Paragraphen: Versteht Ihr sie???

Wenn Ihr von einer Behörde eine Rechnung bekommt, wo Euch u.A. um die Ohren gehaut bekommt: Laut § xy sind sie verpflichtet, diese Summe zu zahlen!!Wißt Ihr dann, warum Ihr zahlen müßt????

Hab da gerade so ein Problem. Meine Schwiemu ist verstorben. Wurde auf eigenem Wunsch anonym beerdigt. Rechnung ist vom Beerdigungsinstitut OK. Dann kommt noch die Friedhofsverwaltung dazu, die sich hier in Bremen "Stadtgrün" nennt.
Folgende Kosten sind dort:
Einäscherung 286 Euro
Beisetzungsgebühr 153 Euro

Grabneukauf: 312 Euro

Dann bekomme ich die Rechnung und dort steht folgender Text:

Aufgrund der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 13.November 197 (Brem.GBI.S 227-213-c-1), zuletzt geändert durch das Ortsgesetzt vom 15. November 2005 (Brem.GBI.S 576), erlauben wir uns, folgende Gebühren zu erheben:..........

Dann kommt noch: Ablauf des Nutzungsrechts: 10.7.2027!!!!!!!

Kennt Ihr die Paragraphen alle, wenn Ihr irgendwelche Rechnungen von Behörden bekommt???

Bearbeitet von wollmaus am 22.07.2007 21:41:09
Hallo Wollmaus,

zunächst mein aufrichtiges Beileid.

ich würde mich mit der Rechnung an das Bestattungsinstitut wenden- die sollten sämtliche Paragrafen die sich um das Bestattungswesen drehen kennen und dir ausreichend Auskunft geben können.
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Guten Morgen wollmaus :blumen:

Mein herzliches Beileid,

Durch diesen Paragraphen-Dschungel kann man nicht durchsteigen. Ich auch nicht. Ich glaube keiner von uns außer Fachleute, die sich tagtäglich damit beschäftigen. B)

Trotz alledem, bevor ich diese Rechnung begleiche, würde ich mich mal bei der Stadt und auch bei der Friedhofsverwaltung erkundigen, was diese Paragraphen beeinhalten.
Wie sieht das mit dem "Nutzungsrecht" aus? Auch das kann ich momentan auch nicht nachvollziehen. B)

Mich würde doch tatsächlich mal interessieren, was für Antworten Du darauf bekommst.

Ich wünsche Dir, viel Erfolg dabei. :pfeifen:

Liebe Grüße von Kati
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Hallo!

Nutzungsrecht... nun ja, üblicherweise wird beerdigt, und dann kann in diesem Grab für eine gewisse Zeit (eben diese 20 Jahre) niemand anders in dieser Grabstelle beerdigt werden, der Platz wird von der Urne respektive dem Sarg "genutzt"- und dafür verlangt die Friedhofsverwaltung bzw. die Gemeinde dann die Nutzungsgebühr. So würde ich mir das laienhaft erklären...
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Wollmaus,
auch von mir aufrichtiges Beileid.

Würde der Erklärung von Valentine zustimmen.

Zu der generellen Paragraphen-Frage kann ich nur anmerken, dass ich seit 2 Jahrzehnten mehr oder weniger mit denselben zu tun habe und selbst ich zu kämpfen habe, wenn ich von irgendeinem Amt einen Bescheid bekomme oder eine Erklärung auszufüllen habe. Einfacher ist es da bei den Dingen, mit den man selbst tagtäglich Umgang hat und oft kann man nachvollziehen, dass die Leute nur noch Bahnhof verstehen <_<
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Hallo wollmaus,

mein aufrichtiges Beileid zum Tode deiner Schwiegermutter.

Zum Problem: Jeder Friedhof unterliegt einer einer Friedhofssatzung und einer Friedhofsordnung. Während diese Ordnung am Eingang jedes Friedhofes angebracht sein muss, kann man die Satzung bei der Friedhofsverwaltung einsehen. Da müsste alles genau erklärt sein:
Wie lange man ein Nutzungsrecht auf Grabstellen hat, wie teuer die Grabstellen, welche Bepflanzung, wie Grabsteine gestaltet sein sollten, und und und......

Merke: Wir leben in Deutschland, da ist alles geregelt :pfeifen:

LG
schleckermäulchen
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Es ist einfach die Tatsache, daß es eine ANONYME Bestattung ist!!! :labern:

Bei einer "normalen" Grabstelle könnte ich es ja noch verstehen, daß man sie "kaufen" muß. Aber bei einem anonymen Grab (gerade ein "Loch", in dem die Urne reinpasst), weiß ich, wenn die Fläche mit Urnen voll ist,wird diese Fläche nie wieder geöffnet. Ich weiß nur ungefähr, wo meine Schwiemu liegt.

Auf einem normalen Grab hab ich die Möglichkeit, es zu versorgen. Aber bei einem ano nicht.

Aber was mir einfach wichtiger ist, wie geht Ihr damit um, wenn man Euch ein Schreiben seitens der Behörden schickt, die mit Paragraphen vollgespickt sind, die niemand kennt????

