Gutschein: nur 1 Jahr gültig?

ich habe versäumt einen Gutschein innerhalb eines Jahres einzulösen cry_1.gif . Mein Mann meint nun irgendwo gelesen zu haben das solche Fristen unzulässig sind. Stimmt das?



LG
Kaari
Das habe ich beim guten alten google dazu gefunden.

Was gilt nun aber, wenn Sie es versäumt haben, Ihren Geschenkgutschein innerhalb einer angemessenen Frist einzutauschen und das Geschäft sich unter Berufung auf die abgelaufene Frist weigert, ihn einzulösen?

Sie können dann zwar nicht mehr die Einlösung des Gutscheines verlangen, Sie haben aber einen Anspruch auf Erstattung des Geldwertes des Gutscheines. Denn der Händler hat ja bereits von Ihrem damaligen Schenker Geld für diesen Gutschein erhalten. Dürfte er dies behalten, wäre er ungerechtfertigt bereichert, wie die Juristen sagen. Deshalb muss er Ihnen gegen Rückgabe des Gutscheines den Geldwert erstatten. Allerdings darf der Händler seinen entgangenen Gewinn einbehalten; schließlich hätte er bei rechtzeitiger Einlösung des Gutscheines ein Umsatzgeschäft gemacht. Wie hoch dieser entgangene Gewinn sein kann, ist eine Frage, die im Einzelfall beantwortet werden muss
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ich dachte drei jahre gelten die? zumindest wars bei allen Geschäften so, bei denen ich bisher gearbeitet habe...
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Antworten eines Rechtsanwaltes zu diesem Thema
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Wir haben versäumt einen Gutschein von 2003 in einem Geschenke und Haushaltswarenshop einzulösen. Der Inhaber sagte auch zu uns, wie ich es grad hier lese, dass ein Gutschein nach 3 Jahrenverfällt. Ich dachte immer, Gutscheine sind, wenn kein Datum draufsteht unbefristet gültig unsure.gif

Können wir da noch irgendwas machen? Der Gutschein hat immerhin einen Wert von 50 Euro!
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Auszug aus meinem Link über deiner Frage :

Zitat
Wurde auf dem Gutschein keine zeitliche Beschränkung getroffen, gilt dieser nach der gesetzlichen Verjährungsfrist drei Jahre.

Quelle


es sieht schlecht aus für euch console.gif
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Danke Jeanette, kann man halt nix machen.

Der nächste Gutschein wird dann etwas schneller eingelöst wink.gif
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Kulimuli, ich würd es auf jeden Fall versuchen, den Gutschein einzulösen. Wir haben auch einen 120-DM Gutschein zur Hochzeit bekommen, und als ich den wiedergefunden hatte (ähem) war schon lange Euro-Zeit.

Ich glaube, der war 4 oder 5 Jahre alt schaem.gif
Aber in dem Geschäft sagte der Cheffe, na dann rechnen wir halt in Euro um.

Gut, es war keine Kaufhauskette, sondern ein Geschäft, in dem ich schon lange einkaufe. Aber versuchen kann mans ja mal. Ich drück die Daumen cool.gif

Oder habt ihrs schon versucht? ich hab nur so mal quergelesen hihi.gif
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Ich konnte auch mal noch einen Gutschein, der 4-5 Jahre alt war und noch in DM ausgeschrieben war, einlösen. Wahrscheinlich ist es einfach von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich, ob es noch klappt, oder nicht.

@kulimuli: Ist dein Geschäft eine Kette, so dass du es einfach mal in ner anderen Filiale versuchen könntest? rolleyes.gif
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Zitat
Ich konnte auch mal noch einen Gutschein, der 4-5 Jahre alt war und noch in DM ausgeschrieben war, einlösen. Wahrscheinlich ist es einfach von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich, ob es noch klappt, oder nicht.


Ich würde sagen dass man daran einen ehrlichen Geschäftsmann erkennt, denn die Kohle hat er ja schließlich schon eingesackt...

@kulimuli:
Anderer Auszug aus dem Link von Jeanette:

Zitat
Was passiert, wenn der Gutschein nun doch verfallen ist?

War der Gutschein also beispielsweise auf zwei Jahre befristet und kommt nun der Verbraucher nach zu zweieinhalb Jahren ins Geschäft kann er, wenn der Verkäufer die Gutscheineinlösung ablehnt, die Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages verlangen. Der Verkäufer kann hierbei eine gewisse Summe in Höhe seines Gewinns abziehen, darf aber nicht gänzlich die Auszahlung verweigern.

