Wer kennt sich aus im Mietrecht: bei Auszug Urzustand herstellen

In: Wohnen
Vorab, ich bin nicht im Mietverein, ist zu teuer.
Wir haben unsere Wohnung vor ca zehn Jahren im Rohbauzustand übernommen, dh, ohne Tapeten, ohne Fußbödenbelag, ohne Duschkabine und ohne Fliesenspiegel in der Küche.
Wir haben alle Räume tapeziert, mit Laminat ausgelegt, Fliesen angebracht und eine Duschkabine eingebaut.
Laut Mietvertrag sollen wir nach einer evtl. Kündigung nun den Urzustand wieder herstellen, d.h. alles wieder herausreißen.
Kennt sich da jemand aus ob das rechtens ist ?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Malerwerkzeug-Set wäre ideal, da du beim Rückbau und der Wiederherstellung des Urzustands die Wände neu streichen oder tapezieren musst. Mit einem hochwertigen Set kannst du effizient arbeiten und sicherstellen, dass die Wohnung gemäß den Vorgaben des Mietvertrags übergeben wird.

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Also es kann sein, dass die Tapeten runter und das Laminat entfernt werden muss, die Fliesen, Duschkabine müssten bleiben dürfen. Guck mal hier unter 'Ausnahmen von der Rückbaupflicht'. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung inkl. Mietrecht? Dann würde ich mich evtl. da beraten lassen.

Die Fliesen wegkloppen und die Duschkabine rausreißen würde ich eh erst, wenn der Nachmieter der Wohnung die nicht haben will und der Vermieter moppert. Genauso würde ich mit dem Laminat verfahren, ich wäre froh gewesen, wenn damals in meiner Wohnung Laminat und Tapeten schon vorhanden gewesen wären...
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Danke Binefant, ne, die Rechtschutz haben wir nicht, ich hoffe das ein Nachmieter das alles übernimmt, denn das wäre sonst Horror für uns und es ist ja nichts davon altmodisch, obwohl die Geschmäcker verschieden sind.
Ist auch nur für den Fall, daß wir keine Treppen mehr steigen können. Ansonsten bleiben wir eh hier.
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Zitat (Upsi @ 19.01.2016 11:28:57)
... ich hoffe das ein Nachmieter das alles übernimmt, denn das wäre sonst Horror für uns und es ist ja nichts davon altmodisch, obwohl die Geschmäcker verschieden sind.

Ja, das wäre gut.

Habe aber schon von Fällen gehört, dass die den Nachmieter gar nicht zu Gesicht bekamen.
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Zitat (Rumburak @ 19.01.2016 11:37:17)
Ja, das wäre gut.

Habe aber schon von Fällen gehört, dass die den Nachmieter gar nicht zu Gesicht bekamen.

Das könnte uns auch passieren, denn unser Vermieter hat die Wohnung einer Verwaltung übergeben und die sind sehr sehr komisch
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Hast du schonmal mit dem vermieter gesprochen? Was wäre das denn für ein Unsinn, alles wieder herausreisen zu müssen...

Und falls doch, vielleicht habt ihr Kinder und Kindeskinder? Die übernehmen das bestimmt für euch. Kaputtmachen ist doch ein Ding der Jugende ^_^
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Zitat (hase_nix @ 19.02.2016 10:07:12)
Hast du schonmal mit dem vermieter gesprochen? Was wäre das denn für ein Unsinn, alles wieder herausreisen zu müssen...

Und falls doch, vielleicht habt ihr Kinder und Kindeskinder? Die übernehmen das bestimmt für euch. Kaputtmachen ist doch ein Ding der Jugende ^_^

