Abfindung

Kennt sich jemand mit "Abfindungen" aus ?
Nach welchen Kriterien werden sie berechnet ? Betriebszugehörigkeit/Jahren, Einkommen/Verdienst (brutto oder netto), ? Muss man das versteuern ?
Worauf sollte man sonst noch achten


Hab schon bei FP und hier im Archiv nachgeschaut ... nix gefunden ....hab ich was übersehn ? :mellow:
Auch gern Hinweise/Links .... lesen kann ich selber :pfeifen:
remix
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Hallo Remix,

es gibt doch neuerdings eine gesetzliche Regelung.... :hmm: .

Also es war zumindest mal so, dass ein Sozialplan zwischen BR und Geschäftsleitung ausgehandelt wurde. Wenn man allerdings keinen BR hat, gibts auch keinen Sozialplan. Dann greift, so viel ich weiss, das Gesetzliche.

Danach richtet sich die Höhe der Abfindung u. a. nach Betriebszugehörigkeit. Kannst Du Deine Fragen konkretisieren?

Gruss
Krötilla
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Abfindung ist ein Kann kein Muß, wenn dir eine Firma das bezahlt, musst du es versteuern, da dein Brutto aufs Jahr gesehen sehr hoch wird, musst du auch viel versteuern. Da du durch eine Abfindung dem verlust deiner Arbeit zugestimmt hast, kann es sein, das du eine gweisse Zeit kein ALG bekommst, sollstest du sogar in Hartz IV fallen und von deiner Abfindung ist noch was übrig, musst du diese erst aufbrauchen, bevor du Anspruch auf HartzIV hast.
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Danke für die Hinweise und Tipps! Ging ja - wie so oft - sehr fix !
Remix
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Zitat (Denza, 28.08.2006)
Abfindung ist ein Kann kein Muß, wenn dir eine Firma das bezahlt, musst du es versteuern, da dein Brutto aufs Jahr gesehen sehr hoch wird, musst du auch viel versteuern. Da du durch eine Abfindung dem verlust deiner Arbeit zugestimmt hast, kann es sein, das du eine gweisse Zeit kein ALG bekommst, sollstest du sogar in Hartz IV fallen und von deiner Abfindung ist noch was übrig, musst du diese erst aufbrauchen, bevor du Anspruch auf HartzIV hast.

Stimmt!
Das hatte ich noch vergessen!
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Hallo,

vielleicht ist meine Antwort ja schon nicht mehr ganz aktuell, da Dein Eintrag aus August ist. Ich versuche es trotzdem.

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zu Abfindungen. Es ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Sofern kein Sozialplan (z.B. bei Massenentlassungen) vorliegt, hast Du die Möglichkeit über ein Arbeitsgericht eine Abfindung einzuklagen. Vorherige Beratung mit einem Fachanwalt ist notwendig. Mein Stand aus 2004 ist: die Abfindung ist bis 7.500 Euro steuerfrei. Der darüberhinausgehende Teil muß voll versteuert werden. (aktuelle Info erhältst Du über das Finanzamt).
Viele Glück.
LG alwenja
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