Arbeitszeitgesetz!?! Nebenjob kollidiert mit ArbZG

Hallo Ihr!

Nochmal ne Frage zum Arbeitszeitgesetz... Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Ich bin eine ganz normale Angestellte im Büro, arbeite 42 (!!!) Stunden in der Woche (für ein Pupsi-Gehalt - aber naja) und möchte einen Nebenjob. Aus finanziellen Gründen - klar, aber auch weil ich einfach nochwas anderes machen möchte. Work-a-holic also :rolleyes: Ständig nur vor der Klapperkiste zu kleben macht auf Dauer einfach keinen Spaß. Wieso also nicht das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden.

Ich hätte da auch schon was ganz ganz tolles in Aussicht. In der Stellenbeschreibung stand "50 - 60 Stunden im Monat, davon einen Tag am Wochenende."

Ich hab mich da schon ein bisschen erkundigt und rumgesucht, möcht euch jetz aber nicht mit Fachsimpeleien oder nicht-stichhaltigen Berechnungen durcheinanderbringen. Und überall steht alles nur in diesem schlimmen Rechts-Deutsch. Ich kapiers ned wirklich.

Was haltet Ihr davon?! Darf ich da noch arbeiten oder ned?

Bitte bitte antwortet mir schnell, ich muss nämlich am Montag schon Bescheid geben, ob ich den Job will.

Ich freu mich schon auf eure Antworten und vielen vielen vielen Dank!! :D

:winkewinke:
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Vielleicht bin ich blind aber ich seh nicht mal ne Frage, sondern bloß dass da was kollidiert. Wie und was kollidiert? Du schreibst nicht mal rein was du nicht kapierst, da seh ich auch nicht wie dir geholfen werden kann.
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Es geht um die Arbeitszeit. Aber das betrifft doch nur das Arbeitsverhältnis, in dem Du Dich befindest. Also im Job A nicht länger als 10 Stunden am Tag und Job B könnten ja maximal 4 bis 5 Stunden sein.
Da gibt es sicher keine Probleme.

Problem ist nur, dass Du Deinen "Hauptarbeitgeben" fragen musst. Und wenn er ablehnt, bye bye Nebenjob.

Mein Arbeitgeber duldet jedenfalls keine entgeltlichen Nebentätigkeiten.
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Schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag.
Steht da drinne, du darfst keinen Nebenjob machen, dann darfst du nicht.
Oder aber, du darfst nur, wenn er dir von deinem Chef genehmigt wird.
Oder aber es ist der Firma, wo du grade arbeitest egal, ob du nen Nebenjob hast.
Kommt halt immer darauf an.
So seh ich das jetzt mal.
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@ Kalle ist "Was haltet Ihr davon?! Darf ich da noch arbeiten oder ned?" so unverständlich???

Hm ja... Wie gesagt - ich hab mich da scho bissl erkundigt und fast überall das gleiche gefunden:

"Schließlich darf nach der Arbeitszeitordnung die Arbeitszeit aus allen Arbeitsverhältnissen zusammen nicht mehr als regelmäßig 10 Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich betragen. Arbeitet der Arbeitnehmer mehr, kann der Arbeitgeber u.U. deswegen kündigen."

Sowie ich das sehe: "aus allen Arbeitsverhältnissen zusammen..."

Im Vertrag hab ich schon nachgelesen. Stand null in Bezug auf Nebentätigkeiten. Aber weil ich ja so vorbildlich bin hab ich meinen Chef gefragt. Er hats zwar schon ziemlich genau hinterfragt aber letztendlich zugestimmt. Jetzt, wo's schon so gut wie sicher ist, dass ich dort anfangen kann, muss ich mir halt noch die schriftliche Genehmigung geben lassen... Ich hoff nur, dass er jetz ned noch Rabauz macht.

Ich werds wohl auf mich zukommen lassen müssen.

Dankeschööööööööön für eure netten Antworten @ Aquatouch und Blacky :blumenstrauss:
Werd die Sache Gesamtarbeitszeit oder jeweilige Arbeitszeit nochmal googeln... Vll findet sich ja no was

Bearbeitet von Choosy am 06.10.2007 01:46:01
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Choosy wenn Du dann das "Okay" von beiden Seiten hast, machs doch einfach. Schließlich soll das Arbeitszeitgesetz doch den Arbeitnehmer schützen.
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Zitat (Choosy @ 06.10.2007 01:43:29)
@ Kalle ist "Was haltet Ihr davon?! Darf ich da noch arbeiten oder ned?" so unverständlich???

