Darf der Vermieter das? ..einfach Heizung abschalten

In: Wohnen
Hallöchen,
am Montag dachte ich, ich werd nicht mehr.

War ein Brief vom Vermieter im Briefkasten - vom 12. - 15.03 werden im ganzen Haus wegen Montage einer neuen Heizungsanlage die Heizung sowie das Warmwasser abgeschaltet. :labern: Wäsche waschen geht in der Zeit auch nicht.

Ich glaub wohl, dem Sack brennt´s! :labern: Wir sind noch immer in der Heizperiode! Auch, wenn es tagsüber schon bis zu 12°C hat, nachts wird es kalt (heute nacht: -2 °C).
Die Heizung ist nicht defekt, sondern "nur" etwas betagter, da hätte er auch gut noch warten können bis zum Sommer.

Ich bin *halleluja* kommende Woche im Skiurlaub und meine Meerschweinchen siedele ich solang zu meinen Eltern um, ehe ich heimkomme und da 3 Eiszäpfchen im Gehege liegen...
Ich find´s trotzdem eine Frechheit und wäre ich in der Zeit daheim, würde ich solang bei meinen Eltern wohnen und dem Geldsack die Miete kürzen. Ich hoffe, dass das einige der anderen Bewohner auch mal machen. <_<

Oh Mann. Wird Zeit, dass meine Eltern mit der Renovierung ihres Hauses loslegen. Wär klasse, wenn ich noch dieses Jahr zu ihnen könnte... ich verwette nämlich meinen Hintern drauf, dass der VM die neue Heizung als Anlass zu einer satten Mieterhöhung nimmt. :wacko:
Hallo!

Der Vermiter hat dich ja eine Woche vorher informiert. Ich denke, dass er das darf. Außerdem kommt das Ergebnis dieser 3 Tage arbeit auch dir zugute!

Meine Heizung ist seit Dienstag auch schon abgedreht. Ich finds nicht soo schlimm.
Ist meine Jahresendabrechnung nicht so hoch. Ich hab mir aber auch schon letztes Jahr einen kleinen Heizlüfter gekauft, wird aber nur äußerst selten benützt.

Die Betsy :blumen:
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Zitat (Betsy @ 08.03.2007 08:16:43)
Meine Heizung ist seit Dienstag auch schon abgedreht. Ich finds nicht soo schlimm.
Ist meine Jahresendabrechnung nicht so hoch. Ich hab mir aber auch schon letztes Jahr einen kleinen Heizlüfter gekauft, wird aber nur äußerst selten benützt. Kuscheldecke aus dem Schrank, schönen heißen Tee, coole dvd und der Abend ist perfekt.

Noch Nachtfröste - aber schon die Heizung abdrehen? :o Aua.

Ehrlich gesagt - ich finde, in dem Moment, in dem ich meinem Vermieter jeden Monat 575,-- € in den Rachen schmeisse, hab ich das Anrecht darauf, dass er auch dafür sorgt, dass ich mich ohne Kuschelsocken, Fleecedecke und selbst gekauften (!) Heizlüfter in meiner Wohnung bewegen kann.
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hallo

nun, ich kenne die situation vom vermieter nicht, wäre das so wie bei uns, so decken sich die kosten für die miete , will heißen wir machen in keinster weise ein plus, eher minus.
auch wir werden im april das badezimmer in der vermietetetn wohnung renovieren müßen, gut unsere mieter sind zu der zeit nicht da, aber dennoch, manche dinge müßen gemacht werden und wenn man bedenkt wie teuer teilweise handwerker sind, so sind 2-3 tage ohne heizung durchaus zu überleben.bei uns ist sogar der fall so, das die mieter zum spätsommer ausziehen werden, muß doch keiner denken, das ich für das bad einen monat leer stehen lasse, wobei wenn bei uns alles klapp, werdne wir hoffentlich nicht wieder vermieten müßen.
nicht jeder vermieter hat geld zum fressen.
natürlich kann ich dich auch verstehen, ist shcon blöd, wenn kein warmes wasser da ist und die heizung aus ist.
würde dir vorschlagen, hör auf dich aufzuregen, fahr in ruhe in skiurlaub und freu dich über deine freie zeit.

