Handwerker-Rechnung: muss ich sie bezahlen?

In: Wohnen
Vor kurzem wurden hier im Haus Arbeiten an der Heizung durchgeführt. Jede Partei hat hierfür eine separate Rechnung erhalten. Allerdings sind auf der Rechnung keine Arbeitszeiten oder Materialkosten aufgeführt. Es wurden nur im Aufsatzstil die Arbeitsschritte beschrieben und "Teile erneuert/ersetzt".

Zum Schluss steht nur der Gesamtbetrag mit Mehrwertsteuer. Meine Frage, muss ich diese Rechnung so akzeptieren? Oder müssen die einzelnen Posten aufgelistet werden?

Stutzig macht mich auch noch, dass jede Partei die Anfahrtskosten bezahlen soll. Das ist doch auch nicht normal, da der Handwerker ja schon im Haus war und die Anfahrt nur 1 mal fällig wurde.

Kennt sich jemand aus?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Eine detaillierte Rechnungsvorlage für Heizungskosten könnte dir helfen, sicherzustellen, dass alle notwendigen Posten wie Arbeitszeiten und Materialkosten aufgeführt werden. Dadurch kannst du leichter erkennen, ob die Rechnung gerechtfertigt ist und gegebenenfalls beim Handwerker nachfragen.

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seltsam, bei uns gab es auch solche arbeiten - allerdings wurde die anfahrtskosten nur einmal berechnet
der rest war so ähnlich wie bei dir
am besten nochmal nachfragen

vg
:-)
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Ja, aber wenn ich beim Handwerker nachfrage, dann wird er mir 100% sagen, dass das schon in ordnung ist.

Deshalb hoffe ich jetzt auf ein Tipp von hier. :augenzwinkern:
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ne ne ne
das kann nicht in ordnung sein!!!
so gehts ja auch nicht
:angry: :angry:

aber vielleicht weiß einer besser bescheid , mal abwarten.....
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Also ich glaube, dass die einzelnen Posten nicht aufgeschlüsselt sein müssen, hab mal gegoogelt:

§14 Umsatsteuergesetz:

(4) 1Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
...
5.die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
...
7.das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,

(http://bundesrecht.juris.de)

Laut diesem Paragraphen muss das Entgelt ja nur nach Steursätzen, nicht nach den einzelnen Leistungen augeschlüsselt sein und die Art der Leistung ist ja beschrieben.
Aus der Praxis kenne ich das allerdings nur so, dass die Arbeitszeiten, Material, etc. einzeln aufgelistet sind. Aber ob es dafür auch eine gesetzl. Grundlage gibt, da bin ich jetzt überfragt!

Gruß Wollschaf :blumen:
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Normalerweise wird 1 Rechnungen erstellt, die anteilig auf die Parteien umgelegt wird...und Anfahrt mehrfach ist ein Scherz. Ich würde bei der Verbraucherzentrale nachfragen, bzw. bei der Handwerkerinnung.
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Also- zumindest die Anfahrt muss irgendwie "anteilig" berechnet werden. Wenn der Handwerker bei 12 Parteien war, muss da sinngemäß "Anfahrt zu 1/12" stehen... der kann doch nicht bei allen Parteien die volle Anfahrt berechnen!
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Die Arbeitszeit und das Material ( Gesamtsumme ist ausreichend ) muß als Nettosumme einzeln ausgewiesen werden.
Du kannst nehmlich die Arbeitszei von Handwerkern bei der Steuerklärung mit eintragen.
Die Anfahrtskosten dürfen nur einmal berechnet werden, bzw. muß geteilt werden.

Fordere den Handwerker auf die Rechnung dem entsprechend zu ändern:
Teilung der Anfahrtskosten und separate Auflistung der Leistung.

