Kündigung erhalten steht mir Abfindung zu?

Ein nettes Hallo in die Runde

Es geht um die Kündigung die ich von meinem Arbeitgeber heute erhalten habe.
Ich bin Zeitarbeiter/Leiharbeiter mein Arbeitsvertrag besteht seit Mitte Juli 2010 und ist unbefristet. Also stolze 29Monate und 2 Wochen.

In der Kündigung steht folgendes:

Zitat:
"hiermit kündigen wir ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.12.2012.
Sollte die Kündigungsfrist aus irgendeinem Grunde nicht gewährt sein, gilt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin.

Dieses Wort "fristgerecht" aha hmm.. gefällt mir nicht. Muss hier nicht "aus betriebsbedingten gründen" stehen?

Da ich nicht weiß wie ich nun vorgehen muss, brauche ich jedenfalls ein Rat von jemanden der sich mit dieser Materie auskennt. Also ich möchte in erster Linie meine Abfindung erhalten und eine neue Arbeitsstelle ab Februar ist so gut wie sicher. (Habt erbarmen ich liege den Steuerzahlern unter uns maximal 1 Monat auf der Tasche)

Google wurde schon gequält spuckt "nur" Beamtendeutsch raus

Bin für jeden Rat der Otto-Normal-Verbraucher verständlich geschrieben ist dankbar.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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hallo Eierschale,
versuch es mal hier: http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrec...tabfindung.html

Da steht einiges über Abfindungen !
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Hallo eierschale,

du wirst hier keine Rechtsberatung bekommen, wende dich an einen Rechtsanwalt.
Lies dir einmal deinen Vertrag durch, wann du gekündigt werden kannst.
Ob da eine Abfindung fällig wird-keine Ahnung, aber sooo lange warst du ja da auch nicht beschäftigt.
Eine Begründung sollte schon in der Kündigung stehen.

Bearbeitet von Sparfuchs am 01.12.2012 23:52:22
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Hallo,

ich denke, was in der Kündigung steht spielt nicht so eine große Rolle, wie das, was nachher im Arbeitszeugnis steht. Da sollte auf jeden Fall stehen, dass Du aus betrieblichen Gründen gekündigt wurdest, da es natürlich sonst auch heißen könnte, Du seist fristgerecht gekündigt, weil Du geklaut hast, ständig unpünktlich oder was auch immer. (Man kann es zumindest eher negativ deuten.)

Das Kündigungsschreiben ansich legst Du ja Deinem neuen Arbeitgeber nicht vor. Abfindung sollte es geben, zumindest die gesetztlich vorgeschriebene. (Bei uns gibt es einen Sozialplan, weil die ein oder andere Stelle und gesamte Abteilung abgebaut wird. Da steht genau drin, wie viel bzw. wie die Abfindung berechnet wird.)

Ich hoffe, das hilft.
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rechtsberatung gibts aus guten gründen nur beim anwalt und nicht bei frag mutti... thread geschlossen.
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