einen kleinen tipp am rande, überlege dir gut ob du wieder mit familie in einem haus wohnen möchtest.wir haben das getan und beruehen es heute bitter.wohnrechte blockieren alles und selbst die anstehende isolierung vom haus mit allem drum und dran ist gefährdet . wir kommunizieren nur mehr über rechtsanwalt mit den beiden und ich kann dir sagen, vorher als wir das haus noch nicht übernommen hatten war 5 jahre alles super gut.
ich wünsch dir, das du es viel viel viel besser hast
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nein, das darf er auch mit Ankündigung nicht

der Mieter hat das Anrecht auf eine bestimmte Temperatur:

"Ist der Vermieter zum Heizen verpflichtet, so hat er nach DIN 4701 dafür zu sorgen, daß folgende Temperaturen in den Räumen erreicht werden können:

-Wohn-,Schlafzimmer, Küche: 20 Grad Celsius
-Badezimmer, Duschraum: 22 Grad Celsius
-Diele, Flur usw.: 15 Grad Celsius

Zur Nachtzeit von ca. 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens dürfen diese Werte um bis zu drei Grad Celsius unterschritten werden. (vgl. AG Stuttgart, WuM 1987, 147)

Die entsprechende Heizleistung hat der Vermieter von 6.00 Uhr morgens bis mindestens 23.00 Uhr abends zur Verfügung zu stellen. Kürzere Zeiten, die in einem Formularmietvertrag stehen, etwa eine Beheizung nur bis 22.00 Uhr, sind unzulässig. (OLG Frankfurt, WuM 1992, 56f.)

Der BGH und das OLG Frankfurt gehen sogar davon aus, daß eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius als Wohntemperatur die unterste Grenze des Zumutbaren darstellt. (BGH WuM 1991, 381 f; OLG Frankfurt 1992, 56 f.)"

das ist um diese Jahreszeit ganz sicher nicht gegeben

drei Tage ohne warmes Wasser?
das ist evtl. ein Grund zur Mietminderung:

"Der Vermieter ist verpflichtet, die Warmwasserversorgung ganzjährig zu gewährleisten.

Als Mindesttemperatur sehen die Gerichte 40 bis 50 °C an. Sinkt die Temperatur unter diesen Bereich - egal ob tags oder nachts - ist der Mieter zu einer Minderung in Höhe von 7,5 % berechtigt.

Wie lange es dauern darf, bis nach dem Aufdrehen des Wasserhahnes die Mindesttemperatur erreicht ist, wird unterschiedlich beurteilt. Einerseits wird verlangt, dass ohne zeitlichen Vorlauf sofort warmes Wasser mit einer Temperatur von 40°C laufen müsse. Andererseits sollen spätestens nach 10 Sekunden bzw. 5 Litern Wasserverbrauch 45°C erreicht sein.

Muss der Mieter 5 Minuten warten, bis das Wasser 40°C warm ist, kann er die Miete um 10 % mindern. Fehlt die Warmwasserversorgung ganz, kann ebenfalls um 10 % gemindert werden.

keine Ahnung, ob das schon bei 3 Tagen greift, aber selbst wenn nicht, kann auch das um diese Jahreszeit wohl kaum angehen
im Hochsommer kann man zur Not kalt duschen, aber jetzt doch wohl nicht

wenn ihr euch das gefallen lasst, dann wundert euch nicht, wenn der Vermieter sich später noch andere Unerfreulichkeiten einfallen lässt
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Da die Heizung ja nicht defekt ist hast du ein Anrecht auf glaub 20 Grad tagsüber in der Wohnung. Wahrscheinlich hat er jetzt ein gutes Angebot bekommen in der Heizsaison.Ich würde dem Vermieter gleich androhen bei Abschalten der Heizung für die 3 Tage die Miete zu kürzen. NUR - wenn du eh in Urlaub bist, kannste nichts kürzen. Was anderes wäre es wenn die Heizung plötzlich kaputt geht und diese ausgetauscht werden muß.
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3 Tage finde ich sehr viel.
Gerade in die Heizperiode.
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Wieso schreibt Ihr alle 3 Tage??

12, 13, 14, 15 - bei mir macht das 4 Tage.

Ich geb morgen meiner Nachbarin eh meinen Schlüssel.
Ich werd mir die Antwort von "Die Ausserirdische" mal ausdrucken und ihr mitnehmen... ^_^
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Zitat (Chaosqueenie @ 08.03.2007 09:02:28)
Wieso schreibt Ihr alle 3 Tage??

