Ich bekomme im Juni besuch aus den USA. Derjenige hat einen ganz normalen US Führerschein, ist Amerikaner. Jetzt möchte ich ihm ab und zu mein Auto
Wer weiß was?
Danke, housi
Teilen auf:
Herr Jeh
Ja, darf er. Meine Gute hat Verwandtschaft in den Staaten, die auch einige Male da war. Und die haben sich am Flughafen stets einen Leihwagen für die Zeit des Besuchs gemietet.
Gefällt dir dieser Beitrag?
mwhDabei seit: 29.11.05 896 Beiträge
Schau mal hier beim ADAC nach, da ist alles aufgeführt.
Quelle ADAC
Ordentlicher Wohnsitz Solange jemand noch keinen „ordentlichen Wohnsitz" in der Bundesrepublik Deutschland begründet hat, kann er mit einem gültigen ausländischen Führerschein in Deutschland unbefristet ein Fahrzeug der Klasse führen, für die die ausländische Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist. Einen „ordentlichen Wohnsitz" hat eine Person i.d.R. dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen wohnt. Voraussetzung ist dabei, dass die Person wegen persönlicher und beruflicher Bindungen, eine enge Beziehung zum Wohnort nachweisen kann. Für die Berechnung dieser Frist ist entscheidend, dass die Person zum Wohnen berechtigt ist. Dies kann sich aus Eigentum, Miete oder auch Gefälligkeitsüberlassung der Wohnung ergeben. Auch ein Hotelaufenthalt kann unter diese Beispiele fallen. Es wird in diesem Zusammenhang stets auf den sog. Lebensmittelpunkt abgestellt.