Motorroller

Hallo liebe Muttis und natürlich auch Vatis,

wie schon in der Überschrift zu sehen, hätte ich eine Frage zu Motorroller.
Ich spiele mit dem Gedanken mir eben einen solchen zuzulegen. Nur weiß ich nicht, ob ich den auch einfach so fahren darf. Ich habe 1988 mit 18 den normalen 3er Führerschein gemacht. Kann ich damit einen Roller fahren oder muß ich noch eine zusätzliche Prüfung machen?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

LG Alex
Hallo,

mit dem 3er darfst Du Roller bis 49cc und maximal 45km/h fahren (auch wenn diese meist ein wenig schneller gehen, meiner geht bis fast 70 ohne getuned zu sein, einfach gut eingefahren. Wichtig ist, was im Fahrzeugschein steht).
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Hallo Alexf
Du darfts 50er mit Versicherungs Kennzeichen fahren, egal ob Roller oder Moped, größer leider nicht, dazu braucht es eine
Alternativ ein Quad/Trike da dies als "Auto" gesehen wird
Gruß Moped
Edit: Gibt auch Roller mit 2 Vorderrädern für Leute die Angst vor dem umkippen haben.

Bearbeitet von moped am 01.05.2009 16:06:15
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Zitat (moped, 01.05.2009)
Edit: Gibt auch Roller mit 2 Vorderrädern für Leute die Angst vor dem umkippen haben.

Haste mal ein Bild? Sowas hab ich noch nie gesehen...
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Zitat (Puuh, 01.05.2009)
... Wichtig ist, was im Fahrzeugschein steht).

Nicht ganz... Wenn es erheblich zu schnell ist kann die Staatsmacht den Roller beschlagnahmen und auf den Prüfstand bringen... dass Ergebnis dort ist dann ausschlaggebend für das Strafmaß... falls etwas nicht ordnungsgemäs sein sollte... whistling.gif
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Zitat (Schwaller, 02.05.2009)
Haste mal ein Bild? Sowas hab ich noch nie gesehen...

Ich versuch mal ein Bild davon zu finden, hier fahren einige davon rum, ist aber von keinem Großen Hersteller.
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Zitat (Puuh, 01.05.2009)
Hallo,

mit dem 3er darfst Du Roller bis 49cc und maximal 45km/h fahren (auch wenn diese meist ein wenig schneller gehen, meiner geht bis fast 70 ohne getuned zu sein, einfach gut eingefahren. Wichtig ist, was im Fahrzeugschein steht).

Hallo Puuh
Nicht ganz Richtig, also es gibt alte DDR Fahrzeuge vor dem 3.10.1990 in Verkehr gebracht, die dürfen 60km/h. Ältere BRD/ Gesamt Deutsch dürfen 50km/h ab circa 1.1.2000 nur noch 45km/h alle Fahrerlaubnis Auto oder Klasse M ab 16 Jahre

Wenn du eins hast was Ungetunt schneller ist, und wirst erwischt, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, ich habe Auto+ Motorrad und somit hätte das für mich diese folge nicht.
Aber die Betriebserlaubnis ist erloschen, Vorführung beim Tüv, Geldstrafe, Punkte einen haufen Ärger.
Also lass dich nicht erwischen!
Gruß Moped
PS: Bin ein Ehemaliger Motorradhändler+Schrauber
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Zitat (moped, 02.05.2009)
Ich versuch mal ein Bild davon zu finden, hier fahren einige davon rum, ist aber von keinem Großen Hersteller.

Hallo zusammen Ich habe mich geirrt, das Ding ist von Piaggio
Link es gibt auch noch einen anderen Hersteller, der was Größers in Vorbereitung hat, bitte selbst Suchen( Googgle)
Daneben gibt es schon lange Roller/Mopeds mit zwei Hinterrädern

Bearbeitet von moped am 03.05.2009 19:43:27
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Zitat (moped, 02.05.2009)
Hallo Puuh
Nicht ganz Richtig, also es gibt alte DDR Fahrzeuge vor dem 3.10.1990 in Verkehr gebracht, die dürfen 60km/h. Ältere BRD/ Gesamt Deutsch dürfen 50km/h ab circa 1.1.2000 nur noch 45km/h alle Fahrerlaubnis Auto oder Klasse M ab 16 Jahre

Wenn du eins hast was Ungetunt schneller ist, und wirst erwischt, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, ich habe Auto+ Motorrad und somit hätte das für mich diese folge nicht.
Aber die Betriebserlaubnis ist erloschen, Vorführung beim Tüv, Geldstrafe, Punkte einen haufen Ärger.
Also lass dich nicht erwischen!
Gruß Moped
PS: Bin ein Ehemaliger Motorradhändler+Schrauber

Huhu,

hmm, dabei muss ich sagen, daß ich noch keinen Roller hatte, der nicht mindestens 60 geschafft hat, zumindest nach einiger Zeit. Dazu muss ich noch sagen, ich war vor ca. 1 Jahr damit beim TÜV, die haben alles durchgecheckt und ist so durchgegangen, darum ging ich da von einer "Normalität" aus. Sorry, falls das eine Fehlinformation war.
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Der "normale" Tüv schaut nach dem Licht, ob der Auspuff orginal ist, ob die zusätzlichen Anbauteile eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) haben, Bremsen... usw.

Aber er stellt den Roller nicht auf DEN Prüfstand! Erst wenn die Polizei den Roller beschlagnahmt wird das Dind auf "Herz und Nieren" überprüft... das hat mit 5 Minuten Tüv-Kontrolle nix zu tun!
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