12, 13, 14, 15 - bei mir macht das 4 Tage.


Stimmt, wie komm ich nur darauf - vielleicht wegen den 3 Eiszäpfchen :D

Egal, also noch schlimmer. :(
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Natürlich darf der Vermieter das, denn anderseits bekommt er auch Auflagen vom Gesetzgeber das die Heizungsanlage bestimmte Abgasnormen einzuhalten hat. Du kannst aber für die Zeit eine Mietminderung ansetzen.
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Zitat (Die Außerirdische @ 08.03.2007 08:38:08)
-Wohn-,Schlafzimmer, Küche: 20 Grad Celsius
-Badezimmer, Duschraum: 22 Grad Celsius
-Diele, Flur usw.: 15 Grad Celsius

Bei uns geht das Warmwasser über einen Elektroboiler in der Wohnung.

Aber wenn der vermieter die Temperaturen wie von Außerirdische beschrieben gewährleisten muss, frag ich mich, wie das in Wohnungen ohne Heizung in der Küche funktionieren soll?
Wir haben in der jetzigen Wohnung keine Heizung in der Küche, im Flur und im WC (Bad mit Dusche und Waschbecken ist getrennt und mit Heizung).
In der alten Wohnung war auch keine Heizung in der Küche und die war noch kälter, Außenwand mit Lüftungsklappe, dadrunter Keller, schlecht isoliert. Bibber. Aber im Wohnzimmer war ein Kachelofen.

Für die jetzige Küche haben wir bei extremer Kälte einen (eigenen) heizlüfter, der dann kurz angestellt wird. so geht es ganz gut. Ein Heizkörper hätte aber auch gar keinen Platz.
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Zitat (Chaosqueenie @ 08.03.2007 08:01:11)
Hallöchen,
am Montag dachte ich, ich werd nicht mehr.

War ein Brief vom Vermieter im Briefkasten - vom 12. - 15.03 werden im ganzen Haus wegen Montage einer neuen Heizungsanlage die Heizung sowie das Warmwasser abgeschaltet. :labern: Wäsche waschen geht in der Zeit auch nicht.

Ich glaub wohl, dem Sack brennt´s! :labern: Wir sind noch immer in der Heizperiode! Auch, wenn es tagsüber schon bis zu 12°C hat, nachts wird es kalt (heute nacht: -2 °C).
Die Heizung ist nicht defekt, sondern "nur" etwas betagter, da hätte er auch gut noch warten können bis zum Sommer.

Ich bin *halleluja* kommende Woche im Skiurlaub und meine Meerschweinchen siedele ich solang zu meinen Eltern um, ehe ich heimkomme und da 3 Eiszäpfchen im Gehege liegen...
Ich find´s trotzdem eine Frechheit und wäre ich in der Zeit daheim, würde ich solang bei meinen Eltern wohnen und dem Geldsack die Miete kürzen. Ich hoffe, dass das einige der anderen Bewohner auch mal machen. <_<

Oh Mann. Wird Zeit, dass meine Eltern mit der Renovierung ihres Hauses loslegen. Wär klasse, wenn ich noch dieses Jahr zu ihnen könnte... ich verwette nämlich meinen Hintern drauf, dass der VM die neue Heizung als Anlass zu einer satten Mieterhöhung nimmt. :wacko:

mit ein wenig Planung dürften die 3 Tage wohl kein Problem sein!
Ich glaube Du hast prinzipiell ein Problem mit Deinem Vermieter, das liegt nicht an der Heizung. Heizungen sanieren muss man auch dann, wenn von den Firmen ein Termin vergeben wird. Wenn man es dann noch jedem Mieter Recht machen möchte sitz Du eines Tages vorm Lagerfeuer :pfeifen: :pfeifen:
Aber Du hast ja noch die Wahl zurück zur Mama, wie schööööön :rolleyes: :rolleyes:
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Zitat (kampfmausi @ 08.03.2007 09:28:58)
mit ein wenig Planung dürften die 3 Tage wohl kein Problem sein!
Ich glaube Du hast prinzipiell ein Problem mit Deinem Vermieter, das liegt nicht an der Heizung. Heizungen sanieren muss man auch dann, wenn von den Firmen ein Termin vergeben wird. Wenn man es dann noch jedem Mieter Recht machen möchte sitz Du eines Tages vorm Lagerfeuer :pfeifen: :pfeifen:
Aber Du hast ja noch die Wahl zurück zur Mama, wie schööööön :rolleyes: :rolleyes:

