo alle Jahre mal ein Riss durch den Boden geht. Trotz Sanierungsarbeiten, die von unseren Rücklagen bestritten werden (ich zahle für die Sanierung nichts) tritt der Riss alle paar Jahre wieder auf.

Das ganze ist für mich nur ein Schönheitsfehler. Der darunter wohnende Eigentümer stört sich immer, dass Wasser von der Balkondecke tropft, juckt mich aber wenig. Ich lass es dann halt wieder auf Kosten der Gemeinschaft sanieren.

Auch bei meinen Eltern gibt es eine Reihenhaussiedlung, wo bei einigen Häuser Risse von oben nach unten an der Aussenwand sind. Was keiner weiss: Die Häuser würden mal auf einer Geröllhalde, wo im 1. Weltkrieg abgelagert wurde, gebaut. Seither senkt sich alle paar Jahrzehnte das Grundstück.

Im Grunde ist so ein Haus ein Totalschaden. Das Grundstück wertlos. Getreu dem Motto: Irgendein Trottel wird es wohl kaufen und herum basteln. Das kann derjenige dann sein ganzes Leben tun.

Labens

Edit:
Diese erwähnten Reihenhäuser sind aus dem Jahr 1949 und wurden vor 15 Jahren renoviert, und die Risse in vielen Häusern kamen wieder.

Bearbeitet von labens am 04.07.2009 22:40:56
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Ferndiagnosen sind immer schwierig. Ich würde auch einen Fachmann vor Ort fragen oder die Finger weg lassen.

Bergarbeitersiedlung deutet auch auf starke Bewegung unter der Erde hin, oder? Immerhin wird dort der Boden doch ständig bearbeitet, ausgehöhlt, usw. Da Arbeitet der Untergrund ja ständig irgendwie.

Vielleicht kannst du ein Bild einstellen?
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Ich wohne auch im Ruhrgebiet und meine Schweigermutter meinte noch neulich zu mir hier is fast überall der Boden hohl vom Bergbau noch, also Schächte usw im Boden. Ich würd die Finger davon lassen.
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Oha. Bergbauschäden. Mit denen bin ich quasi aufgewachsen.

Diese Risse in den Bergbaugebieten sind durch den Untertagebau entstanden. Durch die "Aushöhlungen" ist die Erde etwas nachgerutscht und dadurch kommt es teilweise zum Schiefstand der darüber liegenden Gebäude und das Mauerwerk reißt.

Da aber inzwischen die meisten Stollen wieder verfüllt worden sind sollten sich die Bergsenkungen verringert haben.

Da würde ich aber als erstes beim zuständigen Bergbauamt anfragen ob diese noch weiter gehen können oder ob die darunterliegenden Stollen stillgelegt und verfüllt worden sind. Wenn die zuständige Bergbaugesellschaft Euch bestätigt dass keine Bergsenkungen mehr vorkommen, wäret Ihr im Falle wenn doch abgesichert dann müsste die BBG für die Schäden aufkommen. Als eine Art Garantie.

Trotzdem solltet Ihr vor dem Kauf eine/n Fachfrau/mann hinzuziehen ob der Größe der Schäden. Also ob es sich um Schönheitsmakel handelt oder ob sie bedenklich sind und Gegenmaßnahmen getroffen werden müssten.


Tante Edit meint beim ersteren liegt es daran ob ihr mit den Rissen leben könnt beim zweiten würde ich die Finger davon lassen, denn die Gegenmaßnahmen sind aufwendig und teuer.
Ich lebe mitten im Pott und lebe dauernd mit diesen Rissen.


Bearbeitet von Gruene_Hexe am 04.07.2009 23:02:22
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Der Bergbaugesellschaft wird sich hüten, irgendeine Aussage zu machen.

Das ganze erinnert mich an Achmed, der mit der Wettervorhersage auch nicht einverstanden war.

Quelle - Achmed, Wetter kaputt - Sinnlos Telefon

keine Experimente mit Strom - Achmed und die Stromstörung

zum Glück gibt es Telefonzellen
:P
Labens

Bearbeitet von labens am 05.07.2009 01:33:22
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labens spricht mir aus der Seele. Finger weg, auch, wenn das Haus noch so ein Schnäppchen zu sein scheint.

