Krankengeld und Urlaub ?

Moin

ich bin im krankengeld

und habe bald den jahresurlaub

die krankenkasse sagt, ich darf deutschland nicht verlassen. hinter der grenze endet das krankengeld UND die ärztliche versorgung gehe komplett auf meine kosten, falls was passiere

kennt sich jemand damit aus ? ist das wirklich so ?

fühle mich sehr eingeschränkt dadurch.

danke, lg
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir eine Reiseversicherung für das Ausland, da diese den medizinischen Schutz im Ausland sicherstellen kann, falls du trotz der Regelungen der Krankenkasse reisest. So kannst du im Notfall auf ärztliche Versorgung zurückgreifen, ohne hohe Kosten fürchten zu müssen.

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Wenn du im Krankengeldbezug bist, bist du arbeitsunfähig - also kann dir dein Arbeitgeber auch keinen Urlaub geben. Du kannst nicht von der Arbeitspflicht befreit werden, da Du nicht zum Arbeiten verpflichtet bist...

Wenn dir die Auskunft deiner Krankenkasse nicht ausreicht, würde ich dir empfehlen, mal bei einem Verband für chronisch kranke Menschen nachzufragen, bei einer Gewerkschaft oder einem Anwalt. Du solltest vllt auch nochmal bei der Kasse anrufen und nicht nur mit der Callcentermitarbeiterin reden, sondern dich in die zuständige Fachabteilung verbinden lassen. Krankengeld und Auslandsaufenthalt sind ein schwieriges Thema...

Ansonsten ist das Krankengeld im SGB 5 geregelt, was alleine aber auch nicht weiterhilft, da es viele Verordnungen etc gibt. Wende dich am Besten an Spezialisten.
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ich denke, die Aussage ist korrekt
dafür kannst du deinen Urlaub nochmal nehmen
während der Krankheit liegen die Urlaubstage still
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Zitat (heulsuse @ 11.07.2013 01:47:23)
die krankenkasse sagt, ich darf deutschland nicht verlassen. hinter der grenze endet das krankengeld UND die ärztliche versorgung gehe komplett auf meine kosten, falls was passiert

Die Krankenkassen zahlen seit 1.1.2013 ( mit disem Datum möchte ich mich nicht genau festlegen), aber auf jeden Fall braucht man für jeden Auslandsaufenthalt eine Auslandskrankenversicherung, auch für die Länder, in denen bisher die deutsche Krankenkasse bezahlt hat.

Beispiel: Du fährst 200m über die österreichische Grenze und hast einen Unfall oder benötigst sonst medizinische Hilfe musst Du selbst bezahlen, wenn Du keine Auslandskrankenversicherung hast.
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