Mittagsruhe: laut Hausordnung einzuhalten?

In: Wohnen
mich erreichte im Urlaub der Hilferuf meiner Mieterin. Trotz vereinbarter Mittagsruhe( lt. Hausordnung ) war wohl ohrenbetäubender Lärm aus der Wohung über ihr zu vernehmen. Sie wollte wissenn ob die Mittagsruhe einzuhalten ist.

M. E. ist, ausser in Kurorten und in der Umgebung von Krankenhäusern, die Einhaltrung der Mittagsruhe nicht mehr bindend.

Aber laut Hausdordnung ( Wohnanlage) ist sie einzuhalten. Weiss jemand wie die Rechtslage ist?

Mein vermutlicher alter Wissensstand ist das während der Mittagsruhe kein Privatmann Bauarbeiten die Lärm verursachen vornehmen darf, sehr wohl aber Firmen.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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4 hilfreiche Antworten, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Wenn die Ruhezeiten in der Hausordnung festgeschrieben sind, müssen sie von den Mietern eingehalten werden. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und sie wurde durch die Unterschrift desselben akzeptiert!

Weiterhin kann man die Ruhezeitenregelungen im Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes nachlesen. In den einzelnen Kommunen sind diese Zeiten unterschiedlich geregelt.
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Danke Brandy - dann ist die Ruhe also für den Mieter bindend da er im Mietvertrag zugestimmt hat aber sicherlich nicht für Firmen.
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Das ist richtig! Mieter müssen die Zeiten beachten, aber Firmen, welche Arbeiten im Haus durchführen, dürfen diese auch während der Ruhezeiten erledigen.
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So kenne ich es auch. Keine Firma kann 2-3 Stunden Mittagspause machen.
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Danke für eure Hilfe!
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Sehr gern!
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