Ganz genau, das Haus "arbeitet", bzw. der Boden darunter. Man nennt sowas auch "Bergsenkungen".
Und wo es jetzt noch einen Riß gibt, können immer welche dazukommen, irgendwann verzieht sich das gesamte Haus nach und nach. Vor allem, wenn es an einem Hang steht, kann das schnell gehen.
Ich stamme aus der Heimat des Kupferschieferbergbaues und weiß, wovon ich rede. Wir verloren unser gesamtes Haus und Grundstück dank Bergsenkungen. Entschädigung? Pustekuchen! Dann hätte die Bergbaugesellschaft ja Ursächliches anerkennen müssen, und das tun sie bis heute nicht... aus Furcht davor, daß es eine berechtigte Klageflut geben könnte. die hätten sich an sämtliche Geschädigten bis in die Insolvenz bezahlen können und wer tut das schon freiwillig?

Nicht nur Hanglagen in solchen Gegenden sind davon betroffen, auch in der Ebene dort kann durch Wassereinbrüche oder sog. Erdfälle ziemlich viel Plötzliches geschehen... Über Nacht kann unter dem Haus (un den Menschen darin) ein "Kessel" abgehen... alles erlebt in der Nachbarschaft und Bekanntschaft.
Mein Vater war bei der städtischen Energieversorgung beschäftigt und ich bin quasi mit Geschichten über Gasrohrbrüche, selbst gesehenen Bildern davon udgl. aufgewachsen.
Oft hat man ihn nachts rausgeholt deswegen... es hat durch diese Sachen auch manchen Toten zu beklagen gegeben.
Alles keine Spinne, sondern Tatsachen.

Laßt Euch nix anschwatzen ;) - Bergsenkungen verschwinden nicht einfach, wie ein Gewitter.
Und es ist für einen Normalsterblichen nicht nachzuvollziehen, welche Stollen und Fahrten im Gesamtgebiet wirklich verfüllt worden sind und welche nicht.
Und wo sich die Grundwasserführung grundlegend verändert hat oder nicht, was alles davon betroffen sein kann und welche Auswirkungen es auf die Sicht vieler Jahre gibt.
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Zitat (labens @ 04.07.2009 22:39:22)
Trotz Sanierungsarbeiten, die von unseren Rücklagen bestritten werden (ich zahle für die Sanierung nichts) tritt der Riss alle paar Jahre wieder auf.

Bist du der Eigentümer dieser Wohnung? Dann zahlst du sehr wohl für diese Sanierung... du zahlst dann nämlich monatlich Hausgeld, und davon werden die Rücklagen gebildet.
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Zitat (Schwaller @ 04.07.2009 22:44:16)
Ferndiagnosen sind immer schwierig. Ich würde auch einen Fachmann vor Ort fragen oder die Finger weg lassen.

:daumenhoch:

Grundsätzliches zum Hauskauf (Hausbau)

Ich ärgere mich stets über diverse Sendungen, wo Häuslebauer übern Tisch gezogen werden von Generalunternehmern oder Handwerkern.
Teilweise durch wirklich schlechte Arbeit, meist aber auch durch Eigentümer die extrem sparen wollen (leider am falschen Platz)

Ferndiagnosen zum Hauskauf sind unmöglich. :basta:

Aber....
Das Haus muß nicht wirklich schlecht sein. Mann muß nur wissen, welche Kosten zukünftig auf einen zukommen. Daher ist es immer ratsam einen unabhängigen Sachverständigen als Berater hinzuzuziehen. Den gibt es bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Castrop- Rauxel ist das die IHK Dortmund.
Bei der Handwerkskammer sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu finden für Bau- und Ausbauarbeiten.
Die Kosten je Std liegen zwischen 70-120€. Das mag viel Geld sein, aber ein Hauskauf will grundsätzlich überlegt sein.

TIPP
Bestellt zunächst nur ein mündliches Gutachten. Ggf. für ca. 1-2 Std. Der optische Eindruck des öbuv. Sachverständigen ist ein erster Hinweiß auf mögliche Schäden. Wenn er den Eindruck hat, das sich der Hauskauf lohnt, kann das ganze genauer Untersucht werden.

