Mieterhöhung: Mieterhöhung Musterschreiben

In: Wohnen
hallo
wer weiß wo man ein formular natürlich kostenlos findet als musterschreiben zur mieterhöhung.
danke im voraus für eure hilfe
lg sareno
Vielleicht solltest du etwas konkreter werden.... Bist du Mieter, Vermieter? Willst du die Miete erhöhen oder gegen eine Erhöhung Widerspruch einlegen? Fragen über Fragen... ;)
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hallo
es geht um eine mieterhöhung meinerseits daher suche ich ein musterbrief dazu
lg sareno
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Damit ist die Sache immer noch nicht konkret für uns zu verstehen:
Willst Du einer Mieterhöhung Deines Vermieters formal widersprechen oder Deinen Mietern per Formalanschreiben die Miete erhöhen?


:unsure:
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... darüber hinaus ist es mit einem Standard-Musterbrief wohl nicht getan. Egal auf welcher Seite du stehst, die Begründung dafür oder dagegen müsste schon individuell formuliert werden.
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hallo
ich möchte die miete erhöhen und suche einen passenden text. einfach eine stinknormale mieterhöhung
lg sareno
habe nämlich gelesen, daß so etwas schriftlich sein muß
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Hallo!
Suchst Du sowas?
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Auch bei einer "stinknormalen" Mieterhöhung muss immer ein konkreter, nachvollziehbarer Grund angegeben werden (Renovierung, Anpassung an den Mietspiegel etc.). Der jeweilige Text richtet sich dann nach diesem Grund. Auch das muss sorgfältig formuliert werden, denn der Mieter muss nur dann die Erhöhung akzeptieren, wenn sie auch wirklich gerechtfertigt ist.
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hallo bienenstich
wo gibt es denn so was grund muß gerechtfertig sein . wenn man praktisch sit xxxxxxxxxx jahren keine mieterhöhung genommen hat. ich möchtedoch wirklich nicht unmengen nehmen. da muß doch irgendwo ein muster für eine erhöhung zu finden sein
lg sareno
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Über Bienenstich ist ein Muster. Hast Du ihn Dir noch nicht angeschaut?
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Zitat (sareno, 11.04.2010)

wo gibt es denn so was  grund muß gerechtfertig sein .

Sorry, aber einfach so aus Lust und Laune die Miete erhöhen geht nun mal nicht. Hast du dich als Vermieter ein wenig mit dem Mietrecht auseinandergesetzt? Immerhin hast du mit deinen Mietern einen Vertrag.
Steht denn dort irgendwas drin über eventuelle Erhöhungen, Staffelmiete oder ähnliches? Hast du die Wohnung kürzlich saniert, modernisiert? Oder liegt die Miete deutlich unter dem ortsüblichen Mietspiegel?

Falls ja, hast du Glück, begründe es damit und benutze das Musterschreiben, das oben verlinkt ist.

Falls nein, handelst du dir vermutlich nur Scherereien mit deinen Mietern ein, die das Verhältnis zwischen euch nicht unbedingt verbessern.

Hier kannst du nochmal nachlesen : Mieterhöhung

Bearbeitet von keke am 11.04.2010 12:40:55
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Wenn Modernisierungen (wie im bereits verlinkten Musterbrief) nicht der Grund sind, gib doch einfach bei Google mal "Musterschreiben Mieterhöhung" ein - ich hab da einiges gefunden von "Vergleichswohnungen" bis "Mietspiegel" als Grund.
Da wir den Grund nicht kennen, schau doch selbst einfach mal ein bisschen dort.
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Ich kann das, was keke schreibt, nur bestätigen. Dass man seit Jahren die Miete nicht erhöht hat, reicht nicht als Grund (es sei denn, die Miete ist deutlich niedriger als die vergleichbarer Wohnobjekte in der Gegend. Auch da gibt es einen Prozentsatz als Richtwert, der mir aber gerade nicht einfällt. Ist sicher zu erguggeln) . Wenn dein Anspruch nicht begründet und berechtigt ist, kann der Mieter ihn verweigern.

Bearbeitet von bienenstich am 11.04.2010 13:07:09
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Wenn die Vergleichsmiete ringsrum höher sind, gibt man das als Grund an. Man darf nur alle drei Jahre eine Mieterhöhung vornehmen. Sie ist auf 20% begrenzt, immer vorausgesetzt der Mietspiegel erlaubt es.
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hallo rumburak
ich dachte es gelte eine regel von 10 prozentode wie ist das bist du experte
lg sareno
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Lies dir doch mal den Link durch, den ich oben eingestellt habe. Da steht doch schon vieles drin und du kannst gleich die zutreffenden Paragraphen durchforsten und schauen, was in deinem Fall zutrifft.

Dennoch, bevor du mit einer eventuell willkürlichen Mieterhöung ins Blaue schießt, würde ich dir tatsächlich den Expertenrat nahe legen.

