Gerichtsurteil

In: Wohnen
Als wir aus unserer Mietwohnung ausgezogen sind,haben wir mit einer Klinge die reste vom Window color an zwei Fenster gelöst.Jetzt ein halbes Jahr später dürfen wir mit unserer ehemaligen Vermieterin vor Gericht, wiel sie der Meinung ist,wir hätten die Scheiben so stark verkratzt dass man sie austauschen muss.Ich habe in einer Zeitschrift mal ein Greichtsurteil darüber gelesen,der Kläger verlor weil der Richter sagte dass man mit einer Klinge keine Scheiben verkratzen kann.

Hat zufällig jemand von euch so was ähnliches schon einmal gelesen und weiß noch wo?Habe schon gegoogelt und finde aber nichts.Hätte es halt gerne schriftlich als Beweis für die Verhandlung.Es handelt sich um Kosten von knapp 600 Euro und das laß ich mir nicht gefallen.

Auch hier bei Mutti bekommt man den Tipp mit der Klinge.
Kann mir jemand helfen??? sad.gif

Gruß
Nadine
Geh am besten auf die Homepage vom Bundesgerichtshof, und such da nach Urteilen zu § 249 in Verbindung mit §§ 535 ff. BGB. Das eine ist der allgemeine Paragraph zum Schadensersatz, die anderen Paragraphen sind Regelungen zum Mietrecht.
Mehr kann ich dir leider nicht sagen, ich hab nach dem zweiten Semester Jura abgebrochen, und das nicht ohne Grund happy.gif
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Das finde ich auf jeden Fall sehr merkwürdig!! gruebel.gif Denn jeder Fensterputzer arbeitet mit dem sog. Glashobel um Farbreste, Klebereste u.Ä. von den Fenstern zu bekommen.
Kann dir leider nicht sagen, wo du die Urteile findest, tut mir leid! Aber mein Mann ist gelernter Fensterputzer und dem ist sowas noch nicht untergekommen, dass irgendein Kunde sich wegen zerkratzter Scheiben beschwert hätte!Wenn du die "gerade" Seite der Klinge benutzt hast und nicht gerade die Ecke, dürften eigentlich davon keine Kratzer zustande gekommen sein! ohmy.gif
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cry_1.gif ich habe immer noch nichts gefunden!!!

Nan
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Ich habe jetzt mal gegoogelt, da gibt es die Seite WWW- FRAG-EINEN-ANWALT.De, WWW.IVD.net und 123RECHT.NET. Da steht etwas über zerkratzte Fensterscheiben.

Gruß Bolle


(Über die Hausrat?)

Bearbeitet von Bollrich am 07.02.2007 00:12:22
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Ich hab auch mal gegoogelt, und Folgendes schien mir nennenswert zu posten:
frag-einen-anwalt
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Hier hab ich schon so manchen wertvollen Rat erhalten... besonders was das Mietrecht angeht.... dry.gif
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(Über die Hausrat?)

@Bollrich:Ich sehe nicht ein meine Hausrat zu belasten für Sachen die ich nicht gemacht habe.Bei der Wohnungsübergabe war alles ok und sie war sch....freundlich und hintenrum tritt sie einem ins Kreuz!

In der Zwischenzeit dreht es sich nämlich um alle Fenster in der Wohnung.Die Vermieterin ging bisher mit jedem der auszog vor Gericht.Kautionen zahlt sie auch nicht aus.Das schöne daran ist aber,das schon neue Mieter in der Wohnung sind,die Fenster ausgetauscht und entsorgt.
Bin so froh dass wir nicht mehr in Miete wohnen und uns in Zukunft nicht mehr ärgern müssen. biggrin.gif

Nan

Bearbeitet von nan am 07.02.2007 11:22:40
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Wenn die Vermieterin Euch Kaution schuldet, keine Bange Anwalt fragen. Was Du sonst noch schreibst, lässt den Verdacht aufkommen, das die Vermieterin, nur Leute in die Wohnung setzt, um sie später zu schickanieren. Ich bin selber Vermieterin und bin immer gut mit dem Satz gefahren: Vernüftige Menschen, können über alles reden".Die Mieter haben auch so gedacht, dann verlief die Mietzeit reibungslos.- Auch der Auszug-.



Alles Gute für Euch wünscht Jakob hilfe.gif hilfe.gif hilfe.gif
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Wenn bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll gemacht wurde und da nichts drin steht, hast du erstmal gute Karten, meine ich. Da die Fensterscheiben schon entsorgt sind, fehlen die Beweise. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Gutste damit vor Gericht durchkommt. Halt uns doch mal auf dem Laufenen.