Eben, die 4 Tage ins Hotel ziehen und dem Vermieter die Rechnung schicken.
Es ist eine Zumutung Mieter 4 Tage im Kalten sitzen zu lassen ohne Heizung ohne Warmwasser - der Mieter zahlt dafür.
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Zitat (Nobody @ 08.03.2007 09:19:07)
Natürlich darf der Vermieter das, denn anderseits bekommt er auch Auflagen vom Gesetzgeber das die Heizungsanlage bestimmte Abgasnormen einzuhalten hat. Du kannst aber für die Zeit eine Mietminderung ansetzen.

nein, während der Heizperiode darf er es nicht

Zitat
Aber wenn der vermieter die Temperaturen wie von Außerirdische beschrieben gewährleisten muss, frag ich mich, wie das in Wohnungen ohne Heizung in der Küche funktionieren soll?


gute Frage :hmm:
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Zitat (Die Außerirdische @ 08.03.2007 09:33:31)
Zitat (Nobody @ 08.03.2007 09:19:07)
Natürlich darf der Vermieter das, denn anderseits bekommt er auch Auflagen vom Gesetzgeber das die Heizungsanlage bestimmte Abgasnormen einzuhalten hat. Du kannst aber für die Zeit eine Mietminderung ansetzen.

nein, während der Heizperiode darf er es nicht

Zitat
Aber wenn der vermieter die Temperaturen wie von Außerirdische beschrieben gewährleisten muss, frag ich mich, wie das in Wohnungen ohne Heizung in der Küche funktionieren soll?


gute Frage :hmm:

liebe Ausserirdische, wenn die Heizung kaputt ist, darf man das auch während der Heizperiode, er kann ja elektrische Heizstrahler verteilen. Vielleicht hat er keinen anderen Termin bekommen.

Ich bin der selben Meinung wie Kampfmausi.
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Zitat (Sparfuchs @ 08.03.2007 09:33:06)
Zitat (kampfmausi @ 08.03.2007 09:28:58)
mit ein wenig Planung dürften die 3 Tage wohl kein Problem sein!
Ich glaube Du hast prinzipiell ein Problem mit Deinem Vermieter, das liegt nicht an der Heizung. Heizungen sanieren muss man auch dann, wenn von den Firmen ein Termin vergeben wird. Wenn man es dann noch jedem Mieter Recht machen möchte sitz Du eines Tages vorm Lagerfeuer  :pfeifen:  :pfeifen:
Aber Du hast ja noch die Wahl zurück zur Mama, wie schööööön :rolleyes:  :rolleyes:

Eben, die 4 Tage ins Hotel ziehen und dem Vermieter die Rechnung schicken.
Es ist eine Zumutung Mieter 4 Tage im Kalten sitzen zu lassen ohne Heizung ohne Warmwasser - der Mieter zahlt dafür.

@Sparfuchs dafür wird die Nebenkostenrechnung billiger ;). Ausserdem solls wärmer werden und kalt duschen ist gesund.
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Dann kommt noch nebenbei das man froh sein darf das alle Mieter gesund sind, bei z.B. Herzpatienten sind in diesen Jahreszeit kalten Zimmer nicht gerade super.
Dar sind drei oder vier Tagen nicht gut.
Was wäre denn?
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Ich frage mich auch, was der VM machen würde, wenn Familien mit kleinen Kindern im Haus wohnen würden... :rolleyes:

Ausserdem möchte ich die Schimmel-Problematik in diesem Haus zu bedenken geben, der man ja bekanntlich mit Lüften UND Heizen entgegenwirken soll.
Nur - wie soll das in den Tagen gehen?
Heizen ist ja nicht und Lüften bei Heizungstotalausfall würd ich auch keinem raten *bibber*

Ansonsten hab ich ja hier eine ordentliche Lawine losgetreten, wie mir scheint...

Bearbeitet von Chaosqueenie am 08.03.2007 10:06:54
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Zitat (Nobody @ 08.03.2007 09:51:32)
liebe Ausserirdische, wenn die Heizung kaputt ist, darf man das auch während der Heizperiode, er kann ja elektrische Heizstrahler verteilen. Vielleicht hat er keinen anderen Termin bekommen.

