Auszug des Mieters

In: Wohnen
Unser Mieter, zieht zum 30. April, aus. Wann muss er das Haus verlassen haben? Ich hab mich schon überall umgehört, aber genau weiss das keiner. Die einen sagen, kann zwischen Vermieter und Mieter abgemacht werden, andere sind stief und fest sicher, um 10 Uhr morgens, muss die Wohnung geraümt sein. Was ist denn jetzt richtig?
Von Zeiten wann ein Mieter das Haus verlassen haben muss habe ich ehrlich gesagt noch nichts gehört. Das dürfte wohl der Absprache zwischen Mieter und Vermieter obliegen. Als ich auszog war es immer Absprache mit den Vermietern.
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also ich hatte auch schon einige mietwohnungen, bevor wir ins eigene haus gezogen sind. aber von einer uhrzeit hab ich auch noch nie was gehört. die schlüsselübergabe erfolgte meist so gegen nachmittag. zweimal sind wir sogar "früher" aus der mietwohnung raus, da das umzugswochenende nun mal nicht ende des monats war. die nachmieter freuten sich, konnten die dann doch auch paar tage früher in die wohnung rein.
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Das ist je nach Absprache!! Wohnungsübergabe/Schlüsselübergabe und Wohnungsabnahme (Protokoll) muß man doch zusammen abstimmen.

Auf die Straße kann man so schnell niemand setzen.

Gruß aus der Pfalz rofl1.gif
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Also ich würde sagen, rein theoretisch bis 24 Uhr. Aber mal davon abgesehen, hinsichtlich des Beginns der Nachtruhe .... 22 Uhr. gruebel.gif
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eigentlich dürfte er am 1 mai nicht mehr in der wohnung sein
und bis dahin hat er ja spielraum laugh.gif laugh.gif
wir haben den schlüssel um 18 uhr abgegeben....aber anderes land...andere gesetze.

oder willst du ihn so schnell als
möglich los sein huh.gif huh.gif huh.gif huh.gif

Bearbeitet von bonny am 20.02.2007 11:49:30
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Nein, das ist nicht der Fall, Bonny. Um wieviel Uhr raus- das ist hier Frage und Antwort. Da wir vorher auch noch niemals von einem bestimmten " Auszugszeitpunkt", gehört haben.

Viele haben auch erwähnt, da wir es ja schnell dunkel haben ( Jahreszeit), muss der Mieter aus Takt, bei Tageslicht alles erledigen. verwirrt.gif verwirrt.gif verwirrt.gif
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ich sehe auch so wie bonny, der neue Mieter hatt die Wohnung ja erst ab den 1 Mai gemietet und nicht ab den 30. April.
ich würde es trotzdem mit dem jetztigen Mieter absprechen und fragen, wann er genau auszieht.
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Zitat (Jakob, 20.02.2007)
Nein, das ist nicht der Fall, Bonny.  Um wieviel Uhr raus- das ist hier Frage und Antwort. Da wir vorher auch noch niemals von einem bestimmten " Auszugszeitpunkt", gehört haben.

Viele haben auch erwähnt, da wir es ja schnell  dunkel haben ( Jahreszeit), muss der Mieter aus Takt,  bei Tageslicht alles erledigen. verwirrt.gif  verwirrt.gif  verwirrt.gif

im april haben wir ja schon wieder die sommerzeit huh.gif huh.gif huh.gif
wie ist das nun mit dem eindunkeln...eher...oder länger hell keineahnung.gif
gib ihm doch eine frist bis 5 uhr, da hat er eventuell noch zeit zum reinigen huh.gif
ist er eher draussen gut für dich.

hab gerade in den mietvertrag gekuckt.
da steht bis mittag um 12 uhr.

wenn dein mieter aber erst am letzen tag alles zügelt ist diese zeit zu kurz bemessen.

Bearbeitet von bonny am 20.02.2007 17:14:43
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Zitat (Tanzfrosch, 20.02.2007)
http://www.mietrecht.ch/deutsch/mietrecht/...aus-einzug.html


Der Link von Tanzfrosch, ist gut. Er Beantwortet meine Frage vollends! Aber ich möchte mich auch bei allen anderen bedanken, welche Tipps zur Hilfe geschrieben haben.
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Wenn ich Mieter bin und am 30 sigsten des Monats ausziehe ,dann heisst das für mich 24 Uhr .denn ich habe die Miete ja auch bis 30 sigsten bezahlt und nicht bloss bis 12 Uhr mittag des 30sigsten .
Wenn man schon kleinlich ist tongue.gif
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Bei dem Link handelt es sich aber um schweizerisches Mietrecht und in deinem Profil steht Deutschland. Nicht das du dich darauf berufen möchtest wink.gif
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Hallo an Alle...

Ich als Vermieter würde mich, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben, immer mit dem Mieter auf einen Zeitpunkt einigen.
Irgendwie habe ich den Eindruck, das IHR euch nicht unbedingt "gütlich" mit Euren Mietern einigen könnt und da eine eventuelle Eskalation in Aussicht steht?!?!?!?

Wenn ich richtig liege, dann ist es als Vermieter immer mal besser, den diplomatischen Mittelweg zu wählen... finde ich, so aus Erfahrung... auch, wenn es dann zu der "gerichtlichen Variante" kommen sollte...

Solche Sätze wie :"Wenn es Ihnen dann vielleicht besser paßt..." oder vielleicht: "Was ist denn ein Zeitpunkt für die Schlüsselübergabe, mit dem SIE leben könnten???" führen komischerweise immer zu einem Kompromiß- ergo für beide Seiten dann wieder gut...

Gestzlich habe ich für NRW auch noch nichts gefunden... ... ...

Gruß von hier an da,

Grisu1900
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Hat sich erledigt, die Frage nach der Auszugszeit des Mieters. Gestern haben wir zusammen gesessen und drüber geredet. Der mieter velässt( auf eigenen Wunsch hin), um 14 Uhr die Wohnung. Auch hat er ein Schreiben aufgesetzt, aus dem ersichtlich wird, dass er zum og. Zeitpunkt raus ist. Er hat für den 30. April frei genommen, sodas er von Morgens an den Umzug regeln kann.
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