TIPP 2
Ihr könnt auch einen öbuv Sachverständigen beauftragen, der euch "begleitet".
Sucht Euch mögliche Häuser aus und bittet den Sachverständigen jeweils kurz die Häuser anzuschauen. Wenn auf den ersten Blick keine größeren Mängel sichtbar sind kann man weiter in die Tiefe gehen und genauer hinschauen. Solange bis Ihr euer Traumhaus gefunden habt.

TIPP 3
Keinesfalls Gutachten von "nur" Sachverständigen oder gar "anerkannten" Sachverständigen glauben schenken. Diese sind NICHT von anerkannter Stelle geprüft und können aus allen möglichen beruflichen Bereichen Herkommen. (Ein Hilfsarbeiter, der Häuser begutachtet, wäre möglich.)
Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wurde auf seine Qualifikation geprüft und anschließend auf Unabhängigkeit, Ehrlichkeit, etc. vereidigt.

TIPP 4
Auch für Verkäufer interessant.
Ein Wertgutachten. Insgesamt deutlich teurer aber in Schriftform. Da kommen schnell ca. 3000€ zusammen. Aber es sind alle ersichtlichen und vermutlichen Schäden aufgeführt und beziffern den Wert des Hauses / Grundstücks ggf. incl. der kommenden Sanierungskosten.

TIPP 5
Bei Rissen hilft ein kleiner Trick.
Einfach über den Riss einen gleichmäßig dicken Gipsbatzen auftragen (ca. 0,5-1cm) und das Datum einkratzen. Dann abwarten.
Zeigt sich kein Riss im Gips ist der Mauerriss neutral und kann ohne Probleme geschlossen werden.

Resume
Ein Riss im Haus und sei er noch so groß, muß nicht immer gleich den Abriss bedeutet. Die heutige Technik ermöglicht viele Möglichkeiten der Sanierung. Man muß nur wissen, mit welchen Kosten zu rechnen ist.

LG
Master of Stone
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Zitat (Valentine @ 05.07.2009 08:47:25)
Bist du der Eigentümer dieser Wohnung? Dann zahlst du sehr wohl für diese Sanierung... du zahlst dann nämlich monatlich Hausgeld, und davon werden die Rücklagen gebildet.

Ja ich bin Eigentümer.

Das ist zwar richtig, nachdem jedoch 91 Eigentümer hier sind, und wir schon seit Jahren wenige Reparaturen haben (Wasserschäden zahlt die Versicherung, und alle Leitungen wurden vor Jahren saniert), haben wir ca. 1 Million Euro Rücklagen.

Wenn wie bei mir ein Balkon undicht ist, wird entweder eine Reparatur oder eine grossflächige Sanierung gemacht. Das ist nicht Sache des Eigentümers.

Grundsätzlich ist die Aussenhaut des Gebäudes Eigentum der Gemeinschaft und nicht Eigentum des Wohnungseigentümers.

Das wissen viele nicht. Ein Balkon ist kein Eigentum des Eigentümers, sondern der Gemeinschaft. Ebenso wie das Dach, und die Aussenwand, welche einen Riss hat.

Das kann sogar auf die Fenster zutreffen. Ausnahmen sind mehrheitliche Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die jährlich stattfinden müssen. So sind bei uns die Fenster des obersten Dachgeschosses als Sondereigentum definiert, da sie ganzjährig der Witterung ausgesetzt sind. Die Fenster der anderen Eigentümer gehören den Eigentümern. Das wurde jedoch gesondert beschlossen.

Mein Tipp: bei einem Kauf einer Wohnung oder Hauses mindestens 2 Zeugen hinzuziehen und in den Kaufvertrag alles fixieren.

Bei meiner Freundin hat die Verkäuferin einer Eigentumswohnung gesagt, das Dach sei isoliert. Jetzt hat sich heraus gestellt, das war nicht wahr. Ob ich als Zeuge ausreiche glaube ich nicht. Falls sie mit der jetzigen Situation beim Einzug in die Wohnung nicht klar kommt, muss sie einen Beschluss bei der nächsten Eigentümerversammlung herbei führen. Ob sie hierfür eine Mehrheit bekommt ist fraglich. Wenn das Dach jedoch undicht wird, muss die Gemeinschaft für die Reparatur aufkommen.

Fazit: Bei einem Kaufvertrag kann man davon ausgehen, dass der Verkäufer auf jeden Fall so wenig wie möglich hinein schreibt. Nachträglich dann noch etwas zu fordern wird dann unmöglich.

