Alles weitere gerne per Pn.
danke schonmal :blumen:
Ich empfehle dir eine Steuersoftware, da sie dir hilft, komplizierte Steuerfragen zu klären und die Berechnung von Abfindungen einfacher und genauer zu gestalten. Sie bietet dir hilfreiche Funktionen und Anleitungen, um deine steuerlichen Anliegen besser zu verstehen und optimal zu bearbeiten.
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Das mit dem Finanzamt ist kein Wunder, denn die sind nicht auskunftspflichtig und schicken einen meistens unverrichteter Dinge nach hause. :blink:
Highlander hat Recht, die Versteuerung ist wirklich komplex.
Steuerfreibeträge auf Abfindungen sind schon vor Jahren abgeschafft worden.
Wenn Du a) eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bekommen hast
b. der Abfindungsbetrag höher ist, als das Jahreseinkommen (Zusammenballung)
c) die Abfindung Dir in einem Kalenderjahr ausgezahlt (mindestens 95% davon) wird/wurde
d) die Abfindung nicht schon vorher im Arbeitsvertrag vereinbart wurde,
dann kannst Du die Fünftelregelung nach § 34 EStG nutzen, was zu einer leichten Steuerentlastung beiträgt. http://www.abfindungsforum.de/abfindung-steuer/
Das bedeutet, die Abfindung wird nicht wie Einkommen besteuert, denn durch die Fünftelregelung steigt der Progressionvorbehalt nicht so stark an, als wäre es reguläres Einkommen gewesen.
Normalerweise wird die Fünftelregelung von den meisten Betrieben bei der letzten Gehaltsabrechnung (mit Abfindungszahlung) genutzt. Es gibt jedoch immer mal wieder Firmen, die das nicht machen oder bei denen das die Gehaltssoftware nicht zuläßt. Trotzdem steht Dir dann zu, die Fünftelregelung mit der Einkommensteuererklärung nachträglich zu beantragen.
Handelt es sich um eine solche Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ist die Abfindung von Sozialversicherungsabgaben befreit.
Zitat (Lichtfeder @ 15.11.2012 21:31:43) |
...jetzt brauche ich nur noch eine Abfindung, wo gibt es die? |