Berechnung von Abfindung: bei welcher Steuerklasse?

ist hier evtl jemand der mir helfen kann? es geht um die Berechnung von einer Abfindung, habe schon beim Finanzamt angerufen und gegoogelt, bin aber nicht wirklich schlauer.

Alles weitere gerne per Pn.

danke schonmal flowers_2.gif
Hi Tatze,

oje, sehr komplexes Thema unsure.gif würde Dir empfehlen, dass Du Dir diese Frage unbedingt mit (D)einem Steuerberater besprichst, nur dann kannst Du eine qualifizierte und vor allem korrekte Antwort erwarten und kannst entsprechend agieren flowers_2.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hallo,

was willst Du genau wissen?

Die Höhe einer eventuellen Abfindung? Oder wie sie versteuert wird?

Erstmal muss sicher sein, das überhaupt eine Abfindung gezahlt wird. Wenn ja, wird sowas i.a. in einem Sozialplan festgelegt.
Da wird eine Formel entwickelt, in die viele Komponenten einfliessen.
Da wird z.B. Dein Alter, die Betriebszugehörigkeit, Dein Stand (Verheiratet,...), Zahl der Kinder usw. berücksichtigt. Ist sehr komplex und was genau greift hängt eben vom Sozialplan ab.

Die Versteuerung ist noch komplexer und bei einem größeren Unternehmen wird normalerweise die Personalabteilung die für Dich optimale Art der Verteuerung vornehmen. Was das Optimalste ist, hängt wieder von vielen Faktoren ab.
Hier hilft für eine erste Übersicht das Googlen und für die Feinheiten ein Steuerberater weiter.

Gruß

Highlander
Gefällt dir dieser Beitrag?
abfindungen werden immer als bruttobetrag gezahlt, von dem dann die individuellen steuern und abgaben abzuziehen sind. das erledigt die entgeltabrechnung des auszahlendn unternehmens.

echte abfindungen sind steuerlich irgendwie privilegiert (§3 estg, glaub ich), aber oft werden zahlungen als abfindungen bezeichnet, die nix damit zu tun haben.

genaue rechtsberatung kriegst du für diese fragen beim steuerberater oder deiner gewerkschaft oder - nach der abrechnung - auf deinem lohnzettel.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Es gibt da eine Regelung, die heisst die "Fünftel-Regelung" oder so ähnlich.

Ist kompliziert und wird, wenn überhaupt, von der Abrechnungsstelle durchgeführt.

Gruß

Highlander
Gefällt dir dieser Beitrag?
Das mit dem Finanzamt ist kein Wunder, denn die sind nicht auskunftspflichtig und schicken einen meistens unverrichteter Dinge nach hause. blink.gif

Highlander hat Recht, die Versteuerung ist wirklich komplex.

Steuerfreibeträge auf Abfindungen sind schon vor Jahren abgeschafft worden.

Wenn Du a) eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bekommen hast
b. der Abfindungsbetrag höher ist, als das Jahreseinkommen (Zusammenballung)
c) die Abfindung Dir in einem Kalenderjahr ausgezahlt (mindestens 95% davon) wird/wurde
d) die Abfindung nicht schon vorher im Arbeitsvertrag vereinbart wurde,

dann kannst Du die Fünftelregelung nach § 34 EStG nutzen, was zu einer leichten Steuerentlastung beiträgt. http://www.abfindungsforum.de/abfindung-steuer/

Das bedeutet, die Abfindung wird nicht wie Einkommen besteuert, denn durch die Fünftelregelung steigt der Progressionvorbehalt nicht so stark an, als wäre es reguläres Einkommen gewesen.

Normalerweise wird die Fünftelregelung von den meisten Betrieben bei der letzten Gehaltsabrechnung (mit Abfindungszahlung) genutzt. Es gibt jedoch immer mal wieder Firmen, die das nicht machen oder bei denen das die Gehaltssoftware nicht zuläßt. Trotzdem steht Dir dann zu, die Fünftelregelung mit der Einkommensteuererklärung nachträglich zu beantragen.

Handelt es sich um eine solche Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ist die Abfindung von Sozialversicherungsabgaben befreit.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hatte ich vergessen.

Nachtrag:
Abfindungen bei Mobbingopfern sind sozialversicherungs- und steuerfrei
Gefällt dir dieser Beitrag?
Sehr informativ das Ganze. Danke Erwin. flowers_2.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
da schreibt der Kenner,

jetzt brauche ich nur noch eine Abfindung, wo gibt es die? .-)))

Scherz,

Du verstehst was vom Fach, KleinerErwin.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Lichtfeder, 15.11.2012)
...jetzt brauche ich nur noch eine Abfindung, wo gibt es die?


Finde Dich einfach damit ab. laugh.gif

Bearbeitet von Rumburak am 15.11.2012 21:36:47
Gefällt dir dieser Beitrag?
Vielen dank an alle für eure Antworten flowers_2.gif

Die Abfindungssumme steht bereits fest. Ich möchte an sich nur wissen, ob ich es mir mit Steuerklasse 2 auszahlen lassen soll, oder nach meiner Hochzeit mit Steuerklasse 5.

Der Differensbetrag sollte dann allerdings so hoch sein, dass der eine Monat Verdienstausfall wieder ausgeglichen ist.

Danach werde ich sowieso in ein anderes Bundesland ziehen und entweder (erstmal) arbeitslos oder schwanger sein.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
Minijob und Steuerklasse 5 Von wegen "keine Kalorien"... Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse Krankengeld: wieviel gibt es? Rauchen?! Note berechnen: Wer kann Mathe rechnen? Unseriöse Angebote: Vorsicht ist geboten Salz oder Pfefferstreuer? was ist was? Protest gegen Müllverbrennungsanlage: Paderborner wehrt euch