Die zehn häufigsten Fragen zur Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Quelle: Der deutsche Sparkassen- und Giroverlag
zT umformuliert und ergänzt, um Fremdwörter zu vermeiden / zu erklären
1. Was ist die neue Eigenheimrente?
Bislang gab es die Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und ggf Banksparpläne. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird selbstgenutzes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert.
Damit werden auch eigene Einzahlungen auf Bausparverträge förderfähig!
2. Ab wann gilt das Gesetz?
Es ist geplant, dieses Gesetz noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Dann soll es rückwirkend zum 01. Januar 2008 gelten.
3. Wofür kann ich die Eigenheimrente einsetzen?
Wer einen Riester-Vertrag hat (Egal ob Rentenversicherung, Fondssparplan. oder oder oder), kann künftig das gesamte angesparte Kapital für den Kauf, Bau oder zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung einer selbstgenutzen Immobilie einsetzen (auch für den Erwerb weiterer Anteile einer Wohungsgenossenschaft). Auch die staatlichen Zulagen können entsprechend eingesetzt werden.
Vorraussetzung ist immer die Eigennutzung!
Auch der Erwerb von Dauerwohnrechten (zB Seniorenheim) soll gefördert werden.
4. Kann ich mit Riester ein Haus modernisieren?
Nein!
5. Was passiert, wenn ich bereits einen Riester-Vertrag habe und jetzt auf die Eigenheimrente umsteigen möchte?
Wer kurzfristig eine Immobilie kaufen möchte, kann auch die angesparte Summe aus "Alt-Verträgen" vollständig zur Finanzierung des neuen Wohneigentums einsetzen. (also auch schon vor Rentenbeginn)
6. Wird zur Finanzierung eingesetztes Riester-Vermögen als Eigenkapital anerkannt?
Ja. Das angesparte Kapital wird (zumindest von Sparkassen und Landesbanken) als Eigenkapital anerkannt.
Kann wichtig sein, weil sich unter Umständen der Zinssatz je nach Höhe des mitgebrachten Eigenkapitals richtet.
7. Gibt es zukünftig einen speziellen Riester-Bausparvertrag?
Vermutlich werden alle Bausparkassen spezielle Tarife dafür entwickeln, nachdem die gesetzlichen Regelungen klar sind. Manche bieten eine Art "Vormerkung" an, damit der Vertrag auf jeden Fall noch in 2008 abgeschlossen werden kann.
8. Die Eigenheimrente ist ein Baustein meiner Immobilienfinanzierung. Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe?
Wer sein Haus wieder verkauft, muss die Fördersummen in einen Riester-Vertrag überführen oder rechtzeitig in ein neues Objekt investieren. Dann darf er die staatlichen Zulagen behalten.
Noch steht nicht fest, wie schnell eine neue Immobilie erworben werden muss. Erst 20 (!) Jahre nach Eintritt in den Ruhestand darf die selbst bewohnte Immobilie verkauft werden, ohne dass dies mit steuerlichen Nachteilen verbunden ist.
9. Muss ich die Riester-Rente versteuern?
Ja, das ist generell so: wer vor der Rente steuerfrei anspart, muss mit Renteneintritt die Auszahlung versteuern. Für Riester-Produkte heißt dies: Die Rente, die aus der Riester-Versicherung, -Fondsprodukt etc fließt, muss der Sparer im Ruhestand versteuern.
Günstig ist dies jedoch meist, weil der Steuersatz im Ruhestand deutlich unter dem Steuersatz eines Berufstätigen liegt.
10. Wie funktioniert das bei der Immobilie?
Bei der Eigenheimrente fließt naturgemäß keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Die geförderten Tilgungsbeiträge (Zulage und Eigenleistung) und ggf Entnahmen, werden auf dem "Wohnförderkonto" erfasst und bis zum Eintritt in den Ruhestand mit 2% jährlich verzinst. Auf diese Summe zahlt der Förderberechtige dann später nach und nach Steuern. (Fragt mich nicht, ich weiß auch ned, was das genau in Zahlen bedeutet :( Die Formulierungen sind da bisher mehr als schwammig )
Exkurs:
Wohnungsbauprämie: Während das Eigenheimrentengesetz rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft treten soll, ist die geplante Änderung bei der Wohnungsbauprämie zum 01. Januar 2009 (!) wirksam. Also jetzt noch Bausparverträge abschließen und mindesten einen "Regensparbeitrag" einzahlen, damit ihr die Wohnungsbauprämie noch bekommt, obgleich ihr das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich einsetzt!
Dickes sorry wegen der sicher massiven Vertipper, aber bei dem Mammuttext.. *schwitz*...
Fragen werde ich gern versuchen zu beantworten, es ist nur eben noch längst nicht alles beschlossen & verkündet.
