Neue Frist Vorlage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun

Hallo zusammen,
stimmt es, daß ab 01.01.2006 schon am ersten Krankheitstag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung AU vorgelegt werden MUSS ?? Ich habe schon ordentlich gegoogelt aber nur Kann-Vorschriften gefunden. Weiß einer was von so einer neuen Regelung?
Also ich kenne das nicht so.

Wenn du das Ding per Post zu deinem Arbeitgeber schickst, ist es ja auch erst am nächsten Werktag da!! Kann ja sein, das es gesundheitlich nicht möglich ist zum Arbeitgeber zu gehen / fahren, dann mache ich es auch nicht! wink.gif

Ausserdem muss man sich ja eh telefonisch krank melden.
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Ich denke das ist stark Arbeitgeber-abhängig. Es gilt was im Arebitsvertrag steht. bei uns muss man erst ab dem 3. Kranheitstag überhaupt eine Krankmeldung vorlegen.
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Bei begründeten Verdacht (oft krank) kann der Arbeitgeber es verlangen.
Gibt es irgendwo ein Urteil drüber.
Ging da um einen notorischen Scheinbringer.

Bin aber zu faul zum suchen.
tongue.gif

Wo liegt das Problem?
Wenn ich wirklich krank bin geh ich zum Arzt und bekomm den Schein,den ich umgehend zum Arbeitgeber bringe oder bringen lasse.

Bearbeitet von Jippie am 23.02.2006 21:31:26
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So wie ich das verstehe brauchst du direkt ab dem ersten Tag eine Krankmeldung, die du dann dem Arbeitgeber vorlegen musst. Wenn du ein Fax hast kannst du sie vorab schon mal faxen, das gilt auch und dann anschließend per Post schicken. Denn bis die da ist geht zwar recht schnell aber nicht am ersten Tag wenn du die Krankmeldung bekommen hast. Es sei denn du hast jemand der sie mitnehmen oder vorbeibringen kann.

Aber ich denke auch das es wirklich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden ist. Bei uns muss du schon ab den ersten Tag eine bringen. Ob du nur den einen Tag krank bist oder länger das spielt dabei keine Rolle schnaeuzen.gif

Meiner Meinung nach auch übertrieben aber, ok, wie will man sonst denen beikommen die gerne mal montags oder freitags "schwer krank" sind???!!! Ich würde vielleicht als Chef genauso handeln.
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Ich glaube, da besteht ein Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung.

KRANKMELDEN muss ich mich noch am selben Arbeitstag, also z.B. anrufen.

Die ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG wird in der Regel nachgereicht. Manche Firmen verlangen diese erst ab dem dritten Krankheitstag. Andere Firmen wollen diese Bescheinigung eben sofort für den ersten Tag der Krankheit.
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Zitat (obelix, 15.03.2006)
Ich glaube, da besteht ein Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung.

KRANKMELDEN muss ich mich noch am selben Arbeitstag, also z.B. anrufen.

Die ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG wird in der Regel nachgereicht. Manche Firmen verlangen diese erst ab dem dritten Krankheitstag. Andere Firmen wollen diese Bescheinigung eben sofort für den ersten Tag der Krankheit.

genau so ist es
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Hallo,

ich bin von heute an bis Freitag krankgeschrieben. Habe mich auch heute telefonisch beim AG gemeldet und bescheid gegeben. Ich weiß auch, dass ich eine Bescheinigung erst nach 3 Tagen einreichen muss. Jetzt würde ich aba trotzdem gerne wissen, was sinnvoller ist:

Die AU-Bescheinigung morgen (Mittwoch) abschicken? Dann müsste die Bescheinigung ja am Donnerstag normalerweise da sein. Oder lieber bis Montag warten und dann abgeben? Oder ist das schon zu lang? Und wenn ich die Bescheinigung per Post abschicke, dann reicht es doch einfach wenn ich "nur" die Bescheinigung beifüge oder nicht? Weil mein AG letztens bei jemandem eine komische Bemerkung gemacht hatte, als die Bescheinigung per Post dort eingegangen ist "Einfach die Bescheinigung lose im Kurvert"... was is daran schlimm. Anders kann ich die ja nicht abschicken oder?
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ich sende den gelben schein im kuvert an den arbeitgeber per post. ohne noch extra was dazuzuschreiben. per telefon melde ich mich natürlich sofort krank und nach dem doc rufe ich nochmal an und sage, wie lange ich krank bin.
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Ich schreib's jetzt mal hier rein, weil ich nicht extra 'nen neuen Thread aufmachen will.