Für unsere Kunden sieht das z.B. immer so aus:

Material: 60,00 € ( nur einzeln wenn kein Angebot, Steckdosen usw. )
Arbeitszeit: 1 Std. 29,90 €
An- und Abfahrtspauschale: 6,90 €
-------------------------------------------
Summe: 96,80 €
+ 19% MwSt.: 18,39 €
-------------------------------------------
Endsumme: 115,19 €
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Muss die Rechnung nicht der Vermieter (Eigentümer) zahlen und dann gegebenfalls auf die Nebenkosten umlegen? Oder war das ne Wartung von Boiler oder Gastherme?
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Zitat (alter Falter @ 18.10.2007 09:28:39)
Muss die Rechnung nicht der Vermieter (Eigentümer) zahlen und dann gegebenfalls auf die Nebenkosten umlegen? Oder war das ne Wartung von Boiler oder Gastherme?

Klar sind das normalerweise Nebenkosten. In den Mietverträgen ist das allerdings so geregelt, das die Mieter die Kosten für Schornsteinfeger und Wartung der Heizung (Kombitherme) direkt bezahlen.

Ich zahle sonst nur Kaltmiete, ohne Betriebskostenverauszahlungen.
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Zitat (Chucko @ 18.10.2007 08:42:31)
[color=green]Die Arbeitszeit und das Material ( Gesamtsumme ist ausreichend ) muß als Nettosumme einzeln ausgewiesen werden.
Du kannst nehmlich die Arbeitszei von Handwerkern bei der Steuerklärung mit eintragen.
Die Anfahrtskosten dürfen nur einmal berechnet werden, bzw. muß geteilt werden.

Fordere den Handwerker auf die Rechnung dem entsprechend zu ändern:
Teilung der Anfahrtskosten und separate Auflistung der Leistung.

Wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, werde ich die Rechnung so nicht akzeptieren. Will mir aber sicher sein das ich im Recht bin, bevor ich losschieße.

Kenne Rechnungen eigentlich auch nur mit Auflistung von Arbeitszeit und Material, sonst hat man ja auch keine Möglichkeit, diese zu Kontrollieren.
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Wer hat die Firma beauftragt?
Wer hat den Termin vorgegeben?
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Zitat (alter Falter @ 18.10.2007 09:43:55)
Wer hat die Firma beauftragt?
Wer hat den Termin vorgegeben?

Das war der Vermieter der mit im Haus wohnt. danach wurden die Arbeiten bei den anderen Parteien ausgeführt.
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Also rechtlich ist es so, das der der die Arbeiten beaufragt auch die Rechnung zahlen muss. Vermieter dürfen keine Handwerker vorschreiben, also die Fenster streicht Firma Maler Klex, die Heizung wartet nur die Firma Röhrich und der Fussboden wird mit Klarwix gewischt, das sie nur beim Hausmeister beziehen können. Das wurde erst letztens gerichtlich geregelt, weil eben meisst diese Rechnungen überteuert sind und auf Vetternwirtschaft zurückzuführen sind.

Als ich noch als Aussendiensttechniker tätig war, habe ich auch die Anfahrtspauschale pro Kunde berechnen müssen, hatte ich zB zwei Aufträge bei Kunde X, gabs eine Pauschale, hatte ich einen Auftrag bei Kunde X und Kunde Y, die im selben Haus sitzen gab es zwei. In dem Punkt ist es wahrscheinlich Auslegungssache, aber ich würde dir raten, das mal auszudiskutieren.
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Zitat (Don Promillo @ 18.10.2007 09:46:25)
Zitat (alter Falter @ 18.10.2007 09:43:55)
Wer hat die Firma beauftragt?
Wer hat den Termin vorgegeben?

Das war der Vermieter der mit im Haus wohnt. danach wurden die Arbeiten bei den anderen Parteien ausgeführt.

Waren das Wartungs-oder Reparaturarbeiten und was steht in deinem Mietvertrag, da müssen alle Kosten, die DU übernehmen musst aufgelistet sein. Du brauchst nichts zu bezahlen , was nicht vertraglich geregelt ist. Normalerweise werden solche Dinge über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet.
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Zitat (Don Promillo @ 18.10.2007 01:41:18)
Vor kurzem wurden hier im Haus Arbeiten an der Heizung durchgeführt. Jede Partei hat hierfür eine separate Rechnung erhalten. Kennt sich jemand aus?

