Arbeitsunfall

Hi,
kurze Frage ...Sohnemann hat sich gestern während der Arbeitszeit in den Finger geschnitten,es fehlt ein ganz kleines Stück Fleisch...nix großes.
Heute wollte er zum Hausarzt die Tetanusimpfung auffrischen lassen,geht aber nicht er muss zum Chiroge der ihm dort die Impfung verpasst,bei Arbeitsunfälle greift unser Hausarzt nicht ein.
Meine Frage ...muss sein Chef darüber benachrichtigt werden?

Frage so blöd weil ich mit Arbeitsunfälle keine Erfahrung habe. :blink:

LG Fenjala :blumen:
Hallo,

meines Wissens nach muß der Chef es erst erfahren wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt
muß es der Berufsgenossenschaft gemeldet werden falls es zu Folgeschäden kommt ...da würde ja dann die BG einspringen.

Aber das wollen wir ja net hoffen *lächel*
Gute Besserung dem Sohnemann
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Wenn diese Verletzung direkt mit dem Beruf in Verbindung steht, er also z. B. als Metzger oder Elektriker mit scharfen Messern hantiert und es dabei zu einer Verletzung kommt, dann ist es ein Arbeitsunfall. Dein Sohn sollte zum Durchgangsarzt gehen, das Ganze aufnehmen lassen, es muss auch an die entsprechende Versicherung gemeldet werden wegen Kostenübernahme.

Guckst du Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunfall...r_und_Verfahren
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Danke schon mal,
also passiert ist das als er Ware auspacken wollte,ist mit der Schere ausgerutscht,Metzger ist er nicht ;) .....Einzelhandelskaufmann.
Eigentlich wollten wir uns nur versichern das er wegen dem Vorfall nicht gleich zum Chef rein muss,er geht auch ganz normal Arbeiten ist nicht krank geschrieben.
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Wenn dieser Unfall direkt bei der Tätigkeit passiert ist- sei es dass man sich beim Öffnen der Briefe mit dem Brieföffner die Finger gleich mit aufschlitzt oder beim Paketöffnen mit der Schere abrutscht oder was auch immer, dann gilt es als Arbeitsunfall. Zum Chef wird er deshalb nicht müssen, aber ich würde den Vorfall sicherheitshalber beim Versicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder was auch immer) melden. Wenn er sich die Fingerkuppe teilweise abgeschnitten hat, kann das evtl. auch Folgen haben...?
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Vieleicht ist der Hausarzt der ansicht das es genäht werden sollte deshalb die Überweisung ;)
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nein, grundsätzlich muss bei einem Arbeitsunfall immer der D-Arzt aufgesucht werden.

Sollte der Hausarzt ausnahmsweise eine Krankmeldung ausgestellt haben, wird die Krankenkasse den Patienten zum D-Arzt vorladen.

Auch wenn keine AU vorliegt, muss der D-Arzt aufgesucht werden.

Der Arbeitgeber muss in jedem Fall eine Meldung an die Berufsgenossenschaft machen, egal ob AU oder nicht.

Labens
PS: bin vom Fach
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Zitat (wurst, 21.04.2009)
Vieleicht ist der Hausarzt der ansicht das es genäht werden sollte deshalb die Überweisung ;)

Hi Wurst,
ne der Hausarzt nimmt generell keine Arbeitsunfälle auf.
Ich denke mal das es wohl nicht genäht werden muss (bin aber nicht ganz sicher) <_<
Wir wissen ja wie die MEIßTEN Männer sind :D viel Blut gleich viel AUA ;) nicht böse sein

*schäm*
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Am besten wär's wohl gewesen zum Hausarzt zu gehen und zu sagen das es zu Hause passiert ist.....so ein tubabu :wacko:
Na ja schaun wir mal....vielen dank euch :blumen:
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Wenn der Hautfetzen weg geschnitten wurde, kann der Arzt auch nichts mehr annähen.

Die ganze Prozedur wäre eigentlich erst erforderlich, wenn der Finger amputiert hätte müssen.

Aber im Grunde hast recht, viel Tohuwahobu, oder wie das heisst, um nix.
Altdeutsche Bürokratie aus der Zeit aus den Jahren 1950.....

Labens
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Meines Wissens nach, gibt es in jeder Firma Ersthelfer und Unfalltagebücher.
Ich wurde, aktenkundig belehrt, daß ich jede Verletzung, welche ich mir während der Arbeitszeit zuziehe, zu melden habe. Somit sind beide Seiten (AG & AN), sozusagen auf der sicheren Seite.
Mit einem Eintrag im Unfallbuch kann auch eine eventuelle Spätfolge besser nachvollzogen werden.
Außerdem sind alle, während der Arbeitszeit zugezogenen Verletzungen, von einem Durchgangsarzt (wird von den KK bestimmt) zu behandeln.
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Zitat (Ludwig, 21.04.2009)
Meines Wissens nach, gibt es in jeder Firma Ersthelfer und Unfalltagebücher.