Labens
Anmerkung: Ich war jahrelang Verwaltungsbeirat und habe mich mit dem Zeugs beschäftigen müssen (Wohneigentumsgesetz).
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Ich muss noch was nachtragen:

Die Stuttgarter Nachrichten brachte vor wenigen Wochen 2 Berichte.

In einem Artikel wurde berichtigt, dass in einem Ort sich nach und nach die Häuser senkten. Natürlich hatten die Aussenwände alle Risse.

Der zweite Artikel berichtet von dem Fall, dass eine Firma Erdwärme gewinnen wollte. Dazu wurde ein Loch in die Erde gebohrt, dann trat Wasser aus und die Erde senkte sich. Jetzt hat das Rathaus der Gemeinde einen Riss an der Aussenwand von ca. 1-2 cm.

Nicht genug. Die nächsten Tage ging der Spass weiter. Immer mehr Häuser der Gemeinde hatten auf einmal Risse. Die Firma, welche die Bohrung für Erdwärme vornahm fühlt sich dafür nicht zuständig.

Die ganze Geschichte ist noch nicht zu Ende. Sobald ich den Namen der Gemeinde finde, werde ich euch die Quellen nennen.

Aber vielleicht erinnert ihr euch an Köln?

Labens
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Zitat (labens @ 05.07.2009 15:04:51)
Wenn wie bei mir ein Balkon undicht ist, wird entweder eine Reparatur oder eine grossflächige Sanierung gemacht. Das ist nicht Sache des Eigentümers.

Wenn das Ganze über Rücklagen finanziert wird, dann zahlst du zwar nicht den Gesamtbetrag, aber anteilig bist du durchaus beteiligt. Genauso bist du beteiligt, wenn es bei dem Eigentümer ganz oben unter'm Dach reinregnet oder wenn der Herr unten links bei sich Risse in der Fassade findet. Oder wenn in der Tiefgarage was anliegt, die Heizung saniert werden muss etc.

Zitat
Mein Tipp: bei einem Kauf einer Wohnung oder Hauses mindestens 2 Zeugen hinzuziehen und in den Kaufvertrag alles fixieren.

... und die Teilungsvereinbarung gründlich lesen... die gehört mit zum Kaufvertrag und sollte irgendwo am Ende ein Siegel eines Notars haben.

Zitat
Anmerkung: Ich war jahrelang Verwaltungsbeirat und habe mich mit dem Zeugs beschäftigen müssen (Wohneigentumsgesetz).

Ich bin immer noch Verwaltungsbeirat... zum Glück gibt's bei uns nicht viel Ärger.
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stimmt natürlich alles was Du sagst.

Aber noch ein Tipp: Wenn jemand eine Wohnung kauft, lasst euch die letzte Nebenkostenabrechnung zeigen und schaut euch die Grundbuchauszüge an. Ausserdem ist es noch interessant, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zu lesen.

@Valentine
um den Job beneide ich Dich nicht, ich bin froh, dass ich das nicht mehr mache, da hatte ich in unserem Hochhaus keine freie Minute.

Labens
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Zitat (labens @ 05.07.2009 15:15:39)
Sobald ich den Namen der Gemeinde finde, werde ich euch die Quellen nennen.

Staufen?
Ist das nicht der Ort, wo so langsam alles kaputt ist?

Edit: Bei uns hier im Ort (NICHT Staufen) gibt es auch so einen merkwürdigen Fall. Seit einiger Zeit entstehen in mehreren Straßenzügen zunehmend Risse an den Häusern. Zufälligerweise zeitgleich mit einem großen Bauvorhaben eines ortsansässigen Baulöwen (für dieses Bauvorhaben wurde zeitweise sehr viel Grundwasser abgepumpt).
Zusammenhang wurde natürlich abgestritten, weil, es gab im Voraus ja Gutachten, dass dieses Großbauvorhaben völlig harmlos ist.
Nun hatten sich die Eigentümer der Häuser in den betroffenen Straßen (also die Menschen, deren Häuser jetzt auf einmal Risse haben) zusammengetan und gemeinsam einen Gutachter beauftragt. Ein staatlich geprüfter Geologe oder sowas Ähnliches. Dieser kam zu einem ersten vorsichtigen Ergebnis, dass ein Zusammenhang zwischen der Großbaustelle und den Schäden an den Häusern durchaus nicht ausgeschlossen werden kann.
Und auf einmal, kurze Zeit später, zieht dieser Gutachter sein Gutachten zurück und ist auch nicht mehr verfügbar.
Dazu muss man wissen, dass der staatliche Gutachter seine staatliche Anerkennung vom Landratsamt erhält. Wenn das Landratsamt die staatliche Anerkennung irgendwann nicht mehr verlängert, kann der Gutachter seinen Beruf natürlich an den Nagel hängen. Und zufällig war das Landratsamt damals auch sehr, sehr schnell gewesen mit der Genehmigung der Großbaustelle des ortsansässigen Baulöwen.