Alles Gute

Schnattchen
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Wir waren am Montag beim Anwalt nachdem die Ladung zur Verhandlung kam.Der Anwalt meinte im schlimmsten Fall kommt es zu einem Vergleich.
Die Vermieterin war so lange freundlich,wir wohnten fast 14 Jahre in der Wohnung,bis zu dem Tag als sie vor der Tür stand um Wohnungskontrolle zu machen.Da sie mir vorher keinen Termin und Uhrzeit nannte,ich keine Zeit hatte,bat ich sie freundlich um einen Termin und ließ sie nicht in die Wohnung.Daraufhin fing sie auf der Straße an zu brüllen ich solle sie sofort in die Wohnung lassen da es ihr gutes Recht sei und es wäre ihr egal ob ich Zeit habe oder nicht.Ich erklärte ihr noch einmal daß sie mir einen Termin geben soll und ich dann auch Zeit für sie hätte.Da fing sie an mich lautstark als asozial zu beschimpfen und meinte das hätte noch folgen für mich/uns.Ab diesem Zeitpunkt redete sie nicht mehr mit mir,kündigte mir meinen Stellplatz und schickte einen Brief vom Anwalt mit einem Termin zur Wohnungskontrolle.Bei dieser Kontrolle kam sie dann und ihr erster Schritt(ohne zu fragen)ging ins Schlafzimmer wo sie unter das Bett schaute ob sauber ist.Als nächstes fuhr sie über die Türrahmen und so ging es ca.eine halbe Stunde,die benahm sich als ob sie in der Wohnung leben würde.Wenn ich sie darauf ansprach reagierte sie nicht da sie ja mit mir nicht mehr redete.Bei der Wohnungsübergabe haben wir den Fehler gemacht und kein Protokoll geschrieben und keine Zeugen mitgenommen icon_mauer.gif
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Zitat (nan, 07.02.2007)
Bei der Wohnungsübergabe haben wir den Fehler gemacht und kein Protokoll geschrieben und keine Zeugen mitgenommen icon_mauer.gif

sie doch aber auch nicht. whistling.gif
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wo keine beweise sind kann man auch nix einklagen, da kann doch wohl jeder kommen und irgendwas behaupten.
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Da habt ihr wohl recht.Das ist meine große Hoffnung.Am 1.3 haben wir die Verhandlung,dann werden wir ja mal sehen.Das einzige was sie momentan bringt,ist eine Mieterin die mal im Haus wohnte und vor 3Jahren ausgezogen ist.Bin mal gespannt was die bezeugen will.

Nan
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Genau, soll die doch beweisen, dass Ihr die Fenster zerkratzt hat. Wie, wenn sie schon entsorgt sind tongue.gif Da kann sie eh nichts mehr machen.

Ich wuensche Euch viel Glueck.
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Deshalb vermutet mein Anwalt,daß es auf einen Vergleich kommt,weil weder die Vermieterin noch wir etwas Beweisen können.Deshalb ist mir ja dieses Gerichtsurteil so wichtig.


Nan
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Ja auch wenn sie Fotos oder so hätte: sie hätte ja selbst Kratzer ins glas machen können und das dann fotografieren können, bevor sie die Fenster dann rausgerissen hat.... whistling.gif
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hättet ihr nur ein übergabeprotokoll verlangt, dann wärt ihr nun fein raus.

hier eine antwort von einem anwalt über eine ähnliche sache:
hat der vermieter die mangelfreiheit bestätigt, kann er keine reparatur
nachträglich verlangen.

also, in zukunft immer mit abnahmeprotokoll ausziehen !!!!!!
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Hallo Nan,

Übergabeprotokoll war auch meine erste Idee- leider gibt's ja wohl keines.

Wie schaut es mit der Kaution aus? Diese muss binnen einer gewissen Frist zurückgezahlt werden- mit oder ohne Abzug, je nachdem ob noch was gerichtet werden musste. Wenn besagte Dame euch die Kaution voll zurückgezahlt hat, seid ihr meiner Meinung nach aus dem Schneider. Ansonsten: sie hätte, ebenfalls meiner Meinung nach, Mängel unverzüglich angeben müssen und nicht erst wenn bereits ein halbes Jahr lang ein neuer Mieter drin ist und das "Corpus delicti" bereits durch sie vernichtet wurde!

Ich hab irgendwie den Eindruck, sie hat da an der Wohnung herumrenoviert und möchte die Kosten nun halt einfach mal auf euch abwälzen.

@Besichtigung: natürlich hat ein Vermieter das Recht, sich gelegentlich (ca. einmal jährlich) seine Wohnung anzusehen, allerdings hat er sich vorher anzukündigen und nicht einfach so auf der Matte zu stehen! Vermieter haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten- und ebenso haben Mieter nicht nur Pflichten sondern auch Rechte.
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Kaution hat sie auch noch nicht ausbezahlt.Bis 15 2. hat sie Zeit dazu dann bekommt sie von meinem Anwalt ein Mahnverfahren an den Hals.Das wird ahrscheinlich das nächste Thema vor Gericht sein.In diesem Haus ist noch keiner ohne zu zahlen ausgezogen.Sie kam auch nicht erst jetzt mit den Forderungen und hat auch beim Auszug nichts gesagt,es kam einfach 4Wochen später eine Rechnung vom Glaser die wir bezahlen sollten.


