Frage zum Arbeitslosengeld

Hallo zusammen,

ich hab da mal ne ganz dringende frage. leider bin ich arbeitslos geworden. hab aber ein jahr gearbeitet. aus welchen gehältern errechnet sich das arbeitslosengeld? aus den letzten 3, oder aus denen vom ganzen jahr?? :huh:
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da hab ich auch gleich noch ne frage...

wie sieht das aus, wenn ich nach der ausbildung direkt arbeitslos werde?
wie errechnet sich das dann?
(falls das hilft: ausbildung im öffentlichen dienst, 3 1/2 jahre)
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Soweit mir bekannt ist, wird das genau so berechnet. Wenn das für die Lebensführung wegen eigener Wohnung oder so nicht reicht, muss man ergänzende Leistungen (Wohngeld etc.) beantragen. :(
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man sagt mir nämlich immer 2 sachen... einmal von tariflohn hier 60 % und einmal von dem ausbildungsgehalt (vergütung) 60 %... weiß nie was stimmt

haben wir denn hier niemanden, der vielleicht bei AA arbeitet?!

Bearbeitet von Filou am 03.07.2006 09:40:58
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Ich weiß nur was Hsommerwind schreibt stimmt.
Ist es zu wenig kann man Wohngeld beantragen, Bewerbungsgeld bekommt man auch.
Nach ein Jahr wird der Partner wo mit man zusammen wohnt mit angerechnet.

Bearbeitet von internetkaas am 03.07.2006 09:48:26
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Zitat (internetkaas @ 03.07.2006 - 09:47:49)
Nach ein Jahr wird der Partner wo mit man zusammen wohnt mit angerechnet.

erst nach einem jahr?

ich dachte immer sofort, dann würd ich nämlich scheiße da stehen, benny verdient so viel
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Unsere Kinder informieren sich regelmäßig beim AA.
Holen immer Info letzte stand.
Vor denn Fall das die mal arbeitslos werden, finde ich auch gut so.
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Veränderte Bemessung des Arbeitslosengeldes I nach Abschluss der Berufsausbildung

Wer in diesem Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I beantragt, muss mit einer geringeren Leistung rechnen als noch vor Jahresfrist. Nach der bisherigen Regelung wurde bei der Berechnung der Leistung auf die Hälfte des nach der Ausbildung erzielbaren Arbeitsentgeltes zurückgegriffen. Für alle Neuansprüche auf Arbeitslosengeld seit 1. Januar gilt, dass zur Bemessung nur das zuletzt erzielte Arbeitsentgelt herangezogen wird.

Demnach bildet für ausgelernte Azubi die Ausbildungsvergütung die Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld.

Unter www.arbeitsagentur.de -> Informationen für Arbeitnehmer -> Geldleistungen -> Arbeitslosengeld -> Link- und Dateiliste
steht ein Programm zur Berechnung des Arbeitslosengeldes zur Verfügung.

Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit gern zur Verfügung.


wasn das fürn mist??
wie soll ich denn dann nach der ausbildung überleben??
werde die ausbildung ende januar 2007 beendet haben.
für den fall dass ich keinen job finden sollte,
wäre das gaaanz mies!!!
wie soll ich denn das machen? verdiene jetzt nettop 519 euro,
habe wohnung und somit einige verpflichtungen...
tze... das können die doch nciht machen?!?!?! :angry:
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sicherlich ist dein arbeitslosengeld dann sehr gering - aber dann steht dir wohngeld zu, vielleicht auch noch andere "vergünstigungen". erkundige dich rechtzeitig, damit du im januar alles richtig beantragen kannst :)
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Zitat (gewitterhexe @ 05.07.2006 - 09:30:49)
sicherlich ist dein arbeitslosengeld dann sehr gering - aber dann steht dir wohngeld zu, vielleicht auch noch andere "vergünstigungen". erkundige dich rechtzeitig, damit du im januar alles richtig beantragen kannst :)

leider würde mir kein wohngeld zustehen, da mein freund "zu viel" verdient... aber ich finde das unfair, dass man sein geld mitberechnet, da ER dafür arbeitet und ich ihm auch nicht auf der tasche liegen will... :angry:
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Ja Filou das kann ich sehr gut verstehen. Mir gehts nicht anders wenn ich vor Ablauf des einen Jahres keinen Job gefunden habe dann siehts bei mir genau so aus. Dann muss mein Partner für mich mit aufkommen.
Leider denkt kein Mensch daran das auch der Verpflichtungen hat :angry:

Bearbeitet von Rheingaunerin am 06.07.2006 16:29:09
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Wie groß ist die Wohnung weis das Amt das Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid?????
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Zitat
Leider denkt kein Mensch daran das auch der Verpflichtungen hat


Natürlich nicht. Das Sprichwort "Jeder ist sich selbst der Nächste" gilt für jeden, der etwas will, egal ob es ein Gläubiger ist oder das AA. Den Gläubiger interessiert nicht, ob man Telefonrechnungen hat oder ob die Waschmaschine kaputtgegangen ist. Und das AA interessiert nicht, ob man vielleicht den Führerschein machen will (um sich für den Arbeitsmarkt attraktiver zu machen). Das ist in den Fragebögen gar nicht erst vorgesehen, genauso wenig wie die Verhältnisse in der Bedarfsgemeinschaft. Da können sich Eltern und Kinder um das eh viel zu knappe Geld streiten bis aufs Messer: Den 20jährigen steht keine Wohnung zu! :wallbash:

Aber ein Bekannter erzählte mir jetzt, daß sein Sohn einen Job von der Arge vermittelt bekam - der bezieht ALG I......die blöden Hartzler kann man ja ruhig weiter kurzhalten, nöch? :labern:
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