Ich hoffe ja auch, daß wir , wenn es denn mal so weit sein sollte, Nachmieter finden die alles übernehmen und das der Vermieter und die Verwaltung sie auch akzeptieren. Wir haben vor dem Einzug sehr viel Arbeit und Geld investiert um alles schön zu machen. So eine blöde Klausel im Mietvertrag würde ich nie wieder eingehen, aber was macht man nicht alles, wenn man die Wohnung unbedingt will.
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Klar, wenn der Nachmieter es so übernimmt und / oder der Vermieter zustimmt, ist alles OK.
Ich musste allerdings auch die Fliesen vom Balkon runtermeisseln - Argument:
es sieht zwar viel schöner aus als gestrichener Beton, aber die Fliesen gibt es vielleicht nicht mehr nach. Wenn dann irgendeine Reparatur fällig wird, ist es viel billiger, einmal zu streichen, als wenn der Mieter die Fliesen ersetzt haben will...
Mit dem Fliesenspiegel in der Küche könntest Du aber Glück haben: da gehört ja eigentlich immer einer hin :rolleyes:
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Sollte ich wirklich alles herausreißen müssen, werde ich mir ein paar Jugendliche holen, die Frust abbauen müssen. Die können sich hier dann austoben. rofl rofl rofl
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Zitat (Upsi @ 19.01.2016 11:57:20)
... Das könnte uns auch passieren, denn unser Vermieter hat die Wohnung einer Verwaltung übergeben und die sind sehr sehr komisch ...

In diesem Falle würde ich unterstellen, dass diese Verwaltung möglicherweise einen Hausmeister beschäftigt. Da würde ich den Hebel ansetzen und mich mit dem Mann ins Benehmen setzen.

Denn in Deinem Fall @Upsi, den Urzustand wieder herstellen zu müssen: Das wäre meiner persönlichen Ansicht nach der helle Wahnsinn. Immerhin habt Ihr Einiges gemacht, was den Mietwert der Wohnung steigerte. Davon profitiert doch auch der Vermieter, weil er die Buddix damit zu einem wesentlich höheren Quadratmeterpreis vermieten kann, oder? ;)

Wenn es dem Nachmieter so nicht gefällt, steht es diesem ja frei, sich alles so schön zu machen, wie er es will oder (finanziell) kann ;)

Grüßle,

Egeria
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Du hast recht Egeria, vor allem, wir haben an der Wohnung ja nicht nur Schönheitsreparaturen vorgenommen, sondern sie erst in einen bewohnbaren Zustand versetzt. Wände und Fußböden waren der blanke Beton. Wir sind gesundheitlich auch nicht mehr in der Lage alles in den Urzustand zu versetzen und hoffen jetzt einfach, noch lange hier zu wohnen.
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Habt Ihr vielleicht seinerzeit, als Ihr die Wohnung bezogen habt, für die bewohnbare Herstellung derselben - sprich Fliesen, Dusche, Fliesenspiegel in der Küche, Fußböden - vom Vermieter eventuell eine entsprechende Ausgleichszahlung/niedrigeren Mietzins oder eine sonstige Zuzahlung bekommen? Ist dieses Vorgehen schriftlich festgehalten worden?
Wenn ja, so so können zumindest die festen Einbauten wie Fliesen, Fliesenspiegel, Dusche und möglicherweise sogar die Böden bei einem Auszug in der Wohnung verbleiben, denn der Vermieter hat Euch diese Leistungen zur Wohnqualitätsherstellung ja sozusagen abgekauft und damit gehören diese "Verschönerungen" ihm allein. Wenn er dann etwas an der Wohnung geändert haben will, so muß er selbst für diese Erneuerungen sorgen!

Es bleibt für Euch zu hoffen, daß Ihr zur damaligen Zeit über diese Einbauten etwas schriftliches bezüglich des weiteren Verfahrens bei einem möglichen Auszug vereinbart habt! Gibt es eventuell noch ein Übergabeprotokoll zum Einzug in die Wohnung, in dem der damalige Ist-Zustand der Wohnung dokumentiert wurde?

Das alles sind Fragen, die vielleicht ein Anwalt stellen würde, wenn denn zu einem Auszug betreffend der Wiederherstellung des Urzustandes ein Rechtsstreit entstehen würde!
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Ich sehe das aus meinem Blickwinkel: In meinem Mietvertrag steht auch drin, dass ich Urzustände wieder herstellen muss. In meinem Fall heißt das: Ich habe die Wohnung mit abgelösten Tapeten übernommen und muss diese wieder entfernen, wenn ich mal ausziehen sollte, was ich derzeit nicht vorhabe.

