Weiß jemand, ob ein Selbständiger ALG bekommen kann, wenn er (aus gesundheitlichen Gründen) seinen Beruf aufgeben und seine Firma schließen muß? Und - falls einer besondere Ahnung hat - wie es dann aussieht mit evtl. Umschulung? Danke für alle Tips!!
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ich denke, ein Karriere-Ratgeber kann besonders hilfreich sein, da er dir möglicherweise Wege aufzeigt, wie du dich nach einer gesundheitlich bedingten Berufsaufgabe neu orientieren kannst. Er könnte dir wertvolle Tipps zur Umschulung geben und dir helfen, die nächste Phase deiner beruflichen Laufbahn zu planen.
Ich glaube ein Selbstständiger kann nur Harz IV bzw. Sozialhilfe beantragen . Das neue Gesetz , wo Selbstständige in die Arbeitslosigkeitsversicherung einzahlen können , ist ja erst am 01.02.06 in Kraft getreten .Arbeitslosenversicherung f. Selbstständige
Wie es dann mit Umschulungen aussieht weis ich nicht .
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Kathexchen
Hey Naseweis03,
kurz ein paar Fragen vorweg: - Hat der Betroffene schon mal sozialversicherungspflichtig gearbeitet? - Wenn ja, wie lange ist das her? - Bezieht er im Moment Krankengeld od. Übergangsgeld o.ä.? - Kann er minimum 15Std in der Woche arbeiten?
Dies sind Voraussetzungen, bzw. Ausschlussgründe für den Bezug von Arbeitslosengeld... (Du kannst mir auch gern ne PM schreiben, wenn Du hier nicht alles beantworten magst...)
Grüßle
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Schuldi376 Beiträge Dabei seit: 03.03.06
Uiiiiiiiiiiiii schwer überfragt aber das bekommen wir schon noch raus
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Ingeborg
Zitat (Naseweis03 @ 17.07.2006 14:40:56)
Weiß jemand, ob ein Selbständiger ALG bekommen kann, wenn er (aus gesundheitlichen Gründen) seinen Beruf aufgeben und seine Firma schließen muß? Und - falls einer besondere Ahnung hat - wie es dann aussieht mit evtl. Umschulung? Danke für alle Tips!!
das nicht - aber H4
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Kathexchen
@Ingeborg: Wenn der Selbstständige bestimmt Voraussetzungen erfüllt, kann er schon Arbeitslosengeld 1 bekommen...
Und Arbeitslosengeld 2, genannt "HatzIV" ist nicht soooo einfach zu bekommen...
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Mellly10.070 Beiträge Dabei seit: 22.01.06
Kenn mich auch nicht aus....aber interessieren tuts mich schon...
Also ich würde sagen, Alg 1 bekommt jeder, der mindestens ein Jahr Arbeitslosenversicherung gezahlt hat oder?
Alg2 bekommt man, wenn man keine Einkünfte bezieht/beziehen kann, keinen Unterhalt bekommt oder sonstige Geldquellen hat oder?
So hab ich mir das bis jetzt immer ausgelegt...obs stimmt, weiß ich nicht...
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Naseweis031.015 Beiträge Dabei seit: 21.11.05
Hallo Kathexchen, (und die anderen natürlich auch hallo), ich hatte Deine Antwort glatt überlesen.... schäm.... Also, es ist so, daß mein GöGa bis 2003 in der Firma seiner Exfrau beschäftigt war (haben die so gemacht aus steuerlichen Gründen). Ab Mai 03 hat er dann die Firma auf seinen Namen genommen. Nun hat er diverse Bandscheibenvorfälle, teils so schlimme Schmerzen im Rücken, daß er Morphium nehmen muß. "Krankfeiern" geht natürlich nicht, denn er bekommt ja dann weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld. Auf Dauer kann sich das niemand leisten, ganz ohne Einkommen.... würde auf Dauer auch die Firma wohl kaputtmachen. Nun hat der Arzt ihm wohl gesagt, OP könne man machen, aber mit ziemlich geringer Erfolgschance. Man geht davon aus, daß bei dieser OP (im Grund eine Versteifung von Wirbeln) ca. 60 - 70 % der Schmerzen wiederkommen. Das ist also auch auf Dauer keine Lösung. Deswegen meine Frage erstmal nach ALG... da habe ich inzwischen selbst auch schon einiges recherchiert. Unter bestimmten Umständen könnte er sich zur Zeit sowas wie nachversichern, allerdings mit einer entsprechenden Wartezeit. Ich denk aber weiter: ich glaub, auf Dauer kommt er wohl um eine Verrentung nicht herum, deswegen haben wir jetzt dann auch schonmal einen Termin mit der Rentenversicherung für eine Beratung gemacht. Wenn dazu jemand noch was einfällt, bin ich für Ideen und Infos natürlich dankbar!!! (Ui, das ist lang geworden...)