Noch mal ne Frage zum Mietrecht: Wasserabrechnung...

In: Wohnen
Hallo Muttis!

Nachdem ich das mit der Kündigungsfrist gestern klären konnte, tat sich heute gleich die nächste Frage auf. Ich habe heute morgen unsere Vermieterin angerufen und ihr kurz mitgeteilt, dass morgen per Post die Kündigung kommt, damit sie nicht so ganz unvorbereitet ist (das ist nämlich ne ganz nette).

Da erzählte sie mir, dass der Mieter über uns mal wieder rumgestänkert hat.
In dem Haus, in dem wir wohnen, sind drei Wohnungen. Wir im EG (2 Personen), Herr X im 1. Stock (1 Person) und Herr Y im 2. Stock (1 Person).

Es gibt fürs ganze Haus nur einen Wasserzähler, und die Wasserkosten werden dann anteilig je nach Anzahl der Personen auf die Mietparteien umgelegt. Herr X hatte nun bei der Vermieterin angerufen und ihr mitgeteilt, dass er in Zukunft 40 Euro weniger Wasser bezahlen wird als bisher, weil der über und wir unter ihm angeblich viel mehr verbrauchen als er. Dazu muss man sagen, Herr X ist ein alter Stänker-Heini, der ständig im ganzen Haus Mecker-Zettel verteilt, in der halben Straße Streit anfängt und mindestens 1x pro Woche bei der Vermieterin anruft und sich über irgendwas beschwert. Herr X ist noch dazu psychisch krank (weiß nicht, ob die Vermieterin das weiß), aber auch von einem psychisch kranken Mitmenschen braucht man sich ja nicht alles gefallen zu lassen.
Wie gesagt, laut Herr X verbrauchen wir alle viel mehr als er - ich meinte nur zur Vermieterin, dass mein Partner und ich meines Erachtens nicht ungewöhnlich viel Wasser verbrauchen, und was Herr Y tut weiß ich natürlich nicht (kann mir aber nicht vorstellen, dass Herr Y Wasser verschwendet). Die Vermieterin meinte dann, laut Herr X habe Herr Y ständig Besuch, der dann oft auch noch wochenlang dort wohne (was schlicht und einfach nicht stimmt), daher stamme der hohe Wasserverbrauch von Herrn Y.

Wie ist das denn nun rechtlich? Ich habe zur Vermieterin gesagt, dass ich es natürlich nicht einsehe, und auch nicht bereit bin, dass wir - nur auf die Aussagen von Herrn X hin - plötzlich mehr Wasser bezahlen müssen. Ich hab ihr auch gesagt, dass sie wohl solche Schwierigkeiten auf die Dauer nur dann umgehen kann, wenn sie 3 getrennte Wasserzähler einbauen lässt. Ob sie das mit den Wasserzählern machen lässt, weiß ich nicht - sie ist weit über 80, wohnt 150 km entfernt und was weiß ich noch alles. Aber ist ja eigentlich auch ihr Problem.

Aber wer muss denn jetzt für die Differenz in der Wasserrechnung aufkommen?
Ich habe vorhin auch mit Herrn Y gesprochen, der stand dann kurz davor, Herrn X heute abend den Hals umzudrehen (ich habe heute morgen auch getobt, als ich das gehört habe. Habe zu meinem Partner gemeint, Herr X soll bloß aufpassen, dass ich ihm nicht demnächst einen Kübel Wasser vor seine Wohnungstür kippe).

Fazit ist jedenfalls: Herr X hat seinen Anteil eigenmächtig um 40 Euro gekürzt. Herr Y und wir sind nicht bereit, Herrn X' Anteil zu übernehmen. Die Vermieterin will natürlich den Differenzbetrag haben. Und nun?

Bin ich froh, dass wir am 30.06. hier ausziehen. Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie Herr X reagieren würde, wenn hier erst mal jeden Tag Kindergeschrei in der Wohnung wäre.

Bearbeitet von madreselva am 01.04.2008 18:42:20
Juristisch einwandfreie Antworten wirst du wahrscheinlich hier nicht bekommen.

Rein vom Gefühl her würd ich sagen, ihr habt mit der Vermieterin einen Vertrag geschlossen, und der besagt dass ihr 2/4 des Wassers, das durch's Haus geht, zahlt (bei insgesamt vier Bewohnern), die anderen beiden Parteien zahlen je 1/4. Wenn jetzt Herr X querschießt, dann ist das eine Sache zwischen Vermieterin und ihm, sie kann nicht einfach hergehen und diese fehlenden 40 Euro auf euch und Herrn Y verteilen. Notfalls muss sie das Geld halt bei Herrn X einklagen... die beste Lösung um zukünftige Streitereien zu verhindern wäre wohl, an jeden Wasseranschluss einen Zähler bauen zu lassen, dann kann litergenau abgerechnet werden.
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Schau mal in euren Mietvertrag, da müsste darüber etwas drin stehen.

