Eilige Frage zu Überstunden vs. Arbeitslosengeld: Wer weiss es?

Hallo!

Ich habe eine Frage und hoffe, dass sich jemand damit auskennt. Und zwar habe ich über 80 Überstunden angehäuft in den letzten Monaten. Jetzt verliere ich ja meinen Job und möchte mir, weil ich das Geld natürlich jetzt gut gebrauchen kann, diese Überstunden gerne auszahlen lassen. (Ist ja brutto mehr als ein halber Monatslohn. :huh: )

Jetzt sagte mir der Chef, dass mir das dann aber auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, weil das als zusätzliches Einkommen angesehen wird. :o D. h., dass ich, wenn ich z. B. 300 Euro Überstundengeld kriegen würde, dies dann weniger an Arbeitslosengeld kriegen würde. Stimmt das? :blink: Ich habe die Stunden doch auch gearbeitet. Wieso wird mir das dann abgezogen? :unsure:

Ich habe bei der Arbeitsagentur-Hotline angerufen, aber die Frau da hat irgendwie komisch reagiert. Sie war total unsicher. Sie meinte wohl letztlich, dass es nicht angerechnet wird, aber jetzt bin ich total verunsichert. Nicht, dass ich jetzt 300 Euor mehr kriege und die werden mir dann im 1. Monat der Arbeitslosigkeit wieder abgezogen...

Weiss jemand Bescheid, wie (und ob) ausgezahlte Überstunden angerechnet werden? Ich meine nicht in Bezug auf die Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes, sondern nur, ob mir die Überstunden-Kohle ABGEZOGEN wird.

LG
Kröti
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soweit ich weiß, gilt das nur bei algII. algI wird normal nach dem laufenden brutto berechnet. dein AG will nur geld sparen!

was ist mit noch nicht genommenem urlaub? kannst du den noch nehmen? sonst muß er diesen auch auszahlen!

wie lange warst du bei dem AG? wie lange davon mit über 25 jahren (alter)?
(ergo: hat er sich an die kündigungsfristen gehalten?)

edit: höchstens, wenn du schon was vom amt bekommen hast inzwischen, dann könnte es sein, dass das amt einen TEIL anrechnet! aber nie alles!!!

Bearbeitet von redhairedangel am 22.01.2008 09:20:41
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Zitat (redhairedangel @ 22.01.2008 09:19:32)
soweit ich weiß, gilt das nur bei algII. algI wird normal nach dem laufenden brutto berechnet. dein AG will nur geld sparen!

was ist mit noch nicht genommenem urlaub? kannst du den noch nehmen? sonst muß er diesen auch auszahlen!

wie lange warst du bei dem AG? wie lange davon mit über 25 jahren (alter)?
(ergo: hat er sich an die kündigungsfristen gehalten?)

Hallo,

ich meine auch, dass es nur bei ALGII gilt...!

Also den Urlaub (7 Tage) nehme ich noch! Um den geht es nicht. Nur um die 80 Überstunden.

Beim Arbeitgeber war ich Ende Februar nur 8,5 Monate. Ich habe von daher noch Anspruch des vorherigen Arbeitgebers, was das Arbeitslosengeld (Höhe) angeht.

Über 25 war ich die ganze Zeit. ^_^ An die Kündigungsfristen hat er sich gehalten.
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Das geld wird dir nur bei ALGII abgezogen und nicht vorher!!!
Es könnte sich dann evtl. sogar noch positiv auf das ALGI auswirken!! :)
Was dein Chef dir da erzählt ist Schwachsinn.
Ich spreche da aus Erfahrung.
Sollte er sich weigern dir die Überstunden aus zu zahlen,gibt es immer noch Arbeitsgerichte wo Du dir die Überstunden einklagen kannst.
Also mach dir darüber keine Gedanken :)

Wünsche Dir viel Glück das alles glatt geht :blumen: :)
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Zitat (*Mamesa* @ 22.01.2008 11:21:28)
Das geld wird dir nur bei ALGII abgezogen und nicht vorher!!!

:rolleyes: Puh, endlich ne Aussage. DANKE DANKE!! :blumen:

Ich hab das auch noch nie gehört. Der Chef hat mir derweil ein Urteil vorgelegt. Wie Urteile aber immer so sind... totales Beamten-Deutsch. :wacko: Jedenfalls steht da:

"Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat". :unsure:
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Hallo Krötilla,

wenn Dein Arbeitgeber Dir diese 80 Ü-Std. offiziell auszahlt und zwar mit Deinem letzten Gehalt, hast Du einen höheren Bruttolohn und natürlich mehr Abzüge.