:blumen:
Wir sind als erstes, erstmal dem Mieterverein beigetreten!!!

Dann Reparaturen an der allgemeinen Heizung, war immer Sache des Vermieters.

Bei unklaren Rechnungen, habe ich bei den Firmen grundsätzlich erstmal Einspruch erhoben.

Als im Haus der Lüftungschacht defekt war und es in unserer Wohnung stank,
habe ich es der Hausverwaltung gemeldet, die haben eine Firma beauftragt, welche mir dann die Rechnung schickte.
Nach mehreren Hinweisen meinerseits, dass dies eine Angelegenheit des Hauses sei und ich letztendlich mit einem Rechtsanwalt gedroht habe, war die Angelegenheit vergessen!

Außerdem, kann man bis hierhin fühlen, dass an Deiner Rechnung irgendwas Faul ist.

Mieterverein lohnt sich immer!
Wegen:

Falscher Nebenkostenabrechnung.
Zu teurer Hausmeisterrechnung.
Straßenreinigung.
u.s.w. u.s.w. :zumhaareraufen:

Also, ran an den Feind :stuhlklopfen:
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Zitat (alter Falter @ 18.10.2007 09:57:24)
Also rechtlich ist es so, das der der die Arbeiten beaufragt auch die Rechnung zahlen muss. Vermieter dürfen keine Handwerker vorschreiben, also die Fenster streicht Firma Maler Klex, die Heizung wartet nur die Firma Röhrich und der Fussboden wird mit Klarwix gewischt, das sie nur beim Hausmeister beziehen können. Das wurde erst letztens gerichtlich geregelt, weil eben meisst diese Rechnungen überteuert sind und auf Vetternwirtschaft zurückzuführen sind.

Genauso steht es aber in meinem Mietvertrag. Da steht:

Neben der Miete sind, soweit sie anfallen, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen Kosten der Reinigung und Wartung von der Gas-Therme und Überprüfungsgebühren des Schornsteinfegers.

Die Wartung der Gas-Therme erfolgt ausschließlich durch die Firma XY...
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Zitat (Sparfuchs @ 18.10.2007 10:02:37)
Zitat (Don Promillo @ 18.10.2007 09:46:25)
Zitat (alter Falter @ 18.10.2007 09:43:55)
Wer hat die Firma beauftragt?
Wer hat den Termin vorgegeben?

Das war der Vermieter der mit im Haus wohnt. danach wurden die Arbeiten bei den anderen Parteien ausgeführt.

Waren das Wartungs-oder Reparaturarbeiten und was steht in deinem Mietvertrag, da müssen alle Kosten, die DU übernehmen musst aufgelistet sein. Du brauchst nichts zu bezahlen , was nicht vertraglich geregelt ist. Normalerweise werden solche Dinge über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet.

Ja, das steht schon drin. Die zwei Posten sind allerdings die einzigen Nebenkosten die ich bezahlen muss. Für Wasserver- und entsorgung, Allgemeinstrom, Müllabfuhr und den anderen Kram muss ich nix bezahlen. Daher kann ich ja eigentlich ganz zufrieden sein.

Mich regt halt nur auf, dass mich die Sanitätsfirma über den Tisch ziehen will. :angry:
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Zitat
Die Wartung der Gas-Therme erfolgt ausschließlich durch die Firma XY...


Dieser Absatz ist nicht rechtens.
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Zitat (alter Falter @ 18.10.2007 10:24:00)
Zitat
Die Wartung der Gas-Therme erfolgt ausschließlich durch die Firma XY...


Dieser Absatz ist nicht rechtens.

Stimmt die braucht man nicht zahlen.
Sache der Vermieter.
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Zitat (alter Falter @ 18.10.2007 10:24:00)
Zitat
Die Wartung der Gas-Therme erfolgt ausschließlich durch die Firma XY...


Dieser Absatz ist nicht rechtens.

