Reklamieren kann immer nur der Absender, denn der hat ja den Auftrag für den Versand gegeben und das Entgelt bezahlt. Das Paket müsste also zur Reklamation an den Absender zurück geschickt werden. Weil das aber recht umständlich ist, kann der Absender auch den Empfänger bitten, zu reklamieren. Dies erfordert allerdings eine schriftlich Erklärung des Absenders, in der er bestätigt, den Empfänger mit der Reklamation zu beauftragen.
Wenn eine Sendung den Empfänger nicht erreicht hat, muss vom Absender ein Nachforschungsauftrag gestellt werden. Das geht aber nur, wenn dieser den Einlieferungsschein vorlegt. Also immer schön die Belege aufbewahren, bis der Empfänger Ihnen den Erhalt bestätigt. Entsprechende Formulare für den Nachforschungsauftrag halten die Paketdienst auf ihren Internetseiten bereit.
Übrigens, die Post lehnt die Haftung auch ab, wenn der Empfänger das Paket ohne Beschwerde angenommen hat. Es sei denn, der Schaden war von außen nicht erkennbar. Allerdings haben Sie dann das Problem, dies zu beweisen!
Und wenn ein Paket beschädigt oder gar nicht ankommt, gibt's nur dann Geld, wenn Sie nachweisen können, dass die entsprechenden Werte wirklich mit dem Paket verschickt wurden. Suchen Sie sich deshalb am besten einen Zeugen (möglichst nicht den Ehepartner), der den Paketinhalt und Versand bestätigen kann. Bei gekauften Waren sollten Sie außerdem Quittungen oder sonstige Belege aufheben.
Wenn ein "normaler" Brief verschwindet, gibt es nichts von der Post. Sogar für Einschreiben zahlt die Post grundsätzlich nicht mehr als 25,- EUR. Ausgeschlossen von der Haftung sind Geld oder andere Zahlungsmittel,
Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Unikate oder andere Kostbarkeiten, oder Wertpapiere.
Bei Verlust haftet die Deutsche Post bis 500,- EUR. Höherwertige Briefinhalte können beim Expressbrief mit einer zusätzlichen Transportversicherung abdeckt werden. Die Versicherung kostet 3,50 EUR bei einer Wertangabe bis 2.500,- EUR bzw. 15,00 EUR bei einer Wertangabe bis 25.000,- EUR.
Aber selbst wenn der Inhalt versichert ist: Was weg ist, ist weg - zurück gibt's nur den Warenwert. Wenn Sie also etwas schenken wollen, an dem Ihr Herz hängt, übergeben Sie es lieber persönlich.
Wo kann man sich beschweren und bekommt man Schadensersatz?
Eines vorweg – laut ihren AGB haftet die Deutsche Post AG für reguläre Sendungen gar nicht, für Einschreiben bis zu einem Betrag von 25 Euro. Nur wer der Deutschen Post AG grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, hat Aussicht auf echten Schadensersatz.
Grundsätzlich empfiehlt die Deutsche Post AG ihren Kunden, sich bei Fragen und Reklamationen an die Servicerufnummer (0 18 02) 33 33 zu wenden. Ein Anruf kostet sechs Cent, egal wie lange er dauert. Hier kann man auch Nachfragen stellen, wenn zum Beispiel ein korrekt adressierter Brief als unzustellbar zurück gekommen ist. In einer Bearbeitungsstelle wird dem Problem nachgegangen, ob nun ein fehlerhaft beschrifteter Briefkasten, ein bissiger
Hund auf dem Grundstück oder ein Maschinenfehler für die Rücksendung verantwortlich war. Gegebenenfalls muss man auch den betroffenen Briefumschlag einschicken.
Wer einen Brief vermisst, kann einen kostenlosen Nachforschungsauftrag in der Postfiliale stellen. Bei der Deutschen Post AG wird die elektronische Sendungsverfolgung nur für Einschreiben angewandt. Deshalb kann nicht geprüft werden, wann der normale Brief sich wo befunden hat und wann er abgeliefert wurde. Die Bearbeitungsstelle fragt aber bei den zuständigen Zustellern und Verteilzentren nach und schickt auch eine Anfrage in die Briefermittlungszentrale in Marburg, ob der Brief dort gefunden wurde.
Was kann man tun, um die persönliche Fehlerquote zu minimieren?
Die Deutsche Post AG rät ihren Kunden, nie die Absenderadresse auf dem Umschlag zu vergessen und immer zu überprüfen, ob die Empfängeranschrift korrekt und aktuell ist. Geld sowie wertvolle oder harte Gegenstände sollten nicht in normalen Briefkuverts ohne Zusatzleistung verschickt werden. Dankbar sind die Briefdetektive auch für folgenden Service: auf verschickte Tonträger die persönliche Adresse sprechen, bei Bildserien auch die eigene Visitenkarte fotografieren oder sie mit Videokamera filmen. Dann kommen sie auch noch an, wenn der ursprüngliche Umschlag verloren gegangen ist.
Ich forsche auch nach einem normalen Brief, der mir nach Spanien in den Urlaub nachgeschickt wurde.
Also falls jemand einen Tip hat wo man sich zusätzlich an die spanische Post wenden kann, dann bitte melden.