Warmmiete - Nachzahlung erlaubt? Ausnutzung

In: Wohnen
Ein guter Freund von mir hat eine Wohnung warm vermietet. Leider. Denn dieses Jahr hat er eine Wasseruhr einbauen lassen und prompt - der Mieter muss für das vergangene Jahr fast 800 Euro Wasserkosten nachzahlen!!!

Nun meine Frage, kann man dennoch Geld für das Jahr zuvor nachfordern? Und wenn nicht direkt, vielleicht über den Umweg "gestiegene Energiekosten"??

Der hatte zwar bemerkt und den Mieter auch angesprochen, das man z.B. die Waschmachiene nicht wegen einem Keidungsstück anmachen darf/soll. Aber bei einer Warmmiete - wen juckts??
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Wasserverbrauchsmonitor könnte dir helfen, den Wasserverbrauch in der Wohnung deines Freundes besser zu kontrollieren und zu überwachen. Damit lassen sich regelmäßig die Wasserkosten überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen in der Nutzung vornehmen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Digitaler Schlauch-Wasserzähler direkt bei Amazon entdecken für 22,71 €! [Anzeige]

Hey Kochlöffel,

da es hier um eine beträchtliche Summe Geld geht und sich dieses Nachzahlungsdrama ja spätestens bei der nächsten Nebenkostenabrechnung zu wiederholen droht, würde ich deinem Freund raten, professionellen Rat einzuholen.

Ich weiß nicht, wie seriös der Vermieterverein ist, aber bei sowas müsste man guten Rat bekommen. Oder er soll einen Rechtsanwalt befragen. Zwar kostet das dann ein paar Euronen, aber dann weiß dein Freund 100% sicher, ob er die Nachzahlung auf den Vermieter umlegen darf, oder nicht.

Wenn alles nichts hilft: Dem Mieter zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und die Wohnung neu und ohne Warmmietenabrede vermieten.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Soll mal die Wasseruhr kontrollieren,vielleicht eine falsche installiert,ist hier in MG im Moment ein Streitgespräch,weil wirklich zu grosse Wasseruhren installiert wurden,welche ein Mehrfamilienhaus bedienen könnten ,richtet sich nach einer Q-Zahl! Im übrigen geht das keinen Vermieter was an ,ob ich 1Kleidungsstück wasche oder mehrere!Die wenigsten machen sowas! <_<
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Kochlöffel @ 22.09.2009 11:17:22)
Nun meine Frage, kann man dennoch Geld für das Jahr zuvor nachfordern?

Hmmm - meiner Meinung nach ...

muss der Vermieter die Abrechnung über die Nebenkosten spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Beendigung des Abrechnungszeitraums schriftlich dem Mieter zukommen lassen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
stimmt, nach 12 Monaten verfällt der Anspruch

aber was die Frage nach der Warmmiete angeht, da würde ich auch professionellen Rat einholen,
ich würde mal sagen, Warmmiete bedeutet einschl. Heizung, Wasser gehört dann nicht unbedingt dazu

aber wie auch immer, 800 € - wie kann man denn in einem Jahr so viel Wasser verbrauchen??????????????????????????
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Die Außerirdische @ 22.09.2009 13:04:36)


aber wie auch immer, 800 € - wie kann man denn in einem Jahr so viel Wasser verbrauchen??????????????????????????

Das verstehe ich auch nicht. :o

als Anhaltspunkt mal:

Wassergeld wurde uns, wo wir vorher wohnten, nach dem vorhergehnden Besitzer erst mal berechnet. Das war eine ältere pflegebedürftige Dame, deren Wäsche außerhalb von deren Tochter gewaschen wurde, Essen kam auf Rädern und der Garten war verwildert.

Wir waren zwei Personen, haben entsprechend viel Wäsche, haben beide täglich mindestens einmal geduscht und den Garten, wo wir auch Gemüse angebaut hatten, in einem trockenen Sommer regelmäßig gegossen, bzw. den Rasen gesprengt. Die Wassernachzahlung waren dann 120 Euro. :pfeifen:

Woher weiß eigentlich der Vermieter, wieviel Kleidungsstücke man in der Waschmaschine hat? :verwirrt: :verwirrt:

Bearbeitet von tante ju am 22.09.2009 13:46:26
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (tante ju @ 22.09.2009 13:43:10)
tWoher weiß eigentlich der Vermieter, wieviel Kleidungsstücke man in der Waschmaschine hat?

Ganz einfach - sie haben eine gemeinsame Waschküche und Wäscheleinen sind im Garten. Dann trifft man sich im Treppenghaus und in der Waschküsche beim Waschen (der Wäschekorb ist quasi leer). Die waschen neue Kleidung und Sportsachen nach dem Training echt separat!
Wäsche wird nicht der Wohnung getrocknet.

Ich hab es auch schon durch zufall gesehen.

Übrigens, es ist eine zweite Familie in das Haus gezogen. Darum wurden jetzt doch Wasseruhren eingebaut. Vorher haben wohl nur Verwandte im Haus gewohnt. Da hatte man sich wohl vertraut. Auch die andere Fam. musste beträchtlich nachzahlen.

Und das Wasser in der Warmmiete mit dabei ist ist wohl schon oft üblich. Wir zahlen auch warm. Und da ist sogar TV und Müll dabei.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Soweit ich weiß, verfällt der Anspruch nach 12 Monaten oder so ähnlich.

Ich glaub auch, dass Wasser z.T. in der Warmmiete drin ist, bei unserer letzten Mietwohnung war es zumindest so (wurde dann anteilig nach Quadratmeterzahl und Personen auf die Mietparteien umgelegt, gab aber auch immer soviel böses Blut, dass wir uns auch gefragt haben, warum die Vermieterin nicht einfach getrennte Wasserzähler einbauen lässt - dann ist zumindest für die Zukunft Ruhe).

