Kann mir hier jemand sagen wie folgendes gesetzlich aussieht:
Darf in einem Arbeitsvertrag stehen, dass Feiertage zählen wie freie Tage?
Ein kleines Beispiel: Ich arbeite 45 Stunden die Woche, verteilt auf 6 Tage (mit einem freien Tag). In der Weihnachtswoche werden diese 45 Stunden nun aber auf 3 1/2 Tage (Heilig Abend ab 14 Uhr bis 2. Weihnachtsfeiertag frei) verteilt. Was zwangsläufig heißt das wir wohl alle Minusstunden machen in der Woche. Ist das wirklich rechtens?
Arbeitsrecht: Feiertage
19.12.08, 11:23
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Guck hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz
Feiertage dürfen auch bei flexiblen Arbeitszeiten nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Je nach Branche (z.B. Krankenpflege) gibt es natürlich Ausnahmen. Da ich nicht weiß, in welcher Branche du arbeitest müsstest du dich da selber weiter informieren. Habt ihr einen Betriebsrat? Der kann sowas prüfen.
War diese Antwort hilfreich?
19.12.08, 13:12
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