Ohne die Hintergrundinfos schon, die du erst später reingesetzt hast. Hab zwar keinen Dunst wo das Problem war die direkt mit ins Posting reinzunehmen damit man sich n Bild machen kann, aber wahrscheinlich erwarte ich zuviel wenn ich Infos voraussetz. :pfeifen: :pfeifen: :pfeifen:
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Zitat (Kalle mit der Kelle @ 06.10.2007 15:33:10)
Ohne die Hintergrundinfos schon, die du erst später reingesetzt hast.

Stimmt nicht, es stand alles schon drin. Sie schrieb "was haltet Ihr davon, darf ich da noch arbeiten, oder nicht"
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Also eigentlich darf dein neuer Arbeitgeber dir das in der Form gar nicht anbieten, weil dem Arbeitgeber laut Arbeitszeitgesetz 11 Stunden Ruhezeit AM STÜCK eingeräumt werden müssen. Und wie das bei der Arbeitszeit funktionieren soll weiß ich nicht...
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@ Hamschda: Deinen Post versteh ich nur bedingt... *schäm* aber von der 11-Stunden-Regel hab ich auch gelesen...

@ Kalle ich habs doch extra dazu geschrieben, dass ich niemanden mit Vermutungen verwirren möchte. Ich wollte Meinungen hören, die nicht vorher schon von meinen Mutmaßungen beeinflusst wurden... Weiß nich, wo dein Problem liegt. Alle andern habens doch au kapiert?! Aber lassen wirs gut sein oki? :augenzwinkern:

Ja ich werds wohl auch einfach machen. Ich mein... Solang ich die Bestätigung von meinem Haupt-AG hab kann mir diesbezüglich schon mal nix passieren. Ich hab eben durch Zufall davon gelesen und wurd dann bisschen nachdenklich, ob das alles recht zugeht...

Werd das morgen alles mal regeln :)
Ich erstatte natürlich Bericht :augenzwinkern:

Danke nochmal an alle!

Ach ja... Diese Genehmigung vom AG brauch ich schriftlich. Hat jemand ne Ahnung, wie sowas aussehen kann? Also was da alles so drin stehn muss? Bei Google hab ich da nämlich nicht wirklich was brauchbares gefunden...
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Zitat (Hamschda @ 06.10.2007 18:04:54)
Also eigentlich darf dein neuer Arbeitgeber dir das in der Form gar nicht anbieten, weil dem Arbeitgeber laut Arbeitszeitgesetz 11 Stunden Ruhezeit AM STÜCK eingeräumt werden müssen. Und wie das bei der Arbeitszeit funktionieren soll weiß ich nicht...

ich glaube, du hast dich vertippselt:

....weil dem Arbeitnehmer...
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Zitat (Choosy @ 07.10.2007 20:19:04)
@ Hamschda: Deinen Post versteh ich nur bedingt... *schäm* aber von der 11-Stunden-Regel hab ich auch gelesen...

Ach ja... Diese Genehmigung vom AG brauch ich schriftlich. Hat jemand ne Ahnung, wie sowas aussehen kann? Also was da alles so drin stehn muss? Bei Google hab ich da nämlich nicht wirklich was brauchbares gefunden...

Stimmt. Du darfst gem. Arbeitszeitgesetz nicht mehr als 48 Std./Woche arbeiten und musst 11 Std. Ruhezeit einhalten. EIGENTLICH. Wo kein Kläger, da kein Richter. Musst Du selber wissen, aber auf Dauer setzt Du mit den 2 Jobs vielleicht Deine Gesundheit auf´s Spiel. Wundert mich, dass Dein Arbeitgeber da so einfach zugestimmt hat.

Du brauchst Das schriftlich, also die Einverständnis von Deinem Arbeitgeber? Wieso? Will er das oder Du? :unsure: Kann jedenfalls einfach formlos passieren. Wir machen bei sowas nur einen schriftlichen Vermerk in die Personalakte.

Gruss
Krötilla
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Zitat (Schnute @ 09.10.2007 10:31:58)
Zitat (Hamschda @ 06.10.2007 18:04:54)
Also eigentlich darf dein neuer Arbeitgeber dir das in der Form gar nicht anbieten, weil dem Arbeitgeber laut Arbeitszeitgesetz 11 Stunden Ruhezeit AM STÜCK eingeräumt werden müssen. Und wie das bei der Arbeitszeit funktionieren soll weiß ich nicht...

ich glaube, du hast dich vertippselt:

....weil dem Arbeitnehmer...

Ohja stimmt, da hast du Recht, meinte natürlich den Arbeitnehmer.

Also mich wunderts auch echt, dass da keiner deiner Arbeitgeber gemäkelt hat. Aber nunja, du wirst ja sehen, wie es auf Dauer bei dir läuft. Kann mir vorstellen, dass es ziemlich hart sein wird.
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