@bonny:ein nächstes Mal gibt es nicht!Haben uns ein Haus gebaut biggrin.gif

Nan
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Wenn Ihr jetzt ein eigenes Haus habt, seid Ihr vor so komischen Vermietern sicher!


Ansonsten, weiterhin alles Gute... flowers_2.gif flowers_2.gif wink.gif wink.gif
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Kaution: höchstens 6 Monate Zeit
Wie lange darf sich ein Vermieter mit der Rückzahlung der Mietkaution Zeit lassen, wenn er keine rechtlich begründeten Beanstandungen hat? Höchstens 6 Monate nach Auszug des Mieters, entschieden die Richter. Spätestens dann muß der Eigentümer die Kaution inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen bzw.die Urkunde über eine Bankbürgschaft zurückgeben. Selbst wenn der Vermieter noch Aufrechnungsansprüche geltend macht, etwa weil der Mieter seine Nebenkosten oder Betriebskosten noch nicht vollständig beglichen hat, darf die Kaution nicht zurückgehalten werden. Solche finanziellen Ansprüche muß der Vermieter anderweitig durchsetzen.
(LG Kiel, 10 S 5/00)

http://www.gigarecht.de/mietrecht.htm
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Hat man als Mieter nicht das Recht / Pflicht einen eventuellen Schaden erst selbst zu richten?
Darf das der Vermieter einfach in seine Hand nehmen und dem Mieter nicht die Chance geben?
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Zitat (Chucko, 12.02.2007)
Hat man als Mieter nicht das Recht / Pflicht einen eventuellen Schaden erst selbst zu richten?
Darf das der Vermieter einfach in seine Hand nehmen und dem Mieter nicht die Chance geben?

Meinst Du nach erfolgtem Auszug?
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Der Vermieter muß bei Wohnungsübergabe sagen was ihn stört und muss einem Gelegenheit geben es selbst zu reparieren.Dies hat unsere EX-Vermieterin nicht getan sondern hat die schäden die wir gemacht haben(Zerkratzte Tür vom Auszug)und die Schäden die wir nicht gemacht haben von einem Fachbetrieb beseitigen lassen und uns die Rechnung geschickt.Die Tür hat unsere Haftpflicht bezahlt und den Rest muss sie beweisen.

Nan
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Das könnte sich also länger hinziehen... da Vermieter für gewöhnlich am "Längeren Hebel" sitzen.
Ihr müßtet dann nämlich Eurerseits beweisen, daß Ihr eventuell nachgeforderte Beschädigungen nicht selbst herbeigeführt habt.
(Fotodokumentation mit Datum, am besten vor Einzug).
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Zitat (Die Bi(e)ne, 13.02.2007)
Das könnte sich also länger hinziehen... da Vermieter für gewöhnlich am "Längeren Hebel" sitzen.
Ihr müßtet dann nämlich Eurerseits beweisen, daß Ihr eventuell nachgeforderte Beschädigungen nicht selbst herbeigeführt habt.
(Fotodokumentation mit Datum, am besten vor Einzug).

... und der Vermieter muß dem Mieter das nicht nachweisen?
Er hätte es doch in einem Übergabeprotokoll machen müssen.
Wenn keins ist würde ich davon ausgehen, daß der Vermieter mit allem in der Wohnung so einverstanden ist.
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So,Kaution ist immer noch nicht bezahlt,unser Anwalt hat das Mahnverfahren eingeleitet.Der Gerichtstermin wurde verschoben auf ende März.Bin froh wenn alles rum ist.Meine Nerven liegen blank sad.gif

Gruß
Nan
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Das glaub ich. Ich drück euch die Daumen. flowers_2.gif
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So,die Gerichtsverhandlung ist endlich rum.Wie unser Anwalt vermutet hat,ging es auf einen Vergleich raus.Das heisst,dass wir 400 Euro bezahlen müssen für angebliche Schäden die keiner mehr beweisen kann.Na ja,wir geben die Kosten unserer Haftpflichtversicherung und damit ist die Sache erledigt.Unsere Ex-Vermieterin hat dann noch vom Richter 3 Wochen Frist bekommen unsere Kaution zurück zu bezahlen und bekam eine auf den Deckel rofl1.gif weil sie diese einfach behalten hat.

Ich kann abschliesend nur sagen:Gott sei Dank ist es rum.Nichts gegen Vermieter,aber ich bin froh,dass ich mich nie mehr mit einem rumärgern muss tongue.gif

Nan
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