Gutschein

Hallo zusammen!

Ich habe jetzt auch mal ein Problem, vielleicht kennt sich hier ja jemand aus:
Mein Sohn bekam 2004 einen Gutschein über 2 x 10 min. Fahrt für 20,00 EUR bei einer nahgelegenen Kartbahn. Aus gesundheitlichen Gründen konnte dieser lange Zeit nicht eingelöst werden. Zwischenzeitlich geriet der Gutschein leider in Vergessenheit und tauchte erst kürzlich wieder auf.
Die Kartbahn hat mittlerweile den Besitzer gewechselt. Der jetzige meint, ihn ginge dieser Wisch nichts an, ist ungültig.
Haben wir nicht ein Recht auf freie Fahrt oder Geldrückgabe?
Nein Gutscheine haben normal auch eine Mindesteinlösezeit darauf, wenn nciht dann hast du Glück
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gegen den Ablauf der Einlösezeit könnte man vorgehen, denn das ist rechtlich nämlich nicht in Ordnung

wenn aber der Besitzer gewechselt hat wirds kompliziert, das könnte evtl. die Verbraucherberatung beantworten
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Eihentlich hat er ja Gutscheine von einem Geschäft das es nicht mehr gibt.
Die rechtliche Lage kenn ich auch nicht-aber ich würde mir deshalb jetzt auch keine Umstände mehr machen.
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Schau mal ich hab gegoogelt

Am 1.1.2002 ist das so genannte "Gesetz zur Harmonisierung des Schuldrechts" (BGBl 2001 I S. 3138) in Kraft getreten. Hierdurch sind auch die bisher geltenden Verjährungsfristen grundlegend geändert worden. Insbesondere wurde die bisherige Regelverjährungsfrist von 30 Jahren auf nur noch drei Jahre verkürzt (§ 195 BGB).
Diese Änderung müsste eigentlich auch Auswirkungen auf die Zulässigkeit und die Dauer von Befristungen für Geschenkgutscheine haben. Denn die Befürworter von Einlösungsfristen haben in der Vergangenheit im Wesentlichen damit argumentiert, eine Gültigkeitsdauer von 30 Jahren sei den Ausstellern von Gutscheinen nicht zumutbar.

Durch die jetzt nur noch drei-jährige allgemeine Verjährungsfrist ist diesem Argument der Boden entzogen. Es besteht damit kein Anlass mehr, die Geltungsdauer von Geschenkgutscheinen abweichend von der gesetzlichen Verjährungsfrist zusätzlich zu befristen. Denn insoweit erscheint die aktuelle Verjährungsfrist von drei Jahren (beginnend mit dem ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde) als angemessener Interessenausgleich.

s.a.
http://www.urbs.de/ ...
http://www.verbraucher-urteile.de/ ...
[Dokument-URL: www.verbraucherschutz-forum.de/?show=1070-0203 ]
Internet-Links: www.geburtig.de

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Meines Wissens nach besteht keine Verpflichtung den Barwert auszuzahlen.
Gutscheine die ohne Datum ausgestellt werden haben eine Verjährungsfrist
von drei Jahren. Wenn der Vorgänger mit seiner Kartbahn pleite gegangen
ist siehts wohl auch schlecht aus, weil der Geldwert in die Insolvenzmasse
einbezogen wird.

Ich meine, dass du den Gutschein vergessen kannst huh.gif
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Diese dreijährigen Verjährungsfristen gelten nicht bei einem sog. vollstreckbaren Titel - z.B. aus einem Mahnbescheid oder einem Urteil. Hier gelten noch die dreissigjährigen Fristen....
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Die Ansprüche können beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Aussicht auf Erfolg: Null.
Der neue Betreiber hat keine Verpflichtung zur Einlösung.
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Zitat (FranzBranntwein, 09.10.2006)
Die Ansprüche können beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Aussicht auf Erfolg: Null.
Der neue Betreiber hat keine Verpflichtung zur Einlösung.

Ist hart, aber FBW hat leider recht!
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So gehts manchmal, irgendwo liegts rum und dann - wertlos unsure.gif

Wir haben auch erst zu spät noch 50 Mark aus der ehemaligen DDR gefunden- jetzt heben wir es als Erinnerung auf. biggrin.gif
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Zitat (cladiere, 09.10.2006)
[/QUOTE]
Ist hart, aber FBW hat leider recht!

...und leider auch schmerzliche Erfahrung. Bei mir war es ein Gutschein für 2 Nächte im Hotel incl. Musical-Karten. 6 Monate vorher als Geschenkgutschein gekauft.
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Zitat (FranzBranntwein, 09.10.2006)
[QUOTE=cladiere,09.10.2006 21:36:28] [/QUOTE]
Ist hart, aber FBW hat leider recht! [/QUOTE]
...und leider auch schmerzliche Erfahrung. Bei mir war es ein Gutschein für 2 Nächte im Hotel incl. Musical-Karten. 6 Monate vorher als Geschenkgutschein gekauft.

Autsch, den hättest du aber mir geben können, bevor du ihn verfallen lässt whistling.gif
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Zitat (Lion, 09.10.2006)
[QUOTE=FranzBranntwein,09.10.2006 21:41:47] [QUOTE=cladiere,09.10.2006 21:36:28] [/QUOTE]
Ist hart, aber FBW hat leider recht! [/QUOTE]
...und leider auch schmerzliche Erfahrung. Bei mir war es ein Gutschein für 2 Nächte im Hotel incl. Musical-Karten. 6 Monate vorher als Geschenkgutschein gekauft. [/QUOTE]
Autsch, den hättest du aber mir geben können, bevor du ihn verfallen lässt whistling.gif

Nein, der war nicht verlegt. Die Beschenkten standen in einem Hotel mit neuem Betreiber und durften alles noch einmal bezahlen. Der Vorgänger hatte Insolvenz angemeldet.
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Zitat (FranzBranntwein, 09.10.2006)
[QUOTE=Lion,09.10.2006 21:43:36] [QUOTE=FranzBranntwein,09.10.2006 21:41:47] [QUOTE=cladiere,09.10.2006 21:36:28] [/QUOTE]
Ist hart, aber FBW hat leider recht! [/QUOTE]
...und leider auch schmerzliche Erfahrung. Bei mir war es ein Gutschein für 2 Nächte im Hotel incl. Musical-Karten. 6 Monate vorher als Geschenkgutschein gekauft. [/QUOTE]
Autsch, den hättest du aber mir geben können, bevor du ihn verfallen lässt whistling.gif [/QUOTE]
Nein, der war nicht verlegt. Die Beschenkten standen in einem Hotel mit neuem Betreiber und durften alles noch einmal bezahlen. Der Vorgänger hatte Insolvenz angemeldet.

Achso, das ist natürlich auch ärgerlich ohmy.gif
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Danke für eure vielen Antworten flowers_2.gif
Ich hab schon vermutet, dass nix mehr zu holen sei, wurde von euch bestätigt.

Lad ich meinen Kurzen halt selbst mal zum Fahren ein.
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