Bearbeitet von wollmaus am 23.07.2007 15:53:12
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1. ich recherchiere im Internet nach den entsprechenden Gesetzen und Verodnungen, damit ich weiss, was drin steht

2. wenn ich nichts finde oder es nicht verstehe, frage ich jemanden, der sich damit auskennt (entsprechendes Amt, etc.)
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Zitat (murphy @ 23.07.2007 17:42:25)
1. ich recherchiere im Internet nach den entsprechenden Gesetzen und Verodnungen, damit ich weiss, was drin steht

2. wenn ich nichts finde oder es nicht verstehe, frage ich jemanden, der sich damit auskennt (entsprechendes Amt, etc.)

1. Wenn man kein internet hat, weil man eine ältere Person ist, die keine Ahnung von Computern hat??

2.Wenn man vom dem Amt die Auskunft bekommt: "Ich habe keine Zeit es Ihnen zu erklären, weil ich keine Auskunftei bin?????"(was mir passiert ist!!!!)

OK. Ich habe Internet und hab es herausgefunden.Und was ich dort gelesen hab, hat mir die Haare zu Berge stehen lassen!!!!

Aber, warum können die Behörden zu dem Paragraphen nicht einfach den Text dazu schreiben????
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Zitat (wollmaus @ 23.07.2007 18:33:31)
warum können die Behörden zu dem Paragraphen nicht einfach den Text dazu schreiben????

Ganz einfach weil viele sich schon durch die Paragrafen eingeschüchtert fühlen und dann bezahlen, auch wenn sie vielleicht gar nicht müssten...
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Zitat (Valentine @ 23.07.2007 19:39:05)
Zitat (wollmaus @ 23.07.2007 18:33:31)
warum können die Behörden zu dem Paragraphen nicht einfach den Text dazu schreiben????

Ganz einfach weil viele sich schon durch die Paragrafen eingeschüchtert fühlen und dann bezahlen, auch wenn sie vielleicht gar nicht müssten...

Du sprichst mir aus der Seele!!! :wub:

Aber ich lass es jetzt nicht mehr zu!!hab der Behörde geschrieben, solange sie mir nicht erklären können, was diese § beinhalten, werde ich nicht zahlen!!! :D :D Ich bin jedenfalls nicht mehr bereit, mich durch § einschüchtern zu lassen!!!!
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Zitat (wollmaus @ 23.07.2007 18:33:31)
Aber, warum können die Behörden zu dem Paragraphen nicht einfach den Text dazu schreiben????

Weil das den Brief auf mehrere Seiten aufblähen könnte. Zudem ist die Frage, ob dann jeder das verstehen würde, was da abgedruckt ist.

Daher enthalten Briefe nur Verweise auf die entsprechenden Quellen, alles andere wäre ziemlich viel (überflüssige) Schreibarbeit, die wenigsten wollen das lesen.

Und wer will, kann ja recherchieren.

Murphy
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Hallo Wollmaus...

...nun, zu der Frage, wie geht Ihr mit §§ um, kann ich nur sagen:

Lesen, nachschlagen, Querverweise lesen, nachschlagen, die entsprechenden Verwaltungsvorschriften lesen, nachschlagen... ... ... Sorrrrrrrry... ... ... so würde ich Deine eigentliche Frage beantworten...

Leider ist es so, das eben in Deutschland die Unwissenheit nicht vor "Strafe" schützt, DU als Bürger eigentlich verpflichtet bist, dich soweit wie möglich zu informieren oder Dir einen entsprechenden Rechtsbeistand oder Beratung zu holen... ... ...

Klingt hart, ICH weiß... ... ... wir hatten doch gerade so einen Fred, wo das Verkehrsrecht zum tragen kam (hier die StVO)... ... ...Viele (wenn nicht fast jeder) fährt mit dem

Bei einem Todesfall, hier nochmal mein herzliches Beileid, kommen §§ zum Tragen, die man (hoffentlich) nicht täglich braucht... ... ... da hilft nur nachlesen und dann mal Ratschlag von Leuten einholen, die DEINER Meinung nach davon Ahnung haben... ... ...

Oft hilft auch die jeweilige Gemeindeordnung (immer wieder überraschend was da so drinsteht...) weiter... ... ... und die Ämter sind eigentlich zur "Bürgerfreundlichkeit" verdammt; was wäre, wenn DU da mal vorstellig wirst und die "Abfuhr" zur Sprache bringst???

Sorry, aber ich schätze, DU wirst zahlen müssen... ... ...

...Grisu...
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Zitat (murphy @ 24.07.2007 09:42:16)
Zitat (wollmaus @ 23.07.2007 18:33:31)
Aber, warum können die Behörden zu dem Paragraphen nicht einfach den Text dazu schreiben????

Weil das den Brief auf mehrere Seiten aufblähen könnte. Zudem ist die Frage, ob dann jeder das verstehen würde, was da abgedruckt ist.

Daher enthalten Briefe nur Verweise auf die entsprechenden Quellen, alles andere wäre ziemlich viel (überflüssige) Schreibarbeit, die wenigsten wollen das lesen.