Ein Schuft, wer Böses dabei denkt. Und das ist natürlich alles nur das, was hier hinter vorgehaltener Hand gemunkelt wird.

Bearbeitet von madreselva am 06.07.2009 12:53:29
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Zitat (labens @ 05.07.2009 15:15:39)

Aber vielleicht erinnert ihr euch an Köln?


...und was Köln betrifft:
Da gibt es ja auch einen gruseligen Zusammenhang zu Stuttgart-21.
Einer der Gutachter, der Stuttgart-21 im Voraus die Unbedenklichkeit bescheinigt hat (der also meinte, die Grabungsarbeiten sind völlig ungefährlich, der Untergrund ist tragfähig) - also just einer dieser Experten hat wohl auch in Köln damals im Vorfeld bescheinigt, dass das alles völlig unbedenklich sei.
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Tja, so gehts immer... aber wenn die alles unter der Hand regeln brauchen die sich nicht wundern wenn andere es eben auch unter der Hand regeln... Nach dem Motto: im Dunkeln ist gut munkeln... soll jetzt auf keinen Fall zu Gewalt oder ähnlichem aufgerufen werden, aber eine (anonyme) Anzeige bei der nächst höheren Instanz oder ein kleiner Wink mit dem Boulevard-Hammer (der mit den 4 Buchstaben... unabhängig und überparteilich... ;) ) wirken oft Wunder...

Bearbeitet von Schwaller am 06.07.2009 13:02:39
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Zitat (Schwaller @ 06.07.2009 13:02:16)
aber eine (anonyme) Anzeige bei der nächst höheren Instanz oder ein kleiner Wink mit dem Boulevard-Hammer (der mit den 4 Buchstaben... unabhängig und überparteilich... ;) ) wirken oft Wunder...

Naja, ob man sich die B*LD unbedingt als Verbündeten im Kampf gegen Mauschelei und Küngel wünscht, dass lasse ich mal dahingestellt. Sind auch nicht gerade berühmt für ihre unabhängige und faktengetreue Berichterstattung, da kann der Schuss dann auch schnell nach hinten losgehen.
Und eine Anzeige bei der nächsthöheren Instanz :keineahnung: Man muss sowas ja auch erstmal alles beweisen können. ;)
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Das ist leider richtig. Selbst Meldungen von diesem Blutblatt die von RTL weiter verbreitet werden sind nicht unbedingt journalistisch als Meisterleistung zu bezeichnen.

Deshalb auch Finger weg von RTL, der Schuss kann schnell nach hinten los gehen.
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Zitat (madreselva @ 06.07.2009 12:46:19)
... Ein staatlich geprüfter Geologe oder sowas Ähnliches. Dieser kam zu einem ersten vorsichtigen Ergebnis, dass ein Zusammenhang zwischen der Großbaustelle und den Schäden an den Häusern durchaus nicht ausgeschlossen werden kann.
Und auf einmal, kurze Zeit später, zieht dieser Gutachter sein  Gutachten zurück und ist auch nicht mehr verfügbar. ...

Klingt sehr merkwürdig, eigentlich unmöglich.

Dürfte eher etwas nach dem Motto "Stille Post" sein.
Einer erzählt was und 20 Leute später kommt da ganz was anderes raus.

Zunächst:
- Eine öffentliche Bestellung dauert i.d.R. max. 5 Jahre und wird dann verlängert.

- Das Bestellungsorgan hat jederzeit die Möglichkeit die Bestellung zurückzuziehen.

- Ein Gutachten kann (auch bei Unrichtigkeit) NICHT zurückgezogen werden.

