ich habe versäumt einen Gutschein innerhalb eines Jahres einzulösen . Mein Mann meint nun irgendwo gelesen zu haben das solche Fristen unzulässig sind. Stimmt das?
LG
Kaari
LG
Kaari
Auszug aus meinem Link über deiner Frage :
Zitat |
Wurde auf dem Gutschein keine zeitliche Beschränkung getroffen, gilt dieser nach der gesetzlichen Verjährungsfrist drei Jahre. |
Zitat |
Ich konnte auch mal noch einen Gutschein, der 4-5 Jahre alt war und noch in DM ausgeschrieben war, einlösen. Wahrscheinlich ist es einfach von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich, ob es noch klappt, oder nicht. |
Zitat |
Was passiert, wenn der Gutschein nun doch verfallen ist? War der Gutschein also beispielsweise auf zwei Jahre befristet und kommt nun der Verbraucher nach zu zweieinhalb Jahren ins Geschäft kann er, wenn der Verkäufer die Gutscheineinlösung ablehnt, die Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages verlangen. Der Verkäufer kann hierbei eine gewisse Summe in Höhe seines Gewinns abziehen, darf aber nicht gänzlich die Auszahlung verweigern. |
Zitat (Jeanette, 11.02.2009) |
Quelle es sieht schlecht aus für euch |
Zitat (Bulli-SH, 12.02.2009) |
und woran soll der händler erkennen das die drei jahre rum sind |