Ich bin der selben Meinung wie Kampfmausi.

Die Heizung ist aber nicht defekt, wie oben beschrieben, sondern nur etwas älter.
Also kann man den Austausch auch anders planen. Man sollte sich vorstellen, es gibt auch ältere Menschen oder Kleinkinder und dann frieren, dem würd ich aber etwas erzählen.
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Es geht noch weiter lol oder berufstätige die gerade an die Tagen frei haben Urlaub oder so. brrrrrrrrrrrrrrr
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Zitat (Sparfuchs @ 08.03.2007 10:06:25)
Zitat (Nobody @ 08.03.2007 09:51:32)
liebe Ausserirdische, wenn die Heizung kaputt ist, darf man das auch während der Heizperiode, er kann ja elektrische Heizstrahler verteilen. Vielleicht hat er keinen anderen Termin bekommen.

Ich bin der selben Meinung wie Kampfmausi.

Die Heizung ist aber nicht defekt, wie oben beschrieben, sondern nur etwas älter.
Also kann man den Austausch auch anders planen. Man sollte sich vorstellen, es gibt auch ältere Menschen oder Kleinkinder und dann frieren, dem würd ich aber etwas erzählen.

Weiß das die Mieterin ob die Heizung nicht defekt ist? Vielleicht muss sie ja dringend ausgetauscht werden. Die obige Sichtweise ist nunmal sehr subjektiv gehalten. Gegen Kälte gibts elektrische Abhilfe.

Mit der neuen Heizung tut der Vermieter etwas für unsere Umwelt, die CO2 Belastung wird bei der neuen Anlage wesentlich geringer sein. Das ist doch das was alle wollen, oder?
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Zitat (Nobody @ 08.03.2007 10:11:05)
Zitat (Sparfuchs @ 08.03.2007 10:06:25)
Zitat (Nobody @ 08.03.2007 09:51:32)
liebe Ausserirdische, wenn die Heizung kaputt ist, darf man das auch während der Heizperiode, er kann ja elektrische Heizstrahler verteilen. Vielleicht hat er keinen anderen Termin bekommen.

Ich bin der selben Meinung wie Kampfmausi.

Die Heizung ist aber nicht defekt, wie oben beschrieben, sondern nur etwas älter.
Also kann man den Austausch auch anders planen. Man sollte sich vorstellen, es gibt auch ältere Menschen oder Kleinkinder und dann frieren, dem würd ich aber etwas erzählen.

Weiß das die Mieterin ob die Heizung nicht defekt ist? Vielleicht muss sie ja dringend ausgetauscht werden. Die obige Sichtweise ist nunmal sehr subjektiv gehalten. Gegen Kälte gibts elektrische Abhilfe.

Mit der neuen Heizung tut der Vermieter etwas für unsere Umwelt, die CO2 Belastung wird bei der neuen Anlage wesentlich geringer sein. Das ist doch das was alle wollen, oder?

Da ist aber ein Widerspruch, in der Ausfallszeit soll mit verschwenderischen Elektroheizern geheizt werden, damit man danach CO2 spart.

Es geht ja nicht um die Frage Neue Heizung - ja oder nein , sondern um den Zeitpunkt. Allgemein werden solche Dinge nach der Heizperiode gemacht.
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Zitat (Nobody @ 08.03.2007 10:11:05)
Mit der neuen Heizung tut der Vermieter etwas für unsere Umwelt, die CO2 Belastung wird bei der neuen Anlage wesentlich geringer sein. Das ist doch das was alle wollen, oder?

Ob er nun JETZT GLEICH SOFORT was für die Umwelt tut oder in 2 Monaten, wenn die Nachttemperaturen definitiv nicht mehr unter 0°C fallen, wird die Klimakatastrophe weder abwenden noch abmildern. :rolleyes:
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Das sollte man dann aber mit den Vermieter klären, warum er die Heizung jetzt austauscht? Erstens vielleicht günstiges Angebot? Defekt der alten Anlage, der dringend behoben werden muss? Frsiten die vom Gestzgeber eingehalten werden müssen, ich weiß das es Regelungen gibt, Heizungen die ein gewisses Alter haben zu erneuern. Wie das im Detail aussieht, weiß ich leider nicht.

