Feiertage & Vergütung derselbigen

Hallo Mutti-Gemeinde,

mich täte mal interessieren, wie es in eurer Firma mit den Feiertagen gehandhabt wird. Werden die bezahlt oder nicht?

Bzw. etwas genauer: Was passiert, wenn Feiertage bei euch in den Urlaub reinfallen? Werden die bezahlt oder gestrichen?

Grund: Mir wurden die Weihnachtsfeiertage nicht bezahlt, da ich dort Urlaub hatte, sprich die Feiertage wurden vom Urlaub "eingeschlossen". Hoffe das ist verständlich ausgedrückt.

Nur kenne ich sowas nicht. Hab mich arg gewundert über diese Handhabung, da sonst Feiertage bezahlt werden.
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Zitat (Göffel @ 21.01.2008 13:58:34)
Grund: Mir wurden die Weihnachtsfeiertage nicht bezahlt, da ich dort Urlaub hatte, sprich die Feiertage wurden vom Urlaub "eingeschlossen". Hoffe das ist verständlich ausgedrückt.

:blink: Bist Du sicher?`

Das heisst, dass Du z. B. den 01.Januar gar nicht bezahlt bekommen hast? :unsure: Ich muss da noch mal nachhaken.

Wirst Du stundenweise bezahlt oder normales Monatsgehalt? :unsure:

Für Heiligabend und 31.12. sind rein gesetzlich ganze Urlaubstage fällig, nicht halbe...
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Heilig Abend bis einschliesslich Neujahr habe ich Urlaub gehabt. Macht nach meiner Rechnung 4 Urlaubstage. Im Urlaub sind noch die beiden Weihnachtsfeiertage, die ich bis dato in jeder meiner Jobs immer bezahlt bekommen habe. Nu nicht mehr.....und das finde ich komisch........

Auf den 1 Januar warte ich noch! Bekomme mein Geld immer im nächsten Monat zum 10. nicht im selben.

Bearbeitet von Göffel am 21.01.2008 14:07:28
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Bist Du Festangesteller oder Aushilfe?

Als Festangestellter steht Dir die Feiertagsvergütung zu. Ich denk dies ist ein Fehler der Lohnbuchhaltung. Habe ich ansonsten noch nie gehört, während meiner gesamten Tätigkeit im Personalwesen.
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Zitat (nanamanan @ 21.01.2008 14:07:28)
Bist Du Festangesteller oder Aushilfe?


festangestellt
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Hi!

Kommt es nicht auf den Vetrag an?

Ich brauche für Feiertage keinen Urlaubstag (ich spare quasi einen Urlaubstag, hab laut Dienstplan dann frei), also bekomme ich für diese Tage aber auch keine Zuschäge.

Oder wie meinst du das mit dem bezahlen? Zuschläge oder generelle Bezahlung?
Gruß Steffi
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Feiertage werden natürlich voll bezahlt bei uns. Und wenn ein Feiertag in den Urlaub fällt, dann muss ich keinen Urlaubstag dafür nehmen. Dann wird der Feiertag auch als Feiertag bezahlt.

Ich würde da nochmal im Lohnbüro oder beim Chef nachfragen. Es sei denn Du arbeitest Teilzeit und hättest an den beiden Tagen eh frei gehabt. Dann werden die Tage auch nicht als Feiertage bezahlt.
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So müßtest Du den 25. und 26. Dezember bezahlt bekommen - auch der erste Januar - da es gesetzliche Feiertage sind.

Der 24. und der 31. - wie Krötilla schon schrieb als ganzer Tag - es gibt aber auch viele Firmen die nur jeweils einen 1/2 Tag :sabber: berechnen.
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Noch ne Frage: du hast die 4 Tage dann für den 24., 27., 28. und 31. genommen?
Ist denn die Feiertage der Laden/Geschäft oder wo du arbeitest geöffnet? Vielleicht liegt es irgendwie daran?
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Nene !! Ich arbeite Vollzeit! In meinem Vertrag steht nix davon drin, ausserdem wurden bereits Feiertage bezahlt.

(Es geht ja um die 9 Tage über Weihnachten und Neujahr. 4 Tage Urlaub + 2 Tage WE + 3 Feiertag = 9 Tage)
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:hmm: Da kann meiner Meinung nach nur ein Irrtum vorliegen.

Festanstellung, vollzeit... Also natürlich müssen Feiertage da bezahlt werden!
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Zitat (Krötilla @ 21.01.2008 14:21:03)
:hmm: Da kann meiner Meinung nach nur ein Irrtum vorliegen.

