Frage zum Arbeitsrecht

Ich bin Studentin und habe für eine Marketing-Firma (Trendmarketing in Essen) als Selbständige gearbeitet. Dieses war am 30.11.2007. Laut Nebenvereinbarung musste die Rechnung 10 Tage nach Tätigkeit gestellt werden. Dieses tat ich. Allerdings habe ich die Rechnung nicht als Einschreiben, sondern als normalen Brief versendet.

Die Rechnung wurde bis Heute nicht bezahlt. Seitdem habe ich einige Emails mit der erneuten Aufforderung zur Begleichung der Rechnung, sowie der Androhung, einen RA aufzusuchen, verschickt.

Des Weiteren habe ich ca. 6-8 * angerufen und nachgefragt. Jedesmal wurde mir gesagt, dass das Geld schon raus sei!

Nun will ich wirklich einen RA aufsuchen. Allerdings hab ich keine Rechtschutzversicherung. Daher habe ich Angst, auf den Kosten (die meine Forderung übersteigen würden) sitzen zu bleiben!

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Muss ich die Kosten des Anwalts tragen oder die Firma, die ja sozusagen den Schaden verursacht hat??

Vielen lieben Dank schonmal! flowers_2.gif
Liebe Grüße
Lilien-Lilly
leider ist es so das du erstmal den Anwalt bezahlen musst console.gif
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Pilger zum Amtsgericht und stell einen Prozesskostenhilfeantrag oder einen Beratungshilfeantrag.

Das mit dem Selbstständigenstatus klingt für mich übrigens etwas dubios... das solltest du von deinem Anwalt/Anwältin auch mal checken lassen.
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Danke schonmal für die Antworten. Dann muss ich wohl mal zum Gericht hin, vielleicht hat ja noch jemand eine gute Idee?

@Cambria: Das lief über Gewerbeschein, daher selbständig.
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In der Hinischt meinte ich das nicht... dass du einen Gewerbeschein hast, ist ne coole Sache, aber Leute als Selbstständige zu beschäftigen, anstatt als Angestellte (obwohl sie rein tatsächlich genau so behandelt werden wie Angstellte) ist ein beliebtes Mittel um Sozialabgaben zu sparen und die Vergütung zu drücken...
Deshalb mein Tip: Wenn du sowieso beim Anwalt sitzt, dann frag ihn einfach mal, ob er freie Dienstvertrag nicht doch ein Arbeitsvertrag ist. (musst ihn aber auch fragen, ob das von deiner Beratungshilfe gedeckt wird.... sonst kostets extra).
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such dir im internet den vordruck für den mahnbescheid, füll den aus, schick den zum zuständigen amtsgericht (frag bei dem in deinem ort, ob es dies ist). dort mußt du für den MB einen kleinen obulus entrichten, welchen du aber in die forderung im MB mit einbringst (! also rechnungsbetrag plus MB-gebühr !). sollte die firma dem MB widersprechen, DANN mußt du die forderung einklagen. dann ist auch ein RA erforderlich. vorher nicht.
wenn die firma innerhalb der gesetzlichen frist nicht widerspricht (beim gericht erfragen), dann beantragst du beim gericht den vollstreckungsbescheid, in den dann der betrag vom MB plus die gebühr für den VB kommt. (plus zinsen? mach dich da mal schlau).

mit dem vollstreckungsbescheid kannst du dann den gerichtsvollzieher bei der firma vorbeischicken. spätestens DANN werden sie zahlen wink.gif
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Erstmal musst du die Anwaltskosten vorschießen, aber da die Firma sich in Verzu befindet, hat sie die Kosten ebenfalls zu tragen. Je nach Gegenstandswert fällt die Rechnung eben hoch oder niedrig aus.
Den Mahnbescheid kannst du erstmal selbst beantragen, da sind nur Gerichtskosten fällig und selbst wenn die gegenseite Widerspruch einlegt, kannst du die Anspruchsbegründung selbst schreiben. Beim Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang und so hoch, das es nachm Widerspruch zum Landgericht geht, ist die Forderung ja sicher nicht,oder?
Ansonsten einfach zum amtsgericht gehen und erstmal n Beratungshilfeschein holfen wink.gif
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Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für die Antworten. Die Firma hat heute nochmal angerufen, angeblich haben sie jetzt die Rechnung nicht erhalten. Alles sehr dubios. Mal gucken, ob jetzt noch was passiert, sonst halt zum Gericht Infos holen.
Ich wünsche euch allen einen schönen Abend und danke nochmal!
Lilien-Lilly
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Schick ihnen die Rechnung in klusive dem originalen Anschreiben, das du bei der ersten Zusendung verwendet hast per Einschreiben mit Rückschein nochmal. Vermerke in nem zusätzlichen Anschreiben, wann du die Rechnung noch geschickt hast und wann du sie an die Zahlung erinnert hast.
So hast du es wenigstens sicher, dass sie die Rechnung irgentwann mal erhalten haben. Besser, als dass sie sie überhaupt nicht kriegen, ists allemal smile.gif
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