Bei der Berechnung des ALG I wird sich dies aber leicht positiv auswirken.

Wenn Du die Ü-Std. ausbezahlt bekommst z.B. nachdem Du bereits arbeitslos bist darfst Du definitiv 165,00 Euro behalten, der Rest wird also angerechnet.

Mein Vorschlag - verteile das Geld auf mehrere Monate - kenne Deinen Std.-Lohn ja nicht , so daß Du die 165,00 Euro nicht überschreitest. Du meldest Dich im Nachhinein bei Deinem AG auf 400,00 Euro-Basis an. Tue dies aber nur wenn Du ihm wirklich 100% vertrauen kannst.

Ansonsten klage die Überstunden beim Arbeitsgericht ein - wie schon geschrieben - die erste Beratung ist immer kostenlos - der Erste Prozess auch.
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Zitat (Krötilla @ 22.01.2008 11:29:21)


"Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat". :unsure:

Als erstes hast Du Anspruch auf die gesamte Arbeitslosengeldzeit.

Das einzige was sich ändern kann ist der Zeitpunkt an dem es beginnt.
Zahlt Dein Chef dir die Überstunden aus,hat das keinerlei Wirkung auf den Start des ALGI.Geht er allerdings her und gibt dir dafür bezahlte Freitage(was aber nicht geht,da sich daher das Kündigungsdatum verschiebt)würde das ALGI im Anschluss an die abgelaufenen Tage starten.
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Zitat (nanamanan @ 22.01.2008 11:34:00)
Wenn Du die Ü-Std. ausbezahlt bekommst z.B. nachdem Du bereits arbeitslos bist darfst Du definitiv 165,00 Euro behalten, der Rest wird also angerechnet.

:huh: Ist das echt so?
Find ich aber nicht gut. :( Hab dafür doch gearbeitet.... :unsure:
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Zitat (nanamanan @ 22.01.2008 11:34:00)
Ansonsten klage die Überstunden beim Arbeitsgericht ein - wie schon geschrieben - die erste Beratung ist immer kostenlos - der Erste Prozess auch.

FAHALSCH!
Beim Arbeitsgericht werden die Kosten nur anders verteilt als beim "normalen" Zivilgericht. Jeder trägt die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten - war also nix mit kostenlos.
Und welche Beratung soll kostenlos sein? Die beim Anwalt sicher nicht. Es sei denn, man hat ne Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht abdeckt. Dann werden die Kosten von der RSV übernommen. Also auch nicht wirklich kostenlos.
Ich weiß nicht, ob vielleicht Gewerkschaften für die erste Beratung kein Geld nehmen. Könnte ich mir aber vorstellen.

Krötilla, mich würde interessieren, welches Urteil dir dein Arbeitgeber da vorgelegt hat. Hast du das Aktenzeichen und das Gericht, von dem es stammt, da?
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Zitat (Krötilla @ 22.01.2008 11:40:10)
:huh: Ist das echt so?

Ja leider :(
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Zitat (Cambria @ 22.01.2008 11:40:59)
FAHALSCH!
Beim Arbeitsgericht werden die Kosten nur anders verteilt als beim "normalen" Zivilgericht. Jeder trägt die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten - war also nix mit kostenlos.
Und welche Beratung soll kostenlos sein? Die beim Anwalt sicher nicht. Es sei denn, man hat ne Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht abdeckt. Dann werden die Kosten von der RSV übernommen. Also auch nicht wirklich kostenlos.
Ich weiß nicht, ob vielleicht Gewerkschaften für die erste Beratung kein Geld nehmen. Könnte ich mir aber vorstellen.

Krötilla, mich würde interessieren, welches Urteil dir dein Arbeitgeber da vorgelegt hat. Hast du das Aktenzeichen und das Gericht, von dem es stammt, da?


Einspruch - bei uns in RLP ist dies so - kenne ich genügend Fälle.

Ich sprach nicht von Anwaltskosten - sondern bei der Beratung direkt auf dem Gericht. Meine Aussage stimmt definitiv.
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Zitat (nanamanan @ 22.01.2008 11:43:55)


Einspruch - bei uns in RLP ist dies so - kenne ich genügend Fälle.

Ich sprach nicht von Anwaltskosten - sondern bei der Beratung direkt auf dem Gericht. Meine Aussage stimmt definitiv.

ich denke mal du meinst die rechtsberatung in den gerichten.die ist in der tat kostenfrei.
ansonsten gibt es noch gerichtskostenbeihilfe die man beantragen kann.
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Zitat (Cambria @ 22.01.2008 11:40:59)
FAHALSCH!
Beim Arbeitsgericht werden die Kosten nur anders verteilt als beim "normalen" Zivilgericht. Jeder trägt die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten - war also nix mit kostenlos.
Und welche Beratung soll kostenlos sein? Die beim Anwalt sicher nicht. Es sei denn, man hat ne Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht abdeckt. Dann werden die Kosten von der RSV übernommen. Also auch nicht wirklich kostenlos.