Ich habe beim Einzug aber nicht tapeziert, sondern alle Wände blankgezupft übernommen. Da guckte mir der Putz fein säuberlich entgegen. Dann habe ich zuerst weiß gestrichen und dann farbig mit dem Schwamm gewischt. Tapeten, die nicht vorhanden sind, muss ich auch nicht ablösen. Der Putz kann ja wohl nicht gemeint sein.

Zugegeben, die Wände sind bunt. Der Hausmeister versuchte das zu relativieren, indem er behauptete, es müsse neutral hinterlassen werden. Das steht aber nicht wort-wörtlich im Vertrag. Also sehe ich mich da auch nicht in der Pflicht. Der Nachmieter gestaltet sowieso alles so, wie er es haben möchte. Also wäre das ein klassisches Beispiel von vergeblicher Liebesmühe, wenn ich mich dazu nötigen lassen würde.

Nächster Punkt: Die tapeziert übernommenen Decken müssten frisch geweißelt werden. Okay, das ist in Ordnung. Zur frühlingsfrohen gelben Küche habe ich die Decke in zartgelb abgesetzt. Das lässt sich machen. Da würde ich mir dann den studentischen Hilfsdienst verpflichten.

Das Gleiche gilt für die Decke des Wohnungsflurs. Die ist in hellblau gestrichen. Kann man auch in weiß anlegen. Die übrigen Zimmerdecken sind ebenfalls mal weiß gewesen. Die hätten es sowieso nötig, mal wieder mit Alpinaweiß behandelt zu werden.

Warum erzähle ich Dir das: Was ich machen muss, tue ich. Aber schikanieren lasse ich mich nicht. Im Übrigen hat sich im Mietrecht ohnehin innerhalb der letzten Jahre Einiges zugunsten der Mieterverpflichtungen getan. Nicht alles, was der Vermieter wünscht, muss der Mieter auch machen. Allerdings bin ich da derzeit nicht auf dem aktuellen Stand.

Grüßle und alles Gute,

Egeria

Tante Edit bemerkt: Gute Überlegungen @Murmelchen. Unsere langen Posts haben sich wohl etwas überschnitten. Aber grundsätzlich wären das meine nächsten Anregungen gewesen.

Bearbeitet von Egeria am 19.02.2016 14:02:51
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Nein, Egeria, den Putz mußt Du ganz sicher nicht ablösen, der darf und muß selbstverständlich an den Wänden bleiben! :rolleyes:

Wenn der Hausmeister allerdings meint, daß die Wände bei einem möglichen Auszug "neutral" gestrichen sein sollten, so würde ich mich ob dieser Aussage, bevor ich etwas anstreiche, zuerst mit dem Vermieter/der Hausverwaltung ins Benehmen setzen, was denn "neutral" heißt! Möchte man dort, daß alle Räume weiß gestrichen sein sollen, so wirst Du diesem Wunsch mit größter Wahrscheinlichkeit entsprechen müssen, weil dieses Anstreichen den allgemein üblichen Schönheitsreparaturen entspricht.

Eventuell wäre der Vermieter/die Hausverwaltung aber bei freundlicher Nachfrage bereit, einem neuen Mieter den Kontakt mit dem Vormieter zu ermöglichen, so daß dieser sich bezüglich der Farben mit dem Neumieter einigen kann - nach dem Motto "Laß mal, ich mach mir selbst die Farben, die mir gefallen" oder "ich find es schön, so wie es ist und deshalb kann alles so bleiben!" :)

Mit ein wenig gutem Willen lassen sich viele Probleme ohne Schwierigkeiten aus der Welt schaffen! :freunde:

Kleiner Tipp noch am Rande: Nimm zum Streichen der Decken nicht das von Dir genannte Weiß, sondern lege ein paar Euro mehr für die Farbe an, denn die farbigen Decken werden durch Alpinaweiß nicht mit einmal Streichen weiß, es wird die andere Farbe noch durchscheinen, da mußt Du leider zweimal mindestens streichen. Das ist ein Rat von meinem Enkel, seines Zeichens gelernter Maler und Lackierer!

