Arbeitszeugnis

Hallo ihr Lieben,
heute brauch ich mal Eure Hilfe. Tja aber wo fang ich am besten an.
Na gut vielleicht hier.

Ich bin gelernte Bürokauffrau und habe schon 8 Jahre Berufserfahrung. Nach meiner Ausbildung habe ich auch die ein oder andere Firma kennengelernt. Meine Zeugnisse wurden auch immer für gut empfunden. Jetzt habe ich totale Schwierigkeiten mit meinem jetztigen Arbeitgeber.
1. hat er mich ohne Kündigungsgrund gekündigt
2. möchte er mir ein total schlechtes Zeugnis ausstellen

Ich schätze es liegt daran, dass er unheimlich sauer auf mich ist, da ich mit der ganzen Sache zum Rechtsanwalt gegangen bin. Jetzt haben wir uns aber trotz alledem auf eine Abfindung von einem Monatsgehalt geeinigt. Tja und das Arbeitszeugnis will er mir nur mit einer 3 geben. Meine Frage hier wäre: Kriegt man dann überhaupt noch einen Job ??
Der Anwalt und ich wollen jetzt doch noch mal versuchen ob er nicht doch eine 2 daraus macht, er kann mir ja nicht den beruflichen Weg so verbauen. Was würdet ihr in meiner Situation machen ???

Ich kann Euch sagen dieses ganze Tro ba Bo zährt ganz schön an meinen Nerven. Langsam gehen mir die Kräfte aus.....
Ich könnte nur so :heul:

Gleich geh ich erst einmal raus und genieße die Sonnenstrahlen...
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rechtlich gesehen, darf er dir kein schlechtes Zeugniss ausstellen, gut es gibt die versteckten Hinweise, als Beispiel: Mitarbeiter ist sehr kommunikativ, was bedeutet - Mitarbeiter schwatzt gerne mal neben der Arbeit. Oder Mitarbeiter bemühte sich stets pünktlich zu sein, was nichts anderes heißt als, tja er wollte pünktlich sein, klappte aber nicht immer.
Du kannst Dein Zeugnis sogar vorschreiben und er muß es absegnen, weil er Dir keine Steine in den Weg legen darf. Am Besten frag mal Pitti (per PM) soweit ich weiß war die mal in einem Personalbüro tätig.

Viel Glück

Bearbeitet von Denza am 23.03.2006 08:53:07
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Du hast einen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis. Am besten schreibst du es dir selber. Achte auch auf versteckte Bemerkungen, die auf den 1. Blick positiv wirken. Ich würde auch dort einen Anwalt einschalten. Schau doch mal bei Google nach. Hier nur 1 Beispiel:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2035011,00.html
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Ich würde auch einen Anwalt fragen, schon wegen der Höhe der Abfindung
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Ein Zeugnis muss nicht gut, es muss vor allem objektiv sein.

Mein Chef nimmt grundsätzlich keine Bewerber mit Superzeugnissen. Es kommt ja auch wirklich dann der Verdacht auf, dass man froh war den Bewerber endlich los zu werden.

marianna
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frage an alle,

warum gibt es gewerkschaften?
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Das hatte ich mir früher auch oft gefragt.
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Zitat (marianna @ 23.03.2006 - 23:03:14)
Ein Zeugnis muss nicht gut, es muss vor allem objektiv sein.

Mein Chef nimmt grundsätzlich keine Bewerber mit Superzeugnissen. Es kommt ja auch wirklich dann der Verdacht auf, dass man froh war den Bewerber endlich los zu werden.

marianna

Naja, das kann man auch anders sehen.
Dafür gibt es ja die Geheimcodes in den Arbeitszeugnissen deren Wortlaut verändert wird und dann eine gewissen Note bedeuten. Ich glaube da ist dein Chef eher die große Ausnahme das er Leute einstellt die nicht so ein gutes Zeugnis haben. Die meisten wollen nämlich heutzutage nur perfekte Arbeitnehmer haben, am Besten 25 Jahre, blond, blauäugig, weiblich, 15 Jahre Berufserfahrung und zwei "schlagkräftigen Argumenten" vorneweg :P

Das Zeugnis muss immer wohlwollend für den Arbeitnehmer ausgestellt werden damit er wieder eine Chance hat einen Job zu bekommen.

