Frage Zuschluß zum Mutterschaftsgeld! Wann bekommt man diesen?

Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit einer Frage, die eine Mitarbeiterin mir gestellt hat.... Besteht der gesetzliche Anspruch, dass der Zuschuß zum Mutterschaftsgeld monatlich, wie das normale Gehalt, ausgezahlt wird?

Ich finde einfach keinen (Gesetzes-)Text dazu. :unsure: Wie war das denn bei Euch, wenn Ihr schon ein Kind habt?

LG
Kröti

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Hallo,
der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wurde bisher in allen Personalabteilungen, in denen ich tätig war, zumindest bis zum Monat der voraussichtlichen Geburt gezahlt; es handelt sich ja hierbei meist auch um ein paar hundert Euro. Danach sollte der Arbeitgeber erstmal den tatsächlichen Geburtstermin abwarten, weil sich ja meist die Schutzfristen und damit auch der Anspruchszeitraum auf den Zuschuss ändern (eine Überzahlung dürfte ja auch nicht im Interesse des Arbeitnehmers sein).
Aber, ob das gesetzlich geregelt ist...? (im Mutterschutzgesetz find ich jedenfalls nix auf die Schnelle)
Ironie on* Haben wir jedenfalls schon immer so gemacht *Ironie off :pfeifen:

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Danke für die Antwort. :blumen:

Ganz kapiert hab ich es allerdings nicht.... Also bis zur Geburt hat die "Mutter" ja noch 6 Wochen Mutterschutz. In diesen 6 Wochen habt Ihr sonst immer gezahlt oder nicht? :unsure:

Einen Gesetzestext zum Zeitpunkt für die Zahlung hab ich auch nicht gefunden.

LG
Kröti

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Also dann will ich es mal versuchen ich habe Geburtstermin am 24.02.08 und bekomme gan nomal Lohn bis um 10.01.08 danach bekomme ich mein vollen Lohn von der Krankenkasse . So war es bei meiner ersten Tochter auch. Da die aber 4 Wo. zu früh kam habe ich die 4 Wo. noch nachträglich bekommen .

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Hm,

also bekommst Du in den 6 Wochen vor der Geburt ganz normal Gehalt? :rolleyes: Hm :hmm:, aber wo steht das im Gesetz? Muss nochmal forschen. Hab zwar heute frei, aber interessieren tut mich das auch.

Wer weiss, vielleicht nützt mir dieses Wissen ja auch mal privat.... :rolleyes:

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Familienwegweiser Schau doch mal dort.
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Danke für den Link, aber da steht auch nicht WANN der Arbeitgeber diesen Zuschuß zu zahlen hat. :(

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Hallo Krötilla,

der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ist in § 14 Mutterschutzgesetz geregelt.

Gruß chudwah

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