- Es besteht nur die Möglichkeit ein Gegengutachten zu erstellen.

- Auch nach der Beendigung der öffentlichen Bestellung ist der Sachverständige für seine Gutachten in vollem Umfang Haftbar. Insbesondere bei grober Fahrlässigkeit.

Fakt ist:
Auch ohne den Fall zu kennen, ist das Gutachten meines Erachtens weiterhin gültig bis ein Gegengutachten erstellt wurde. Und dann liegt es am Gericht zu sagen, welches Gutachten den nun Gültigkeit hat.

Master of Stone

Schaut mal HIER zum Thema Sachverständigen
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Zitat (Schwaller @ 06.07.2009 13:02:16)
Tja, so gehts immer... aber wenn die alles unter der Hand regeln brauchen die sich nicht wundern wenn andere es eben auch unter der Hand regeln... Nach dem Motto: im Dunkeln ist gut munkeln...

Wow, das ist starker Tobak und ziemlich gefährlich.

Sicherlich besteht die Möglichkeit (wie überall anders auch), das es einige schwarze Schafe gibt, dennoch:

- Ich halte die Behauptung, das ein öbuv. Sachverständiger die Hand aufhält für unhaltbar.

- Die rechtlichen Konsequenzen sind so ungeheuerlich, das es fast unmöglich ist.

- Es wäre rechtlich dasselbe, als ob ein Richter die Hand aufhält, damit ein Straftäter wieder freikommt.

Also bitte ich Dich überlege Deine Aussage nochmals bevor du solche Behauptungen ins Netzt stellst.

Master of Stone
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Zitat (Master_of_Stone @ 08.07.2009 11:21:00)
Klingt sehr merkwürdig, eigentlich unmöglich.

Dürfte eher etwas nach dem Motto "Stille Post" sein.
Einer erzählt was und 20 Leute später kommt da ganz was anderes raus.

Also ich kenne halt u.a. eine von den selbst betroffenen Anwohnerinnen (mit Riss im Haus). :keineahnung: Von der hab ich das.
Unter anderem fanden die Anwohner dann auch keinen weiteren Gutachter mehr, der überhaupt bereit gewesen wäre, ein Gutachten zu erstellen. :keineahnung:
Dass jemand die Hand aufgehalten hätte bzw. von Bestechung habe ich nie geredet.
Ich denke, sowas läuft anders, auch ohne dass Geld fließt kann Druck ausgeübt werden (bzw. können positive Anreize gesetzt werden). Glaub mir das.
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Zitat (madreselva @ 08.07.2009 13:56:16)
... Dass jemand die Hand aufgehalten hätte bzw. von Bestechung habe ich nie geredet. ...

Upps, da dachte ich erst ich müßte mich entschuldigen, (was ich auch getan hätte), aber wir haben uns da beide Verlesen ....
Das mit der Hand aufhalten ging NICHT gegen Dich, sondern gegen Schwaller. Dieser hatte auf den vorherigen Fred bezüglich des Sachverständigen geantwortet.

Zitat
Also ich kenne halt u.a. eine von den selbst betroffenen Anwohnerinnen (mit Riss im Haus).  :keineahnung: Von der hab ich das.

Die Frage ist, von wem hat die Anwohnerin die Information? Von den Sachverständigen direkt, oder von den anderen Anwohner (Aus zweiter, dritter oder vierter Hand?)

Zitat
Unter anderem fanden die Anwohner dann auch keinen weiteren Gutachter mehr, der überhaupt bereit gewesen wäre, ein Gutachten zu erstellen. :keineahnung:

Ein öbuv. Sachverständiger hat die VERPFLICHTUNG ein Gutachten zu erstellen, soweit diesen in seinen Bereich fällt. Es kann nur sein, das er "auf Monate ausgebucht ist". Ablehnung eines Auftrages ist nur Möglich, wenn es nicht zu seiner Bestellung gehört. (Als Natursteinsachverständiger kann ich zwar teilweise keramische Fliesen begutachten, doch kann ich es auch ablehnen.)

Zitat
Ich denke, sowas läuft anders, auch ohne dass Geld fließt kann Druck ausgeübt werden (bzw. können positive Anreize gesetzt werden). Glaub mir das.

