Arbeitslosengeld 1

Ich wurde von der Krankenkasse ausgesteuert und beziehe jetzt Arbeitslosengeld 1.
Mein Arbeitgeber hat mir jetzt gekündigt, da ich die Arbeit Krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann.
Ich habe noch 50 Urlaubstage und 130 Überstunden, die er mir jetzt ausbezahlen möchte.
Meine Frage, wird mir dann das Arbeitslosengeld gekürzt
Wer kann mir da helfen, ich habe beim Arbeitsamt dazu komische Antworten bekommen
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Zitat (Mausebärin @ 29.04.2021 15:36:31)
Ich wurde von der Krankenkasse ausgesteuert und beziehe jetzt Arbeitslosengeld 1.
Mein Arbeitgeber hat mir jetzt gekündigt, da ich die Arbeit Krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann.
Ich habe noch 50 Urlaubstage und 130 Überstunden, die er mir jetzt ausbezahlen möchte.
Meine Frage, wird mir dann das Arbeitslosengeld gekürzt
Wer kann mir da helfen, ich habe beim Arbeitsamt dazu komische Antworten bekommen

such dir ganz schnell Hilfe bei einem Anwalt für Sozialrecht - ggf SoVD - wenn du Glück hast, zählt das zu deinem Gehalt der letzten, zur Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes, herangezogenen Monate

Arbeitslosengeld/hilfe 2 ....Hartz4 da muss man das Geld erst verbrauchen bevor man Anspruch hat (Freibetrag etc) aber bei ALG1 dürfte das nicht der Fall sein

wie gesagt frag unbedingt jemand Fachkundigen

Bearbeitet von Tortenhummelchen am 29.04.2021 15:48:16
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Zitat (Mausebärin @ 29.04.2021 15:36:31)
Ich wurde von der Krankenkasse ausgesteuert und beziehe jetzt Arbeitslosengeld 1.
Mein Arbeitgeber hat mir jetzt gekündigt, da ich die Arbeit Krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann.
Ich habe noch 50 Urlaubstage und 130 Überstunden, die er mir jetzt ausbezahlen möchte.
Meine Frage, wird mir dann das Arbeitslosengeld gekürzt
Wer kann mir da helfen, ich habe beim Arbeitsamt dazu komische Antworten bekommen

für die Zeit des noch ausstehenden Urlaubs bekommst du kein Arbeitslosengeld 1 >(§143 SoziaLGes.
Das Überstundengeld darfst du behalten, wird nicht mit Arbeitslosengeld verrechnet, sondern es wird auf dein zu erwartendes Arbeitslosengeld angerechnet, das sich dadurch erhöht.

Das ist jetzt aber nur ganz grob umrissen und genaueres kann dir ein Anwalt für Arbeitsrecht genau erklären-
Dies war jetzt keine Rechtsberatung, sondern nur das, was du auch nachlesen kannst.

Bearbeitet von idun am 29.04.2021 15:54:45
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ich verstehe es nicht, warum man alg 1 bekommt, bevor man gekündigt wurde.

ein entsprechender fachanwalt ist da der beste ansprechpartner, evtl. geht es aber auch bei der arbeitnehmerkammer.
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Zitat (ju die tante @ 29.04.2021 15:54:23)
ich verstehe es nicht, warum man alg 1 bekommt, bevor man gekündigt wurde.

ein entsprechender fachanwalt ist da der beste ansprechpartner, evtl. geht es aber auch bei der arbeitnehmerkammer.

wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert wird und nicht mehr arbeiten kann, muss man sich sofort beim Arbeitsamt melden.
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danke idun :blumen:
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