Bin erst seit September zum ersten mal selbst gesetzlich versichert.
Jetzt bin ich diese Woche krank geschrieben und hab vom Arzt den "gelben Schein" bekommen.
Das eine Teil hab ich meiner Arbeitskollegin mitgegeben, sie bringts meinem Chef.

Aber - ganz doofe Frage - was mach ich denn mit dem anderen Schein?
Muss ich den an die KK schicken? Oder melden die sich? Oder wie oder was?
Oder passiert da gar nix weiter?

Hab wirklich gar keine Ahnung.

Danke schon mal!
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Deine erste Vermutung stimmt, den Durchschlag musst du der KK schicken.

Gute Besserung flowers_2.gif

Bearbeitet von Rausg'schmeckte am 06.02.2008 23:37:24
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Die Krankenkasse braucht diesen zweiten Schein erst wirklich, wenn Du länger als 6 Wochen wegen derselben Krankheit krankgeschrieben, da dann das Krankengeld anstelle der Lohnfortzahlung einsetzt. Ich habs aber immer hingeschickt, denn vielleicht ist man erst erkältet (mit Krankschreibung), kriegt dann nen Magen-Darm-Infekt, (mit neuer Krankschreibung) und bricht sich dann das Bein ( erneute Krankschreibung). Dann würde, weil man möglicherweise wegen des Beinbruchs länger als 6 Wochen krank geschrieben ist, diese 6 Wochen Frist zur Erreichung des Krankengeldstatus berücksichtigt werden, nicht jedoch die 1 Woche Erkältung und die 1 Woche Magen-Darm-Infekt.

Hab ichs verständlich rübergebracht? unsure.gif

Gute, schnelle Besserung wub.gif

Bearbeitet von Bücherwurm am 06.02.2008 23:43:02
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Okay, vielen Dank, ihr habt mir schon mal sehr geholfen. Hab mich schon fast ein bisschen geschämt dafür, dass ich sowas nicht weiß... wink.gif

Muss am Freitag nochmal zum Doc, da warte ich jetzt nochmal ab, obs bei dieser Woche bleibt...

Ah ja, und danke für die Gut-Besserungs-Wünsche! wub.gif
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flowers_2.gif Von mir auch gute Besserung!

Kannst Du ja nicht wissen, wenn Du damit noch nie "konfrontiert" warst. Aber das, was Bücherwürmchen geschrieben hat, wusste ich auch nicht. ph34r.gif Schick den grundsätzlich zur Krankenkasse.

Übrigens: Ich geb den "gelben Schein" immer sofort beim Arbeitgeber ab. Ich rufe da morgens schon an, sag dass ich krank bin und zum Doc geh. Wenn ich krankgeschrieben werde, schick ich die Krankschreibung sofort zum Arbeitgeber, so dass er sie am 2. Tag der Krankheit hat (normalerweise).

Gesetzlich ist es so, dass der "gelbe Schein" am 4. Tag (nach 3 Tagen Krankheit) beim Arbeitgeber sein muss. Der Arbeitgeber kann aber auch verlangen, dass man die Krankmeldung schon am 1. Tag abgibt.

Gruss
Kröti
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Eigentlich hab ich ja Urlaub, deswegen hab ich erst 'nen Tag später angerufen. Muss also niemand umdisponieren oder so.
Krankmeldung hab ich vorgestern bekommen und heute ist sie dort, müsste also passen.
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Gute Besserung, keke blumen.gif

Der Urlaub muss dir wieder gut geschrieben werden,
wenn du arbeitsunfähig geschrieben bist flowers_2.gif
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Zitat (Krötilla, 07.02.2008)


Gesetzlich ist es so, dass der "gelbe Schein" am 4. Tag (nach 3 Tagen Krankheit) beim Arbeitgeber sein muss. Der Arbeitgeber kann aber auch verlangen, dass man die Krankmeldung schon am 1. Tag abgibt.


sorry, aber ich glaube, hier wird was verwechselt....

die meisten arbeitgeber verlangen einen "gelben schein" am dritten tag des krankseins....
manche verlangen ihn am ersten...
das hängt mit dem jeweilichen tarifvertrag oder dem arbeitsvertrag des einzelnen zusammen