Ein öbuv. Sachverständiger muß unabhängig sein. Wenn er sich unter Druck setzten läßt, oder auch nur den Anschein erweckt, kann er sich strafbar machen.
Ich will nicht abstreiten, das ein Sachverständiger auch nur ein Mensch ist und sich ggf. etwas "aus dem Fenster lehnt". Aber ein "Gefälligkeitsgutachten" ist mir noch nie untergekommen. Die Strafen und die Regressansprüche sind extrem hoch.

Master of Stone
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Zitat (Master_of_Stone @ 08.07.2009 11:31:58)
Wow, das ist starker Tobak und ziemlich gefährlich.

Sicherlich besteht die Möglichkeit (wie überall anders auch), das es einige schwarze Schafe gibt, dennoch:

- Ich halte die Behauptung, das ein öbuv. Sachverständiger die Hand aufhält für unhaltbar.

- Die rechtlichen Konsequenzen sind so ungeheuerlich, das es fast unmöglich ist.

- Es wäre rechtlich dasselbe, als ob ein Richter die Hand aufhält, damit ein Straftäter wieder freikommt.

Also bitte ich Dich überlege Deine Aussage nochmals bevor du solche Behauptungen ins Netzt stellst.

Master of Stone

Ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt... ich nahm mit der Aussage "Alles unter der Hand regeln" Bezug auf diesen Beitrag... und meinte damit, dass es dort wohl nach dem Motto "Eine Hand wäscht die Andere" zu geht.

Das Sachverständige für Extrazuwendungen beide Augen zudrücken und evtl. sogar Leben gefährden hab ich mit Sicherheit nicht gemeint... so doof sind die in der Regel nämlich nicht... abgesehen von den von dir (Master of Stone) erwähnten schwarzen Schafe!
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Man glaubt nicht, was alles (sogar vollkommen unbar und für keinen der Beteiligten einen offensichtlichen Vorteil bietend) "unter der Hand zu regeln" geht, wenn die Thematik "Bergschäden und Immobilien" für irgendeine Gegend, wo es akut ist, lautet. Vom Gipsmarkenkleber bis zum Gutachter oder Anwalt...
Immer wird durch Jahrzehnte der Ball flachgehalten - nur nicht drüber reden, ja nicht an die große Glocke mit dem, was industriell an Menschen und der ganzen Gegend verschuldet worden ist.

Noch immer wundert es mich, daß so viele Jahre nach der Wende die Menschen offensichtlich immer noch Angst haben, über das Thema Bergbau und Folge- sprich: Bergschäden offen zu sprechen, man findet nur weniges zu lesen und Fotos nur aus Westtdeutschland - resp. Ruhrgebiet.

Übrigens gibt es Risse in Häusern durchaus auch hierzulande, Norddeutschlands Geest.
Liegt unter einem Haus z. B. Treibsand oder steht das Haus auf reinem Sand, kann es auch sein, daß es leichtes Reißen im Mauerwerk oder an bestimmten Ecken des Hauses kleine "Abbruchkanten" gibt.
Der Untergrund arbeitet halt.

Aber nie so schlimm, daß das Haus ernsthafte Schäden leidet, wie ich es von zu Hause kenne.
Nicht so, daß alle Bilder an den Wänden schief hängen und man Schränke und Betten auf Backsteinlagen stellt, damit weder Klamotten noch Bücher und Geschirr sich selbsttätig ausklinken noch man selbst irgendwo herausfällt. Nicht so, daß keine Tür und kein Fenster mehr schließt oder man plötzlih morgens die Sonne an einer Ecke des Zimmers aufgehen sieht, wo es nie ein Fenster im Haus gab.
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Zitat (Schwaller @ 08.07.2009 18:56:39)
Ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt...


wenn du das meinst:

Zitat
... Und zufällig war das Landratsamt damals auch sehr, sehr schnell gewesen mit der Genehmigung der Großbaustelle des ortsansässigen Baulöwen. ...


:hihi: , ist Deine Entschuldigung angenommen. :hihi:

Konnte mir auch kaum vorstellen, das sowas als Regel über einen öbuv gedacht wird.

Sorry, aber da bin ich nunmal empfindlich.

:freunde: Master of Stone
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Genau das war gemeint... bin ich froh, dass das geklärt ist! :freunde:
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Zitat (Master_of_Stone @ 09.07.2009 17:16:42)

Konnte mir auch kaum vorstellen, das sowas als Regel über einen öbuv gedacht wird.