Krötilla, mich würde interessieren, welches Urteil dir dein Arbeitgeber da vorgelegt hat. Hast du das Aktenzeichen und das Gericht, von dem es stammt, da?

Kenn ich auch nicht so. Musste letztes Mal ordentlich blechen....! <_<

Cambia, es steht dort "§143 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung". Scheinbar Auszug aus SGB3.... :unsure:
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Zitat (satay @ 22.01.2008 11:49:21)
ich denke mal du meinst die rechtsberatung in den gerichten.die ist in der tat kostenfrei.
ansonsten gibt es noch gerichtskostenbeihilfe die man beantragen kann.


Genau die meine ich - der erste Prozess - natürlich ohne eigenen Anwalt - kostet bei uns auch nichts. Nur wenn keine Einigung erzielt wird - kann es teuer werden.
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Zitat (nanamanan @ 22.01.2008 11:50:38)

Genau die meine ich - der erste Prozess - natürlich ohne eigenen Anwalt - kostet bei uns auch nichts. Nur wenn keine Einigung erzielt wird - kann es teuer werden.

Mit der Gerichtskostenhilfe/Prozesskostenhilfe ist das natürlich wieder was ganz anderes. Aber die bekommt man nur auf Antrag. Bin bei meinem Posting vorhin davon ausgegangen, dass der Prozess ohne GKH/PKH geführt wird.
Sorry.
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Zitat (Cambria @ 22.01.2008 12:08:08)
Mit der Gerichtskostenhilfe/Prozesskostenhilfe ist das natürlich wieder was ganz anderes. Aber die bekommt man nur auf Antrag. Bin bei meinem Posting vorhin davon ausgegangen, dass der Prozess ohne GKH/PKH geführt wird.
Sorry.

@ Cambria

Schon in Ordnung - schließlich sind wir alle nur Menschen.

Diese Sache kenne ich eben aus der Personalabteilung :heul: .
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Zitat (Krötilla @ 22.01.2008 11:50:15)
Cambia, es steht dort "§143 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung". Scheinbar Auszug aus SGB3....  :unsure:

Hm... das ist die Norm... aber steht auf dem Zettel irgendwo, von welchem Gericht das Urteil kam? Oder das Aktenzeichen... müsse ungefähr so aussehen:
BAG vom 12.3.2005 - 3 ABR 35/04
oder
BSG vom 15.2.2001 - 12 KR 25/00

oder hat er dir nur einen Auszug aus dem Gesetz vorgelegt?

Bearbeitet von Cambria am 22.01.2008 12:12:01
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Nee, steht da nicht.

ABER! Ich habe gerade noch mal bei der Arbeitsagentur-Hotline angerufen! Diesmal hatte ich ne kompetentere Person dran. B) Sie sagte, dass ich es mir möglichst mit dem Januar-Gehalt auszahlen lassen soll. Dann hätte das keine Nachteile für mich.... :unsure:

Jetzt ist nur noch die Frage, ob der Chef das mitspielt....
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Zitat (Cambria @ 22.01.2008 12:11:05)
oder hat er dir nur einen Auszug aus dem Gesetz vorgelegt?

Was heisst denn:

"Soweit der Arbeitslose die in den Absätzen 1 und 2 (Arbeitsentgelt und Urlaubstage sind gemeint) genannten Leistungen (Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches) tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. (...)" :wacko:
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Kröti, soweit ich informiert bin rechnet das Arbeitsamt mit 60% des letzten Nettolohns im Durchschnitt dessen, was man in einem Jahr davor verdient hat.

Wenn du dein Urlaubsgeld ausgezahtl bekommst, zählt das zum Bruttoarbeitslohn dazu, es ist soz. vers. pflichtig und lohnstpflichtig, was heißt, es wird dir letztendlich auch Netto ( meist mit der nächsten Abrg.) ausgezahlt.

Damit würde es Arbeitslosengeld I nicht vermindern, sondern im Gegenteil erhöhen. :wub:

Es erhöht doch dann den Durchschnitt für die Bemessungsgrundlage der 60% (der Nettolohn).