(ein tag erkältung=kein schein
drei tage erkältung=schein)

das hat aber NICHTS damit zu tun, wann dieser schein beim arbeitgeber ist...
dort genügt es, wenn er zu postlaufüblichen zeiten beim arbeitgeber ist, da niemand verpflichtet ist, ihn persönlich dort abzugeben...
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nur der Info halber nachgetragen:

ich nehme nochmal das Beispiel "Beinbruch". Also, im April Bein gebrochen, operiert und Platte eingesetzt, 4 Wochen arbeitsunfähig geschrieben (wie es ja korrekt heißt), und im November wird die Platte herausoperiert. Damit sind mehr als 6 Monate seit der ersten Krankschreibung vergangen, und es zählt als erneute "Erkrankung". Hat aber unser Beispielpatient im Sommer aufgrund des Beinbruchs Probleme, die zu einer Krankschreibung führen, sind noch keine 6 Monate vergangen, und diese "Sommerkrankschreibung" wird wochenmäßig zu der Erstkrankschreibung hinzugezählt. Sagen wir mal, diese Krankschreibung dauert 2 Wochen. Damit wären die 6 Wochen der Lohnfortzahlung erfüllt, und bei der der Krankschreibung wegen der "Platte - Raus - OP" würde sofort das Krankengeld einsetzen.

Das bezieht sich auf die gesetzlichen KK, bei den privaten kenne ich mich nicht aus. UND natürlich ist es trotz aller Gesetze und Regeln diesbezüglich immer auch eine Einzelfallgeschichte, z.B. wenn zwei Krankheiten ineinander übergehen. Deshalb im Einzel- und Zweifelsfall immer bei seiner Krankenkasse nachfragen.
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Zitat (Die-Anna, 07.02.2008)
die meisten arbeitgeber verlangen einen "gelben schein" am dritten tag des krankseins....
manche verlangen ihn am ersten...
das hängt mit dem jeweilichen tarifvertrag oder dem arbeitsvertrag des einzelnen zusammen

das hat aber NICHTS damit zu tun, wann dieser schein beim arbeitgeber ist... dort genügt es, wenn er zu postlaufüblichen zeiten beim arbeitgeber ist, da niemand verpflichtet ist, ihn persönlich dort abzugeben...

Sorry, aber das ist, soviel ich weiss, Quatsch. Die AU hat lt. Gesetz am 4. Tag beim Arbeitgeber vorzuliegen und basta.

Und es heisst nicht "am" 3. Tag, sondern NACH dem 3. Tag, d. h. am vierten! schlaubi.gif
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Zitat (Bücherwurm, 06.02.2008)
Die Krankenkasse braucht diesen zweiten Schein erst wirklich, wenn Du länger als 6 Wochen wegen derselben Krankheit krankgeschrieben, da dann das Krankengeld anstelle der Lohnfortzahlung einsetzt. Ich habs aber immer hingeschickt, denn vielleicht ist man erst erkältet (mit Krankschreibung), kriegt dann nen Magen-Darm-Infekt, (mit neuer Krankschreibung) und bricht sich dann das Bein ( erneute Krankschreibung). Dann würde, weil man möglicherweise wegen des Beinbruchs länger als 6 Wochen krank geschrieben ist, diese 6 Wochen Frist zur Erreichung des Krankengeldstatus berücksichtigt werden, nicht jedoch die 1 Woche Erkältung und die 1 Woche Magen-Darm-Infekt.

Hab ichs verständlich rübergebracht? unsure.gif

Gute, schnelle Besserung wub.gif



Jawohl und es ist sogar so, dass mehrere Krankmeldungen einer bestimmten Krankheit (z.B Rückenprobleme = immer der gleiche Schmerz) binnen einer bestimmten Zeit zusammengerechnet werden und als Folgekrankheit alle addiert werden und man dadurch auch Krankengeld anstatt Lohn/Gehalt bekommt, obwohl man vielleicht immer nur 6x 1 Woche wegen dieser gleichen Krankheit gefehlt hat.

Eigentlich genauso wie Bücherwurm dies schon beschrieben hat. Sorry flowers_2.gif

Angestellte (je nach Tarifvertrag - denke ich ) können aber auch mal 3 Tage ohne Krankenschein daheim bleiben, da der Arbeitgeber diese 3 Tage pauschal bei der KK abrechnen kann und dieses habe ich schon öfters im Personalwesen abgerechnet.