Quelle

Einen Teil des Geldes könnt ihr also auf jeden Fall retten!!!

Bearbeitet von Schwaller am 11.02.2009 22:45:33
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Nicht so schnell aufgeben:
Wenn kein Termin angegeben ist auf dem Gutschein, ist er drei Jahre gültig. Die Frist beginnt ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Selbst wenn man die drei Jahre verpasst hat, sind nicht alle Ansprüche verfallen. Die Geschäfte weigern sich zwar, aber man hat das Recht, den Gutschein ausgezahlt zu bekommen. Allerdings muß man hier einen Abzug in Kauf nehmen, der sich zwischen 10 bis 20 Prozent bewegt. Der Händler darf das als Entschädigung, weil ihm ev. ein Geschäft oder ein Gewinn entgeht.
Noch gültige Gutscheine kann man aber nicht gegen Geld eintauschen.

Ich hoffe, es hilft etwas. Nicht locker lassen. Schließlich haben die ja auch mal kassiert für den Gutschein.

Ciao
Elisabeth
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Versteh ich nicht: Auf die eine Art kann der Händler Geld abziehen, wenn der Kunde auf das Geldauszahlen besteht, weil dem Händler ein Geschäft verloren gegangen ist, auf die andere Art würde der Händler doch ein Geschäft machen, wenn er den Gutschein heute noch annehmen würde und der Kunde sich dafür Waren aussucht gruebel.gif

"Kitzel" mal den Verkäufer ein bisschen. Such Dir was nettes aus, das aber mehr Wert hat als der Gutschein (klar musst Du den Mehrwert bezahlen). Mal sehen, ob der Verkäufer da nicht doch leuchtende Augen kriegt und "ja" sagt.

Oder frage mal nach dem Chef, auch das Wort "Kulanz" läuft in solchen Fällen sehr gut.
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Es gibt auch Gutscheine von Läden in denen ich normalerweise nicht einkaufe... wenn ich so einen geschenkt bekommen würde und der wäre nicht frei Übertragbar würde er bei mir auch verfallen... ich glaub hauptsächlich für solche Fälle ist das Gesetz.

Es ist ja auch ein "Aufwand" den Gutschein zu schreiben und den Wert zu verwalten. Auch dafür kann der Geschäftsbesitzer einen Beitrag einbehalten!

Die Meisten nehmen den Gutschein auch später noch an.
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Zitat (Jeanette, 11.02.2009)
Quelle


es sieht schlecht aus für euch console.gif

und woran soll der händler erkennen das die drei jahre rum sind wenn kein datum drauf ist whistling.gif
hingehen und was kaufen, fertig!
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Zitat (Bulli-SH, 12.02.2009)
und woran soll der händler erkennen das die drei jahre rum sind

weil 100 pro ein Ausstellungsdatum drauf steht tongue.gif aber kein Gültigkeitsdatum

Kuli war ja schon in dem Geschäft fragen
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Kannste nicht aus der 3 ne 8 machen?????????? Dann muss aber jemand anderes einkaufen gehen, Dich kennt der Verkäufer ja schon und riecht den Braten.
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Hab jetzt erst wieder hier reingeschaut und hätte gar nicht gedacht, dass noch soviele Antworten kommen wub.gif

Also, das Geschäft ist leider keine Kette, sondern so ein Haushaltswaren-Geschenkeshop. Mein Mann war schon 2 x da und der Händler sagt, er hätte auch mit seinem Steuerberater gesprochen und der sagte, dass Gutscheine nach 3 Jahren verfallen sind. Das Ausstelldatum ist 2003 und das steht natürlich drauf mad.gif

Aus der 3 ne 8 machen, das ist ja eine lustige Idee, aber ich denk, die Gutscheine haben mittlerweile bestimmt auch ihr Aussehen geändert und ich will wegen sowas nicht noch dicken Ärger kriegen.
Ist ja eh schon ärgerlich genug, denn die Kohle haben die ja wirklich eingesackt.
Ich find, das ist auch keine tolle Webung für´s Geschäft. Es gibt sicher Händler, die Gutscheine auch annehmen, wenn sie älter als 3 Jahre sind.
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Der Steuerberater ist kein Anwalt und seine Auskunft muß nicht unbedingt stimmen.
Poche doch mal auf dein Recht, dass auch nach drei Jahren das Geld ausbezahlt werden muß. Das ist ein Urteil, habe ich so gelesen. Ware muß nach drei Jahren nicht mehr gegeben werden, aber Geld mit einem kleinen Abzug.

Ciao
Elisabeth
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