Oder irre ich mich? :wacko:

PS. Hab eben noch mal bissel durchgelesen....kann bisher nix gegenteiliges finden.
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Zitat (Brinarina @ 22.01.2008 12:26:58)
Damit würde es Arbeitslosengeld I nicht vermindern, sondern im Gegenteil erhöhen.    :wub:


Hi Brina,

es geht gar nicht wirklich um die Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes. :unsure: Das hat mit meinem jetzigen Gehalt eh nix zu tun, weil ich hier nicht 12 Monate beschäftigt war. Das krieg ich noch in Anlehnung an mein Gehalt beim LETZTEN Arbeitgeber.

Ich wollte nur wissen: Wenn ich z. B. 300 Euro Überstundengeld kriege am 29.02. --- krieg ich dann statt 1000 Euro Arbeitslosengeld nur 700 im ersten Monat?? (Edit: Sind Beispielzahlen!)

D. h. zieht das Arbeitsamt mir die "zusätzliche" Kohle direkt wieder ab??

Bearbeitet von Krötilla am 22.01.2008 12:35:35
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wenn der erste bazahlte monat mit alg1 der märz ist bekommste volles alg1

wenn du allerdings schon in 02 alg1 bekommst wird es angerechnet
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Hallo,

ich möchte noch was dazu schreiben: Mein Chef hat gerade in meinem Beisein mit der Arbeitsagentur telefoniert. Der Typ dort sagte jetzt:

Nein, die Überstundenvergütung wird nicht mit dem Arbeitslosengeld1 verrechnet!! Ich habe keine Abzüge beim Arbeitslosengeld, wenn die Stunden ausgezahlt werden!!

ABER... mein Chef weigert sich. :( Will nicht auszahlen. Sagt, ich soll die abfeiern. :no: Das will ich aber nicht. Hab doch noch genug "Freizeit" in der nächsten Zeit.

:traurig:
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Das kommt drauf an, was vertraglich (oder tarifvertraglich) dazu geregelt ist.
Edit: Auszahlen müssen muss er nicht, wenn das so nicht vereinbart ist.
Schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag oder existiert ein Tarifvertrag?
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Zitat (helena @ 22.01.2008 14:12:23)
Edit: Auszahlen müssen muss er nicht, wenn das so nicht vereinbart ist.

Nein, er muss nicht auszahlen lt. Betriebsvereinbarung. Er darf mich das abfeiern lassen.
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@ Krötilla :blumen:

abfeiern ist natürlich auch lt. Gesetz OK! Hast Du ein Freizeitkonto angehäuft - so darfst/mußt Du dieses abfeiern wenn nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass z.B. diese Ü-Std. ab meinetwegen 40 Ü-Std. ausbezahlt werden. Fehlt dieser Hinweis - mußt Du auch abfeiern.

Würdest Du aber z.B. KRANK und hast keine Gelegenheit mehr zum Abfeiern - muss er die Stunden ausbezahlen.

Jedenfalls kenne ich dies aus gängiger Praxis.

Du hast also normalerweise kein Recht zu arbeiten - wenn Du die Stunden abfeiern kannst. Leider ist dies so!

Also ich würde lieber abfeiern - denn bei 80 Ü-Stunden und z.B. Lohnsteuerklasse 5, bekommst Du netto ohnehin kaum was auf das Konto.
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Tut mir ja Leid für dich. Vielleicht kannst du ihn ja noch umstimmen.
Aber ich kenne das von meinem Mann, der hat soviel Überstunden angehäuft und auch noch alten Urlaub und den neuen Urlaub dazu. Soviel Freizeit kann er gar nicht brauchen. Zumal es eine Kettenreaktion gibt. Nur die Überstunden bezahlen will der Betrieb auch nicht. :labern: :wallbash:

Bearbeitet von helena am 22.01.2008 14:25:19
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Zitat (nanamanan @ 22.01.2008 14:23:38)
Also ich würde lieber abfeiern - denn bei 80 Ü-Stunden und z.B. Lohnsteuerklasse 5, bekommst Du netto ohnehin kaum was auf das Konto.

Ich weiss, nana, bleibt nicht viel über netto, aber ich kann jetzt alles gebrauchen. Werd schließlich arbeitslos. :( Und die Reha ist auch so teuer....!

Bin übrigens in Lohnsteuerklasse III.
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Vielleicht lässt der Chef sich auf Hälfte-Hälfte ein.
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Zitat (helena @ 22.01.2008 14:29:06)
Vielleicht lässt der Chef sich auf Hälfte-Hälfte ein.

