Nebenkostenabrechnung 2009: Grundsteuerumlage auf den Mieter

In: Wohnen
:o ich wohne seit 1986 in dieser Wohnung und habe noch nie Grundsteuer und Versicherungsbeiträge bezahlen müssen. Mit der letzten Nebenkostenabrechnung für 2008 hat mir mein Vermieter mitgeteilt, dass er ab der kommenden NKA 2009 die Grundsteuer und die Versicherungen auf mich umlegen will. Darf er das? Das ist doch eine versteckte Mieterhöhung, oder? Ausserdem will er die Heizkosten ab 2009 mit 70 zu 30 abrechnen, statt wie bisher 50/50. :labern: ich habe mal irgendwo gelesen, dass 70/30 nur abgerechnet werden darf, wenn das Haus 100%ig gut isoliert ist und das ist hier nicht der Fall. Das Haus ist von 1972 und in 2008 wurde die Heizung endlich saniert und erneuert. Aber der Speicher ist immer noch nicht isoliert, nur die blanken Dachziegel. Im Winter kalt und im Sommer heiss....
Wenn sich jemand auskennt, wäre ich sehr dankbar für Eure Tipps
LG rospro
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Grundsteuer und Versicherungsbeiträge kann der Vermieter umlegen. Das richtet sich nach dem Betriebskostengesetz (so heißt das wohl). In Standard-Mietverträgen ist definiert, welche Kosten umlagefähig sind - und diese gehören leider dazu.

Was allerdings 50/50 bzw. 70/30 bei den Heizkosten sind, weiß ich nicht. Es würde mich mal interessieren. Bei mir gibt es einen Wärmemengenzähler.

Aber Du hast Recht - ich würde mich verdammt ärgern, wenn der Vermieter mir auf einmal neue Kostenpositionen präsentiert - auf einmal so.

Die Nebenkostenabrechnung 2008 war ein Schlag: ich musste fast 600,- € an Heizkosten nachzahlen. Das hat richtig wehgetan.

VG Daddel

Bearbeitet von Daddel am 28.12.2009 14:37:36
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70/30-Abrechnung ist durchaus legitim. Damit sind Verbrauchskosten/Grundkosten (= Wartung, Anlagenprüfung u.ä. = verbrauchsunabhängige Kosten) gemeint. Falls du Zeit hast, dann lies bitte in der Heizkostenverordnung, die macht um einiges schlauer.

Grundsteuer und Versicherung können ebenfalls umgelegt werden. Verstehe nicht, wie man als Vermieter sowas vergessen kann :wacko:

Infos zu Nebenkosten: klick (Seite ist ergooglet, das erspart das Selbstschreiben *g*).
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Zitat (Wecker @ 28.12.2009 14:55:04)
Grundsteuer und Versicherung können ebenfalls umgelegt werden. Verstehe nicht, wie man als Vermieter sowas vergessen kann :wacko:


Aber nur wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist, ansonsten können keine zusätzlichen Kosten verlangt werden.
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Zitat (Sparfuchs @ 28.12.2009 15:18:45)
Aber nur wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist, ansonsten können keine zusätzlichen Kosten verlangt werden.


Ja, stimmt; hätte ich neben der allgemeinen Bemerkung dazu schreiben sollen, dass ich davon ausgehe, dass Vermieter die Positionen im Vertrag erwähnen und entsprechend in der Abrechnung aufführen.

Nun denn, vielleicht schaut der/die Threaderöffner/-in in den Mietvertrag, was genau dort drin steht. Vielleicht steht's drin und es wurde über die Jahre nicht abgerechnet. Wer weiß... :unsure:
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Wie wäre es mal generell, wenn jeder, bevor er einen Mietvertrag unterschreibt, in sorgfältig durchliest, bevor er unterschreibt??