Will es mir halt aber auch nicht mit meinem Vermieter verscherzen!
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also normalerweise gibt es für die Wartung/Reparatur der Heizung 1 Gesamtrechnung und diese kann dann anteilig auf alle Mieter verteilt werden ... aber das was Du bekommen hast schreit ja schon nach Betrug .... ich kann Euch nur raten - gemeinsam - schriftlich Wiederspruch einzulegen und eine detailierte Rechnung zu verlangen (ist Euer gutes Recht da es keinen Kostenvoranschlag gab)
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Zitat (Don Promillo @ 18.10.2007 10:25:55)
Zitat (alter Falter @ 18.10.2007 10:24:00)
Zitat
Die Wartung der Gas-Therme erfolgt ausschließlich durch die Firma XY...


Dieser Absatz ist nicht rechtens.

Will es mir halt aber auch nicht mit meinem Vermieter verscherzen!

der Vermieter wird mit denen einen Wartungsvertrag haben ;)
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Zitat (Don Promillo @ 18.10.2007 10:25:55)
Zitat (alter Falter @ 18.10.2007 10:24:00)
Zitat
Die Wartung der Gas-Therme erfolgt ausschließlich durch die Firma XY...


Dieser Absatz ist nicht rechtens.

Will es mir halt aber auch nicht mit meinem Vermieter verscherzen!

Das kann ich gut verstehen, dafür hast du kein Mullabführ zu zahlen, dar spart man schon viel Geld im Jahr.
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Zitat (Jeanette @ 18.10.2007 10:27:10)
also normalerweise gibt es für die Wartung/Reparatur der Heizung 1 Gesamtrechnung und diese kann dann anteilig auf alle Mieter verteilt werden ... aber das was Du bekommen hast schreit ja schon nach Betrug .... ich kann Euch nur raten - gemeinsam - schriftlich Wiederspruch einzulegen und eine detailierte Rechnung zu verlangen (ist Euer gutes Recht da es keinen Kostenvoranschlag gab)

Da bin ich mir eben nicht sicher. Denn jede Wohneinheit hat ja eine separate Heizung.
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Dass die Wartung durch Firma XY und von keiner anderen durchgeführt werden soll, kann möglich sein. Das wäre in dem Fall so, wenn der Eigentümer einen Wartungsvertrag abgeschlossen hat, der in der Summe günstiger ist (letztendlich auch für den Mieter), weil es sich bei den Arbeiten im Haus um einen größeren Auftrag handelt. Ansonsten hat der Vermieter dies nicht zu bestimmen.

Was die Rechnung betrifft: dein Vermieter muss dir Einsicht in alle Abrechnungsunterlagen gewähren/Rechnungskopien gegen geringes Entgelt aushändigen, sodass einzelne Positionen genau nachvollziehbar sind. Geh einfach hin, bitte darum, dass du die Originalrechnung sehen möchtest und vergleiche diese mit deiner erhaltenen Rechnung. Vielleicht ist des Rätsels Lösung dann recht nahe ;)

Bearbeitet von Wecker am 18.10.2007 10:33:37
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Zitat (Don Promillo @ 18.10.2007 10:25:55)
Zitat (alter Falter @ 18.10.2007 10:24:00)
Zitat
Die Wartung der Gas-Therme erfolgt ausschließlich durch die Firma XY...


Dieser Absatz ist nicht rechtens.

Will es mir halt aber auch nicht mit meinem Vermieter verscherzen!

dann kann dir hier aber wahrscheinlich keiner mit Rat zur Seite stehen.
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Zitat (Don Promillo @ 18.10.2007 10:30:53)
Zitat (Jeanette @ 18.10.2007 10:27:10)
also normalerweise gibt es für die Wartung/Reparatur der Heizung 1 Gesamtrechnung und diese kann dann anteilig auf alle Mieter verteilt werden ... aber das was Du bekommen hast schreit ja schon nach Betrug .... ich kann Euch nur raten - gemeinsam -  schriftlich Wiederspruch einzulegen und eine detailierte Rechnung zu verlangen (ist Euer gutes Recht da es keinen Kostenvoranschlag gab)

Da bin ich mir eben nicht sicher. Denn jede Wohneinheit hat ja eine separate Heizung.

du meinst jeder hat eine eigene Gastherme ??