Wie wäre es hiermit? Vermieterverein e.V.
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Zitat (sareno, 11.04.2010)
wo gibt es denn so was  grund muß gerechtfertig sein . wenn man praktisch sit xxxxxxxxxx jahren keine mieterhöhung genommen hat. ich möchtedoch wirklich nicht unmengen nehmen.

Kann doch auch sein, daß die durchschnittlich gezahlte Miete im Vergleich zu der in der Vergangenheit gesunken ist. Also jetzt im Mietspiegel ein kleinerer Wert steht als in einem älteren Mietspiegel. rofl
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Meine Vermieterin wollte auch eine Mieterhöhung verlangen nach 7 Jahren ohne Begründung (schriftlich).
Nur am Telefon sagte Sie: na Herr Sparfuchs, alles wird teurer.
Ich wusste zwar das Sie das nicht durch bringt, auch mit der Vergleichsmiete hätte sie keine Chance.
Habe ihr aber dann über den Mieterverein nach Ablauf der 2 Monatsfrist eine Absage erteilen lassen. :D
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Da hättest du überhaupt nichts machen müssen. Der Vermieter braucht ja deine Zustimmung. ;) Selbst wenn die Erhöhung gerechtfertigt wäre, müßt du nicht zustimmen. ;) Die verweigerte Zustimmung muß der Vermieter dann durch eine über den Gerichtsweg erstrittene erkämpfen. -_-
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Das hieße mit anderen Worten, wenn ich in meiner Eigentumswohnung die Miete anheben will sodass sie dem allgemeinen Mietspiegel angepasst wird und wenn dann der Mieter nicht zustimmt, dann hab ich Pech gehabt? Dürfte ich ihm dann wenigstens alternativ fristgerecht kündigen und einen neuen Mieter, der dann die ortsübliche Miete zahlen würde, reinsetzen? Oder hat man als Vermieter am Ende gar keine Rechte mehr (außer Reparaturen zu zahlen)?
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Bin kein Experte, was den aktuellen rechtlichen Stand der Dinge angeht, aber ich kenne das so, dass mir als Mieter, wenn eine Erhöhung ausgesprochen wird, die beiden Optionen "akzeptieren" oder "ausziehen" bleiben, sofern die Erhöhung begründet/gerechtfertigt ist. Einfach grundlos weigern und zum alten Preis wohnen bleiben ist meines Erachtens nur möglich, wenn die Mieterhöhung ungerechtfertigt ist.

Und wieso solltest Du als Vermieter nicht fristgerecht den Mietvertrag kündigen können? Schließlich geht man so etwas doch nicht auf Lebenszeit ein, oder?
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Zitat (Valentine, 11.04.2010)
Dürfte ich ihm dann wenigstens alternativ fristgerecht kündigen und einen neuen Mieter, der dann die ortsübliche Miete zahlen würde, reinsetzen?

Änderungskündigung bei Wohnraum gabs früher (vor 1970, genaues Datum hab ich jetzt nicht im Kopf).

Hach, hier prallen wieder zwei Welten aufeinander. :D
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Dass ein mieter so eine starke position gegenüber einem vermieter hat, ist zwar für den vermieter unpraktisch, hat aber einen sinn:
ein dach über dem kopf zu haben ist eins der grundrechte. Damit vermieterwillkür so weit es geht ausgeschlossen ist, ist die position des vermieters so 'schwach'. Anders ist das im 'normalen' vertragsrecht. Wenn hier ein anbieter von waren oder dienstleistungen den vertragsabschluss verweigert, kann man als kunde einfach zum nächsten anbieter gehen. Da wohnraum aber begrenzt ist und auch finanziell schwachen menschen zur verfügung stehen muss, liegt im mietrecht die situation n bisschen anders.

Valentine, der vermieter ist aber nicht der totalgekniffene. Nach einer ordentlichen kündigung kann man zu einem angemesseneren preis wieder neu vermieten.
Außerdem hat der vermieter ja auch steuerliche vorteile durch wohnraumvermietung und kann aus den mieterträgen profit ziehen. Außerdem sind handwerkerleistungen steuerlich absetzbar. Sooooo traurig müssen vermieter also wirklich nicht aus der wäsche gucken :)
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Zitat (Cambria, 11.04.2010)
Sooooo traurig müssen vermieter also wirklich nicht aus der wäsche gucken :)

Doch, manchmal müssen sie das. Wenn sie nämlich drei Monate, in denen sie keine Miete kriegen, warten müssen. In der Zeit auch nicht in die Wohnung dürfen, selbst wenn der Mieter auf und davon ist. Wenn sie dann reindürfen, finden sie alles demoliert und vollgep*sst und vollgek*ckt vor, und elendig in ihren Käfigen verreckte Haustiere. Das alles muß für tausende Euro neu hergerichtet werden, was auch noch Wochen ohne Miete in Anspruch nimmt. Ausstehende Miete, Nebenkosten... werden sie nicht bekommen, selbst wenn die Leute ermittelt werden, haben sie kein Geld, aber eine Menge Ahnung, welche kostenlose Anwaltshilfe ihnen zusteht.

