Gerichtsurteil gekündigte Lebensversicherung: bringt es was?

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat geklagt und bekam schon von mehreren Gerichten Recht:

Wenn man eine Lebensversicherung, die ab 1995 abgeschlossen wurde, kündigt, dann bekommt man zu wenig Geld zurück. Auch eine stillgelegte Lebensversicherung wird zu niedrig bewertet.

Mein Mann und ich haben 1995 je eine Lebensversicherung bei der BBV abgeschlossen. Die haben wir 2002 stillgelegt. Meine habe ich Anfang des Jahres gekündigt.

Hat jemand schon bei seiner Lebensversicherung deswegen angeklopft und wie reagierte die Versicherung. Hat Einspruch überhaupt einen Wert oder handelt man sich damit nur Ärger ein?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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*hochschubs*

Ich habe mich immer noch nicht getraut, die BBV anzuschreiben.
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DichindenHinterntrete

wenn Du Dich nicht bald aufraffst, könnte ein Einspruch zu spät kommen.

Besorge Dir doch mal die Urteile, am Besten bei der Verbraucherzentrale. Kostet sicherlich etwas, dürfte sich aber lohnen.

Gruß

Highlander
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Das Urteil besagt, dass Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, die zwischen 1995 und 2001 abgeschlossen wurden zum Teil Bestimmungen in den AGBs enthalten, die rechtswidrig sind. Darauf bezieht sich oben genanntes Urteil und verlangt einen Mindestrückkaufswert in Höhe von ca. 40% der eingezahlten Beiträge für die Kunden, die Ihre Versicherung vorzeitig kündigen bzw. gekündigt haben.

Unsere Erfahrung zeigt, dass einige Versicherungen mittlerweile automatisch den Rückkaufswert gemäß diesem Urteil berechnen. Allerdings heißt das nicht, dass alle Kunden das Geld bekommen, das Ihnen zusteht, denn eigentlich stehen Vielen alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zu.

Sie sollten also möglichst schnell handeln und am besten einen Profi zu Rate ziehen. Eine Kündigung durch einen Experten erzielt meist einen höheren Rückkaufswert als wenn Sie alleine kündigen. Aber auch nach vollzogener Kündigung kann ein Profi Ihr verloren geglaubtes Geld zurückholen. Weiterhin ist es ratsam sich nicht nur auf das Urteil zu beziehen, sondern sich einer Anspruchsgemeinschaft anzuschließen, die das komplette von Ihnen eingezahlte Geld plus Zinsen zurückfordert. Auch eventuelle Verluste können so steuerlich geltend gemacht werden.
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