trotzdem müssen sie dir eine Detaillierte Rechnung schreiben wenn du das verlangst
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Zitat (Jeanette @ 18.10.2007 10:33:31)
Zitat (Don Promillo @ 18.10.2007 10:30:53)
Zitat (Jeanette @ 18.10.2007 10:27:10)
also normalerweise gibt es für die Wartung/Reparatur der Heizung 1 Gesamtrechnung und diese kann dann anteilig auf alle Mieter verteilt werden ... aber das was Du bekommen hast schreit ja schon nach Betrug .... ich kann Euch nur raten - gemeinsam -  schriftlich Wiederspruch einzulegen und eine detailierte Rechnung zu verlangen (ist Euer gutes Recht da es keinen Kostenvoranschlag gab)

Da bin ich mir eben nicht sicher. Denn jede Wohneinheit hat ja eine separate Heizung.

du meinst jeder hat eine eigene Gastherme ??

trotzdem müssen sie dir eine Detaillierte Rechnung schreiben wenn du das verlangst

Genau. Jede Partei hat eine Separate Heizungseinheit.

Beim nächsten mal werde ich das mit der Rechnung wohl mal ansprechen.
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dann ist die Rechnung wohl oder übel Rechtens :trösten: ... maximal bei der Anfahrt kannst du meckern
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Zitat (Wecker @ 18.10.2007 10:32:36)
Was die Rechnung betrifft: dein Vermieter muss dir Einsicht in alle Abrechnungsunterlagen gewähren/Rechnungskopien gegen geringes Entgelt aushändigen, sodass einzelne Positionen genau nachvollziehbar sind. Geh einfach hin, bitte darum, dass du die Originalrechnung sehen möchtest und vergleiche diese mit deiner erhaltenen Rechnung. Vielleicht ist des Rätsels Lösung dann recht nahe ;)

Das ist ja das Problem. Die Rechnung kommt direkt an mich, ohne den Umweg über den Vermieter. Ich habe die Rechnung auch direkt an die Sanitätsfirma zu bezahlen. Mein Vermieter hat somit gar nix damit zu tun.
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Zitat (Jeanette @ 18.10.2007 10:38:47)
dann ist die Rechnung wohl oder übel Rechtens :trösten: ... maximal bei der Anfahrt kannst du meckern

Das werde ich auch machen. Kann ja nicht sein, dass der 4 mal ne Anfahrt berechnet obwohl er schon im Haus ist!
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Zitat (Don Promillo @ 18.10.2007 10:39:57)
Das ist ja das Problem. Die Rechnung kommt direkt an mich, ohne den Umweg über den Vermieter. Ich habe die Rechnung auch direkt an die Sanitätsfirma zu bezahlen. Mein Vermieter hat somit gar nix damit zu tun.


Hab wohl was überlesen wegen der direkten Rechnung :wacko: Schnapp dir den nächstbesten Mieter, den du triffst und vergleiche die Rechnungen, speziell die Anfahrtkosten. Sollten die Vergleiche seltsam ausfallen, sofort Widerspruch einlegen, auch den Vermieter zu Rate ziehen. Vielleicht hat der soviel (falsches) Vertrauen in die Firma, dass der mit solch einem Ulk nicht rechnet.
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Zitat (Wecker @ 18.10.2007 10:50:55)
Zitat (Don Promillo @ 18.10.2007 10:39:57)
Das ist ja das Problem. Die Rechnung kommt direkt an mich, ohne den Umweg über den Vermieter. Ich habe die Rechnung auch direkt an die Sanitätsfirma zu bezahlen. Mein Vermieter hat somit gar nix damit zu tun.


Hab wohl was überlesen wegen der direkten Rechnung :wacko: Schnapp dir den nächstbesten Mieter, den du triffst und vergleiche die Rechnungen, speziell die Anfahrtkosten. Sollten die Vergleiche seltsam ausfallen, sofort Widerspruch einlegen, auch den Vermieter zu Rate ziehen. Vielleicht hat der soviel (falsches) Vertrauen in die Firma, dass der mit solch einem Ulk nicht rechnet.