@Cleo1975, hast du erst vor kurzem in der Firma angefangen so das du noch in Probezeit warst? Dann ist eine grundlose Kündigung ok, wenn du aber nicht mehr in der Probezeit warst dann muss er dir normalerweise einen Grund nennen.

Denke auch das du da bei einem Anwalt gut beraten bis, alleine zu "kämpfen" ist immer so eine Sache.

Halte durch, zusammen bekommt ihr das hin. Drücke dir die Daumen.
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@ Rheingauerin

aus meinem Bekanntenkreis weiß ich aber auch, dass es Frauen im gebärfähigen Alter doch schwer haben, vor allem wenn sie noch keine Kinder haben......

am besten dann also als Frau: 25 Jahre, so 2-3 Drs-Titel, mindestens 15 Jahre Erfahrung, sterilisiert, hochmotiviert, flexibel, jederzeit umzugswillig....... :rolleyes:

Klar muss das Zeugnis wohlwollend sein, aber die "Geheimsprache" ist ja mittlerweile auch nicht mehr so geheim.

Ach ja ein sehr beliebter Kündigungsgrund: man passt nicht ins Team........ :wub:
aber in den seltensten Fällen weiß das Team darüber Bescheid

marianna
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Zitat (marianna @ 24.03.2006 - 18:16:29)
@ Rheingauerin

aus meinem Bekanntenkreis weiß ich aber auch, dass es Frauen im gebärfähigen Alter doch schwer haben, vor allem wenn sie noch keine Kinder haben......

am besten dann also als Frau: 25 Jahre, so 2-3 Drs-Titel, mindestens 15 Jahre Erfahrung, sterilisiert, hochmotiviert, flexibel, jederzeit umzugswillig....... :rolleyes:

Klar muss das Zeugnis wohlwollend sein, aber die "Geheimsprache" ist ja mittlerweile auch nicht mehr so geheim.

Ach ja ein sehr beliebter Kündigungsgrund: man passt nicht ins Team........ :wub:
aber in den seltensten Fällen weiß das Team darüber Bescheid

marianna

Da haste Recht Marianna, das hatte ich vergessen das du am Besten keine Kinder mehr bekommst sonst klappt das auch nicht.

Ich glaube wenn man in vielen Teams nachfragen würde, dann müssten einige von den Chefs gehen anstelle der Angestellten :P

Das Umzugswillig und hochmotiviert wird heute leider vorausgesetzt, genau so wie man am Besten bis zu fünf Fremdsprachen beherrschen muss.
Hatte da letztens durch Zufall was gefunden, da stand: Englisch perfekt in Word und Schrift, Chinesisch und Russisch von großem Vorteil

???:wacko:???
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Stimmt Fremdsprachen sind auch sehr gefragt.

Pech, wenn man dann tschechisch. türkisch, arabisch, hindi, tamil........nicht anbieten kann. :P :P

marianna
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Wegen des Zeugnisses würde ich den Anwalt nochmal konsultieren, wenn er
eh mit der Angelegenheit deiner Abfindung betraut ist.

Was den Wortlaut des Zeugnisses betrifft: der Arbeitgeber hat gemäß BGB die
Pflicht, dir ein Zeugnis auszustellen, mit dem du bei der zukünftigen Jobsuche
keine Nachteile haben wirst. Geheimsprache, negative Formulieren und Aussagen,
die der Unwahrheit entsprechen, dürfen in dem Zeugnis nicht vorkommen.

Du kannst als Arbeitnehmer darauf bestehen, zum Schluss des Zeugnisses oder
als Fußnote einen Satz schreiben zu lassen, der sinngemäß lautet, dass das
Zeugnis keine Verschlüsselungen enthält und eine Interpretation bezüglich
der "Geheimsprache/Zeugnissprache" die Aussagen des Arbeitgebers nicht
wiedergibt.

Denke, dass dein Anwalt entsprechendes in Gang setzen wird :blumen:
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Ich finde den Schlusssatz oder Fußnote eigentlich total richtig, nur wenn man automatisch ein Recht darauf hat, führt es wieder ad absurdum.

marianna
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Als ad absurdum empfinde ich es nicht, da es viele Arbeitgeber gibt, die
auch positive Formulierungen negativ interpretieren.

Bearbeitet von Wecker am 24.03.2006 18:19:03
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Ich denke mal wenn unter jedem Arbeitszeugnis, das vorgelegt wird, sinngemäß der gleiche Satz steht, kann man es doch gleich in die Tonne drücken.