Und wer will, kann ja recherchieren.

Murphy

Dann stell Dir mal vor, Du bist 82 Jahre alt, hast keine Verwandte mehr, aber ein kleines Häuschen, und Du bekommst einen Brief vom Schornsteinfeger, wo Du laut §x,§y,§z verpflichtet bist, Deinen Schornstein den Gegebenheiten Deiner Heizungsart anzupassen. Dein Häuschen ist bezahlt, und Du hast nur eine Rente, von der Du gerade leben kannst. Wie handelst Du???

Du gehst nur von dem aus, was Du weißt, und welche Möglichkeiten Du hast. Aber es gibt viele alte Menschen, die allein sind, und mit den heutigen Dingen überfordert sind!!!
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Zitat (wollmaus @ 23.07.2007 18:33:31)
...
2.Wenn man vom dem Amt die Auskunft bekommt: "Ich habe keine Zeit es Ihnen zu erklären, weil ich keine Auskunftei bin?????"(was mir passiert ist!!!!)
...

Man muß sich angewöhnen, bei jedem (wirklich jedem) Telefonat, dass man mit Ämtern (und nicht nur dort) führt, sich zu Beginn des Gespräches zuerst einmal den Namen des Gegenübers zu notieren.
Erstens weiß der Andere das dann auch und wird sich überlegen, welche Antwort er gibt und Zweitens vereinfacht das im Nachgang eine schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter dieses Amtes, wenn man den entsprechenden Sachbearbeiter mit Namen benennen kann :pfeifen:

Da werden gerne solche Worte wie Transparenz und Kundenfreundlichkeit und Dienstleistung genannt, aber leider sieht die Realität viel zu oft anders aus :labern:

wollmaus,
find ich gut, dass Du nicht locker läßt, zahlen wirst Du aber trotzdem müssen.
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Zitat (Laura-Sue @ 25.07.2007 15:25:33)
wollmaus,
find ich gut, dass Du nicht locker läßt, zahlen wirst Du aber trotzdem müssen.

Das sehe ich auch so. Und wenn Du zu lange mit dem Zahlen wartest und den Fälligkeitstermin überschreitest, könnte es Dir sogar passieren, dass Du zusätzlich noch Mahngebühren zahlen musst. SORRY

Manuela
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Zitat (Manuela2 @ 26.07.2007 18:15:27)
Zitat (Laura-Sue @ 25.07.2007 15:25:33)
wollmaus,
find ich gut, dass Du nicht locker läßt, zahlen wirst Du aber trotzdem müssen.

Das sehe ich auch so. Und wenn Du zu lange mit dem Zahlen wartest und den Fälligkeitstermin überschreitest, könnte es Dir sogar passieren, dass Du zusätzlich noch Mahngebühren zahlen musst. SORRY

Manuela

Ich habs natürlich bezahlt.

Aber was der eigentliche Gedanke war, ist, egal von welcher Behörde man ein Schreiben bekommt, selbst, wenn man 5 oder 15 Euro für 10 Minuten Überschreitung der parkzeit bekommt,steht immer drin :Laut § XY Absatz 3 StVo, BGB.........!!!!!!

Haben wir statt Bücher, die wir gerne lesen, nur noch Gesetzbücher im Regal, um zu wissen, warum wir was bezahlen müssen??? :wacko: :wacko:
Ich denke da auch an ältere Mitmenschen, die niemanden haben, und immer noch denken, daß die Behörden schon wissen, warum sie etwas zahlen müssen, obwohl sie es nicht brauchten????
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Auch von mir ein herzliches Beileid. Erst der Trauerfall und dann wird man mit Paragraphen bombadiert, von denen man keine Ahnung hat. :heul:

Ich denk mal, das man auch bei den jeweiligen Behörden vorbei gehen kann, und sich die Gesetze anschauen kann bzw. erklären lassen kann, was das ganze zu bedeuten hat.

Da müssen ja die Damen und Herren zuhören (zumindest kenn ich das so). Sie können ja nicht davonlaufen oder einen einfach so wegschicken. Es gibt ja bis zu einem gewissen Grad eine Auskunftspflicht.

Auf vielen Behörden ist genau für solche Sachen (Fragen bezüglich der Sache selbst oder den Gebühren)eine Stelle eingerichtet. Jetzt nicht unbedingt auf einer kleinen Gemeinde, aber in den etwas größren Städten schon.

Wenn alle Stricke reißen kann man in einer guten Bücherrei den Text nachlesen oder wenn man Rechtsschutzversichert ist auch mal bei einem Anwalt anrufen. Hat man kein Geld und auch keine Rechtsschutzversicherung kann man es auch mit einem Beratungsschein versuchen, den man beim Amtsgericht bekommt (ich glaub es zumindest). Das müsste auch bei Rechtsstreitigkeiten anderer Art funktionieren, aber da kenn ich mich nicht so gut aus. Meine Schiene ist das Arbeitsrecht und ein ganz kleines bisschen Sozialrecht.
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