Und da darf man als Vermieter nicht mal ein bißchen blöd aus der Wäsche gucken?

Ich habe das genau so erlebt, mit gottseidank einer Ausnahme: Der Käfig mit den beiden Rattendamen war an einer Stelle geflickt, da haben sich die Mädels rausgefressen. Die haben gut gelebt, wenn ich mir auch nicht ausmalen mag, wovon sie sich ernährt haben. Halbwild und bissig, konnte ich sie einfangen und in eine Auffangstelle geben.

Aber als Vermieter, ist man einfach oft in den A*sch gekniffen, gerade wenn man keine anonyme Wohnungsbaugesellschaft ist. Gegenüber abgeklärten Leuten als Mietern hat man zumindest ein paar Monate lang keine Chance, und danach fressen Anwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher richtig viel Geld. Dann steht man da, mit einer Schuttwohnung. Und wenn alles wieder ok ist, gehts von vorne los.
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Zitat (hatschepuffel, 11.04.2010)
Aber als Vermieter, ist man einfach oft in den A*sch gekniffen, gerade wenn man keine anonyme Wohnungsbaugesellschaft ist. Gegenüber abgeklärten Leuten als Mietern hat man zumindest ein paar Monate lang keine Chance, und danach fressen Anwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher richtig viel Geld. Dann steht man da, mit einer Schuttwohnung. Und wenn alles wieder ok ist, gehts von vorne los.

Das stimmt so pauschal gar nicht, denn diese Fälle wie du sie schilderst sind die Minderheit, wenn auch schlimm genug für die betroffenen. Ich habe meine Miete immer pünktlich bezahlt und bin mit den Wohnungen pfleglich umgegangen.
Wenn eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist, so werde ich die auch akzeptieren oder ausziehen.
Nur ein Vertrag ist eben Vertrag und eine Vertragsänderung muss sich an den gesetzlichen Vorgaben richten.

Zitat
Das hieße mit anderen Worten, wenn ich in meiner Eigentumswohnung die Miete anheben will sodass sie dem allgemeinen Mietspiegel angepasst wird und wenn dann der Mieter nicht zustimmt, dann hab ich Pech gehabt?


Nein, wenn die Mieterhöhung gerechtfertigt ist und der Mieter nicht zustimmt, kannst du auf Zustimmung klagen, der Mieter muss dann die höhere Miete akzeptieren und natürlich die Gerichtskosten tragen.

Bearbeitet von Sparfuchs am 11.04.2010 21:54:25
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Guten Morgen ihr Lieben,

ich schubse diesen Fred mal eben nach oben. Ich habe nämlich eine Frage: es ist ja möglich, die Miete anzuheben, wenn bei 3 Vergleichswohnungen die Miete höher ist (natürlich gibt es noch andere Möglichkeiten und Voraussetzungen, aber das tut hier gerade nichts zur Sache). Nun zu meiner Frage: gilt es, wenn die 3 Wohnungen von demselben Vermieter vermietet werden? Sprich wenn ihm auch diese Wohnungen gehören? Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen, aber vllt. weiß ja jemand von euch Bescheid.

Liebe Grüße,
Dorie :blumen:
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Mieterhöhungen find ich generell nicht gut. :)

aber mal Spaß beiseite. Natürlich muss du das schriftlich mitteilen und begründen. da es sich immer, um einen individuellen Grund handelt bringt ein Musterschreiben nicht viel.

Schreib einfach einen Dreizeiler mit der Begründung und der Höhe und fertig ist das Ding. ;)
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Danke, aber das war gar nicht meine Frage... und das andere sollte sich ja mittlerweile erledigt haben ;)
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Dorie, ich habe nicht wirklich Ahnung. Deshalb "unter Vorbehalt": Grundlage bei Vergleichswohnungen ist der Mietspiegel für die Gegend, in der Du wohnst. Es kommt auf die Ausstattung der Wohnung an. Gib doch mal beim Gockel "Mietspiegel Stadt XY oder Kreis XY" ein. Da findest Du sicherlich was.

Wenn Dein Vermieter sich bei den genannten 3 Vergleichswohnungen - die ihm gehören, wie Du schreibst - am Mietspiegel orientiert, dann könnte das für Deine Wohnung auch in Ordnung gehen. Wenn er aber für die Vergleichswohnungen z.B. 100€ anstatt 10€ lt. Mietspiegel pro qm fordert, dann hast Du gute Chancen, die Forderung zurückzuweisen.
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kenn mich da gut aus, mit formular kommst du nicht weiter.

ist irgendwie viel zu komplex, vielleicht bist du ja fündig geworden....
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