Über die Seriosität von "Vermietervereinen" allgemein kann ich nix sagen.
Hier bei uns gibt es aber z.B. so einen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein, da bin ich seit längerem Mitglied (weil ich ja bis letztes Jahr selbst auch vermietet hatte). Die Mitgliedschaft kostet nur 20 Euro im Jahr (kann man auch irgendwo geltend machen) und dafür gibt es je 2x im Monat kostenlose Rechtsberatung in Vermietungsfragen u.Ä. bei einer Rechtsanwaltskanzlei hier vor Ort, wo man einfach ohne Anmeldung hingehen kann.
Damit war ich eigentlich jedes Mal ganz zufrieden (hab es allerdings nur 2x in Anspruch genommen).

Bearbeitet von madreselva am 22.09.2009 17:51:59
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Kochlöffel @ 22.09.2009 16:09:07)
Ganz einfach - sie haben eine gemeinsame Waschküche und Wäscheleinen sind im Garten. Dann trifft man sich im Treppenghaus und in der Waschküsche beim Waschen (der Wäschekorb ist quasi leer). Die waschen neue Kleidung und Sportsachen nach dem Training echt separat!
Wäsche wird nicht der Wohnung getrocknet.

Ich hab es auch schon durch zufall gesehen.


Wie gut, dass es unserem Vermieter egal ist, was und wieviel ich in die Waschmaschine packe. Ich halte es ähnlich und meine Waschmaschinen sind auch nie sehr voll :D

Auch in unserem jetzigen Haus wurde bei den Nebenkosten der Wasserverbrauch des Vormieters angesetzt(ebenfalls Ehepaar) und trotz meiner häufigen Waschmaschinenbenutzung bekamen wir jedes Jahr eine Wasserrückzahlung vom Vermieter. Die 800 Euro Wasserverbrauch kann man damit also nicht erklären. ;)
Gefällt dir dieser Beitrag?
Die Frage kann so einfach nicht beantwortet werden, ohne den Mietvertrag zu kennen.

Grundsätzlich kann man bei "warmmiete" von einem Pauschalvertrag ausgehen, was bedeuten würde, dass keine Nachzahlung fällig ist, weil mit der Mietzahlung abgegolten.

Wenn du magst, kannst mir gern mal den Mietvertrag schicken, es kommt hier wirklich auf winzigste Formulierungen an

Grüße vom Smiley, der in der Hausverwaltung arbeitet und täglich den Kampf mit den Mietern aufnimmt :-)
Gefällt dir dieser Beitrag?
So richtig verstehe ich das nicht.
Wenn der Vermieter dieses Jahr erst Wasseruhren einbaut, dann kann man doch erst ab Einbau genau abrechnen. Also nichts für voriges Jahr zurückverlangen.
Eine Warmmiete ist eine Pauschalmiete. Da ist alles drin.
Also, ich würde dann vielleicht als Vermieter keine Warmmiete mehr anbieten, wenn es so ausgenutzt wird.
Gefällt dir dieser Beitrag?
nein er kann es nicht nachfordern!

aber hatt er/sie vieleicht einen shwimmingpool? ja/nein?

ansonnsten würde ich mal aufpassen ob bekannte da baden und das vieleicht regelmäßig.

oder die uhr ist kaputt, manch mal laufen sie zuschnell und andere zulangsahm.
wenn es so ist ist diese aber zuschnell.

könnte man sehen wenn man sich die zahlen aufschreibt und mal so 5eimer wasser rauslässt.
und zahlen vergleicht.
ich glaube das sind dann aber die roten.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Vorsicht! Warmmiete ist nicht zwangsläufig Pauschalmiete.

Es kann sein, dass die Heizkosten drin sind in der Miete, aber Betriebskosten trotzdem vereinbart sind, dann darf Kalt- und Abwasser abgerechnet werden. Bis zum Zeitpunkt des Einbaus der Wasseruhren nach Fläche mit Minderungsanspruch des Mieters in Höhe von 15% für diese Positionen gemäß Heizkostenverordnung.

Kann auch sein, dass ALLES in der Miete enthalten ist.

Aber es kann eben beides möglich sein, muss nicht!

Schick mir doch mal ne PN und den Mietvertrag dazu, schon kann ich dir des Rätsels Lösung verraten :-)

Bearbeitet von Smiley78z am 23.09.2009 17:57:59
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
Nebenkostenabrechnung: Wir können unsere schlecht nachvollziehe Unsere erste Wohnung: Wie, wo, was und alles Drumherum Heizung beim Auszug extra ablesen? Wie habt Ihr das gemacht? Nebenkostenabrechnung zu hoch, Zähler ausgetauscht GEZ Meldedatenabgleich Urheberrecht: Verwenden von Texten und Bildern: ... so sind die Regeln... Bitte keine Texte/Bilder kopieren... Urheberrecht, Copyright, etc. Regeländerung für Bilder: WICHTIG, bitte beachten!
Passende Tipps
Tipps zur Selbstverteidigung: Was ist erlaubt?
Tipps zur Selbstverteidigung: Was ist erlaubt?
11 68
Stromverbrauch im Auge behalten
Stromverbrauch im Auge behalten
39 34
Übernahme von Mietschulden bei Hartz IV
Übernahme von Mietschulden bei Hartz IV
1 0
Verbrauchsabrechnung für 2017 - gibt es Sparpotenzial?
Verbrauchsabrechnung für 2017 - gibt es Sparpotenzial?
1 3