:daumenhoch: Danke, ja das werd ich mal machen!
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Hallo Don,

da du ja eine rechtliche Grundlage suchst, habe ich noch das hier auf der Seite der ofd niedersachsen gefunden:

6. Muss in Rechnungen über mehrere Leistungen das Entgelt für jede Leistung gesondert angegeben sein?

Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 UStG sind in der Rechnung die jeweiligen Entgelte aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen getrennt anzugeben. Danach ist es zulässig, wenn in der Rechnung die Entgelte für die Leistungen, die demselben Steuersatz bzw. derselben Steuerbefreiung unterliegen, zusammengefasst in einer Summe angegeben werden (sog. Paketentgelte); eine Aufschlüsselung dieser Paketentgelte auf die im Paket enthaltenen einzelnen Leistungen ist nicht erforderlich.

Also anscheinend müssen die Sachen nicht zwingend getrennt aufgeführt werden?
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Danke Wollschaf. :daumenhoch:

Ja, dann wird das wohl in Ordnung sein. Die mehrfach berechneten Anfahrtskosten werde ich aber auf jeden Fall ansprechen!
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Zitat (Don Promillo @ 18.10.2007 14:33:17)
Danke Wollschaf.  :daumenhoch:

Ja, dann wird das wohl in Ordnung sein. Die mehrfach berechneten Anfahrtskosten werde ich aber auf jeden Fall ansprechen!

Ja auf jeden Fall, dass kanns ja nicht sein!!
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Zitat (murphy @ 18.10.2007 05:31:24)
Normalerweise wird 1 Rechnungen erstellt, die anteilig auf die Parteien umgelegt wird...und Anfahrt mehrfach ist ein Scherz. Ich würde bei der Verbraucherzentrale nachfragen, bzw. bei der Handwerkerinnung.

Leider ist die VZ nicht mehr das was sie einmal war.

hier, nicht alles ist kostenlos

Bevor ich mir die Mühe mache, die kostenpflichtige 0900er Nummer der Verbraucherzentrale anzurufen, würde ich eher bei FM posten, :D

Die VZ zu besuchen ist mit sehr viel Wartezeit verbunden, die man dann auch noch evtl. bezahlen muss.

Ausserdem haben ja schon einige geschrieben, dass die Rechnung nicht ok ist.
Anfahrtkosten können nur pauschal berechnet werden.

Ergo:
Alle Nachbar informieren und einer schickt (Vollmacht von jedem Nachbarn geben) die Rechnungen gesammelt mit Hinweis auf die Vollmachten zurück.

Dann fehlt nur noch ein Foto des Handwerkers, nämlich von seinem dummen Gesicht, wenn er den Widerspruch sieht. rofl

Labens
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Vielleicht hilt Dir das weiter?

Gehörten die Arbeiten zu den Wartungsarbeiten oder wurden Reparaturen ausgeführt??? Du brauchst doch nur Wartungsarbeiten bezahlen!!

Bearbeitet von wollmaus am 18.10.2007 16:20:02
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Zitat (Chucko @ 18.10.2007 08:42:31)
Du kannst nehmlich die Arbeitszeit von Handwerkern bei der Steuerklärung mit eintragen.

... deshalb ist eine separate Auflistung der Arbeitszeit ratsam.
Sogar beim Schornsteinfeger ist dies möglich.
Dank der Hilfe von FM konnten wir dies unserem Steuerberater klar machen.
Einen §en kann ich Dir dazu leider nicht nennen.
Aber eine ordentliche Handwerkerfirma schreibt Dir die Rechnung gerne um.
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Zitat (labens @ 18.10.2007 15:12:44)
Leider ist die VZ nicht mehr das was sie einmal war.

hier, nicht alles ist kostenlos


Das ist nicht die Schuld der VZ sondern unserer Regierung, die die Zuschüsse radikal gestrichen hat - die VZ ist deshalb gezwungen von anderer Seite Geld zu verdienen.
Es war sogar schon mal die Rede davon, das es gar keine VZ mehr gibt, das wäre sehr fatal.
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@Chucko
da hast Du Recht!!!