Falls nicht, kann es euch auch passieren, dass alle Bewohner des Hauses als Gesamtschuldner für die wasserrechnung angesehen werden. Das hieße dann, dass die 40 euro so lange auf euch umgelegt werden können, bis geklärt ist, ob Monsieur Wassergeier seine Rechnung zu recht gekürzt hat.
*nur mal zu bedenken geb*
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Zitat (Cambria @ 01.04.2008 19:12:30)
Falls nicht, kann es euch auch passieren, dass alle Bewohner des Hauses als Gesamtschuldner für die wasserrechnung angesehen werden. Das hieße dann, dass die 40 euro so lange auf euch umgelegt werden können, bis geklärt ist, ob Monsieur Wassergeier seine Rechnung zu recht gekürzt hat.
*nur mal zu bedenken geb*

Dann könnten aber auch Madreselva und ihr Mann die Wasserrechnung ihrerseits um 2 x 40 EUR und Herr Y um 40 EUR kürzen- dann kann die Vermieterin die fehlenden insgesamt 160 EUR wieder "gesamtschuldnerisch" umlegen... :ph34r:
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Naja, ich denke nicht, dass die Vermieterin deswegen anfangen wird zu klagen.
Aber ich hätte schon gute Lust, Herrn X zur Rede zu stellen. Und das ist so ein Paragraphenreiter.

Also meinem Gefühl und meinem Rechtsempfinden nach müsste die Vermieterin bei Herrn X darauf bestehen, dass er bis zur Klärung seine fehlenden 40 Euro bezahlt. Und klären lässt sich das Ganze ja wohl nur einwandfrei, indem 3 Wasserzähler eingebaut werden. Kann Herr X aber umgekehrt darauf bestehen, dass die Vermieterin getrennte Wasserzähler einbauen lässt?
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Zitat (Valentine @ 01.04.2008 19:26:46)
Dann könnten aber auch Madreselva und ihr Mann die Wasserrechnung ihrerseits um 2 x 40 EUR und Herr Y um 40 EUR kürzen- dann kann die Vermieterin die fehlenden insgesamt 160 EUR wieder "gesamtschuldnerisch" umlegen... :ph34r:

Im krassesten Fall werden dann diese 160 Euro von einer Person per Klage eingeholt, die sich dann die anteile der anderen Personen wieder von den anderen holen darf (im wieder krassesten FAll per KLage). Gesamtschuld ist ne große Scheiße für die Schuldner ;)

Aber wie gesagt: Es gilt, was im Mietvertrag steht. Wenn da was von "Wasser ist Gesamtschuld" steht, würd ich mal zum Mieterbund pilgern und nachfragen. Wenn da steht: Pro Person 1/4, dann geht euch die Kürzung von Hern Dingens nix an.
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Ne einwandfreie Klärung wäre auch schon gegeben, wenn geklärt wird, ob es rechtlich einwandfrei ist, den Wasserverbrauch auf die Anzahl der Personen umzulegen. Wenn es dagegen keine Beanstandung gibt, dann kann die vermieterin die 40.- von Herrn X einklagen.

Habe eben mal nachgesehen: Gesetz im BGB

Dort steht, daß man nach Wohnfläche aufteilen muß, falls nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist, und falls es keine einzelne Verbrauchserfassung (zB Wasserzähler pro Wohneinheit) gibt.

Bearbeitet von Wyvern am 01.04.2008 20:17:38
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Im Vertrag steht:
Die Betriebskosten werden, soweit der Verbrauch erfasst wird, nach Verbrauch, im Übrigen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet.
Das hieße, wenn es nach Wohnfläche geht, dann müssten Herr X und wir genau gleich viel bezahlen, Herr Y mit seiner Dachgeschosswohnung etwas weniger. Wenn Herr X nicht sogar etwas mehr bezahlen müsste als wir, weil er noch einen Balkon hat (fließt sowas nicht auch in die Berechnung der Wohnfläche mit ein?) :pfeifen: - Naja, bei Vertragsabschluss wurde ja mündlich abgesprochen, dass die Wasserkosten auf die Anzahl der Personen umgelegt werden, und das ist für mich auch völlig okay. Aber so gesehen hat Herr X bisher ja eigentlich noch ein gutes Geschäft gemacht. Denn wenn es (wie schriftlich vereinbart) nach Wohnfläche geht, dann ist sein Wasseranteil ja noch viel größer als bisher rofl
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Zitat (madreselva @ 02.04.2008 08:06:27)
Im Vertrag steht:
Die Betriebskosten werden, soweit der Verbrauch erfasst wird, nach Verbrauch, im Übrigen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet.

Der Knackpunkt ist "soweit nichts anderes vereinbart wurde". Es wurde nebenher vereinbart, dass anteilig nach Personenzahl pro Bewohner 1/n (n = Anzahl aller Hausbewohner) zu zahlen ist. Wurde das irgendwo schriftlich festgehalten?

Zitat
Das hieße, wenn es nach Wohnfläche geht, dann müssten Herr X und wir genau gleich viel bezahlen, Herr Y mit seiner Dachgeschosswohnung etwas weniger. Wenn Herr X nicht sogar etwas mehr bezahlen müsste als wir, weil er noch einen Balkon hat (fließt sowas nicht auch in die Berechnung der Wohnfläche mit ein?)  :pfeifen:

Normalerweise wird zur Berechnung der Kaltmiete die Balkonfläche mit berechnet, und zwar zur Hälfte.