Bearbeitet von nanamanan am 07.02.2008 21:59:25
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Wir machen es schon immer so, daß der 2. (lange) Schein sofort zur Krankenkasse kommt (tüte ich ein und stecke ihn dort in den Briefkasten). Der dünne Wisch zum Arbeitgeber. smile.gif So hat alles seine Richtigkeit.
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Hallo Leute,


ich war heute ebenfalls beim Arzt und wollte fragen ob das so korrekt war wie ich gehandelt habe?!

Um 08:30 in den Betrieb gefahren und Schlüssel vom Vortag abgegeben, dem Chef gesagt das es mir nicht gut geht und das ich erstmal zum Arzt fahre.
Der Arzt hat mich für die ganze Woche krankgeschrieben und die AU mitgegeben.
Ich dann im Büro angerufen und gesagt das ich die Woche nicht mehr komme und krankgeschrieben bin, die Dame im Büro sagte sie gibt es weiter an den Chef.
Dann habe ich sofort die AU in einen Briefumschlag gepackt und direkt auf den Weg gebracht.


Achja stecke noch in der Ausbildung falls das wichtig ist.

Bearbeitet von Neuville am 25.11.2008 12:18:48
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Vorbildlich gemacht - mit der Ausbildung hat das eigentlich nichts zu tun. thumbup.gif
War 8.30Uhr dein Arbeitsbeginn?
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Nein mein Arbeitsbeginne wäre erst um 10 gewesen
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Toll gemacht, das einzige, was ich als Arbeitgeber mich fragen würde: Kommt doch dieser Mensch, der um 10.00 Uhr anfangen muss, um 8.30 Uhr und sagt es gehe ihm nicht gut, er ginge jetzt zum Arzt und schickt mir dann eine AU für eine Woche.
Also entweder ist er oder sie krank, dann telefoniere ich und sach ich kann nicht kommen, weil es mir dreckig geht. Oder da war ein Plan. Ich kranker Mensch setzt mich vor Arbeitsbeginn in mein

Ich als Arbeitsgeber würde da schon etwas stutzig werden. Krank ist krank und krank gehört ins Bett smile.gif und nicht ans Steuer.

Ok, ich geb zu es hängt von der Art der Erkrankung ab.
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Zitat (markaha, 07.12.2008)
... Ich als Arbeitsgeber würde da schon etwas stutzig werden. Krank ist krank und krank gehört ins Bett smile.gif und nicht ans Steuer. ...

Aber doch erstmal zum Arzt, wg der AU whistling.gif rofl1.gif rofl1.gif


Als Juniorarbeitgeber ( biggrin.gif sen. ist auch noch da), sehe ich darin kein Problem.

Wenn der Schlüssel wichtig ist, > ok, den selber (persönlich) abzugeben, sofern es die Art der Erkrankung zulässt.

Zudem hat dann der Arbeitgeber (oder die Beauftragte) auch die Möglichkeit sich den "Patienten" selber" anzusehen. (Habe auch schon Mitarbeiter zum Arzt geschickt, obwohl diese arbeiten wollten)

Dann auch noch sofort nach Kenntniss der AU tel. bescheid zu sagen. ... respekt.

Und am selben Tage noch per Post zu schicken. .... 100 Punkte thumbup.gif

Wieter so. > nur nicht zuviel krank feiern.


LG
Master of Stone
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Zitat (markaha, 07.12.2008)
Krank ist krank und krank gehört ins Bett smile.gif und nicht ans Steuer.

Das kommt immer auf die Krankheit an! Man muss auch nicht unbedingt im Haus bleiben, wenn man krank geschrieben ist, sofern dies einer schnellen Genesung nicht entgegen steht. Also, sofern man alleinstehend ist, ist die Fahrt zum Arzt und der normale Einkauf im Supermarkt immer gestattet. Oder auch das Versorgen von eigenen Tieren ist gestattet, sofern sich hier niemand anderes findet.
Anderes Beispiel: mit gebrochenem Arm darf (sofern man damit nicht seiner Arbeit nachgehen kann) man durchaus z.B. in ein Museum oder in Zoo gehen, sollte sich aber vielleicht nicht beim Sport oder in der Achterbahn erwischen lassen.
Oder jemand mit Burn-Out-Syndrom darf durchaus seinen Freizeitaktivitäten, auch Sport, nachgehen, weil das ja evtl sogar zur Genesung beitragen kann.