Festanstellung, vollzeit... Also natürlich müssen Feiertage da bezahlt werden!

Das war ja auch meine Meinung und deswegen hab ich ja auch angerufen bei der netten Dame im Büro.

Und die meinte. "Wenn die Feiertage in den Urlaub reinfallen, werden die nicht bezahlt."

:blink:

Nun warte ich auf meine Januarabrechnung, die aber erst gegen 10. Februar kommt und eine mail von meinem Chef, der gerade nicht erreichbar ist.

Wenn ich den 1. Januar auch nicht bezahlt krieg, bekomme ich 100 pro nen Lachanfall.....

Ich mein ich kann ja nix für die Feiertage.... -_-

Bearbeitet von Göffel am 21.01.2008 14:45:46
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du brauchst für feiertage keinen urlaub einrechen...und wenn du über die tage uhrlaub hast werden die auch nicht mit urlaubstagen verrechnet..einzige ausnahme is soweit ich weiss kontischicht.

Bearbeitet von satay am 21.01.2008 14:29:46
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Die gesetzlichen Feiertage sind bei uns bezahlte Ausfallzeit, wenn man nicht da ist....auch wenn die in den Urlaub fallen.
Das heisst, du opferst keine Urlaubstage für die Feiertage und bekommst diese bezahlt. ;)
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ich kenn es auch nur so das Feiertage nicht mit Urlaub aufgerechnet werden

ich hab dazu noch folgendes gefunden :

Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Arbeitnehmer haben für diejenige Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, einen Vergütungsanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Die gesetzlichen Feiertage sind:

* Neujahr
* Karfreitag
* Ostermontag
* Tag der Arbeit
* Christi Himmelfahrt
* Pfingstmontag
* Fronleichnam
* Tag der deutschen Einheit
* 1. Weihnachtsfeiertag
* 2. Weihnachtsfeiertag

Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, sondern arbeitsrechtlich "normale" Werktage. Damit besteht grundsätzlich kein Vergütungsanspruch, wenn an diesen Tagen nicht gearbeitet wird, es sei denn:

eine völlige oder teilweise Vergütung wurde vereinbart

oder

die Vergütung wurde aufgrund 3-maliger vorbehaltloser Zahlung zur Betriebsübung.

Quelle

Bearbeitet von Jeanette am 21.01.2008 14:34:45
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Zitat (Göffel @ 21.01.2008 14:25:28)
Und die meinte. "Wenn die Urlaubstage in den Urlaub reinfallen, werden die nicht bezahlt."

:blink:

Fallen Urlaubstage nicht meistens in den Urlaub?! rofl

Scherz beiseite, ich glaube, Du meinst Feiertage... Also, wenn Feiertage in den Urlaub fallen, dann dürfen sie nicht vom Urlaub abgezogen werden.

Angenommen Du nimmst zwischen dem 24.12. und 01.01. Urlaub. Dann werden Dir 4 Urlaubstage abgebucht (je 1 Urlaubstag für 24., 27., 28. und 31.12.!). Das Gehalt ist dasselbe wie immer. :schlaumeier:

Das hat mit Gehalt doch auch gar nix zu tun! :unsure:
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Wenn Feiertage in den Urlaub fallen, wird dafür normalerweise kein Urlaubstag angerechnet.
Weihnachten und Neujahr ist klar.
Bei manchen Feiertagen ist es vom jeweiligen Bundesland abhängig.

6.1. hl. 3 Könige

Fronleichnam

Allerheiligen

Buß- und Bettag ist glaube ich auch noch in Sachsen Feiertag :unsure:
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Zitat (Krötilla @ 21.01.2008 14:38:37)
Fallen Urlaubstage nicht meistens in den Urlaub?! rofl


:P habs geändert, da waren die Finger wieder schneller als das Hirn :rolleyes:

Es geht mir ja auch nur um die Weihnachtsfeiertage 25./26.12.

Der Rest ist klar!

Und ob der 1.1. bezahlt wird werde ich euch noch schreiben, wenn ich dann die Abrechnung habe. Hoffe natürlich auch auf eine Rückantwort von meinem Boss.

Jedenfalls finde ich es schon mal beruhigend, das ich mit meiner Meinung nicht alleine stehe und Feiertage vom Gesetz her bezahlt werden müssen.

Danke schonmal für die Antworten. :daumenhoch:
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