Sorry, aber da bin ich nunmal empfindlich.

:freunde: Master of Stone

Bist Du denn selbst Sachverständiger (geht mich natürlich nix an, brauchst Du nicht drauf zu antworten)? Also ich will keineswegs sämtliche Gutachter in einen

Aber ich weiß auch, wie es hier bei uns zuweilen abgeht, wie manche Dinge hintenrum und unter der Hand geregelt werden (wie gesagt, da braucht nicht mal Geld zu fließen), und in diesem Punkt bleibe ich auch bei meiner Meinung (die selbstverständlich nur meine eigene ist. Ich verlange von niemandem, meine Meinung zu übernehmen).
Gilt übrigens natürlich nicht nur für Bauvorhaben :keineahnung:
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Zitat (madreselva @ 10.07.2009 18:54:40)
Bist Du denn selbst Sachverständiger (geht mich natürlich nix an, brauchst Du nicht drauf zu antworten)? Also ich will keineswegs sämtliche Gutachter in einen Topf werfen, das kannst Du mir glauben, und so war das auch nicht gemeint. ...

Dachte eigentlich, das dieses schon hinlänglich hier im Forum bekannt ist.
Ja, ich bin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Steinmetz und Steinbildhauerhandwerk. Puh, Pause bei so einem langen Text ...
Daher kann ich auch kaum glauben, das irgendwelche öbuv. Sachverständigen irgendetwas "unter der Hand regeln". Ich kenne die rechtlichen Konsequenzen und die sind gar nicht mal so ohne. Auch für 2 Millionen würde ich da kein "Gefälligkeitsgutachten" machen. Das wäre mir zu riskant.
Was anderes ist das ggf mit "nur" Sachverständige oder "anerkannte" Sachverständige. Da kann ich es nicht ausschließen, das es dort ggf. schwarze Schafe gibt. Es gibt für diese Sachverständige keine Ausbildung weder in Fachpraxis, noch in rechtlichen Grundlagen. Auch eine Prüfung wird nicht verlangt. Schau mal HIER

Zitat

Aber ich weiß auch, wie es hier bei uns zuweilen abgeht, wie manche Dinge hintenrum und unter der Hand geregelt werden (wie gesagt, da braucht nicht mal Geld zu fließen), und in diesem Punkt bleibe ich auch bei meiner Meinung (die selbstverständlich nur meine eigene ist. Ich verlange von niemandem, meine Meinung zu übernehmen).
Gilt übrigens natürlich nicht nur für Bauvorhaben :keineahnung:

Du hast sicherlich recht, was das Bauvorhaben oder andere Geschäftszweige angeht. Davon steht genug in der Presse.
Aber was öbuv Sachverständige angeht, da wirst du sicherlich so Deine Schwierigkeiten habe. Du könntest gleichermaßen versuchen einen Richter zu bestechen, ob mit Geld oder Sachwerten (Gefälligkeiten).
Da ist die rechtliche Grundlage fast identisch. Und ich habe keinen Bock (auch für 2 Millionen nicht) für ein paar Jahre in den Knast zu wandern. Von anderen "Bestrafungen" mal abgesehen.

LG
Master of Stone

PS
werde mal zum Gefälligkeitsgutachten im Berufsfred noch was schreiben
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@ Master... vllt. ist es ja einfach auch so, dass wir Laien nicht immer alles mitbekommen. Und wenn dann der Nachbar vom Sachverständigen spricht der das gesagt hat oder dies getan hat oder sonstwas, dann fragen wir auch nicht nach ob es nur ein Sachverständiger oder ein öbuv Sachverständiger ist... ich mein, evtl. haben wir hier (trotz deiner fachkundigen "Aufdrieselung" der Unterschiede zwischen den versch. Sachverständigen) einfach nur mal wieder alle aneinander vorbei gequasselt... :keineahnung: denn ich z.B. hatte bis vor wenigen Tagen keine Ahnung, dass es da so gravierende Unterschiede gibt... ist halt wie beim Tüv, oder? Da gibt es den Tüv-Prüfer und den Tüv-Ingenieur... von den Prüfern hört man so einiges :pfeifen: ... aber von einem Ingenieur, der Gefälligkeitsdinger rausgibt hab ich noch nie gehört...
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