Gesetzlich ist es so vorgeschrieben, dass man drei Tage am Stück ohne Schein krank sein darf, es zählen aber Samstag und Sonntag dazu, also man darf nicht z.B. Freitag, Montag und Dienstag ohne Schein zu Hause bleiben, weil man ja eigenltich schon fünf Tage krank ist. Jede Firma kann dies aber auch abweichend regeln. Bei uns war bis vor kurzem Scheinpflicht ab dem ersten Krank-Tag! Auch wenn wir während der Arbeitszeit zum Arzt gehen, müssen wir eine Bestätigung des Arztes bringen, dass die Behandlung zu dem Zeitpunkt notwendig war und nicht bis nach Feierabend warten konnte. (Bei meinem Frauenarzt ist das grundsätzlich notwendig, weil der so doofe Öffnungszeiten hat... ;-) )

Ach ja, und grundsätzlich heißt es, dass Arbeitsunfähigkeit so früh wie möglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss. Also, wenn ich um acht schon weiß, dass es mir schlecht geht, sollte ich da schon in der Firma anrufen, auch wenn ich erst um zehn arbeiten müsste.

Bearbeitet von SpookyAngie am 09.12.2008 21:13:06
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Ich hatte (habe) den Fall, dass bei mir schon 2 Wochen vorher fest stand dass ich für eien Zeit AU bin.
Hatte am 3. Dezember eine OP und der Arzt hat mir im Vorfeld gesagt, dass ich 7-10 Tage AU sein werde. Nach meiner OP am 3. habe ich dann direkt eine AUB mitbekommen (ambulante OP), die habe ich dann direkt in den Briefkasten gesteckt auf Arbeit angerufen dass ich bis 8. AU bin. Gestern war ich dann erneut beim Doc, der mich bis 12. weiter AU geschrieben hat, ich wieder beim Arbeitgeber angerufen & Bescheid gesagt, AU wieder in Briefkasten und los.
Es steht auch schon fest dass ich weiter bis 19.12. AU sein werde, da am 12. die nächste OP ansteht, habe das natürlich auch gleich beim Arbeitgeber angemeldet, kein Problem, soll nach Erhalt dann eben direkt wieder die AU herschicken.
Also ich denke, in den meisten Fällen ist die Absprache das A & O und dann kann auch nichts mehr schiefgehen wink.gif
Generell gilt aber, wenn nichts anderes festgelegt ist, vor Dienstbeginn Bescheid sagen dass man krank ist und ab dem 3. Tag eine AUB vorlegen.

Lieben Gruß
Daisy
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Da fällt mir gerade noch was ein, was mich interessiert und im Weitesten zum Thema hier passt:

Folgende Situation: Jemand kündigt heute bei seiner Firma, hat beim neuen Arbeitgeber bereits den Vertrag unterschrieben und würde eigentlich zum Zeitpunkt X dort anfangen.
Nun wird bei demjenigen während der Kündigungsfrist (also in dem Zeitraum, wo man noch beim alten Arbeitgeber bleiben muss, bis man beim neuen anfangen kann) eine schwerwiegende Krankheit festgestellt, die mit Sicherheit nicht bis zum Eintrittstermin in der neuen Firma geheilt bzw. soweit im Griff sein wird, dass derjenige wieder arbeiten kann.
Wie läufst das dann mit der Lohnfortzahlung? Und wie berechnet sich das Krankengeld? Durchgehend bis zur Heilung mit dem alten Gehalt oder dann ab Zeitpunkt X mit dem neuen? Darf der neue Arbeitgeber dann sofort vom Vertrag zurücktreten? Oder ist er verpflichtet, eine bestimmte Zeit zu warten, um zu sehen ob und wann derjenige wieder gesund wird?

Ich kenne jemanden, dem es zur Zeit so geht, und ich bin mir sicher, der Jemand hat es bereits mit der neuen Firma geregelt usw. aber so gut kenne ich den nun auch nicht, dass ich fragen möchte, vor allem nicht, solange die Krankheit "in vollem Gange" ist. Aber es interessiert mich einfach ungemein, was in dem Fall zu tun ist, welche Gesetze gelten usw., weil es ja theoretisch jedem so gehen kann.
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