*winke-winke* Insi
Quelle: Der deutsche Sparkassen- und Giroverlag
zT umformuliert und ergänzt, um Fremdwörter zu vermeiden / zu erklären
1. Was ist die neue Eigenheimrente?
Bislang gab es die Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und ggf Banksparpläne. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird selbstgenutzes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert.
Damit werden auch eigene Einzahlungen auf Bausparverträge förderfähig!
2. Ab wann gilt das Gesetz?
Es ist geplant, dieses Gesetz noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Dann soll es rückwirkend zum 01. Januar 2008 gelten.
3. Wofür kann ich die Eigenheimrente einsetzen?
Wer einen Riester-Vertrag hat (Egal ob Rentenversicherung, Fondssparplan. oder oder oder), kann künftig das gesamte angesparte Kapital für den Kauf, Bau oder zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung einer selbstgenutzen Immobilie einsetzen (auch für den Erwerb weiterer Anteile einer Wohungsgenossenschaft). Auch die staatlichen Zulagen können entsprechend eingesetzt werden.
Vorraussetzung ist immer die Eigennutzung!
Auch der Erwerb von Dauerwohnrechten (zB Seniorenheim) soll gefördert werden.
4. Kann ich mit Riester ein Haus modernisieren?
Nein!
5. Was passiert, wenn ich bereits einen Riester-Vertrag habe und jetzt auf die Eigenheimrente umsteigen möchte?
Wer kurzfristig eine Immobilie kaufen möchte, kann auch die angesparte Summe aus "Alt-Verträgen" vollständig zur Finanzierung des neuen Wohneigentums einsetzen. (also auch schon vor Rentenbeginn)
6. Wird zur Finanzierung eingesetztes Riester-Vermögen als Eigenkapital anerkannt?
Ja. Das angesparte Kapital wird (zumindest von Sparkassen und Landesbanken) als Eigenkapital anerkannt.
Kann wichtig sein, weil sich unter Umständen der Zinssatz je nach Höhe des mitgebrachten Eigenkapitals richtet.
7. Gibt es zukünftig einen speziellen Riester-Bausparvertrag?
Vermutlich werden alle Bausparkassen spezielle Tarife dafür entwickeln, nachdem die gesetzlichen Regelungen klar sind. Manche bieten eine Art "Vormerkung" an, damit der Vertrag auf jeden Fall noch in 2008 abgeschlossen werden kann.
8. Die Eigenheimrente ist ein Baustein meiner Immobilienfinanzierung. Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe?
Wer sein Haus wieder verkauft, muss die Fördersummen in einen Riester-Vertrag überführen oder rechtzeitig in ein neues Objekt investieren. Dann darf er die staatlichen Zulagen behalten.
Noch steht nicht fest, wie schnell eine neue Immobilie erworben werden muss. Erst 20 (!) Jahre nach Eintritt in den Ruhestand darf die selbst bewohnte Immobilie verkauft werden, ohne dass dies mit steuerlichen Nachteilen verbunden ist.
9. Muss ich die Riester-Rente versteuern?
Ja, das ist generell so: wer vor der Rente steuerfrei anspart, muss mit Renteneintritt die Auszahlung versteuern. Für Riester-Produkte heißt dies: Die Rente, die aus der Riester-Versicherung, -Fondsprodukt etc fließt, muss der Sparer im Ruhestand versteuern.
Günstig ist dies jedoch meist, weil der Steuersatz im Ruhestand deutlich unter dem Steuersatz eines Berufstätigen liegt.
10. Wie funktioniert das bei der Immobilie?
Bei der Eigenheimrente fließt naturgemäß keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Die geförderten Tilgungsbeiträge (Zulage und Eigenleistung) und ggf Entnahmen, werden auf dem "Wohnförderkonto" erfasst und bis zum Eintritt in den Ruhestand mit 2% jährlich verzinst. Auf diese Summe zahlt der Förderberechtige dann später nach und nach Steuern. (Fragt mich nicht, ich weiß auch ned, was das genau in Zahlen bedeutet :( Die Formulierungen sind da bisher mehr als schwammig )
Exkurs:
Wohnungsbauprämie: Während das Eigenheimrentengesetz rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft treten soll, ist die geplante Änderung bei der Wohnungsbauprämie zum 01. Januar 2009 (!) wirksam. Also jetzt noch Bausparverträge abschließen und mindesten einen "Regensparbeitrag" einzahlen, damit ihr die Wohnungsbauprämie noch bekommt, obgleich ihr das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich einsetzt!
Dickes sorry wegen der sicher massiven Vertipper, aber bei dem Mammuttext.. *schwitz*...
Fragen werde ich gern versuchen zu beantworten, es ist nur eben noch längst nicht alles beschlossen & verkündet.
*winke-winke* Insi