Frage zum Arbeitszeitgesetz

Hallo,

ne Freundin hat mich grad was gefragt und ich wusste keine Antwort, ich poste das mal hier rein, vielleicht weiß hier jemand was?
"
Laut dem gestez dürfen arbeitnehmer über 18 8 stunden arbeiten und auf 10 erweitern, solange der duchschnitt der arbeitszeit nach 24 wochen 8 stunden nictht überschreitet. so bei arbeitnehmern unter 18 die dürfen nur auf 8 1/2 stunden erweitern, nun is meine frage nach wie viel wochen muss bei denen der schnitt 8 stunden sein?"

sie bräuchte die Antwort heute noch, aber ihr seid ja immer so schnell ;)

Liebe grüße
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Zitat
solange der duchschnitt der arbeitszeit nach 24 wochen 8 stunden nictht überschreitet


woher hast du das?

ich habe laut vertrag eine 40 stunden woche, also 8 stunden pro tag bei einer 5-tage-woche.

überstunden sind im gehalt eingeschlossen und werden erwartet. da gibt es also keine möglichkeit, auf durchschnittlich 8 stunden zu kommen.

eine andere firma hat eine 41-stunden-woche... (bei 5 tagen)

oder beziehen sich die 8 stunden auf eine 6-Tage-woche?

irgendwie ist die aussage ziemlich wacklig....

lg koco

Bearbeitet von koco am 23.09.2007 18:19:12
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Arbeitnehmer unter 18 Jahren sind Jugendliche und "fallen" somit unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dort ist im § 8 Absatz 2 geregelt dass sie nur 8 Stunden täglich arbeiten dürfen und höchstens achteinhalb, wenn die 40 Stunden-Woche innerhalb von fünf Wochen nicht überschritten wird.
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Zitat (koco @ 23.09.2007 18:14:50)
Zitat
solange der duchschnitt der arbeitszeit nach 24 wochen 8 stunden nictht überschreitet


überstunden sind im gehalt eingeschlossen und werden erwartet. da gibt es also keine möglichkeit, auf durchschnittlich 8 stunden zu kommen.


Hallo!

Ich weiss nicht genau den Zeitraum, aber der Rest stimmt so. Tut mir leid, dass ich es Dir auch nicht genauer sagen kann. :keineahnung:

@koco: Das ist leider heutzutage üblich, aber ich meine gehört zu haben, dass diese Klausel rechtswidrig ist. Dazu müsste man natürlich klagen und wer macht das schon.... :pfeifen:
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hm, ne, klagen würde ich auf keinen fall...

aber was mich an der ganzen sache wundert...

bei ner 6-tagewoche könnte man demnach einen 48-stunden-vertrag abschließen und bei ner 5-tagewoche nur einen 40-stunden-vertrag?

so habe ich es jedenfalls verstanden, als ich gestern mal gegooglet habe.

außerdem... ich habe bisher keine firma kennengelernt, in der man wirklich nur 8 stunden am tag arbeitet... arbeiten die alle am gesetz vorbei?
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Nee, tun sie nicht. 48 Std. sind immer erlaubt! 8 Std. am Tag = 48 Std.! Samstage sind auch Werktage!

Du darfst ja bis zu 10 Std. am Tag arbeiten, aber eben nur, wenn Du irgendwann (den Zeitraum weiss ich eben leider nicht genau) im Schnitt auf 8 Std./Tag kommst!

Alles über 10 ist - bis auf Ausnahmen, die es sicherlich gibt (wie überall und immer :rolleyes: ) VERBOTEN! Wenn die Firmen länger arbeiten lassen, verstoßen sie gegen geltendes Recht.
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Zitat (Krötilla @ 25.09.2007 12:27:56)
Nee, tun sie nicht. 48 Std. sind immer erlaubt! 8 Std. am Tag = 48 Std.! Samstage sind auch Werktage!

Du darfst ja bis zu 10 Std. am Tag arbeiten, aber eben nur, wenn Du irgendwann (den Zeitraum weiss ich eben leider nicht genau) im Schnitt auf 8 Std./Tag kommst!

Alles über 10 ist - bis auf Ausnahmen, die es sicherlich gibt (wie überall und immer :rolleyes: ) VERBOTEN! Wenn die Firmen länger arbeiten lassen, verstoßen sie gegen geltendes Recht.

da findet du alles zum Arbeitszeitgesetz

Krötti bist du nicht im HR?
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Zitat (alter Falter @ 25.09.2007 12:35:42)
Zitat (Krötilla @ 25.09.2007 12:27:56)
Nee, tun sie nicht. 48 Std. sind immer erlaubt! 8 Std. am Tag = 48 Std.! Samstage sind auch Werktage!

Du darfst ja bis zu 10 Std. am Tag arbeiten, aber eben nur, wenn Du irgendwann (den Zeitraum weiss ich eben leider nicht genau) im Schnitt auf 8 Std./Tag kommst!

Alles über 10 ist - bis auf Ausnahmen, die es sicherlich gibt (wie überall und immer  :rolleyes: ) VERBOTEN! Wenn die Firmen länger arbeiten lassen, verstoßen sie gegen geltendes Recht.

da findet du alles zum Arbeitszeitgesetz

Krötti bist du nicht im HR?

Ja, bin ich. Aber nicht von der Pieke auf.
War eigentlich mal auf der "anderen Seite" - nämlich lange Betriebsrätin (halb freigestellt). Da lernt man aber auch einiges. -_- Nur kann man sich gewisse Sachen immer so schlecht merken. ;)
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Eigentlich ging es hier um Jugendliche. Vielleicht meldet Werschaf sich ja mal und sagt, ob die Auskunft genutzt hat.
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