Möchte mich mal erkundigen ( und hoffe auf Eure Mithilfe ), wie man erfahren kann, was einem eigentlich alles zusteht bei einem Behindertenausweis ( 100 % ). Gibt es da irgend eine Internet Seite wo man sich Tipps holen kann. Besten Dank.
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bödefeldDabei seit: 19.07.07 361 Beiträge
schau doch mal hier, das sieht recht vielversprechend aus
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen... ansonsten sieh doch mal auf der Homepage des für dich zuständigen Integrationsamtes nach.
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Susanne-AngelikaDabei seit: 07.09.06 241 Beiträge
Ich danke Euch rechtherzlich, für die hilfreichen Links. Grüße
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Petermeister
Zitat (Susanne-Angelika, 14.08.2007)
Möchte mich mal erkundigen ( und hoffe auf Eure Mithilfe ), wie man erfahren kann, was einem eigentlich alles zusteht bei einem Behindertenausweis ( 100 % ). Gibt es da irgend eine Internet Seite wo man sich Tipps holen kann. Besten Dank.
Hallo,
Google doch mal, da erfährst Du allerhand über die Rechte von Behinderten.
Sehr häufig gibt es auch einen ausführlichen Ratgeber bei den Landratsämtern und den Rathäusern. Die liegen dort an den Info-Ständern kostenlos aus und sind meistens auf den neuesten Stand.
Wer da suchet, der wird auch finden: (Text aus dem Neuen Testament)
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labens_Dabei seit: 08.09.05 4.926 Beiträge
Vergiss nicht mit dem Schwerbehindertenausweis und Bescheid die Steuerermässigung in die Steuerkarte einzutragen.
Ggf. bei der E-Steuererklärung den Freibetrag angeben.
Den Ausweis immer dabei haben. Viele Eintrittskarten gibt es für Schwerbehinderte ermässigt.
Ausserdem hast in öffentlichen Verkehrsmittel Anspruch auf einen Sitzplatz, der in jedem Fahrzeug gekennzeichnet ist. Ist dieser belegt, zeig demjenigen Deinen Ausweis und er muss den Sitzplatz für Dich frei geben.
Verlängerung des Erholungsurlaubs, wenn Du noch beschäftigt bist.
Das gilt für alle Schwerbehinderte ab Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 50 %.
Vergiss nicht, alle 1/4 Jahr den Arzt der Hauptdiagnose aufzusuchen und lass Dir Arznei verschreiben. Das Rezept brauchst nicht unbedingt einlösen. Kommt es zu einer Überprüfung der Schwerbehinderung, kannst Du nachweisen, dass Du immer in ärztlicher Behandlung war. Ansonsten geht das Amt davon aus, dass Du zwischenzeitlich geheilt bist. Das gleiche gilt, wenn Du Rente beziehst. Die Rentenversicherung wird nach 4 Jahren prüfen, ob die Diagnosen noch bestehen. Das gilt auch für EU-Rentner, die Rente bis 65 unbefristet bewilligt bekamen.
Viele Grüsse
Labens
Bearbeitet von labens am 18.08.2007 02:31:27
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murphy_Dabei seit: 29.03.05 6.864 Beiträge
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