Ich kenne von Fällen, wo ganze Häuser während der Wintermonate saniert wurden. Da wurden Fenster rausgerissen, die Heizung ersetzt, Wasser war abgestellt, weil die Verohrung neu gemacht wurde.

Wie geschrieben der Mieter hat Recht auf Mietminderung. Man kann es eben nicht allen Recht machen.

@Chaosqueenie

Zitat
Ob er nun JETZT GLEICH SOFORT was für die Umwelt tut oder in 2 Monaten, wenn die Nachttemperaturen definitiv nicht mehr unter 0°C fallen, wird die Klimakatastrophe weder abwenden noch abmildern.


rede doch einfach mal mit deinen Vermieter, warum er diesen Zeitpunkt gewählt hat. Kommunikation ist eine Wunderwaffe.

Bearbeitet von Nobody am 08.03.2007 10:22:14
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Zitat (Nobody @ 08.03.2007 10:19:41)
rede doch einfach mal mit deinen Vermieter, warum er diesen Zeitpunkt gewählt hat. Kommunikation ist eine Wunderwaffe.

Was ändert das?
Dann weiss ich die Gründe.

Aber das macht die Sache per se nicht besser. <_<
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Zitat (Sparfuchs @ 08.03.2007 09:33:06)

Eben, die 4 Tage ins Hotel ziehen und dem Vermieter die Rechnung schicken.
Es ist eine Zumutung Mieter 4 Tage im Kalten sitzen zu lassen ohne Heizung ohne Warmwasser - der Mieter zahlt dafür.

schön, wenn man Mieter ist und ja alles sooooo einfach ist!
Ich wünsche Dir mal in Deinem Leben mal kein eigenes haus, wo evtl. die Heizung repariert werden muss :pfeifen: dann kannst Du Dir die Hotelrechnung selber schicken
:jupi: :jupi: :jupi: :jupi:
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Zitat (Chaosqueenie @ 08.03.2007 10:24:20)
Zitat (Nobody @ 08.03.2007 10:19:41)
rede doch einfach mal mit deinen Vermieter, warum er diesen Zeitpunkt gewählt hat. Kommunikation ist eine Wunderwaffe.

Was ändert das?
Dann weiss ich die Gründe.

Aber das macht die Sache per se nicht besser. <_<

Wenn Du die Gründe kennst, bekommst Du vielleicht die erleuchtende Erkenntnis und kannst die Gründe nachvollziehen. Versuch dich doch mal in die Situation Deines Vermieters zu versetzen und wie Du dann handeln würdest?
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Zitat (kampfmausi @ 08.03.2007 10:31:53)
Zitat (Sparfuchs @ 08.03.2007 09:33:06)

Eben, die 4 Tage ins Hotel ziehen und dem Vermieter die Rechnung schicken.
Es ist eine Zumutung Mieter 4 Tage im Kalten sitzen zu lassen ohne Heizung ohne Warmwasser - der Mieter zahlt dafür.

schön, wenn man Mieter ist und ja alles sooooo einfach ist!
Ich wünsche Dir mal in Deinem Leben mal kein eigenes haus, wo evtl. die Heizung repariert werden muss :pfeifen: dann kannst Du Dir die Hotelrechnung selber schicken
:jupi: :jupi: :jupi: :jupi:

Im eigenen Haus ist das etwas ganz anderes. Ich gehe immer noch von einer funktionierenden alten Heizung aus. Das würd ich im eigenen Haus auch nicht so machen. Und vor allem der Vermieter bekommt Miete bezahlt und deshalb hat auch der Mieter ein Recht seine Wohnung nutzen zu können.
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Zitat (Sparfuchs @ 08.03.2007 10:36:23)

Im eigenen Haus ist das etwas ganz anderes. Ich gehe immer noch von einer funktionierenden alten Heizung aus. Das würd ich im eigenen Haus auch nicht so machen. Und vor allem der Vermieter bekommt Miete bezahlt und deshalb hat auch der Mieter ein Recht seine Wohnung nutzen zu können.

ja ja bei was eigenem ist ja immer alles gaaaanz anderst rofl rofl
Und wieso kann der Mieter die Wohnung nicht nutzen, verbietet das einer??????Kann ich nicht "rauslesen" :pfeifen: :pfeifen:
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Zitat (Nobody @ 08.03.2007 10:33:49)

Wenn Du die Gründe kennst, bekommst Du vielleicht die erleuchtende Erkenntnis und kannst die Gründe nachvollziehen. Versuch dich doch mal in die Situation Deines Vermieters zu versetzen und wie Du dann handeln würdest?

