Tilgung eines Darlehens bei Wohn-Riester?

Wir planen demnächst den Kauf eines Eigenheims. Finanziert werden soll das u.a. mit einem Annuitätendarlehen. Wir haben derzeit bei einer Sparkasse ein Riester-Banksparplan abgeschlossen, um uns staatliche Zulagen zu sichern. Laut Siftung Finanztest bietet sich der Banksparplan als Riesterprodukt an, um Geld in der Ansparphase zu entnehmen, um damit tilgen zu können. Ich meinte mit Tilgung die jährlich Sondertilgungsoption bei dem A.-darlehen. Kann ich das Geld entnehmen? Muss ich das Geld wieder einzahlen? Vierlen Dank im Voraus
Hallo razzor242,

ganz so leicht macht es dir Vater Staat bei dem Riester-Sparplan nicht.

Du kannst zu Beginn der Rentenzahlung einen Teilbetrag von bis zu 30% auszahlen lassen, um den zB zum Entschulden zu benutzen.

Während der Ansparphase kannst du zwar auch gewisse Teilbeträge entnehmen, wenn es zur Finanzierung von Eigemheim verwendet wird, musst es dir aber wieder in die Riester "zurückzahlen".

Da du schreibst, du hättest einen Riester-BANK-Sparplan, kann ich dir leider keine deteilllierten Auskünfte geben, da ich mich mit diesem Produkt nicht auskenne.

Die Idee, jährliche Sonderzahlungen aus der Riester zu entnehmen, um sie in das Darlehen fließen zu lassen, ist aber so oder so nicht möglich.

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Leider kenne ich das Produkt der Sparkasse nicht so gut...
Es kann also gut sein, das du das Geld das du für die Finanzierung des Eigenheims entnimmst, wieder zurückzahlen musst.
Neu auf den Markt gekommen ist ja jetzt der sogenannte "Wohn-Riester", mit diesem könntest du, nach einen Mindestansparzeit von 5 Jahren, das eingezahlte Geld für die Finanzierung des Eigenheims entnehmen, ohne das Geld wieder zurückzahlen zu müssen.
Insgesamt lohnt es sich allerdings bei solchen Sachen mit dem "Finanzberaters seines Vertrauens" darüber zu sprechen und sich genau darüber aufklären zu lassen, da es auf dem Markt viele gute, aber auch leider sehr viel schlechte Anbieter gibt.

MfG
Der Berater
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Einmal das und zum Anderen kannst Du bei einem Wohnrister-Darlehen die staatlichen Zulagen als zusätzliche Sondertilgung in die Finanzierung einbringen.
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