Als wir aus unserer Mietwohnung ausgezogen sind,haben wir mit einer Klinge die reste vom Window color an zwei Fenster gelöst.Jetzt ein halbes Jahr später dürfen wir mit unserer ehemaligen Vermieterin vor Gericht, wiel sie der Meinung ist,wir hätten die Scheiben so stark verkratzt dass man sie austauschen muss.Ich habe in einer Zeitschrift mal ein Greichtsurteil darüber gelesen,der Kläger verlor weil der Richter sagte dass man mit einer Klinge keine Scheiben verkratzen kann.
Hat zufällig jemand von euch so was ähnliches schon einmal gelesen und weiß noch wo?Habe schon gegoogelt und finde aber nichts.Hätte es halt gerne schriftlich als Beweis für die Verhandlung.Es handelt sich um Kosten von knapp 600 Euro und das laß ich mir nicht gefallen.
Auch hier bei Mutti bekommt man den Tipp mit der Klinge.
Kann mir jemand helfen??? :(
Gruß
Nadine
Hat zufällig jemand von euch so was ähnliches schon einmal gelesen und weiß noch wo?Habe schon gegoogelt und finde aber nichts.Hätte es halt gerne schriftlich als Beweis für die Verhandlung.Es handelt sich um Kosten von knapp 600 Euro und das laß ich mir nicht gefallen.
Auch hier bei Mutti bekommt man den Tipp mit der Klinge.
Kann mir jemand helfen??? :(
Gruß
Nadine