Tja Ludwig sowas kennen die in dem Betrieb wohl nicht!
Als sie mein Sohn mit blutenden Fingern gesehen haben war das einzige was der liebe Geselle gasagt hat.....lass dich blos nicht krank schreiben (kommt kaum vor)fast jeden Samstag arbeitet er ohne zu murren obwohl man das auch mal abwechseln könnte.Muss dazu sagen Sascha ist noch Lehrling im dritten Lehrjahr.
Wenn meiner Kollegin was passiert bin ich die erste die nachschaut ob ich helfen kann....es gibt halt auch Egoisten die nur an sich selbst denken.

LG Fenjala
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Zitat (labens, 21.04.2009)
nein, grundsätzlich muss bei einem Arbeitsunfall immer der D-Arzt aufgesucht werden.

Sollte der Hausarzt ausnahmsweise eine Krankmeldung ausgestellt haben, wird die Krankenkasse den Patienten zum D-Arzt vorladen.

Auch wenn keine AU vorliegt, muss der D-Arzt aufgesucht werden.

Der Arbeitgeber muss in jedem Fall eine Meldung an die Berufsgenossenschaft machen, egal ob AU oder nicht.

Labens
PS: bin vom Fach

genauso ist es , die Berufsgenossenschaft muss auch die Behandlungskosten tragen und da schlagen sie zu die Herren in weiß -_-
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Also ich bin auch der Meinung, dass es auf jeden Fall der BG gemeldet werden muss, siehe einen vorherigen Beitrag wegen Folgeschäden usw.
Trotzdem deinem Sohnemann alles Gute.
romero
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Zitat (Jeanette, 21.04.2009)
genauso ist es , die Berufsgenossenschaft muss auch die Behandlungskosten tragen und da schlagen sie zu die Herren in weiß  -_-

Die Berufsgenossenschaften sind auch wohl sehr viel großzügiger als KK.

Aber furchtbar pingelig mit Papierkram :o
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Da ich vielerlei Personalerfahrung habe kann ich dazu folgendes sagen:

Der behandelnde Arzt stellt ohnehin die Frage was und wie was passiert ist. Gibt man an, dass es auf der Arbeit passiert ist, meldet dies der Arzt der KV. Diese schickt dann einen Fragebogen und man muss schildern wie es passiert ist oder gar ob Fremdverschulden vorliegt.

Die Krankenkasse wendet sich dann an entsprechend zuständige BG. Diese wiederum schickt dem AG einen Fragebogen zu.

Es ist permant wichtig bei Unfällen diesen sofort dem Arbeitgeber zu melden, da diese auch - je nachdem was passiert ist - fragt, wer es als "Zeugen" gesehen hat und wie z.B. die Erstversorgung am Arbeitsplatz aussah (hier liegt allerdings ein harmloser Fall vor).

Je nach Unfallschäden am Arbeitsplatz bekommt dann der Arbeitgeber den Beitrag zur Berufsgenossenschaft jährlich erhöht, da für die gesamte Behandlungsdauer die BG einspringt und der Arbeitgeber dadurch keine Lohnkosten hat.

Gute Besserung an den Sohn :blumen:
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Ich bin Ersthelfer und wurde bisher immer darauf hingewiesen, dass ich auch wenn mein Kollege sich mit einem Blatt Papier in den Finger geschnitten hat, das sofort ins Unfallbuch eintrage.

Auch wenn es nur eine winzige Verletzung ist, könnte es sich doch entzünden, zu einer Blutvergiftung führen, worauf der ganze Arm abgenommen werden muss (Absichtlich übertrieben).

Fehlt in meinem Unfallbuch der Eintrag, bekommt mein Kollege - trotzdem es ein Arbeitsunfall gewesen ist - von der Berufsgenossenschaft keine Rente.
Und ganz ehrlich - ich kann mich doch auch ned erinnern, wer von meinen Kollegen sich wann den Finger angeratscht hat. Ich würde es vor Gericht nie beschwören, wenn ich es nicht in meinem Büchlein hätte!

Fehlt das Büchlein sollte man es trotzdem irgendwie offiziell werden lassen, zB per Mail an den Chef... nur zur Sicherheit

:blumen:
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ja, genauso ist es bei uns auch - bin auch Ersthelfer - und wir wurden auch extra drauf hingewiesen, daß jeder - aber auch JEDER - Arbeitsun/-vorfall im Verbandsbuch einzutragen ist, auch wenn man/frau gar nicht beim Arzt war. Ist für die Verischerung zur Dokumentierung, hat aber, wenn man nix schlimmes hat und keine Spätfolgen bekommt, auch keinerlei Auswirkungen...
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