Es gibt aber nicht nur Chefs die alles negativ interpretiern wollen, sondern auch harmlose, die die Geheimsprache nicht kennen und gar nicht die Absicht haben, einem angestellten was reinzuwürgen.

marianna
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Zitat (marianna @ 24.03.2006 - 18:33:51)
Ich denke mal wenn unter jedem Arbeitszeugnis, das vorgelegt wird,  sinngemäß der gleiche Satz steht, kann man es doch gleich in die Tonne drücken.

Es gibt aber nicht nur Chefs die alles negativ interpretiern wollen, sondern auch harmlose, die die Geheimsprache nicht kennen und gar nicht die Absicht haben, einem angestellten was reinzuwürgen.

marianna


Wenn ich jemandem ein Zeugnis schreibe und den Satz darunter setze,
können andere Arbeitgeber, die nichts im Schilde führen und wohlgemeinte
Formulieren eventuell falsch interpretieren könnten, davon ausgehen, dass das
Zeugnis einwandfrei ist.

In die Tonne drücke ein solches Zeugnis nicht, wenn mir eins mit diesem
Satz unterkommt. Das sagt mir, dass das Zeugnis gewissenhaft und ohne
Missgunst ausgestellt wurde. Somit bleibt kein Raum für Fehlinterpretationen.
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Vielleicht ein Missverständnis?

Ich habe deinen Beitrag vorher so interpretiert, dass man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf diesen Satz hat und das finde ich nicht gut.

Wenn man es individuell macht ist ja auch absolut in Ordnung, aber eben nicht, wenn er unter JEDEM Zeugnis steht.

marianna
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Missverständnis? Könnte gut sein. Mir hat dein Wort "individuell" gefehlt.

Es ist richtig, dass jeder Arbeitnehmer darauf Anspruch hat. Als so dermaßen
schlimm würde ich es nicht finden, wenn der Satz unter jedem Zeugnis stehen
würde. So gäbe es wahrscheinlich sehr viel weniger Klagen und Streitereien
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Bisher hat es sich aber noch nicht durchgesetzt, dass Arbeitgeber diese
Formulierung unter dem Zeugnis wählen. Mir selbst sind innerhalb des
letzten Jahres vier Zeugnisse untergekommen, die mit diesem Satz garniert
waren.

Individuell ist schön und gut. Bleibt jedoch der Rest, der die Zeugnissprache
anwendet und Arbeitnehmern negatives unterjubelt. Für den Rest wäre es
meiner Meinung nach gut, wenn sie den Satz zum Wohle des Arbeitnehmers
schreiben müssen und niemandem die Zukunft verbauen.

Mich würde übrigens interessieren, wie Cleo weiter gekommen ist :unsure:
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Hallo meine Lieben,
vielen Dank erst einmal für Eure offenen Ohren bzw. Augen. Es ist schon viel hilfreicher wenn man sich auch die Meinungen der anderen anhört bzw. liest.

Der Anwalt will jetzt das mit dem Arbeitszeugnis gesondert behandeln. Also das heißt erst einmal mit der Abfindung in trockene Tücher bringen, dann das vernüftige Zeugnis. Ich kann Euch sagen das mein Cheffe und ich schon von Anfang an irgendwie eine Unsympatie gegeneinander hatten. Schlimm. Ich nehme an, dass er mich damals nur wegen Mutters Bekannte eingestellt hat....

Naja, mal abwarten ich halte Euch auf den Laufenden.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.

Cleo1975 :blumen:
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Zitat (Wecker @ 24.03.2006 - 18:49:01)
Du kannst als Arbeitnehmer darauf bestehen, zum Schluss des Zeugnisses oder als Fußnote einen Satz schreiben zu lassen, der sinngemäß lautet, dass das Zeugnis keine Verschlüsselungen enthält und eine Interpretation bezüglich
der "Geheimsprache/Zeugnissprache" die Aussagen des Arbeitgebers nicht wiedergibt.

Danke für den Hinweis, das ist sehr gut zu wissen :blumenstrauss:
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Juhu, ich glaub meinen alter Cheffe hab ich doch weich gekriegt. Hab heute Post vom Anwalt bekommen, wo er ans Arbeitsgericht geschrieben hat. Die Beklagte Partei stellt der klägerischen Partei ein mind. gutes Arbeitszeugnis mit dem Wortlaut: stets zu unserer vollen Zufriedenheit... außerdem enthält dieses eine Gruß und Dankesformel.

