mich erreichte im Urlaub der Hilferuf meiner Mieterin. Trotz vereinbarter Mittagsruhe( lt. Hausordnung ) war wohl ohrenbetäubender Lärm aus der Wohung über ihr zu vernehmen. Sie wollte wissenn ob die Mittagsruhe einzuhalten ist.
M. E. ist, ausser in Kurorten und in der Umgebung von Krankenhäusern, die Einhaltrung der Mittagsruhe nicht mehr bindend.
Aber laut Hausdordnung ( Wohnanlage) ist sie einzuhalten. Weiss jemand wie die Rechtslage ist?
Mein vermutlicher alter Wissensstand ist das während der Mittagsruhe kein Privatmann Bauarbeiten die Lärm verursachen vornehmen darf, sehr wohl aber Firmen.
M. E. ist, ausser in Kurorten und in der Umgebung von Krankenhäusern, die Einhaltrung der Mittagsruhe nicht mehr bindend.
Aber laut Hausdordnung ( Wohnanlage) ist sie einzuhalten. Weiss jemand wie die Rechtslage ist?
Mein vermutlicher alter Wissensstand ist das während der Mittagsruhe kein Privatmann Bauarbeiten die Lärm verursachen vornehmen darf, sehr wohl aber Firmen.