Niemand tut es, weil er von der Wohnung begeistert ist, und auch die "Warmmiete" stimmt!
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Zitat (Wecker @ 28.12.2009 14:55:04)
70/30-Abrechnung ist durchaus legitim. Damit sind Verbrauchskosten/Grundkosten (= Wartung, Anlagenprüfung u.ä. = verbrauchsunabhängige Kosten) gemeint.

Hm, nee.
70 % der Gesamtkosten (Betrieb, Wartung der Heizanlage, Energiekosten, ...) werden nach gemessenem Energieverbrauch auf die Wohneinheiten aufgeteilt
30 % nach anderem Umlageschlüssel: Wohn/Nutzfläche oder umbauter Raum

Möglicherweise ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, das Aufteilungsverhältnis zu ändern. Die Heizkostenverordnung wurde zum 1.1.2009 geändert. ;)
Heizkostenverordnung 2009
Kommentar zur Heizkostenverordnung 2009

Zitat (Wecker @ 28.12.2009 15:50:38)
Nun denn, vielleicht schaut der/die Threaderöffner/-in in den Mietvertrag, was genau dort drin steht. Vielleicht steht's drin und es wurde über die Jahre nicht abgerechnet. Wer weiß...  :unsure:

Nicht abgerechnet ist aber nicht gleichbedeutend mit nicht bezahlt. ;)
Sollte sich eine betreffende Umlageklausel im Vertrag finden, über 20 Jahre lang darüber jedoch nicht abgerechnet worden sein, so würde ich davon ausgehen, daß der Betrag pauschaliert im fix bezahlten Mietanteil enthalten war. Soll das zukünftig anders gehandhabt werden (um z.B. die Kostenentwicklung von Grundsteuer & Co. dynamisch zu berücksichtigen) müßte der Kostenanteil für die fraglichen Posten erstmal aus dem alten Mietanteil herausgerechnet werden. ;)
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Ups,
da muss ich mich auch mal bedanken für die sehr guten Infos! :blumen:
VG Daddel
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Hallo Karla, zunächst mal ein frohes Neues Jahr....
also mein Mietvertrag ist aus 1986 und darin sind die monatlichen Nebenkosten (Vorauszahlungen)wie folgt definiert:
1.Heizkosten
2.Aufzugkosten (entfällt in unserem Haus)
3. Grundsteuer
4. Straßenreinigungsgebühr
5. Schornsteinfegergebühr
6. Regenwasser
7. Reinigung und Beleuchtung von Treppenhaus, Keller etc.
8. Maschinelle Wascheinrichtung (haben wir nicht)
9. Hauswart (haben wir auch nicht)
10. Versicherungsprämien
11. Gartenpflege
12. Kosten des Wasserverbrauchs
13. Entwässerungsgebühren
14. Müllgebühren
So und diese ganzen Posten sind mit einer Klammer versehen, die alle Posten einschließt und dann steht dort "monatlich a.cto. 146,00 DM (wie gesagt aus 1986) Verrechnung 1x jährlich
Wir sind hier mit 6 Mietparteien und es wurde bisher keinem Grundsteuer und Versicherung berechnet. Erst nachdem Mieter auszogen und der Vermieter diese Wohnungen renoviert und neu vermietet hat, wurden dem neuen Mieter diese Kosten auferlegt. Bei mir würden diese Kosten 338,00 EUR im Jahr ausmachen. Und was die Heizkostenverteilung anbelangt, habe ich das so verstanden, dass ab 2009 70% für den eigenen Verbrauch abgerechnet werden und 30% auf die anderen Wohneinheiten verteilt werden. Das ist natürlich in einem schlecht isoliertem Haus für den einzelnen Mieter hart :( Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Vermieter nach 24 Jahren auf einmal die Grundsteuer und die Versicherungen umlegen kann. Wie dem auch sei, ich bin stinksauer, denn bisher habe ich eigentlich immer Geld zurückbekommen. Wenn ich aber jetzt 338,00 EUR mehr bezahlen muss, sieht die Sache ganz anders aus. :sabber:
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