GEZ - Gebühren nichteheliche Lebensgemeinschaft: Kann man Gebühren zurückfordern?

Hallo!
Mein Freund und ich sind Anfang 2008 zusammen gezogen. Damals hieß es bei der GEZ-Gebührenordnung, daß einer den gemeinsam genutzten TV und sein PKW-Radio anmelden muß, und der andere nur sein PKW-Radio anmelden muß. Haben wir auch so gemacht.
Jetzt bin ich vorhin zufällig im Internet darauf gestoßen, daß es wohl so um 2011 ein Gerichtsurteil gab, wonach man bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur noch einen TV und ein PKW-Radio anmelden muß. Info

Auszug aus dem Gebührenlexikon der GEZ-Hompage Punkt 24:
"In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind beide Partner für die gemeinschaftlich genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im gemeinsam genutzten Wohnzimmer) Rundfunkteilnehmer.

In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen reicht es aus, wenn einer der beiden Partner die Rundfunkgebühren für alle Rundfunkgeräte in der Wohnung und im Kraftfahrzeug zahlt."


Jetzt meine eigentlich Frage:
Kann ich von der GEZ die zuviel gezahlten Gebühren von 2008 (oder erst ab dem Gerichtsurteil) bis jetzt zurückfordern?
Hat evtl. jemand einen Musterbrief hierzu?

Danke schonmal im voraus.
PS: wohne in Baden-Württembeg

Bearbeitet von snoopy05 am 26.10.2012 16:41:32
Ehe die GEZ etwas zurück erstattet fällt Weihnachten auf Ostern und in der Hölle fahren sie Schlittschuh. Irgendwo in den Verordnungen steht sicher, daß sie nix zurück erstatten. Bei denen müssen oft sogar Blinde für TV zahlen, und wenn die sich befreien lassen geht das auch nicht rückwirkend - genau wie ne ABmeldung auch nicht rückwirkend geht.
Ne ANmeldung geht allerdings rückwirkend... Sieht nach Abzocke mit System aus, oder?

Bearbeitet von Wyvern am 26.10.2012 18:27:06
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Hey versuch es auf jeden Fall unter Bezugnahme auf das Urteil. Bei einer Freundin von mir hat es geklappt und sie hat die Gebühren vor einigen Wochen zurückerstattet bekommen.

Und falls du es versuchst und es geklappt hat, wäre ne Info toll smile.gif

Bearbeitet von Zonnie am 26.10.2012 20:12:50
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Hallo allerseits!
Habe ein Fax an die GEZ geschrieben und 4 Tage später kam folgende Antwort von der GEZ.
"Selbstverständlich erstatten wir Rundfunkgebühren, die ohne rechtlichen Grund gezahlt wurden. Voraussetzung ist, daß der Anspruch nicht verjährt ist.
Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§7 Abs. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag und §195 ff. BGB)"

Bei mir bedeutet das, daß ich Gebühren von 2009 bis jetzt (ca. 260€) erstattet bekomme. Die Gebühren für 2008 (ca.55€) bekomme ich leider nicht erstattet. Aber besser als nichts.
Manchmal muß man sich einfach nur wehren...

Gruß
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