Was sagt man dazu ??? Nicht so schnell aufgegeben und sich nichts gefallen lassen.

Lieben Gruß Cleo1975 :o
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Herzlichen Glückwunsch Cleo, das freut mich wirklich für dich. :D
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danke, danke. Drück bitte auch noch für morgen die Däumchen. Mein Liebster hat mir nämlich vergessen zu sagen, dass sich eine Firma bei mir gemeldet hat, worauf ich mich beworben hab. Die haben letzte Tage angerufen und er war so schusselig und hat es vergessen mir mitzuteilen.

Schönen Sonntag noch.
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..wenn Du mit dem PC umgehen kannst: Scanne Dein "Mistzeugnis" ein, lasse es von dem Programm "ABBYY FineReader" einlesen und bearbeite es NACH DEINEN WÜNSCHEN!!! Exportiere es dann nach WORD, scanne vorher die Unterschrift von Deinem Originalzeugnis und kopiere diese in die Zwischenablage. Im WORD-Dokument ist dann Dein bearbeitetes "neues" Zeugnis zu sehen. Füge nun die Unterschrift ein und drucke das Ganze aus..Besser als das Original - glaub mir das!!! Du sparst auf diese Weise langen Krieg mit Anwalt und Gericht, um nach ewiger Zeit ein "brauchbares" Zeugnis zu erhalten. WARNUNG: Dieser Tip ist NICHT LEGAL......aber sehr hilfreich!
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@klausbege: wenn man es nötig hat.... <_<

@cleo1975: Das ist ja schön zu lesen... in meiner Firma hat eine ehem. Kollegin
auch darauf geklagt eine Verbesserung von "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" in "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" zu bekommen.
Aber das war nicht möglich denn "vollen" ist gut aber "vollsten" ist sehr gut und
dann wäre sie ja nicht gekündigt worden. :rolleyes:

Aber ohne Grußformel ist ja echt frech... :angry:
Ich wünsche Dir vieeel mehr glück mit Deinem zukünftigen Arbeitgeber!

LG
Nicole
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Zitat (klausbege @ 10.05.2006 - 10:54:43)
..wenn Du mit dem PC umgehen kannst: Scanne Dein "Mistzeugnis" ein, lasse es von dem Programm "ABBYY FineReader" einlesen und bearbeite es NACH DEINEN WÜNSCHEN!!! Exportiere es dann nach WORD, scanne vorher die Unterschrift von Deinem Originalzeugnis und kopiere diese in die Zwischenablage. Im WORD-Dokument ist dann Dein bearbeitetes "neues" Zeugnis zu sehen. Füge nun die Unterschrift ein und drucke das Ganze aus..Besser als das Original - glaub mir das!!! Du sparst auf diese Weise langen Krieg mit Anwalt und Gericht, um nach ewiger Zeit ein "brauchbares" Zeugnis zu erhalten. WARNUNG: Dieser Tip ist NICHT LEGAL......aber sehr hilfreich!

na damit machst du dich auf jeden Fall strafbar-Urkundenfälschung!!!
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@klausbege: machen kann man das, aber wer riskiert denn so was????
Dann doch lieber ein schlechtes Zeugnis, das man dem nächsten Arbeitgeber erklären kann. :pfeifen:

tante ju
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@klausbege

Wer macht denn sowas :labern: Man fuscht doch nicht in den Zeugnissen rum. :nene:
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@ tante ju: du glaubst also, man bekommt ein mieses zeugnis, bewirbt sich dann damit beim nächsten chef und der ruft einen dann an und sagt "ich wollt mal wiessen, warum sie so ein mieses zeugnis haben" ? meinst du nicht, dass die wahrscheinlichkeit grösser ist, einen brief zu bekommen "tut uns leid, wir haben uns für einen anderen bewerber entschieden" ?

@ klausbege: ich glaub, die leute, die das machen wollen, wissen sich auch meist zu helfen ;)

jeder weiss, dass sowas nicht ok ist - aber es kommt halt vor. sogar personalchefs wissen das - und manche rufen glatt beim vorherigen chef an :pfeifen:
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