stress nach wasserrohrbruch

In: Wohnen
nach einem wasserrohrbruch und einer beidseits durchfeuchteten kellerwand versucht
meine hausverwaltung, mir als mieter die wartungsarbeiten (wasserbehälterentleerung)
für die trockengeräte aufzudrücken. gehört das zu meinen aufgaben als mieter?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo und willkommen hier!

Hast Du den Wasserschaden verursacht? Nein, Du bist sicher nicht für die Wartungsarbeiten zuständig, aber um das zweifelsfrei zu klären, solltest Du - falls Du Mitglied bist - beim örtlichen Mieterverein diese Frage stellen oder aber einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dem Mietrecht auskennt. Vielleicht hast Du ja zumindest eine Rechtschutzversicherung, welche die Anwaltskosten für Deine Sache übernimmt!? :hmm:
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Hallo auch von mir @krautkof :gestatten:

Deine Situation ist natürlich sehr ärgerlich, Wartungsarbeiten klingt für mich längerfristig, aber die Wasserbehälterentleerung ist dem Mieter eigentlich schon zuzumuten würde ich sagen.

Bearbeitet von Backoefele am 07.02.2019 18:32:31
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Mir klingt es auch eher nach "ab und an Wasser entleeren in der Trocknungsphase", warum sollte man das nicht eventuell übernehmen? Man selbst als Mieter sieht doch eher, wenn der Behälter voll ist (oder kurz vor voll). Wenn die Hausverwaltung jeden Tag (oder alle zwei oder so) jemanden rausschickt, der dann vielleicht feststellt, dass der Behälter noch gar nicht voll ist ...?

Das Entleeren kann nicht so schwer sein, ich als Mieter würde es vermutlich übernehmen, ohne erst zu überlegen "darf mir das überhaupt aufgedrückt werden"? Ja, möglicherweise ist das Aufgabe der Hausverwaltung ... mir wäre es den Diskussionsstress nicht wert.
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Wenn der Wasserrohrbruch nicht dein Verschulden war, sind Arbeiten/Kosten für die Beseitigung der Folgen nicht Sache des Mieters.- Aber: wenn es nur darum geht, den Wasserbehälter des Trocknungsgerätes zu entleeren, und du dies körperlich bewerkstelligen kannst, würde ich dafür keinen Streit mit dem Vermieter vom Zaun brechen.
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Zitat (krautkof @ 07.02.2019 18:03:08)
wartungsarbeiten ... gehört das zu meinen aufgaben als mieter?
Das sagt Dir Dein Mietvertrag ... und die Aufwandsentschädigung ist dann auch darin geregelt.

Persönlich würde ich auch eher spontan zusagen, da es mir selber wichtig wäre, daß das Wasser so schnell wie möglich aus dem Fundament verschwindet. Es hat nämlich auch die Eigenschaft der Wärme und Trockenheit entgegen nach oben aufzusteigen, was für die Wohnung darüber auch nicht witzig ist.

Fraglich sind natürlich die Modalitäten: muß man alle 6 Stunden aus der 6. Etage zu Fuß bis in den Keller, über eine steile Stiege ... mit Krückstock oder Rollator ... in die verschimmelten Räume ... mit Asthma ... mehrere Geräte a 10L Auffangbehälter leeren ... und mehrere Räume weit bis zum Abfluß schleppen ... mit morbus bechtereff ... und ... wenn was überschwappt bin ich regresspflichtig und hab auf einmal die ganze Verantwortung am Hals und krieg dann dafür noch 'ne Quittung ...? :ph34r:

Bearbeitet von molch am 07.02.2019 19:38:10
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Hallo Krautkof,
ich würde das auch nicht so eng sehen.
Die Geräte schalten sich ab, wenn der Behälter voll ist. Da musst du nicht daneben sitzen.
Vielleicht würde ich vor Zeugen in der Hausverwaltung sagen, dass ich das freiwillig und als Laie mache. Sollte ein Gerät -warum auch immer- kaput gehen kann man dir das dann nicht anhängen.
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