Krankengeld für Kinderbetreuung?

Hallo!

Das ich bei Erkrankung meiner Kinder zu Hause bleiben kann und die Krankenkasse Krankengeld bezahlt ist mir bekannt. Hat jemand Erfahrung damit wie es sich verhält wenn meine Frau (die eigentlich Hausfrau ist) erkrankt ist und somit die Kinder nicht betreuen kann? Zahlt die Krankenkasse Krankengeld und wenn ja in welcher Höhe und für wieviel Tage? Sind Nachweise nötig?
Das fragst du am besten mal deine KK, die werden dir sicher genau sagen können, wann sie zahlen und wann nicht.
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Hallo, bei meinem Cousin hat die Krankenkasse die Wahl gelassen, sich eine Haushaltshilfe zu holen (die die Kasse auch bezahlt hat) oder dass er zu Hause bleiben kann. Seine Frau war damals mit dem 2. Kind schwanger und konnte sich um das 1. Kind (erst 1 Jahr alt) nicht kümmern, da es ihr nicht gut ging. Also müsste es doch gehen, dass die KK Euch eine Haushaltshilfe stellt.

Bearbeitet von 4season am 31.07.2010 22:44:42
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ich habe mal den Titel verändert, denn "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" ist etwas ganz andere und jetzt ist klarer, worum es wirklich geht
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Als ich mit unserem 3.ten Kind schwanger und krank war, bekam mein für die Zeit unbezahlten Urlaub und die KK hat "Lohnausfall" bezahlt. Auch nach der Geburt war mein Mann unbezahlt Zuhause und die KK bezahlte. Eine Haushaltshilfe wollten wir nicht, da die Kinder noch "klein" sind/waren (und bevor ich jemanden fremdes durch die Gegend scheuche - laß ich meinen Mann laufen wink.gif )
Nachweise in dem Sinne, dass die KK vom Arzt eine "Bescheinigung" benötigte, dass ich nicht in der Lage bin die Kinder zu betreuen!

Aber wirklich bei der KK vorher erkundigen (und den Arbeitgeber informieren.)

YO
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Bei einer befreundeten Familie (Kindergartenkind und Säugling) war die Mama und das Baby krank, der Vater konnte keinen Urlaub mehr nehmen und alles ging drunter und drüber. Eine andere Freundin von mir hat stundenweise ausgeholfen, Kind aus'm KiGa abgeholt, geputzt und gekocht und ist von der KK dafür bezahlt worden.

Bearbeitet von witch_abroad am 04.08.2010 14:51:01
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Also mir ging es genau so!
Du kannst einen Haushaltshilfe-Antrag stellen, aber nur für eine Person die dadurch einen Verdienstausfall hat. Also wenn z.B. eine Oma die eh in Rente und zu Hause ist, aufpassen soll/kann - bekommst du das nicht von der Krankenkasse bezahlt. Dein Ehepartner aber oder auch ne Freundin oder Tante ... , wenn diese die Betreuung und Versorgung übernehmen und zugleich einen eigenen Verdienstausfall haben - schon. (damals ca. 60-70% des Verdienstausfalls).
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