Krankengeld

Hallo!

Mein Freund war lange Zeit krankgeschrieben und hat Krankengeld bekommen. Es fehlt aber das Geld für 2 Wochen im Juli. Er wurde krankgeschrieben und hat den Auszhalungsschein an der KK geschickt. Am Ende der 2 Wochen ist er aber nicht mehr zum Arzt gegangen, war auch nicht mehr nötig, er ist wieder arbeiten gegangen. Jetzt verlangt die KK noch einen Auszahlungsschein, den er sich hätte nach den 2 Wochen ausstellen lassen sollen. DAs wussten wir nicht. Wir waren beim Arzt und wollten den Auszahlungsschein nachträglich ausgefüllt haben, aber es hieß dass sie das rückwirkend nicht machen. Was sollen wir machen? Wie kommen wir jetzt zum Geld, ist immerhin ein halbes Monatsgehalt... KK will unbedingt Auszhalungsschein, Arzt stellt ihn nicht aus. Miteinander telefonieren wollen sie nicht...
Also, ich versuch mal, das zu verstehen.

Dein Freund war die ersten 2 Juliwochen krankgeschrieben und die zweiten 2 Wochen ist er dann wieder arbeiten gegangen?? Richtig??
Und für diese ersten 2 Juliwochen fehlt jetzt der Zahlschein??

Das ist natürlich blöd :hmm: . Soweit ich weiß, darf die KK nur Krankengeld auszahlen, wenn der Zahlschein da ist. Dein Freund hätte logischerweise vor Antritt der Arbeit nochmal zum Arzt gehen MÜSSEN, denn darauf vermerkt der Arzt auch, dass KEINE Arbeitsunfähigkeit mehr besteht und er wieder arbeiten kann!! Und da dieser Zahlschein wie ein "gelber Schein" zu sehen ist, leuchtet auch ein, warum der Arzt ihn nicht rückwirkend ausstellt. Denn eine normale Krankmeldung darf der Arzt auch nicht nachträglich ausstellen! :nene: So nach dem Motto "Doc, ich war jetzt ne Woche krank, lag im Bett und so, kannst du mir mal ne Krankmeldung für meinen AG mitgeben"! :pfeifen:

Ich fürchte mal, da habt ihr mit Rosinen gehandelt und könnt nur auf die Kulanz der KK hoffen!!

Sorry, dass ich da nix Positives für euch sagen kann! Ich bin mir zwar nicht zu 100% sicher, aber ich meine mich erinnern zu können, dass das so ist. Ich hab während meiner Umschulung knapp 2 Jahre in der Krankengeldabteilung einer KK mein Praktikum gemacht und da kamen solche Fälle leider vor!!

Vielleicht ist hier aber ja jemand, der sich genau mit der Gesetzgebung im SGB auskennt, und dir was anderes, für euch positives, sagen kann!!

Ich drück die Daumen!!
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