Bearbeitet von Murmeltier am 19.02.2016 14:42:50
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Zitat (Murmeltier @ 19.02.2016 13:36:07)
Habt Ihr vielleicht seinerzeit, als Ihr die Wohnung bezogen habt, für die bewohnbare Herstellung derselben - sprich Fliesen, Dusche, Fliesenspiegel in der Küche, Fußböden - vom Vermieter eventuell eine entsprechende Ausgleichszahlung/niedrigeren Mietzins oder eine sonstige Zuzahlung bekommen? Ist dieses Vorgehen schriftlich festgehalten worden?
Wenn ja, so so können zumindest die festen Einbauten wie Fliesen, Fliesenspiegel, Dusche und möglicherweise sogar die Böden bei einem Auszug in der Wohnung verbleiben, denn der Vermieter hat Euch diese Leistungen zur Wohnqualitätsherstellung ja sozusagen abgekauft und damit gehören diese "Verschönerungen" ihm allein. Wenn er dann etwas an der Wohnung geändert haben will, so muß er selbst für diese Erneuerungen sorgen!

Es bleibt für Euch zu hoffen, daß Ihr zur damaligen Zeit über diese Einbauten etwas schriftliches bezüglich des weiteren Verfahrens bei einem möglichen Auszug vereinbart habt! Gibt es eventuell noch ein Übergabeprotokoll zum Einzug in die Wohnung, in dem der damalige Ist-Zustand der Wohnung dokumentiert wurde?

Das alles sind Fragen, die vielleicht ein Anwalt stellen würde, wenn denn zu einem Auszug betreffend der Wiederherstellung des Urzustandes ein Rechtsstreit entstehen würde!

Nö, der Vermieter hat und die Wohnung im Rohbaustil übergeben, so, nun macht mal, aber wenn ihr auszieht, muss alles wieder so sein wie beim Einzug. Kein Geld, kein Material, nix.
Sollten wir wirklich mal ausziehen, werd ich mir rechtliche Hilfe holen. Ich glaube aber, da mein Vermieter recht nett ist, werden wir uns sicher einig werden. Danke für eure Ratschläge, ich hab mir einiges abgespeichert.
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Dann hoffe ich zum einen für Euch, daß Ihr nicht ausziehen werdet und zum anderen, daß Ihr in diesem Fall wirklich mit dem Vermieter reden könnt! Denn ansonsten geht ohne rechtliche Hilfe da gar nix, befürchte ich!

Viel Glück bei allem was ggfs. wohnungstechnisch noch auf Euch zukommt! :daumenhoch: :daumenhoch:
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Zitat (Murmeltier @ 19.02.2016 14:38:10)
... Mit ein wenig gutem Willen lassen sich viele Probleme ohne Schwierigkeiten aus der Welt schaffen! :freunde: ...

... genauso sehe ich das auch. Mit harten Bandagen kann man immer noch ins Spiel kommen. Aber erstmal sehen, was sich mit freundlichen Worten erreichen lässt.

Meine Schwester sagte mal einen guten Satz: "Wenn du was von Jemandem haben willst, solltest du freundlich sein. Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass du es ohne große Widerstände bekommst, höher." ;)

Aber nun hast Du mich neugierig gemacht. Zu welcher Farbe rät Dein Enkel denn? Ich dachte immer, Alpinaweiß aus dem Malerfachgeschäft - nicht aus dem Baumarkt, das hat eine andere Qualität - wäre der Mercedes unter den weißen Farben. Magst Du mich bitte aufklären? Lieben Dank im Voraus. :o

Grüßle,

Egeria
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Hab Dir 'ne PN geschickt! :blumen:
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Lieben Dank @Murmelchen :wub:

Habe sie soeben entdeckt und wunschgemäß einen angenehmen Nachmittag mit meiner besten Freundin Paul verbracht :D

Grüßle,

Egeria
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