Hallo!
Mein Freund und ich sind Anfang 2008 zusammen gezogen. Damals hieß es bei der GEZ-Gebührenordnung, daß einer den gemeinsam genutzten TV und sein PKW-Radio anmelden muß, und der andere nur sein PKW-Radio anmelden muß. Haben wir auch so gemacht.
Jetzt bin ich vorhin zufällig im Internet darauf gestoßen, daß es wohl so um 2011 ein Gerichtsurteil gab, wonach man bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur noch einen TV und ein PKW-Radio anmelden muß. Info
Auszug aus dem Gebührenlexikon der GEZ-Hompage Punkt 24:
"In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind beide Partner für die gemeinschaftlich genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im gemeinsam genutzten Wohnzimmer) Rundfunkteilnehmer.
In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen reicht es aus, wenn einer der beiden Partner die Rundfunkgebühren für alle Rundfunkgeräte in der Wohnung und im Kraftfahrzeug zahlt."
Jetzt meine eigentlich Frage:
Kann ich von der GEZ die zuviel gezahlten Gebühren von 2008 (oder erst ab dem Gerichtsurteil) bis jetzt zurückfordern?
Hat evtl. jemand einen Musterbrief hierzu?
Danke schonmal im voraus.
PS: wohne in Baden-Württembeg
Bearbeitet von snoopy05 am 26.10.2012 16:41:32
Mein Freund und ich sind Anfang 2008 zusammen gezogen. Damals hieß es bei der GEZ-Gebührenordnung, daß einer den gemeinsam genutzten TV und sein PKW-Radio anmelden muß, und der andere nur sein PKW-Radio anmelden muß. Haben wir auch so gemacht.
Jetzt bin ich vorhin zufällig im Internet darauf gestoßen, daß es wohl so um 2011 ein Gerichtsurteil gab, wonach man bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur noch einen TV und ein PKW-Radio anmelden muß. Info
Auszug aus dem Gebührenlexikon der GEZ-Hompage Punkt 24:
"In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind beide Partner für die gemeinschaftlich genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im gemeinsam genutzten Wohnzimmer) Rundfunkteilnehmer.
In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen reicht es aus, wenn einer der beiden Partner die Rundfunkgebühren für alle Rundfunkgeräte in der Wohnung und im Kraftfahrzeug zahlt."
Jetzt meine eigentlich Frage:
Kann ich von der GEZ die zuviel gezahlten Gebühren von 2008 (oder erst ab dem Gerichtsurteil) bis jetzt zurückfordern?
Hat evtl. jemand einen Musterbrief hierzu?
Danke schonmal im voraus.
PS: wohne in Baden-Württembeg
Bearbeitet von snoopy05 am 26.10.2012 16:41:32