ist hier evtl jemand der mir helfen kann? es geht um die Berechnung von einer Abfindung, habe schon beim Finanzamt angerufen und gegoogelt, bin aber nicht wirklich schlauer.
Alles weitere gerne per Pn.
danke schonmal
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compensare
Hi Tatze,
oje, sehr komplexes Thema würde Dir empfehlen, dass Du Dir diese Frage unbedingt mit (D)einem Steuerberater besprichst, nur dann kannst Du eine qualifizierte und vor allem korrekte Antwort erwarten und kannst entsprechend agieren
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HighlanderDabei seit: 21.01.08 6.216 Beiträge
Hallo,
was willst Du genau wissen?
Die Höhe einer eventuellen Abfindung? Oder wie sie versteuert wird?
Erstmal muss sicher sein, das überhaupt eine Abfindung gezahlt wird. Wenn ja, wird sowas i.a. in einem Sozialplan festgelegt. Da wird eine Formel entwickelt, in die viele Komponenten einfliessen. Da wird z.B. Dein Alter, die Betriebszugehörigkeit, Dein Stand (Verheiratet,...), Zahl der Kinder usw. berücksichtigt. Ist sehr komplex und was genau greift hängt eben vom Sozialplan ab.
Die Versteuerung ist noch komplexer und bei einem größeren Unternehmen wird normalerweise die Personalabteilung die für Dich optimale Art der Verteuerung vornehmen. Was das Optimalste ist, hängt wieder von vielen Faktoren ab. Hier hilft für eine erste Übersicht das Googlen und für die Feinheiten ein Steuerberater weiter.
Gruß
Highlander
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CambriaDabei seit: 27.11.06 10.547 Beiträge
abfindungen werden immer als bruttobetrag gezahlt, von dem dann die individuellen steuern und abgaben abzuziehen sind. das erledigt die entgeltabrechnung des auszahlendn unternehmens.
echte abfindungen sind steuerlich irgendwie privilegiert (§3 estg, glaub ich), aber oft werden zahlungen als abfindungen bezeichnet, die nix damit zu tun haben.
genaue rechtsberatung kriegst du für diese fragen beim steuerberater oder deiner gewerkschaft oder - nach der abrechnung - auf deinem lohnzettel.
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HighlanderDabei seit: 21.01.08 6.216 Beiträge
Es gibt da eine Regelung, die heisst die "Fünftel-Regelung" oder so ähnlich.
Ist kompliziert und wird, wenn überhaupt, von der Abrechnungsstelle durchgeführt.
Gruß
Highlander
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KleinerErwin
Das mit dem Finanzamt ist kein Wunder, denn die sind nicht auskunftspflichtig und schicken einen meistens unverrichteter Dinge nach hause.
Highlander hat Recht, die Versteuerung ist wirklich komplex.
Steuerfreibeträge auf Abfindungen sind schon vor Jahren abgeschafft worden.
Wenn Du a) eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bekommen hast b. der Abfindungsbetrag höher ist, als das Jahreseinkommen (Zusammenballung) c) die Abfindung Dir in einem Kalenderjahr ausgezahlt (mindestens 95% davon) wird/wurde d) die Abfindung nicht schon vorher im Arbeitsvertrag vereinbart wurde,
Das bedeutet, die Abfindung wird nicht wie Einkommen besteuert, denn durch die Fünftelregelung steigt der Progressionvorbehalt nicht so stark an, als wäre es reguläres Einkommen gewesen.
Normalerweise wird die Fünftelregelung von den meisten Betrieben bei der letzten Gehaltsabrechnung (mit Abfindungszahlung) genutzt. Es gibt jedoch immer mal wieder Firmen, die das nicht machen oder bei denen das die Gehaltssoftware nicht zuläßt. Trotzdem steht Dir dann zu, die Fünftelregelung mit der Einkommensteuererklärung nachträglich zu beantragen.
Handelt es sich um eine solche Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ist die Abfindung von Sozialversicherungsabgaben befreit.
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KleinerErwin
Hatte ich vergessen.
Nachtrag: Abfindungen bei Mobbingopfern sind sozialversicherungs- und steuerfrei
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Tessa_Dabei seit: 17.01.09 8.110 Beiträge
Sehr informativ das Ganze. Danke Erwin.
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LichtfederDabei seit: 04.03.12 1.428 Beiträge
da schreibt der Kenner,
jetzt brauche ich nur noch eine Abfindung, wo gibt es die? .-)))
Scherz,
Du verstehst was vom Fach, KleinerErwin.
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Tessa_Dabei seit: 17.01.09 8.110 Beiträge
Zitat (Lichtfeder, 15.11.2012)
...jetzt brauche ich nur noch eine Abfindung, wo gibt es die?
Finde Dich einfach damit ab.
Bearbeitet von Rumburak am 15.11.2012 21:36:47
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TatzeDabei seit: 27.03.06 777 Beiträge
Vielen dank an alle für eure Antworten
Die Abfindungssumme steht bereits fest. Ich möchte an sich nur wissen, ob ich es mir mit Steuerklasse 2 auszahlen lassen soll, oder nach meiner Hochzeit mit Steuerklasse 5.
Der Differensbetrag sollte dann allerdings so hoch sein, dass der eine Monat Verdienstausfall wieder ausgeglichen ist.
Danach werde ich sowieso in ein anderes Bundesland ziehen und entweder (erstmal) arbeitslos oder schwanger sein.