Wie schaut es bei eurer Wohnung aus- Balkon habt ihr zwar keinen, da ihr im Erdgeschoss wohnt- aber sicher habt ihr eine Terrasse, die auch berechnet werden könnte. Im Prinzip ist eine Terrasse ja das Gleiche wie ein Balkon, so rein von der Nutzbarkeit. Und wie schaut's mit Gartenanteil aus...? Könnte sein, dass da auch noch was mit berechnet wird.
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Der 1/2 Balkon kommt zur Wohnfläche dazu.
Im Dachgeschoß wird nur die Fläche berechnet, wo ein Mensch mit einem Stuhl sitzen kann ( Kopfhöhe ).
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Es kann auch sein, daß mit jeder Mietpartei ein anderer Aufteilungsschlüssel vereinbart ist. :lol: :o
Ändern läßt sich ein Verteilungsschlüssel nur für die Zukunft, vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode. Die strittigen EUR 40 aus der letzten Nebenkostenaufteilung umzuverteilen, das geht folglich nicht.

Gesamtschuldnerische Verpflichtung kannst du vergessen. Das spielt eine Rolle, wenn ein gemeinschaftlicher Vertrag über das Gesamtobjekt vorliegt.
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Zitat (Valentine @ 02.04.2008 08:56:24)
Normalerweise wird zur Berechnung der Kaltmiete die Balkonfläche mit berechnet, und zwar zur Hälfte.

Wie schaut es bei eurer Wohnung aus- Balkon habt ihr zwar keinen, da ihr im Erdgeschoss wohnt- aber sicher habt ihr eine Terrasse, die auch berechnet werden könnte. Im Prinzip ist eine Terrasse ja das Gleiche wie ein Balkon, so rein von der Nutzbarkeit. Und wie schaut's mit Gartenanteil aus...? Könnte sein, dass da auch noch was mit berechnet wird.

Unsere Terrasse kann nicht mitberechnet werden, weil sie nicht direkt von unserer Wohnung aus zugänglich ist (sprich: es gibt keine Terrassentür) - man muss erst aus der Haustür raus und ums Haus herumgehen, um auf unsere Terrasse bzw. in unseren Vorgarten zu gelangen. :D
Der große Garten hinter dem Haus wird laut Vertrag von allen 3 Mietern gemeinschaftlich genutzt. Und in dem Garten hinter dem Haus haben die zwei anderen Mietparteien jeweils noch einen eigenen Gartenanteil, der jeweils in etwa so groß ist wie unser Terrassen-Vorgarten-Konstrukt.

Ich will da auch gar nicht anfangen, Korinthen zu zählen. So wie es bisher war (Umlage auf die Anzahl der Personen) war es für uns und wohl auch für Herrn Y okay. Wenn die Wasserkosten (wie es im Vertrag steht) entsprechend der Wohnfläche berechnet werden, dann haben wir und Herr Y bisher zu viel bezahlt, Herr X (=der Meckerer) dagegen hat bisher immer zu wenig bezahlt.
Zitat
Der Knackpunkt ist "soweit nichts anderes vereinbart wurde". Es wurde nebenher vereinbart, dass anteilig nach Personenzahl pro Bewohner 1/n (n = Anzahl aller Hausbewohner) zu zahlen ist. Wurde das irgendwo schriftlich festgehalten?
Also bei uns im Vertrag zumindest nicht, wobei ich bisher immer der Auffassung war, dass auch mündliche Vereinbarungen zählen - allerdings meist im Nachhinein schwer zu beweisen sind. Aber so oder so, in keinem der beiden Fälle, hätten wir bisher zu wenig bezahlt, sondern (falls nach Fläche gerechnet wird) eher noch zuviel und Herr X bisher dann eher zu wenig (wobei ich es, wie gesagt, eigentlich bisher ganz gerecht fand). Oder hab ich da einen Denkfehler drin?

Zitat

Es kann auch sein, daß mit jeder Mietpartei ein anderer Aufteilungsschlüssel vereinbart ist. 
Durchaus möglich, aber letztendlich nicht mein Problem, oder? Wobei ich denke, wenn es in Herrn X' Vertrag irgendwie anders vereinbart gewesen wäre, dann hätte er nicht zwei Jahre lang still gehalten und das erst jetzt bemängelt.

Bearbeitet von madreselva am 02.04.2008 13:03:47
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Seht euch mal den Satz 2 in dem BGB Link an. Ich würd der Vermieterin den Tip geben, das ab sofort nach Wohnraumanteil umzulegen. Sie muß nur ne schriftliche Mitteilung an die Mieter rausgeben.
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Abs. 2 Satz 1 § 556a BGB lautet:
"Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt."

Das fett Hervorgegebene besagt, daß gemessen werden muß. Aufteilung nur nach Wohnraumanteil (= Volumen) geht also nicht.
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