Führerschein: Frage:

Wer weiß auf die Frage die Lösung? Wir kommen nicht drauf ????

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr PKW hat folgende Daten: - Leermasse:1900kg -zulässige Gesamtmasse:2400kg -zulässige Anhängerlast:1500kg
Welchen Anhänger dürfen sie mitführen?

Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

*1200kg
*1500kg
*1000kg

Richtige Antwort ist 1000kg. Und wieso?
Zitat (Rudi @ der Küchenfuchs,17.08.2005 - 19:39:54)
Wer weiß auf die Frage die Lösung? Wir kommen nicht drauf ????

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr PKW hat folgende Daten: - Leermasse:1900kg -zulässige Gesamtmasse:2400kg -zulässige Anhängerlast:1500kg
Welchen Anhänger dürfen sie mitführen?

Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

*1200kg
*1500kg
*1000kg

Richtige Antwort ist 1000kg. Und wieso?

Wenn ich 2400 - 1900 rechne sind das 500

Anhängerlast = 1500 - 500 = 1000 Aber warum?

Anscheinend muss beim Anhänger das abgezogen werden, was im PKW eingeladen wird.
Theoretisch ergeben sich dann Permutationen nach dem Muster:
  • PKW + 500 , Anhänger 0
  • PKW + 400 , Anhänger + 100
  • PKW + 300 , Anhänger + 200
  • PKW + 200 , Anhänger + 300
  • PKW + 100 , Anhänger + 400
  • PKW 0 , Anhänger + 500
Ob das einen Sinn ergibt, weiß ich nicht. whistling.gif

Bearbeitet von Syntronica am 17.08.2005 19:53:57
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Also, aus dem aktuellen "Pkw fahren + Basiswissen" Lehrbuch von Degener:

Zitat
Allgemein gilt:
Wenn Sie einen einachsigen Anhänger ohne eigene Bremse hinter einem Pkw herführen, darf er nur halb so schwer sein wie das leere Zugfahrzeug. Die erlaubte Anhängelast berechnet sich dann aus der Formel:

(Leermasse Pkw + 75kg):2 = höchstzulässige Anhängelast

Beachten Sie dabei, dass die Anhängelast in keinem Fall mehr als 750 kg betragen darf.

Bei Anhängern mit eigener Bremse darf die Anhängelast nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Pkw.

Geht man davon aus, dass der Anhänger keine eigene Bremse hat, so erreicht man 1000 kg durch oben genannte Formel. Da die Anhängelast aber nicht mehr als 750 kg betragen darf, ist keine der möglichen Antworten richtig (zumindest nicht für die aktuelle Führerscheinklasse B, wie das mit älteren Führerscheinen ist, kann ich nicht sagen).
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