GENAU!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Zitat (kampfmausi @ 08.03.2007 10:41:18)
Zitat (Sparfuchs @ 08.03.2007 10:36:23)

Im eigenen Haus ist das etwas ganz anderes. Ich gehe immer noch von einer funktionierenden alten Heizung aus. Das würd ich im eigenen Haus auch nicht so machen. Und vor allem der Vermieter bekommt Miete bezahlt und deshalb hat auch der Mieter ein Recht seine Wohnung nutzen zu können.

ja ja bei was eigenem ist ja immer alles gaaaanz anderst rofl rofl
Und wieso kann der Mieter die Wohnung nicht nutzen, verbietet das einer??????Kann ich nicht "rauslesen" :pfeifen: :pfeifen:

Klar das zahl ich ja auch keine Miete :P
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@ Kampfmausi

Frag mich die ganze Zeit, warum Du so aggressiv schreibst. :unsure:

Ich wüsste nicht, dass Dich hier jemand persönlich angegriffen hätte. :hmm:

Oder ist der Nickname Programm?
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Zitat (Die Außerirdische @ 08.03.2007 08:38:08)
nein, das darf er auch mit Ankündigung nicht

der Mieter hat das Anrecht auf eine bestimmte Temperatur:

"Ist der Vermieter zum Heizen verpflichtet, so hat er nach DIN 4701 dafür zu sorgen, daß folgende Temperaturen in den Räumen erreicht werden können:

-Wohn-,Schlafzimmer, Küche: 20 Grad Celsius
-Badezimmer, Duschraum: 22 Grad Celsius
-Diele, Flur usw.: 15 Grad Celsius

Zur Nachtzeit von ca. 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens dürfen diese Werte um bis zu drei Grad Celsius unterschritten werden. (vgl. AG Stuttgart, WuM 1987, 147)

Die entsprechende Heizleistung hat der Vermieter von 6.00 Uhr morgens bis mindestens 23.00 Uhr abends zur Verfügung zu stellen. Kürzere Zeiten, die in einem Formularmietvertrag stehen, etwa eine Beheizung nur bis 22.00 Uhr, sind unzulässig. (OLG Frankfurt, WuM 1992, 56f.)

Der BGH und das OLG Frankfurt gehen sogar davon aus, daß eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius als Wohntemperatur die unterste Grenze des Zumutbaren darstellt. (BGH WuM 1991, 381 f; OLG Frankfurt 1992, 56 f.)"

das ist um diese Jahreszeit ganz sicher nicht gegeben

drei Tage ohne warmes Wasser?
das ist evtl. ein Grund zur Mietminderung:

"Der Vermieter ist verpflichtet, die Warmwasserversorgung ganzjährig zu gewährleisten.

Als Mindesttemperatur sehen die Gerichte 40 bis 50 °C an. Sinkt die Temperatur unter diesen Bereich - egal ob tags oder nachts - ist der Mieter zu einer Minderung in Höhe von 7,5 % berechtigt.

Wie lange es dauern darf, bis nach dem Aufdrehen des Wasserhahnes die Mindesttemperatur erreicht ist, wird unterschiedlich beurteilt. Einerseits wird verlangt, dass ohne zeitlichen Vorlauf sofort warmes Wasser mit einer Temperatur von 40°C laufen müsse. Andererseits sollen spätestens nach 10 Sekunden bzw. 5 Litern Wasserverbrauch 45°C erreicht sein.

Muss der Mieter 5 Minuten warten, bis das Wasser 40°C warm ist, kann er die Miete um 10 % mindern. Fehlt die Warmwasserversorgung ganz, kann ebenfalls um 10 % gemindert werden.

keine Ahnung, ob das schon bei 3 Tagen greift, aber selbst wenn nicht, kann auch das um diese Jahreszeit wohl kaum angehen
im Hochsommer kann man zur Not kalt duschen, aber jetzt doch wohl nicht

wenn ihr euch das gefallen lasst, dann wundert euch nicht, wenn der Vermieter sich später noch andere Unerfreulichkeiten einfallen lässt

SEHR GUT!!!!!!!
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Genauso, wie Außerirdische das schreibt, kenne ich das auch.
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