Hallo :)
Ich bin seit dem 28. Mai, dieses Jahres, an einer Folgeerkrankung längerfristig krank geschrieben; die erste Krankschreibung war vom 23. Dez. 2019 bis einschl. 07. Jan 2020.
Ich leide seit Jahren an einer Hüftdysplasie mit Coxarthrose, dessen Ausmaß sich in den vergangenen Monaten des neuen Jahres verschlimmerte - nur eine Operation mit Hüftendoprothese kann abhelfen. :(
Seit der Corona-Pandemie heißt es, lt. unserer Bundesregierung, dass jeder Arbeitnehmer, welche sich beim Arbeitgeber krank melden, in Kurzarbeit befinden und KUG (Kurzarbeitergeld) erhalten.
Darf nun eine Krankenkasse das letzte Gehalt - sprich Kurzarbeitergeld - des Kassenpatienten als Grundlage zur Krankengeldberechnung benennen oder muss sich die Krankenkasse an den Durchschnittsverdienst eines Jahres oder an den Monatsverdienst vor der Ersterkrankung - in meinem Fall wäre das im Vorjahr - halten?
Ich bitte diesbezgl. nur um außerordentliche Antworten, welche sich mit dem System gut bis hervorragend auskennen – bitte keine 0815-Antworten!
Herzlichen Dank für Eure Aufmerksamkeit. :)
Freundliche Grüße
Joggl
Ich bin seit dem 28. Mai, dieses Jahres, an einer Folgeerkrankung längerfristig krank geschrieben; die erste Krankschreibung war vom 23. Dez. 2019 bis einschl. 07. Jan 2020.
Ich leide seit Jahren an einer Hüftdysplasie mit Coxarthrose, dessen Ausmaß sich in den vergangenen Monaten des neuen Jahres verschlimmerte - nur eine Operation mit Hüftendoprothese kann abhelfen. :(
Seit der Corona-Pandemie heißt es, lt. unserer Bundesregierung, dass jeder Arbeitnehmer, welche sich beim Arbeitgeber krank melden, in Kurzarbeit befinden und KUG (Kurzarbeitergeld) erhalten.
Darf nun eine Krankenkasse das letzte Gehalt - sprich Kurzarbeitergeld - des Kassenpatienten als Grundlage zur Krankengeldberechnung benennen oder muss sich die Krankenkasse an den Durchschnittsverdienst eines Jahres oder an den Monatsverdienst vor der Ersterkrankung - in meinem Fall wäre das im Vorjahr - halten?
Ich bitte diesbezgl. nur um außerordentliche Antworten, welche sich mit dem System gut bis hervorragend auskennen – bitte keine 0815-Antworten!
Herzlichen Dank für Eure Aufmerksamkeit. :)
Freundliche Grüße
Joggl