rechtliche frage zu copyright: wird urheberrecht automatisch übertragen

habe folgende frage und erklär das mal anhand eines beispiels:

ich kaufe bei ebay eine antike vase und einen alten bauernschrank, erhalte den zuschlag und bezahle die ware.
die im angebot enthaltenen bilder möchte ich nun gerne auf meiner homepage verwenden.

nun die frage: sind die urheberrechte der bilder mit dem kauf der artikel auf mich übergegangen? schließlich gehören die gegenstände ja nun mir. oder bleibt das copyright nach wie vor beim verkäufer?

also bei ebay liegen die bilderrechte nicht, das konnte ich auf der hilfeseite herausfinden. wurde das copyright jetzt automatisch auf mich übertragen, da sich die artikel nun in meinem besitz befinden, oder muss ich die rechte zusätzlich erwerben?
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Laienhaft würd ich sagen, die Rechte an diesen Bildern bleiben beim Fotografen. Wenn der Schrank und die Vase dir gehören, kannst du sie ja selber fotografieren und die Bilder ins Net stellen.
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Zitat (Valentine @ 06.06.2009 12:09:29)
Laienhaft würd ich sagen, die Rechte an diesen Bildern bleiben beim Fotografen. Wenn der Schrank und die Vase dir gehören, kannst du sie ja selber fotografieren und die Bilder ins Net stellen.

Da kann ich nur zustimmen.

Der Fotograf kann natürlich die Rechte an den Bildern auf dich übertragen.
Einfach mal nachfragen. ;)
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die Rechte an den Bildern , bleiben ganz klar beim Verkäufer , du bist besser dran wenn du die Artikel selber nochmal knipst um sie auf deine HP zu stellen

ich selber schreibe z.B. meinen Namen auf alle Bilder die ich bei ebay verwende , sobald ich das Bild bei einem anderen Verkäufer entdecken würde , bekäme er Post von mir oder meinem Anwalt

Bearbeitet von Jeanette am 06.06.2009 12:25:48
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alles klar. danke für die schnelle hilfe. :blumen:
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