Ich habe auch so eine dubiose Handwerker-Abrechnung dem Finanzamt vorgelegt.
Es war eine Nebenkostenabrechnung für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses.
Das Finanzamt hat mich gebeten, für meinen Widerspruch der Einkommenssteuererklärung , eine korrekte Rechnung vorzulegen. Meine erhaltene Rechnung war zwar korrekt (wurde nur falsch von der Hausverwaltung weiter gegeben), nach der Aufschlüsselung bekam ich 200 Euro vom Finanzamt zurück.

Übrigens, das Finanzamt ist 2 Jahre lang berechtigt, eine Handwerker-Rechnung vom Steuerzahler nachträglich vorlegen zu lassen. Andernfalls sind 500 Euro Bussgeld an den Rechnungsempfänger fällig. Also Rechnungen 2 Jahre aufbewahren.

Grundsätzlich:
Warum bezahlt ihr eigentlich immer gleich Rechnungen?

Falls eine Rechnung nicht stimmt, widerspreche ich, und sitze die Antwort geduldig ab. Falls Fragen, mache ich das so lange, bis ich überzeugt bin.
Das ist schliesslich mein Geld, der andere soll halt warten und begründen warum er in der Schule nicht gelernt hat, eine Rechnung richtig auszustellen.

Labens

Anmerkung:
Bei den Kosten handelte es sich um Gartenarbeit, Hausmeister, Aufzugswartung in einem Mehrfamilienhaus, die anteileig umgelegt wurden

Bearbeitet von labens am 19.10.2007 00:04:42
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[QUOTE=labens,18.10.2007 23:05:20]@Chucko
da hast Du Recht!!!

.

Grundsätzlich:
Warum bezahlt ihr eigentlich immer gleich Rechnungen?

Falls eine Rechnung nicht stimmt, widerspreche ich, und sitze die Antwort geduldig ab. Falls Fragen, mache ich das so lange, bis ich überzeugt bin.
Das ist schliesslich mein Geld, der andere soll halt warten und begründen warum er in der Schule nicht gelernt hat, eine Rechnung richtig auszustellen.

Labens

.................................................................................................................
Genau!

Ich wiederhole MIETERVEREIN

Die stellen nach geprüften und berechtigten Ansprüchen sogar einen Rechtsanwalt. Das lohnt sich als Mieter immer.

Du willst es Dir nicht mit dem vermieter verderben
doch ihm ist es egal ob er sich es mit Dir verdirbt, er will nur Dein Geld!

Bearbeitet von Sailor am 19.10.2007 00:11:40
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Mieterverein kostet aber auch! Außerdem hab ich ja kein Problem mit meinem Vermieter, sondern mit einem Handwerker. Warum denn immer gleich zum Mieterverein rennen, wenn man sich die Tipps auch hier im Forum holen kann... :keineahnung:
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Ich verstehe nicht, warum man es sich mit dem Vermieter verderben sollte, nur weil man sich öffentlich wundert, dass ein Handwerker mehrfach die Fahrtkosten abrechnet :blink:
Zudem ist eine korrekte Rechnung essentiell, siehe Steuerrückzahlungen, etc.

Daher bist Du einfach nur oin aufmerksamer Mieter, der nicht will, dass jemand betrogen wird. Ausserdem ist es Dein Recht und das musst Du ohnehin nicht rechtfertigen.
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Zitat (Don Promillo @ 19.10.2007 00:13:43)
Mieterverein kostet aber auch! Außerdem hab ich ja kein Problem mit meinem Vermieter, sondern mit einem Handwerker. Warum denn immer gleich zum Mieterverein rennen, wenn man sich die Tipps auch hier im Forum holen kann... :keineahnung:

Das ist auch Wahr!
Kenne auch Deine Verhältnisse nicht genau.

Nur wenn Du meinen Ordner sehen würdest, wieviel Geld ich dadurch gespart habe.
Wegen falscher Nebenkostenabrechnungen und überhöhter Hausverwaltungskosten, koenntest Du verstehen warum so etwas nützlich ist.

Wenn Du so zurecht kommst, ist es ja prima! :blumen:
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