:keineahnung: Ja, vielleicht.
Ich warte es bis Donnerstag ab.
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Bei 3 sieht es natürlich günstiger aus. Du schaffst dies schon und denke an Deine Gesundheit - die hat oberste Priorität. :blumen:

Ich wüßte jedenfalls wie ich an das Geld komme - jedenfalls ohne abzufeiern - und wenn ohnehin das Ende der Fahnestange ist erst recht. :sabber:

Ansonsten bin ich brav und anständig
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Zitat (nanamanan @ 22.01.2008 14:38:39)
Bei 3 sieht es natürlich günstiger aus. Du schaffst dies schon und denke an Deine Gesundheit - die hat oberste Priorität. :blumen:

Ich wüßte jedenfalls wie ich an das Geld komme - jedenfalls ohne abzufeiern - und wenn ohnehin das Ende der Fahnestange ist erst recht. :sabber:

Ansonsten bin ich brav und anständig

genauso würde ich es auch machen ;)
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..........natürlich würde ich vorher dringend ein Zwischenzeugnis verlangen - wegen späteren Abweichungen beim Arbeitszeugnis. :lol:
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Zitat (nanamanan @ 22.01.2008 14:48:47)
..........natürlich würde ich vorher dringend ein Zwischenzeugnis verlangen - wegen späteren Abweichungen beim Arbeitszeugnis. :lol:

Ich hab mich das ja gar nicht getraut zu schreiben, aber ich weiss das auch! :P :ph34r: Hätt es nur lieber "friedlich" gelöst, aber wer nicht will..... :teufel:

Zwischenzeugnis hab ich schon lange! :P
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Super, dann Augen zu und durch rofl rofl Alles wird gut!
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Zitat (nanamanan @ 22.01.2008 14:57:56)
Super, dann Augen zu und durch rofl rofl Alles wird gut!

:wub: DANKE :freunde:

Aber wie gesagt, ich (!) hätte es gerne friedlich gelöst.... -_- :engel: Ehrlich!
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vergiss die 10 Euro nicht. :pfeifen:
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Zitat (alter Falter @ 22.01.2008 14:59:38)
vergiss die 10 Euro nicht.  :pfeifen:

:unsure: Welche 10 Euro?

Edit: :hirni: Ah, ja, verstehe. (Stunden später.... :rolleyes: ) Keine Sorge, die hab ich schon bezahlt! :D

Bearbeitet von Krötilla am 22.01.2008 15:09:29
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Hallo Ihr Lieben hier im Forum

Hatte das selbe Problem 85 Überstunden und dann hat Schäfchen Insolvenz angemeldet noch 3 Tage Urlaub offen . Eigentlich sind Stunden weck wie weck und Urlaub auch .Für drei Monate gibt es Insolvenzgeld vom Arbeitsamt und dann erst Arbeitslosengeld .
.Also nichts mit Auszahlen weil kein Geld da ist. Habe sofort die Arbeit eingestellt und bin nicht auf Arbeit gegangen.
Auf Grund der nicht Zahlung der Löhne selbst gekündigt.
Das heißt wen er dir bezahlen will muss er die Stunden auf dein letzten Lohn drauf packen sonst ist alles weck .Du siehst das Geld sonst nie wieder nur mit Anwalt aber das kostet auch. :heul:
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Hallo Krötilla : :trösten:

Da wie du schon gemeint hast nur das Abfeiern in Frage kommt sollte dein Arbeitgeber dein Arbeitsverhältnis verlängern und du bleibst trotz dem zu hause.dann könntest du erst spähter in die Arbeitslosigkeit gehen und er bezahlt dir diese ganz normal? Ich würde sagen dein Geld und deine freie Zeit ist weck. Für mich war das auch eine Lehre . Nie wieder Überstunden ohne sofortiger Bezahlung :heul: :heul:
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Zitat (HannaS @ 23.01.2008 14:45:56)
Ich würde sagen dein Geld und deine freie Zeit ist weck. Für mich war das auch eine Lehre . Nie wieder Überstunden ohne sofortiger Bezahlung :heul: :heul:

:blumen: Nee, nee, so einfach geht das nicht.

Ist ein tarifgebundener Laden mit Betriebsrat und allem Schnickschnack. Ich weiss schon, wie ich das mach. Der wird mir die Stunden wohl oder übel auszahlen müssen.... :pfeifen:

Der wird sich auch hüten, das nicht zu tun. Ich habe "Zeugen" und Belege. Und einen Rechtsanwalt in der Nachbarschaft sowie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung.

Aber danke, dass Du Dir Gedanken machst. :wub:
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Du hast Glück das es eine große Firma ist, ich chatte da weniger Glück und keinen Anwalt :heul: :heul: :
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@ HannaS

Bei Insolvenz ist die Lage natürlich anders. Leider sind dann die Überstunden tatsächlich "im Eimer".
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